Leipziger Volkszeitung vom 04. Februar 2005

Hermanni-Urteil aufgehoben

Leipzig. Wende im Fall Matthias von Hermanni: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Chef des Leipziger Betriebes für Beschäftigungsförderung (bfb) gestern aufgehoben und die Einstellung des Verfahrens empfohlen.
Der 5. Strafsenat in Leipzig sprach Hermanni in vier Fällen vom Vorwurf der Untreue frei und verwies zwei andere Fälle zur Überprüfung zurück an das Landgericht Chemnitz. In Hinsicht auf den "bisherigen langwierigen Verfahrensablauf und angesicht der gravierenden Reduzierung des Schuldvorwurfs" empfahl der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf die Einstellung des Verfahrens.

Wie Basdorf feststellte, habe das Landgericht Leipzig Verträge über Anmietung und Kauf von Baumaschinen falsch bewertet. In vier von sechs Fällen seien Baumaschinen deshalb zu marktangemessen Preisen gekauft worden. Weitere Maschinen könnten möglicherweise überteuert erworben worden sein, das Landgericht habe den Vorsatz des Angeklagten jedoch nur unzureichend begründet. Lediglich in dem Fall mit der geringsten Schadenshöhe bleibe es bei einer Verurteilung, so der BGH. Hier hat Hermanni mit einem Dienst-Lkw privat Steine transportiert - der Schaden für die Stadt Leipzig beträgt etwa 60 Euro. Chemnitz soll auch hier neu entscheiden.

Hermanni, zurzeit als städtischer Beamter suspendiert, äußerte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden und zuversichtlich, dass er auch in den noch offenen Anklagepunkten freigesprochen werde.

Die Leipziger Stadtverwaltung nahm die BGH-Entscheidung lediglich "zur Kenntnis". Es bestünden noch zwei Untreue-Vorwürfe, so eine Sprecherin. "Da warten wir ab, wie das Landgericht Chemnitz entscheidet."

Bei den Leipziger Stadträten wurde das Urteil unterschiedlich aufgenommen. "Ist Hermanni in allen Punkten unschuldig, muss man überlegen, ob ein Disziplinarverfahren gegen ihn noch nötig ist", sagte Alexander Achminow (CDU). Sollte ihn die Stadt weiter beschäftigen müssen, sagte hingegen Gunter Müller (SPD), "bereitet mir das keine große Freude".
ade/M.O./T.M