Die
illegalen Handlungen des Staatsanwaltes
Gruppenleiter
Gast
Auszug aus dem Schlusswort des Angeklagten von Hermanni
Wir
kommen hier heute zum 58. Mal zusammen, weil man mir vorwirft, etwas Unrechtes
getan, gegen geltende Gesetze verstoßen zu haben. Tatsächlich habe ich aufgrund
der vergangenen Jahre Erfahrungen damit sammeln können wie es ist, wenn Gesetze
und Bestimmungen nicht eingehalten werden.
Nun
offen gesagt, nach meiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hat sich mein
Verhalten gegenüber den hier handelnden Staatsorganen schlagartig und
grundlegend verändert.
Während
ich bis zum November 1999 sehr offenherzig und gutgläubig Hochberg und Gast
Hinweise, Informationen und Fundstellen gegeben hatte, habe ich dann bei den
ersten Akteneinsichten feststellen müssen, dass man durch weglassen, hinzufügen
und zum Teil bewusstem verdrehen der Tatsachen völlig einseitig ermittelte. In
den Ermittlungsakten befinden sich meine ausführlichen Stellungnahmen.
Dank
der großen Zahl, der mich unterstützender Freunde konnten wir nun ab Januar
2000 das Verhalten und die Arbeitsweise enttarnen und auch dokumentieren.
Es
wurden bei insgesamt fünf Akteneinsichten die Unterlagen jeweils Blatt
für Blatt geprüft, es wurde auch jeweils mit der vorhergehenden Akteneinsicht
verglichen. Schnell stellte sich heraus, dass das LKA alleine zweimal den
gesamten Aktenbestand neu geheftet hatte. Dabei wurde immer das, was aus Sicht
der StA nicht passte, in die Beiakten verschoben oder gar Dokumente ganz den
Ermittlungsakten entnommen oder sie verändert.
Eine
Gruppe überprüfte die handelnden Personen.
Eine
Gruppe überprüfte die gelieferten Maschinen.
Da es dem Gericht gegenwärtig wohl sehr auf die
Finlay 310 B ankommt: Aus der Arbeitsgruppe habe ich noch den Hinweis erhalten,
dass die Haldenförderbänder zum Teil Herstellungsdaten aus den achtziger Jahren
tragen sollen, also ebenfalls im Jahre 1996 nicht neu waren.
Aus dieser Gruppe weiß ich auch, dass Hochberg im
Hafen alle Indizien am Brecher II gezeigt wurden, die auf alte Maschinen
hinweisen. Er schickte die Hinweisgeber weg. Seinen, den Staatsanwalt GL Gast
schützenden Nachermittlungsbericht kennen wir.
Nach
dem ich feststellte, dass Medienvertreter zum Teil Details aus dem
Ermittlungsverfahren vor mir und meinen Anwälten kannten, fing ich an unter dem
Stichwort „Becker für Spiegel TV“ mit diversen staatlichen Stellen
Kontakt aufzunehmen. Die Nummer hat nicht nur bei Röger bestens funktioniert
sondern auch beim Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen und vielen anderen
staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Positiv will ich an dieser Stelle den
Pressesprecher des Landgerichtes Leipzig hervorheben. Er war der Einzige der
auf Rückruf bestand.
Meine
Damen und Herren, aus meinen zum Teil einstündigen Gesprächen mit Röger weiß
ich natürlich auch sehr dezidiert, dass dieser Prozess in Wahrheit nicht von
Gast geführt wird.
Ich
bin übrigens davon überzeugt, dass Gast aufgrund seiner grenzenlosen Eitelkeit
sich letztlich darüber selber gar nicht im Klaren ist. Er hat sich so
verstrickt, dass er sein eigenes Fehlverhalten gar nicht mehr objektiv
beurteilen kann. Er stürzt sozusagen nur noch seine Existenz verteidigend
hilflos vorwärts. Er merkt nicht mal mehr, dass er nur noch benutzt wird. Eine
Reflektion dessen, was er angerichtet hat, ist durch ihn selbst nicht mehr
möglich.
Nachdem
wir am 4. Verhandlungstag feststellen mussten, dass die Staatsanwaltschaft aus
den ersten Verhandlungstagen falsch zitierte, wurden die Verhandlungen von bis
zu fünf Personen gleichzeitig mitgeschrieben. Es liegen über 10.000 Blatt
handgeschriebene Mitschriften vor. Aus ihnen wurden dann über 1000 Seiten
Zeugenvernahmen und Gerichtsmitschriften erstellt. Wie sie sicherlich
feststellen konnten, hat die Staatsanwaltschaft auch entsprechend reagiert. Im
Plädoyer des Gast kam nun auch gar kein Zitat mehr.
Diese
gesamte Arbeit wäre nicht zu leisten gewesen, wenn nicht die neue
Betriebsleitung des bfb mit ihrem Freistellen der unliebsamen Mitarbeiter mir
sehr intensiv in die Hände gespielt hätte. Weit über zwanzig Personen werden
nun schon über zwei Jahre zwar bezahlt, aber nicht mehr beschäftigt.
die
ich nun Punkt für Punkt an dieser Stelle beabsichtige vorzutragen und mit dem
Sachverhalt verknüpfe.
