Bundesgericht
entlastet Ex-Chef der Leipziger bfb
Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren
Chefs des Leipziger Beschäftigungsprojekts bfb, Matthias von Hermanni,
wegen Untreue in fast allen Punkten aufgehoben. Hermanni kann nun sogar
darauf hoffen, dass das Verfahren gegen ihn komplett eingestellt wird.
Das Landgericht Leipzig hatte ihn wegen Untreue verurteilt, weil er
Baumaschinen überteuert gemietet und später gekauft haben
sollte.
Hermanni hatte sich Anfang der 90er Jahre weit über die Grenzen
Sachsens hinaus einen Namen gemacht, als er in Leipzig einen ABM-Stützpunkt
aufbaute, aus dem später der Betrieb für Beschäftigungsförderung
(bfb), ehemals das bundesweit größte Beschäftigungsprojekt
für Arbeitslose, wurde. Das BGH sprach den ehemaligen bfb-Chef
nun in vier von sechs Fällen vom Vorwurf der Untreue frei. (AP)