Haftbefehl gegen Ex-bfb-Chef bleibt bestehen Früherer Mitarbeiter erhebt Vorwürfe gegen LKA Leipzig. Im Prozess gegen Matthias von Hermanni wird es immer verworrener. Gestern entschied das Gericht, dass der Haftbefehl gegen den Ex-Chef des Leipziger Betriebes für Beschäftigungsförderung (bfb) weiter aufrecht erhalten bleibt und lehnte damit einen Antrag der Verteidigung auf Aufhebung ab. Es bestehe weiter Flucht- und Verdunklungsgefahr, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel, begründete dies aber nicht näher. Ebenfalls sei weiter dringender Tatverdacht gegeben. Wichtige Zeugen seien noch nicht gehört worden, und bisher vernommene Zeugen könnten sich nicht genau erinnern. Mit keiner Silbe ging Nickel darauf ein, dass nach bisherigen Zeugenaussagen den Geschäftspartnern durch den damals von Hermanni geleiteten ABM-Betrieb kein Schaden entstanden sei (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft wirft dem bfb-Chef Untreue, Betrug und Bestechlichkeit vor. Hermanni habe mit dem mitangeklagten Bauunternehmer Jürgen Sobiak gemeinsame Sache bei der Vermietung von Baumaschinen gemacht (angeblicher Schaden: 1,9 Millionen DM). Noch bevor das Gericht über Hermannis Antrag entschied, reichte kurioserweise auch Sobiaks Anwalt einen solchen für seinen Mandanten ein. Begründung:Wenn dem Ex-bfb-Chef keine Untreue nachgewiesen werden könne, entfalle auch der Vorwurf, Sobiak habe Beihilfe geleistet. Zugleich belastete der Bauunternehmer seinen damaligen Geschäftspartner erneut: Hermanni habe ihn erpresst. Der Ex-bfb-Chef wolle Sobiak auffliegen lassen, weil dieser Baumaschinen zu teuer vermietet habe. Zu Preisen allerdings, so der Unternehmer aus Hannover, die damals in der Branche üblich gewesen seien. Aus Angst habe er Arbeiten an Hermannis Privathaus ausgeführt, ohne Rechnungen zu stellen. Das Gericht ging darauf nicht näher ein. Ein Schlag ins Gesicht der Anklage war die sich anschließende Zeugenvernehmung. Der ehemalige bfb-Projektleiter Detlef Müller erklärte, dass ihn Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) bei der Vernehmung im November 1999 beeinflusst hätten. Müller leitete 1994/95 die Räumungsarbeiten im Leipziger Gewerbegebiet Nordost. Die Ermittler hätten von ihm die Aussage erwartet, so sein Eindruck, "dass Baumaschinen nicht auf dem Gewerbegebiet Nordost, sondern auf dem Privatgrundstück Hermannis gearbeitet haben", sagte Müller. Ferner hätten sie offensichtlich mit der Aussage gerechnet, es sei Miete für Maschinen gezahlt worden, "die gar nicht im städtischen Gewerbepark standen". Obwohl unüblich, gestattete Richter Nickel, dass die Aussage auf Wunsch der Verteidigung protokolliert wurde. Im Rededuell zwischen Hermannis Anwalt Andreas Meschkat und Staatsanwalt Thomas Gast wurde deutlich, warum:Nach den Worten Meschkats hat das LKA-Protokoll über die Vernehmung Müllers überhaupt nicht vorgelegen, als das Landgericht Ende 1999 Haftbefehl gegen Hermanni erließ. Verantwortlicher Richter war Karsten Nickel. Der Prozess geht am kommenden Dienstag weiter. Andreas Dunte |
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