1.
Im
Frühjahr 1998 erhält die StA Leipzig den Auftrag gegen mich zu ermitteln. Die
Strafanzeige des Herrn Bunge war definitiv nicht der Startpunkt. Sie war ja
bereits zuvor von der Staatsanwaltschaft Leipzig selbst zurückgewiesen worden.
Die Staatsanwaltschaft beauftragt nicht das
Polizeipräsidium sondern das LKA Sachsen. Bis heute gibt es hierüber keine
Dokumente in den Ermittlungsakten. Das Gericht hat es nicht aufgeklärt. Die
entscheidenden Fragen wurden hier leider nicht beantwortet. Hochberg durfte
sich hinter angebliche nicht vorliegende Aussagegenehmigungen zurückziehen.
Wenn diese Aussageverweigerungsvariante nicht half, trat seine Teilamnesie ein.
Was steht in diesen Dokumenten und wer hat sie auf
wessen Anweisung unterzeichnet?
Halten wir an dieser Stelle auch gleich fest, ich
wusste bereits zu diesem Zeitpunkt, im Jahre 1998 zwar nicht was, aber das
da etwas läuft.
Der Mann aus dem Landesrechnungshof, dort aus dem
Paunsdorfcenter,
dort wo auch das LKA sitzt,
hatte es mir vorher schon gesagt. Ich hatte meinen
Dienstherrn informiert.
Ja, ich hatte sogar schon schriftliche Dokumente
über das illegale Handeln des Landesrechnungshofes in den Händen.
Das Dokument liegt dem Gericht vor.
2.
Im
Frühjahr Sommer 1998 zieht das LKA Erkundigungen ein.
Beweis: Schriftverkehr der Steuerfahndung. Vermerk der
Steuerfahndung Hannover vom 11. Sept. 1998 und der Zeuge Löwe hat es hier noch
mal bestätigt, Zitat:
„Es sind Hinweise bekannt geworden, dass das LKA Sachsen gegen Sobiak
und einen Ex - Hannoveraner in Leipzig ermittelt. Details sind noch nicht
bekannt.
Sobiak wollte sich hierzu nicht äußern, teilte aber
mit, dass die Behörden dort gegen ihn ermitteln (politischer Hintergrund).
Meine Damen und Herren,
wir sind hier an einem wichtigen Detailpunkt.
Der Zeuge Löwe hat hier
ausgesagt, er habe diesen Hinweis von seinem Ansprechpartner aus dem LKA
Niedersachsen erhalten. Dieser Hinweis konnte auch von Herrn Sobiak im Jahre
1998 gar nicht gegeben werden.
Sobiak selbst erfuhr erst
im Sommer 1999, dass auch gegen ihn ermittelt wird.
Der Vermerk beweist also,
dass ab 1998 das LKA Sachsen am Suchen war, wie man gegen mich vorgehen könnte.
3.
Im
Sommer 1998, das LKA fordert Herrn Sobiak auf Unterlagen gegen mich
zusammenzustellen. Herr Sobiak verweist an Herrn Friederich. Hochberg fährt zu
Herrn Friederich nach Hause und bittet ihn, in seinem Wohnzimmer sitzend,
Unterlagen gegen mich zusammenzustellen.
Beweis: Aussage
des Friederich und Geständnis in der 2. ZV des KHK Hochberg durch Hochberg
selbst, welchem er später widerspricht.
4.
Der
Aktenordner I wird abgegeben. Er war zunächst für die Steuer geschaffen worden.
Dort bei der Steuer hat der Ordner auch die gewünschten Erfolge erzielt. Herr
Ihbe von der Steuerfahndung Leipzig hat es mir im Februar 2001 unter Zeugen
bestätigt. Ja, er hat mich sogar gebeten, den Verfahrensvorgang als solchen - das
System - nicht zu veröffentlichen, denn dies sei ein ganz einfacher und
schlichter aber sehr wirkungsvoller Weg um Steuern zu sparen, besser wohl
gesagt zu hinterziehen.
Man produziert zunächst einen künstlichen nicht
vorhandenen Aufwand, schreibt sodann eine Fantasierrechnung und notiert auf
ihr, der Empfänger könne nicht zahlen. Siehe da, die Einnahmen vermindern sich,
der Aufwand bleibt und die Differenz wird kleiner und nur die ist nun
noch zu versteuern. Bei der Wohnung Balz kann man es wunderbar nachvollziehen.
Wenn ich Klose richtig verstanden habe ist der Aufwand in Höhe von 25.000,- DM
übrigens immer noch in meinem Haus verbucht. Dies System des Betruges ist nach
meiner Auffassung nicht die Idee von Herrn Sobiak, sondern von Bunge. Das
Gericht hat den Typ ja kennen gelernt.
Friederich bemerkt, dass er
den falschen Ordner abgegeben hat. Er möchte ihn zurück und reicht den gleichen
Ordner, nun allerdings ohne das Fach Sonstiges wieder ein. LKA und StA
bemerken, dass es sich nur um Kopien handelt. Aus den Gesprächen mit der
Steuerfahndung aber auch aus den schriftlichen Dokumenten wissen sie auch, dass
es sich um Fälschungen handelt. Herr Sobiak gesteht ihnen dies auch
völlig offen ein.
