Hermanni: "Ohrfeige für den Staatsanwalt"
Leipzig. Jetzt liegt es an Matthias von Hermanni. Das
suspendierte Oberhaupt des Leipziger Betriebs für Beschäftigungsförderung
(bfb), der einst bis zu 8000 Menschen beschäftigte und mittlerweile
zerschlagen wurde, könnte Ende August wieder ein freier Mann sein.
"Wir haben einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153
des Strafgesetzbuchs zugestimmt", bestätigte gestern ein Sprecher
der Leipziger Staatsanwaltschaft.
Die Kosten trägt danach der Staat. Wobei Hermanni zu bedenken
gibt, dass das immer nur ein Teil der Kosten sind. Und das scheint auch
der Grund zu sein, warum sich der 51-Jährige über sein weiteres
Vorgehen noch ausschweigt.
Stimmt er der Verfahrenseinstellung zu und beendet das, wie er sagt,
"nervenaufreibende, kräftezehrende und entwürdigende"
Verfahren, das vor sechs Jahren mit seiner spektakulären Verhaftung
begann? Oder bezahlt er erneut Anwälte, um das Verfahren gegen
ihn wiederaufzunehmen, was, wie er glaubt, mit einem sicheren Freispruch
endet?
Bis Ende August erwartet das Landgericht Chemnitz eine Antwort. Der
5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte Anfang des Jahres das 2002
verhängte Urteil gegen Hermanni aufgehoben und den Chemnitzern
die Einstellung empfohlen. "Wir sind genau mit dieser Empfehlung
auf Staatsanwalt und Verteidigung zugegangen", so ein Sprecher
des Landgerichts Chemnitz gestern.
Bereits jetzt sei das Ganze eine "Ohrfeige für die Leipziger
Staatsanwaltschaft", sagte Hermanni. Das Landgericht Leipzig hatte
den Ex-bfb-Chef in sieben von 74 Anklagepunkten für schuldig befunden,
verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten, 40.000
Euro Geldbuße und gemeinnütziger Arbeit. Er soll laut Urteil
der Stadt Leipzig mit dem Kauf überteuerter Maschinen einen Schaden
von rund 362.000 Euro zugefügt haben.
Der BGH sprach Hermanni indes von sämtlichen Untreuevorwürfen
frei, brüskierte obendrein das Leipziger Gericht, dass es nicht
richtig gerechnet habe. In zwei weiteren Fällen möglicherweise
überteuert erworbener Maschinen sei der Vorsatz des Angeklagten
unzulänglich begründet gewesen. Zudem hätte sich auch
hier das Leipziger Landgericht zu Ungunsten Hermannis verrechnet. In
einem weiteren Fall sollen mit dem Dienst-Lkw privat Steine transportiert
worden sein. Schaden: 60 Euro.
Hermanni hatte stets betont, dass das gesamte Verfahren zu einem großen
Teil auch politisch bestimmt gewesen sei. Immer mit dem Ziel, den bfb
abzuwickeln.
Zu dem Verhalten der Staatsanwaltschaft will er sich noch ausführlich
äußern.
Andreas Dunte