Hermanni-Urteil
aufgehoben
Leipzig.
Wende im Fall Matthias von Hermanni: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil
gegen den früheren Chef des Leipziger Betriebes für Beschäftigungsförderung
(bfb) gestern aufgehoben und die Einstellung des Verfahrens empfohlen.
Der 5. Strafsenat in Leipzig sprach Hermanni in vier Fällen vom
Vorwurf der Untreue frei und verwies zwei andere Fälle zur Überprüfung
zurück an das Landgericht Chemnitz. In Hinsicht auf den "bisherigen
langwierigen Verfahrensablauf und angesicht der gravierenden Reduzierung
des Schuldvorwurfs" empfahl der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf
die Einstellung des Verfahrens.
Wie Basdorf feststellte, habe das Landgericht Leipzig Verträge
über Anmietung und Kauf von Baumaschinen falsch bewertet. In vier
von sechs Fällen seien Baumaschinen deshalb zu marktangemessen
Preisen gekauft worden. Weitere Maschinen könnten möglicherweise
überteuert erworben worden sein, das Landgericht habe den Vorsatz
des Angeklagten jedoch nur unzureichend begründet. Lediglich in
dem Fall mit der geringsten Schadenshöhe bleibe es bei einer Verurteilung,
so der BGH. Hier hat Hermanni mit einem Dienst-Lkw privat Steine transportiert
- der Schaden für die Stadt Leipzig beträgt etwa 60 Euro.
Chemnitz soll auch hier neu entscheiden.
Hermanni, zurzeit als städtischer Beamter suspendiert, äußerte
sich nach der Urteilsverkündung zufrieden und zuversichtlich, dass
er auch in den noch offenen Anklagepunkten freigesprochen werde.
Die Leipziger Stadtverwaltung nahm die BGH-Entscheidung lediglich "zur
Kenntnis". Es bestünden noch zwei Untreue-Vorwürfe, so
eine Sprecherin. "Da warten wir ab, wie das Landgericht Chemnitz
entscheidet."
Bei den Leipziger Stadträten wurde das Urteil unterschiedlich aufgenommen.
"Ist Hermanni in allen Punkten unschuldig, muss man überlegen,
ob ein Disziplinarverfahren gegen ihn noch nötig ist", sagte
Alexander Achminow (CDU). Sollte ihn die Stadt weiter beschäftigen
müssen, sagte hingegen Gunter Müller (SPD), "bereitet
mir das keine große Freude".
ade/M.O./T.M