Hohes Gericht, dies ist
wieder eine der zentralen Stellen.
Zitat aus der ZV des KHK
Hochberg:
„Hochberg: Herr Sobiak hat
erklärt, dass er sich seine Gelder nach dem Rausschmiss bei ABM zurück holen
wollte.
von Hermanni: Was hat das denn mit meinem Haus zu
tun?
Hochberg: Er hat gesagt, er wollte sich sämtliche
Auslagen zurückholen“.
Die Staatsanwaltschaft und das LKA nehmen es aber - die
Gerichte planmäßig täuschend - nicht in ihre Protokolle auf. Das Gericht
mag bitte die alten Zeugenaussagen des Friederich und Sobiak neben einander legen.
Sie werden nirgendwo den Aussageinhalt dieser Zeugenaussage finden.
Das Motiv für die Erstellung der Dokumente wird klar
und deutlich benannt, in die schriftlichen Zeugenaussagen aber nicht
aufgenommen.
Unglaublich.
Beweis: ZV Hochberg vom 19. 2. 2002,
Protokolle aus dem
Ermittlungsverfahren
Protokolle Steuerfahndung
Hannover („alle Unterlagen wurden gestohlen“)
5.
Im
Mai 1999 weiß StA GL Gast längst, dass die - nur in Kopie vorliegenden -
Unterlagen nicht stimmen. Hochberg selbst hat hier ausgesagt, dass man auch
bereits vor Hausdurchsuchung gesehen hatte, dass „Hallo Jürgen“ mit zwei
Schreibmaschinen geschrieben war. Hier hat er auch eingeräumt das Gast
informiert war. Auch gab es bereits zu diesem Zeitpunkt sehr gute Kontakte
zwischen Hochberg und Ihbe. Man nutzt also nur noch die Unterlagen um die
Hausdurchsuchung gegenüber den Gerichten zu begründen. Man behauptet in der
Begründung zur Hausdurchsuchung, es habe Doppelabrechnungen gegeben.
Ich veranlasse nach Hausdurchsuchung eine
Zusammenkunft der Beteiligten und ein Abgleich der Konten von WEP, KK und bfb.
Natürlich hatte ich befürchtet das Monatsrechnungen an den Beleg- und
Sicherungssystemen vorbei zweimal bezahlt worden waren. Das Ergebnis ist die
Erkenntnis, es gab keine Doppelabrechnung einer Maschine auch nur für
einen Monat. Diese Zusammenkunft wird der Staatsanwalt später als
Verdunkelungsmaßnahme darstellen.
Die Richter der 11. Kammer werden in ihrem tiefen
Glauben an die Rechtstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft auf die Darstellung
hereinfallen. Lesen Sie bitte die Begründung für den Haftbefehl.
Wir sind noch im Mai 1999, Gast weiß bereits damals,
dass das Material, mit dem sich das Gericht hier über 50 Prozesstage
herumgeschlagen hat, nicht stimmt, er hat eine ganz andere Auffassung.
Er denkt, wenn da jemand einen Betrieb mit 8000
Mitarbeitern hat, dann lässt der doch einige von denen auf der Privatbaustelle
arbeiten. Er weist Hochberg zu Ermittlungen an ohne einen begründeten
Anfangsverdacht zu haben. Er lässt nach ABM Mitarbeitern auf meinen
Privatbaustellen suchen.
Die Vermerke liegen vor.
Hochberg hat es hier hilflos versucht zu verbergen,
es nach Vorlage der Vermerke und Gegenüberstellung der Zeugenaussagen aber doch
letztlich eingeräumt. KHK Hochberg wusste auch um sein rechtswidriges Handeln,
er befragt zwar alle Zeugen dazu, schreibt es aber nirgendwo nieder.
Beweis: ZV im Gericht von D. Müller, Fröhlich,
Degenhardt, sowie ZV von Friederich und Sobiak im Ermittlungsverfahren und die
Aussagen von rund einem Dutzend Handwerkern, siehe LKA Beiakten Handwerker,
Teilgeständnisse KHK Hochberg und KOM Thiele.
6.
Am
9.6.99 findet die Hausdurchsuchung statt. StA GL Gast beschlagnahmt illegal
20.000 Personaldatensätze des bfb ohne richterliche Genehmigung. Auf diese
Weise hofft man die angeblichen ABM Mitarbeiter an meinem Privathaus zu finden.
Auch wenn heute das Landgericht sagt, es gibt jetzt und heute keinen
Herausgabeanspruch mehr, damals war der Vorgang illegal und durch nichts
gedeckt.
Beweis: Protokolle der Hausdurchsuchung,
Schriftverkehr mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen, Telefonate
zwischen Herrn Schrader (Landesdatenschutz) und „Becker für Spiegel TV“ (MvH)
Übrigens:
Ist ein einfacher Staatsanwalt aus Leipzig wirklich
in der Lage über 70 Mitarbeiter des LKA Sachsen, Dezernat Wirtschaft aus
Leipzig, Dresden und Chemnitz einzusetzen?
