Staatsanwalt gegen Prozessverschleppung
Leipzig.
Im Prozess gegen Matthias von Hermanni hat die Anklage eine herbe Niederlage
erlitten. Das Gericht beschloss gestern, weitere Beweisanträge
der Staatsanwaltschaft nicht zuzulassen. Abgeschmettert wurden die Anträge
"wegen Bedeutungslosigkeit" oder weil die "Beweisbehauptung
aufs Geratewohl gestellt wurde", heißt es in der Begründung.
"Damit schiebt das Gericht der Verschleppungstaktik der Anklage
endlich einen Riegel vor", sagte Anwalt Andreas Meschkat, der den
früheren Chef des Leipziger Betriebes für Beschäftigungsförderung
(bfb) verteidigt. Hermanni, der seit Oktober vergangenen Jahres vor
Gericht steht, wurde 1999 wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue
verhaftet, kam anschließend auf Kaution frei. Der Haftbefehl wurde
im März dieses Jahres aufgehoben.
Die Wortwahl des Gerichts spreche Bände so Meschkat. Dies sei die
"reinste Abfuhr". Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft
hatte die Aufhebung des Haftbefehls verhindern wollen. Erst müsste
über weitere Beweisanträge entschieden werden, so damals die
Begründung. Da dem die 11. Strafkammer des Landgerichts Leipzig
unter dem Vorsitzenden Richter Karsten Nickel nicht nachgekommen war,
stellte die Anklage Befangenheitsantrag gegen das Gericht, der im April
abgewiesen wurde.
Der Fülle der Beweisanträge kam das Gericht aber nach. Woche
für Woche wurden Zeugen vernommen, die zuvor schon zwei-, dreioder
mehrmals gehört worden waren.
Mit dem jetzigen Beschluss sei "das Thema Betrug und Untreue vom
Tisch", so die Verteidigung. Die Anklage wirft Hermanni, der immer
noch Angestellter der Stadt Leipzig ist, vor, gemeinsam mit einem früheren
Geschäftspartner beim Mietkauf von Baumaschinen gemauschelt zu
haben. Der entstandene Schaden soll sich auf eine Million Euro belaufen.
Vor kurzem trennte das Gericht das Verfahren gegen zwei weitere Mitangeklagte
(ebenfalls bfb) ab und setzte es aus. Im Beschluss heißt es, dass
die Schuld der Angeklagten allenfalls gering ausfallen würde, "falls
sie überhaupt zu beweisen wäre".
Andreas Dunte