Leipziger Volkszeitung vom 04. Juli 2005

Hermanni: Gericht stellt Verfahren ein

Leipzig. Eines der längsten Gerichtsverfahren in Sachsen steht offenbar vor seinem Ende: Im Fall Matthias von Hermanni hat die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt der Einstellung zugestimmt. Der wegen Untreue angeklagte Ex-Chef des Betriebs für Beschäftigungsförderung (bfb) behält sich allerdings noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor, um einen Freispruch zu erzielen.

"Ich bin gewillt, bis zum Äußersten zu gehen, da der Prozess in jeder Hinsicht eine Farce war und nicht nur mich geschädigt, sondern auch zur Zerschlagung des bfb geführt hat", sagte Hermanni gestern der Leipziger Volkszeitung. Dass die Staatsanwaltschaft der Einstellung zustimme, sei ein Offenbarungseid. Allerdings gab der suspendierte bfb-Chef zu bedenken, dass bei einer Wiederaufnahme auch die Kosten, die auf ihn zukommen, zu berücksichtigen seien.
Das Landgericht Chemnitz ist nach den Worten eines Sprechers der Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig gefolgt und hat der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung die Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse nahe gelegt. Anfang des Jahres hatte der BGH das Urteil gegen den früheren bfb-Chef aufgehoben. Hermanni war beschuldigt worden, beim Verkauf von Baumaschinen gemauschelt zu haben.
ade