Natürlich nein. Die Dokumente wurden uns nicht gezeigt.
Hier ist der beste Ansatz für einen
parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
7.
Hohes
Gericht, wir kommen jetzt zu einem winzigen Detail. Man möchte darüber
hinweggehen. Es löste damals ein Störgefühl bei mir aus. So ein Magengrummeln,
man kennt das. Da stimmt was nicht, aber man kann es nicht richtig fassen. Erst
Monate, manchmal Jahre später fällt es einem wieder auf und ein. Und nun
plötzlich wird aus einem winzigen Detailstück ein dicker Felsbrocken.
Am Abend der Hausdurchsuchung stellte ich fest, man
hatte wirklich alles abgeräumt. Vielleicht stellen sie sich mal ganz viele
leere Schränke auch bildlich vor. Natürlich auch die Ordner mit den aktuellen
Bankunterlagen, nur die Ordner mit den Bankunterlagen aus den Jahren 1993 bis
1996 im gleichen Schrank im gleichen Fach, hatte man stehen lassen. Die standen
da und waren ganz einsam.
Man konnte sie einfach nicht übersehen haben. Völlig
unmöglich.
Komisch denke ich mir, die können die doch nicht
vergessen haben und selbst wenn die bei der Bank die Unterlagen beschlagnahmen,
da sind doch nicht meine persönlichen Vermerke drauf.
Am nächsten Morgen rufe ich Gast an und frage wo ich
die drei Ordner vorbei bringen soll.
Gast lehnt ab.
Kann mir nur einer einen plausiblen Grund sagen,
warum ein Staatsanwalt der Haus und Hof untersucht die Originalbankunterlagen
mit allen Vermerken die ihm freiwillig angeboten werden zurückweist?
Frau Schumann, Herr Nickel, Sie werden in den
letzten Monaten so manches mal über diesen Prozess nachgedacht und
wahrscheinlich auch diskutiert haben und sich gesagt haben, na da haben sich
zwei Menschen im Laufe eines Verfahrens in einander verrannt. Der von Hermanni
und der Gast, die darf man wenn sie auf einander einschlagen sowieso nicht so
ernst nehmen.
Stimmts?
Aber das dieses Verfahren stinkt und zwar von Anfang
an stinkt, können Sie an diesem Punkt sehen. Wir sind hier nämlich am 10. Juni
1999 und ich bin völlig offen und ohne jeden Hintergedanken auf Gast
zugegangen.
Es gibt nur einen plausiblen Grund für das
Verhalten von Gast:
Die Staatsanwaltschaft hatte gar kein Interesse an
einer zügigen und sachgerechten Aufklärung. Man wusste durch Bauakte 8 und den
Hinweisen der Steuer die Unterlagen des Friederich sind Müll und der Vorwurf
Schrott.
8.
StA
GL Gast stellt am 11.6.99 schriftlich fest, HvH soll über seinen Hausbau „akribisch
Buch geführt“ haben. Genau diese akribische Buchführung, die
Bauakte 8, verschwindet. Hochberg hatte zunächst erklärt sie sei wieder da. Es
muss hier wohl vorsichtig formuliert „Abstimmungsprobleme“ gegeben
haben.
Beweis: Dokumente der StA, schriftliche Erklärung
des RA Frank, Einlassungen von Uhlemann und Hochberg, und ein Dutzend
Schriftsätze und Vermerke
9.
Ich
informiere StA GL Gast bereits am 15. 6. 1999 fernmündlich über die
Gesamtzusammenhänge. Gast notiert zunächst, lässt diesen Vermerk aber aus den
Akten entfernen, damit die Richter ihn nicht sehen. Nach Dienstaufsichtsbeschwerde
im Jahre 2000 wird der Vermerk wieder eingefügt.
Beweis: Schriftverkehr liegt vor. Geständnis ZV KHK
Hochberg
10. Im Oktober 1999 werden
rechtswidrig Daten nach dem Telekommunikationsgesetz erhoben. Als man über die
Rechnung der Telekom überführt wird, erklärt man ja, man habe aber eine andere
Person überprüft, nicht HvH. Warum die Rechnung im Ermittlungsverfahren HvH
abgeheftet und verbucht wird, hat man bis heute nicht begründet.
Hier im Gerichtssaal korrigiert man nun und Hochberg
erklärt, man habe Herrn Clausnitzer überprüft.
Die StA Chemnitz korrigiert im Oktober 2002
erneut, nun wurde eine Familie Dietrich überwacht.
Wer ist bitte Dietrich?
Kennt hier irgendjemand einen Herrn oder Frau
Dietrich?
Herr im Himmel, wenn ihr schon lügt, dann macht es
doch wenigstens so intelligent und stimmt Euch vorher ab.
Beweis: Schriftverkehr, ZV
Hochberg liegt vor. Schriftsatz StA Chemnitz
11. Am 9. 11. 1999 biete ich dem
LKA Beamten Hochberg Akten an, die in meinem Büro in Kisten verpackt auf dem
Fußboden stehen. Herr Hochberg hat kein Interesse sie mitzunehmen. Am 12. Nov.
