Wie
es jetzt weitergeht
Die Stadtverwaltung
nimmt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs derzeit lediglich "zur
Kenntnis". Das sagte gestern Rathaus-Sprecherin Kerstin Kirmes.
"Es bestehen ja noch zwei Untreue-Vorwürfe. Da warten wir
ab, wie das Landgericht Chemnitz entscheidet."
Unabhängig vom Strafverfahren hat der Stadtrat längst die
Entlassung Hermannis gefordert. Begründung des damaligen Untersuchungsausschusses:
Er habe seine Pflichten als Leiter des Betriebes verletzt, der nach
einer ernsten Finanzkrise 2003 abgewickelt wurde (die LVZ berichtete).
Die Verwaltung müsste daher ein förmliches Disziplinarverfahren
einleiten. Möglich ist dies aber erst, wenn es ein rechtskräftiges
Urteil gibt. Bis dahin bleibt von Hermanni ein suspendierter städtischer
Beamter. Nach LVZ-Informationen bezieht er monatlich rund 3000 Euro
- 70 Prozent des vereinbarten Gehaltes.
M. O.