1999 erscheint Herr Hochberg und möchte nun diesen Aktenstapel, der in der
Zwischenzeit auf dem Weg zum Anwalt ist, mitnehmen. Es wird vom LKA und der StA
eine angebliche Verdunkelungslage produziert. Man erklärt, HvH verweigere die
Herausgabe von Akten.
Nur, wie kann ich Akten verweigern, die gar nicht in
meinem Besitz sind? Gleichzeitig biete ich weitere Akten in der Friederikenstr.
an.
Da fährt man aber nicht hin.
Dem System Leipzig folgend - siehe die Fälle Wollny
und Kessler - und aus der Terroristenfahndung bekannt, wird nun die Kanzlei der
Rechtsanwälte durchsucht.
Die selbst konstruierte Verdunkelung wird dem
Gericht mit verfälschtem Inhalt und zweiter Unterschrift eines Kriminalbeamten
untergeschoben. Der Vermerk vom 9.11.99 nach dem ich die Akten selbst angeboten
habe, wird bewusst falsch abgeheftet.
Herr Nickel, es tut mir ja auch leid es so offen
sagen zu müssen. Aber Gast weiß natürlich was bei den Gerichten in Sachsen los
ist.
Wir sehen hier ja in jeder Verhandlungspause welche
cbm Aktenberge hin- und hertransportiert werden.
Gast weiß das Richter sich die Beiakten sowieso nur
selten anschauen. Die Richter der 11. Kammer fallen rein und haben nun ab sofort
große Probleme sich zu korrigieren.
Ist es denkbar, dass Richter vielleicht doch auch
einen Fehler machen und ihn dann sogar selbst eingestehen?
Es gab an keiner Stelle eine Verdunkelungsmaßnahme
durch mich.
Beweis:
Vermerke vom 9. und 12. November 1999,
Zeugenaussagen Becker und Balz und ZV Hochberg
12. Am 29. November 99
gebe ich dem KHK Hochberg eine Vielzahl von entlastenden Hinweisen.
Ich hatte mir in der Zwischenzeit die Akten
angeschaut, die ich am 12. November selber noch nicht kannte. Um die Gerichte
zu täuschen, wird der Vermerk vom 29. November auf den 29. September 99
zurückdatiert und auch noch chronologisch falsch abgeheftet.
Als die Verteidigung durch Dienstaufsichtsbeschwerde
auf den Vorgang aufmerksam macht, wird der Vermerk kurzerhand durch Änderung
des Datums verfälscht und wieder neu geheftet.
Beweis:
Akten des Gerichtes und ZV KHK Hochberg und eigene
Erkenntnis des Gerichtes während laufender Hauptverhandlung - das ungläubige
Gesicht des Vorsitzenden der 11. Kammer ist uns allen noch gut erinnerlich.
13. Am 29.11.99 werde ich in
Untersuchungshaft genommen. Rechtliches Gehör wird nicht gewährt. Als
dies später StA GL Gast auffällt, wird ein Vermerk - Ich hätte angeblich
rechtliches Gehör abgelehnt - nachträglich geschrieben und auf den
2. Dez. 1999 zurückdatiert und abgeheftet.
Gibt es irgendjemand hier im Raum der sagt, er könne
sich auch nur ansatzweise vorstellen, dass der von Hermanni den Mund halten und
nichts sagen will? StA GL Gast
behauptet es.
Beweise: Schreiben Dr. Luttermann, Vermerke und ZV
KHK Hochberg
An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass es zum
Thema Privathaus der Eheleute von Hermanni seitens der Staatsanwaltschaft
überhaupt kein Rechtliches Gehör gegeben hat. Ein völlig irrer Vorgang.
Da steht über drei Jahre lang ständig in den Medien ich hätte mich bei Haus und
Hof bereichert, nur befragt werde ich nie.
Beim falschen Parken funktioniert jedes
drittklassige Ordnungsamt besser.
14. Nun kommen wir zu dem Tag an
dem Gast richtig illegal wurde.
Aufgrund der drei Tage zuvor (29.11.99) von mir
gegebenen entlastenden Hinweisen, hat Hochberg bei WEP nochmals nachgefragt.
Die Mitarbeiter von WEP sind in die Archive eingestiegen.
Am 2. Dez. 1999 sitzen bei WEP die drei betroffenen
Geschäftsführer einschließlich Till und Dinse zusammen.
Man hält die Dokumente in den Händen,
man liest die handschriftlichen Vermerke des Till,
man erinnert sich und
man übermittelt noch am Abend des 2. Dez. 1999 nach
18:00 Uhr dem LKA per FAX die Unterlagen und Vermerke der WEP.
Am Morgen des 3. Dezember wird nochmals telefoniert.
Klare Aussage:
Wir haben alles gewusst, wir haben keinen Schaden.
Noch am gleichen Morgen, am 3. Dez. 1999 erkennt KHK
Hochberg, dass man aufgrund dieser Unterlagen ein „Problem“ hat. Er greift
sofort zum Hörer und meldet:
„Hallo Gast, wir haben ein Problem!“
Gast reagiert nicht wie Hochberg es vermutet hat.
Also schreibt er einen Vermerk und zu seiner
Absicherung heftet er in die Unterlagen nicht etwa den normalen Vermerk, wie
sonst immer.
Nein, er nimmt den Vermerk mit dem Faxprotokoll.
Er weiß genau was er tut. Ich habe es schon häufiger
hier gesagt, der Mann ist alles andere als blöde.
Auch kann er sich an jede Kleinigkeit erinnern -
wenn er will.
Hier im Gericht wollte er immer nur wenn es ihm passte.
Immerhin war er über das Verhalten von Gast wohl so
sauer, dass er erst mal für mehrere Wochen in Krankheit verschwand.
15. StA GL Gast hätte an diesem
Morgen des 3. Dezember 1999 sofort Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellen
müssen. Er erfüllt mit seinen Nichthandlungen alle Voraussetzungen der
Freiheitsberaubung. Aber stellen Sie sich die Blamage vor der gesamten
deutschen Öffentlichkeit vor. Der Ring in Leipzig war erstmals seit 1989 wieder
geschlossen. Die gesamte deutsche Medienlandschaft hatte berichtet.
Sagen wir es offen und direkt:
Gast wird an diesem Morgen
kriminell.
Er schreibt einen Vermerk, negiert bewusst und
vorsätzlich die Aussagen von Dr. Koppe und die ihm vorliegenden Dokumente. Er
schreibt einen Vermerk, legt diesen auch ab. Die Vermerke und Zeugenaussagen,
die mich komplett entlasten, verbuddelt er in den Beiakten. Aber selbst die
Beiakten legt er zu diesem Zeitpunkt den Gerichten nicht vor.
Er kennt die Arbeitsweise der Kollegen vom Gericht.
Die in den 90iger Jahren unter der Führung von
Minister Heitmann entstandene Sächsische Justiz ist ihm gut vertraut.
Man hat doch Korpsgeist. Die Welt da draußen ist
doch schwer genug. Da müssen wir doch hier drinnen wenigstens zusammenstehen.
Die Nummer klappt, alle Richter der Zukunft schauen
nie wieder auf den Ausgangspunkt, keiner studiert intensiv die Dokumente und
durchdenkt sie - zugegebenermaßen bis irgend eines schönen Tages die junge und
gerade neu eingestellte Richterin auf Probe Schumann den Auftrag erhält den
Prozess vorzubereiten.
Beweis: Umfänglicher Schriftverkehr und
Geständnis des LOStA Spitz nach Dienstaufsichtsbeschwerde, einschließlich eines
Telefonates zwischen RA Meschkat und LOStA Spitz.
ZV Dinse, Dr. Böckenförde, Dr. Koppe sowie
die nicht vorhandenen handschriftlichen
Vermerke aller Richter und die handschriftlichen Vermerke von Frau Schumann in
der Hauptakte.
16. Im November und Dezember
1999 werden Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt der Haftbefehl gegen HvH zur
Einschüchterung gezeigt. Straftat gem. § 353 d StGB. An die sonstigen verbalen
Einschüchterungsversuche der Staatsanwaltes und der LKA Beamten bei den
diversen Zeugen und Beschuldigtenvernahmen können Sie sich sicherlich noch
erinnern.
Beweis:
ZV Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt, Geständnis des KHK Hochberg
Aussagen der Herren Fröhlich, D. Müller etc.
17. Im Zusammenhang mit der
Verhaftung meiner Person findet eine spontane Demonstration statt. Obwohl alle
schriftlichen und mündlichen Berichte der Polizei und des Ordnungsamtes von nicht
strafrechtlich relevanten Vorgängen ausgehen und dies auch schriftlich
festhalten, ordnet der LOStA Spitz persönlich eine Verfolgung an.
Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht der
Staatsanwaltschaft Leipzig lehnt ein Verfahren ab, die Abteilung Staatsschutz
wurde daraufhin beauftragt, die bfb - LKW Fahrer strafrechtlich zu verfolgen.
Die nachfragenden Journalisten werden von Röger
persönlich angelogen.
18. Anfang Januar 2000 berichtet
mir meine Frau, dass während meiner Untersuchungshaft ein LVZ Redakteur ihr mitgeteilt
hat, dass eine männliche Person mit ausländischer Stimme Redakteuren der LVZ
die Bauakte 8 angeboten habe.
Ich rufe bei der LVZ und
anschließend bei der Bildzeitung mehrfach an.
Beide Redakteure bestätigen
den Vorgang.
Der Anrufer habe gesagt, er hätte den Ordner aus dem
Golf eines Staatsanwaltes gestohlen.
Beide hatten umgehend bei der Staatsanwaltschaft
nachgefragt.
Beide Male soll die Staatsanwaltschaft sofort und
ohne Rückkoppelung und ohne Nachfrage erklärt haben, dass sei alles Unsinn.
Der Bildzeitungsredakteur berichtet mir ferner, dass
im Sommer 1999 der Golf eines Staatsanwaltes aufgebrochen worden sein soll.
19. Mit Schreiben vom 19. Januar
2000 teilt Fischer & Jung mit, ein 15 Monate alter Brecher mit 1500
Betriebsstunden hat einen Wert von netto 360.000,- DM.
Der 19. Januar 2000 ist ein
Freitag.
Die LKA Beamten Hochberg und
Thiele wissen sofort was das bedeutet.
Sie setzen noch am Sonnabend, den 20. Januar 2000
eine Nachricht an Gast ab.
Das ganze wunderschöne staatsanwaltliche Rechenwerk
ist gerade mal wieder komplett zusammengebrochen.
Auch unser Gruppenleiter weiß natürlich was das
heißt.
Das darf so nicht stehen bleiben.
Er muss Fischer & Jung zu einer anderen Aussage
bringen.
Er diktiert sofort und schon am 25. Januar 2000 geht
das Schreiben raus.
Nun hat der Brecher nur noch einen Wert von
192.000,- DM.
Dass die ursprünglich im Jahre 2000 genannte Summe
von 360.000,- DM schon extrem niedrig war, wird durch das Angebot der Firma
Fischer & Jung aus dem Jahre 2002 nun vollständig bewiesen:
Die wollen tatsächlich heute für eine hornalte
Maschine, mit etwas geringerer Leistungskraft und schlechterer Ausstattung als
eine KK 114 immer noch knapp 300.000,- DM.
All dies beweist abschließend nur eins, für
420.000,- DM (netto abzüglich Skonto) gab es 1994 in der Hochkonjunkturphase
von Fischer & Jung mit Sicherheit keine nagelneue mit allen Extras
ausgestatte Brown Lennox KK 114 für den Neu- und Erstkunden Sobiak.
20.
Im
Sommer 2000 weise ich die Staatsanwaltschaft Leipzig schriftlich auf die
Lieferung alter Baumaschinen im Jahre 1994/95 hin, obwohl neue zugesagt und
entsprechend bepreist waren.
Damit brach das gesamte Rechenwerk der
Staatsanwaltschaft erneut völlig zusammen.
Wenn ein alter KK 75 S mit halber Leistung im
Herbst 1995 329.000,- DM kostet, kann
ein neuer KK 114 mit doppelter Leistungskraft und allen Extras im Frühjahr 1994
nicht 420.000,- DM kosten.
Also lässt StA GL Gast die Verjährungsfrist
mit dem Argument, „alte Maschinen arbeiten genauso gut wie neue Maschinen“,
verstreichen.
Meine Damen und Herren,
diese Erkenntnis unseres Gruppenleiters wird demnächst den Gebrauchtwagenhandel
Deutschlands revolutionieren.
Die von dem Gericht angewiesenen neuen
Ermittlungen werden behindert und verzögert. Strafvereitelung im Amt, Strafbar
gem. § 258 a StGB.
Beweis: Umfänglicher Schriftverkehr.
Ferner als Zeugen:
Die Richter und Schöffen der 11. Kammer
Die Unterlagen und Hinweise von mir aus dem
Jahr 2000 werden dem LKA von dem StA GL Gast nicht zur Verfügung gestellt. Das
von KHK Hochberg angeregte Internationale Rechtshilfeersuchen - die
Baumaschinen kamen aus Groß-Britannien - unterbleibt.
Die seit 22.11.2001 vorliegende Akte mit den
neuen Ermittlungsergebnissen wird dem Gericht nicht zur Kenntnis gegeben. Erst
als StA GL Gast in Urlaub ist und das Gericht die StAin Flyner erneut bittet
nachzuschauen, liegt die Akte binnen weniger Minuten, 10 Wochen nach Eingang
bei Gast, auf dem Tisch des Gerichtes.
21.
Am 2. Juli 2002 kommt es zu der ersten
Zeugenvernahme des Friedrich. Friederich beruft sich auf sein
Zeugnisverweigerungsrecht. Er begründet dies zur Überraschung aller
Verfahrensbeteiligten, einschließlich der StAin Fleiner, mit dem durch Gast
gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren. StA GL Gast hat erneut gegen
seine gesetzlich vorgeschriebenen strafprozessualen Pflichten verstoßen.
Zunächst und zuallererst hat er jedoch das
Gericht erneut zu täuschen versucht. Er wollte wohl dem Verfahren einen
Revisionsgrund verpassen.
22.
Am 18. Oktober 2002, nach über fünfzig Verhandlungstagen, tauchen nun
urplötzlich Kontenblätter auf. Sie belegen, dass es Einnahmen für den
Betonbruchverkauf an Dritte und allein nur auf diesem Konto schon in
Höhe von über 120.000,- DM und allein dies nur in der Anmietungsphase gegeben
hat. Der Gruppenleiter wird erneut überführt, wichtiges entlastendes
Beweismaterial unterdrückt zu haben. Seine erste und sofortige Reaktion ist
weder eine Entschuldigung, noch bestreitet er die schweren Vorwürfe.
Das normalste wäre gewesen, er hätte gesagt:
„Da kann ich jetzt nichts
zu sagen, dass muss ich erst prüfen.“
Nein, dass macht er nicht und das sagt er auch
nicht.
StA GL Gast räumt die Tatsache als solche sofort und
offen und ohne in die Akten zu sehen geständnisgleich ein.
Er muss also den Verkauf bemerkt haben. Er sagt
spontan schlicht und ergreifend und mit der ganzen staatsanwaltlichen Arroganz:
Zitat „Es ist doch
unerheblich.“
Gast entscheidet hier also
was erheblich ist. Er hat das sagen, was auf den Tisch des Gerichtes kommt. Er
ist sich sicher, ihm kann nichts geschehen. Es ist doch egal. Was soll einem
Staatsanwalt in Sachsen schon passieren?
Eine bodenlose, unglaubliche
Ignoranz und Frechheit gegenüber dem Gericht!
Hohes Gericht, hier geht es
nicht mehr allein um mich und dies Verfahren, hier geht es um die Grundzüge unseres Rechtssystems.
Wir hatten eine
vergleichbare Situation im Prozessverlauf bereits einmal:
Der Leitende
Oberstaatsanwalt Spitz stellt einen Justizbeamten in Uniform ab, um den
Vorsitzenden Richter auf dem Flur abzufangen.
Meldung ans Gericht:
Hopp, Hopp, ruf mich sofort
an.
Beweis: Die Richter und Schöffen der 11. Kammer
des Landgerichtes Leipzig und ein Dutzend Zeugen auf dem Flur des Landgerichtes
Leipzig.
Der Leitende
Oberstaatsanwalt Spitz hat sich in der Zwischenzeit aus dem Staub gemacht. Es
ist gut so.
Bevor ich nun zum Schluss komme, möchte ich
noch auf etwas anderes hinweisen, was wir vielleicht auf Grund der langen
Verfahrensdauer alle schon vergessen haben.
Hier gab es am Anfang ja noch drei weitere
Angeklagte.
Frau
Degenhardt
Herrn Fröhlich
und
Herrn
Clausnitzer.
Alle drei haben sich bei den hier zu
beurteilenden Sachverhalten völlig korrekt verhalten.
Alle drei haben sich damals exakt an meine
Anweisungen gehalten.
Dieses habe ich vom ersten Tage an gesagt,
nicht nur hier im Gericht auch dem LKA und der Staatsanwaltschaft.
Warum wurden sie angeklagt?
Nun, sie mussten von Gast als unabhängige
Zeugen ausgeschaltet werden.
Hohes Gericht,
das ist ein hinterhältiges und perfides
System, wie hier der Staatsanwalt vorgegangen ist.
Ist Ihnen eigentlich klar, was man hier mit
dem verdienten Lebensabend von zwei Menschen und Familien gemacht hat?
Ich kann nur darum bitten, dass Sie es auch
entsprechend würdigen und die Öffentlichkeit und insbesondere die Medien
auffordern mal diesem Vorgang – dieser unglaublichen menschenverachtenden
Methode der Staatsanwaltschaft Leipzig – nachzugehen.
Wie war doch der Ausgangspunkt meines
Schlusswortes?
Alle
Beamten sind korrupt und alle Staatsanwälte arbeiten illegal
Vielleicht gibt es ja doch vereinzelt
Ausnahmen?
Und wenn ja, wer ist die Ausnahme?
Hohes Gericht, Sie haben es leicht.
Sie müssen nur über einen zu
entscheiden.
Allein die Kosten meiner Verteidigung,
einschließlich eigener Ermittlungen liegen in der Zwischenzeit bei weit über 100.000,- €uro.
Unter normalen
Verhältnissen hätte ich dies Verfahren allein schon unter den finanziellen
Gesichtspunkten gar nicht durchgestanden. Das ist der Staatsanwaltschaft im
Übrigen natürlich auch bewusst. Erst die extrem große Solidarität von sehr sehr
vielen Menschen hat mich überhaupt in die Lage versetzt diesen
staatsanwaltlichen Vernichtungsfeldzug durchzustehen.
Der Aufwand des Verfahrens dürfte in
der Zwischenzeit bei weit über zwei Millionen Euro angekommen sein.
Die beim bfb und der Stadt eingetretenen
Schäden übersteigen die 25 Millionen Euro Grenze in der Zwischenzeit bei
weitem.
Die zerstörten über 5000 Arbeitsplätze
sind rechnerisch gar nicht zu erfassen, sie haben eine gesellschaftliche Dimension.
Zur
Gerechtigkeit gehören: Macht, Weisheit und Wille
Leonardo da Vinci
Ich erwarte von diesem Gericht nicht
nur einen kompletten Freispruch.
Ich
erwarte auch eine deutliche Positionierung zum Verhalten der Staatsanwaltschaft
Leipzig.
Mir ist dabei völlig bewusst, was ich damit sage.
Ich weiß wie ungewöhnlich dies ist.
Ich weiß unter welchem Druck die Berufsrichter stehen und
welchem Druck sie sich in der Zukunft aussetzen und insbesondere wenn man - was
ja in Sachsen so üblich ist - dann vielleicht demnächst noch als zuvor junge
Richterin die Staatsanwaltschaft Leipzig durchlaufen muss.
Um
so wichtiger wird es daher sein, dass hier auch die Schöffen Frau Schmidt und
Herr Thiele klar und deutlich Stellung beziehen.
Abschließend
darf ich mich, ja ich denke, muss ich mich bei Herrn Nickel bedanken. Ich weiß,
welchen Freiraum er mir gegeben hat. Ich habe ihn auch tatsächlich manchmal
geärgert.
Ich
danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Matthias von Hermanni