Matthias von Hermanni                                                  17. Dezember 2002

 

 

Schlusswort

 

 

Einführung

 

 

Hohes Gericht!

Meine Damen und Herren!

 

Ich halte hier heute mein Schlusswort. Ich werde dies Schlusswort im Wesentlichen verlesen, damit es dann anschließend auch als Dokument zu den Verfahrensakten genommen werden kann.

Dies Schlusswort ist nicht der Schlusspunkt, dass ist zunächst das Urteil, aber wir wissen natürlich alle, dass auch das Urteil nicht der Schlusspunkt sein wird.

 

Er werden sich - wie immer auch - weitere Prozesse und vielleicht auch irgendwann einmal parlamentarische Untersuchungen anschließen.

 

 

Am 19. November 2002 hat der StA als Gruppenleiter Gast hier sein Plädoyer gehalten.

 

Nach nunmehr fünfjährigen Ermittlungen und dem in der Zwischenzeit längsten Prozess in der Geschichte Sachsen mit über 50 Verhandlungstagen hat Gast in einem zweistündigen Vortrag eine vierjährige Haftstrafe gefordert.

 

Unser Gruppenleiter trägt in einem Plädoyer

 

·        ohne Beweise,

·        ohne Rechenwerke,

·        ohne Zeugenzitate und

·        ohne schriftliche Dokumente

 

letztlich vor, er sei von meiner Schuld überzeugt, weil

Beamte wie ich nun mal korrupt sind.

 

Er hat dies Bild des korrupten Beamten über die vergangenen fünf Jahre nicht nur versucht die ganze Zeit zu suggerieren, er hat es auch so am 19. 11. 2002 formuliert.

Da ist dieser große, schwere Mann, mit der lauten Stimme, mit - angeblich - viel Geld, aus Westdeutschland, der sich die Butter nicht vom Brot nehmen lässt.

Er suggeriert dies, nein, er formuliert dies sogar, aber er beweist es nicht, weil es nicht zu beweisen ist, weil es nicht stimmt.

 

Und Beamte, die sich gegen die illegalen Handlungen eines Staatsanwaltes sogar noch wehren, die meine Damen und Herren

 

die sind die korruptesten aller korrupten Beamten.

 

Ja, das stimmt, ich wehre mich, ich verteidige mich und das empfinde ich nicht nur als mein gutes Recht sondern auch meiner Verantwortung mir selbst gegenüber und gegenüber meiner Familie und meinen Freunden.

 

Der Staatsanwalt beschreibt mich in seinem Plädoyer als eine Person, die auch vor Gericht bewiesen habe, dass man mit ihr nicht machen kann, was man will.

 

Ja, dem pflichte ich aus vollem Herzen bei.

Hätte ich in meinem Leben mit mir machen lassen, was andere wollen, wäre ich tatsächlich meinen Dienst- und Treuepflichten nicht nachgekommen.

Allerdings würde ich hier heute auch nicht sitzen.

 

Und damit anderen Menschen nicht das Gleiche widerfährt was mir passiert ist, werde ich mich heute nicht nur verteidigen sondern auch intensivst diesen Staatsanwalt und seine Methoden an den Pranger stellen und angreifen.

 

Nun ich bin die vergangenen drei Jahren StA GL Gast in all seinen immer wieder wechselnden Argumentationen, wer immer auch gerade getäuscht oder einen Schaden gehabt haben soll, in immer gleicher mühevoller Argumentation hinterhergelaufen.

 

Ich werde es auch heute tun.

 

Sein Startpunkt ist also:

 

Beamte sind korrupt und illegal.

 

Ich ergänze dann allerdings, dass dies dann auch für Staatsanwälte gelten muss.

 

Nun wollen wir sehen, ob es von dieser grundsätzlichen Regel auch Ausnahmen gibt                und

ob Gast oder ich

 

hiervon eine Ausnahme darstellen.

 

Ich bin Beamter.

 

Am 1. August 1975 wurde ich als Beamter verpflichtet und habe mein Gelöbnis abgelegt.

 

An die sich daraus ergebenden Anforderungen und Verantwortung, die sich aus meinem besonderen Dienst- und Treuverhältnis ergeben, habe ich mich bis zum heutigen Tage gehalten.

 

Ich werde es beweisen.

 

 

 

 


 

Die Aufgabe des bfb

 

Was umfassten meine Dienst- und Treuepflichten in meiner Funktion als Betriebsleiter des ABM-Stützpunktes, später bfb?

 

Ich hatte die Aufgabe arbeitslose Menschen zu beschäftigten, sie in Arbeit zu reintegrieren und dabei Arbeiten zu erledigen, die im öffentlichen Interesse lagen.

 

Konkret hieß dies

·        mit arbeitslosen Menschen, ggf. unabhängig von beruflicher Vorerfahrung und Kompetenz,

·        unter Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitsförderung,

·        und in Eingrenzung vorhandener Haushaltsmittel,

·        erhaltene und beschaffte Aufträge,

·        mit dem weiteren Effekt der Vorbereitung der beschäftigten Menschen auf den so genannten 1. Arbeitsmarkt

 

zu organisieren.

 

Der ABM-Stützpunkt war kein Abrissunternehmen, er war ein

Betrieb der Beschäftigungsförderung.

 

Die Stadt stand in der Verantwortung Gewerbefläche zu schaffen.

Größtes Gewerbegebiet sollte das Gewerbegebiet Nordost werden.

Die Stadt Leipzig gründete eigens hierzu die GBG.

 

Nach dem Einholen erster Angebote prüfte die Stadt/GBG, inwieweit nicht Teile der Vorbereitung des Gewerbegebietes im Rahmen der Beschäftigungsförderung durch den ABM-Stützpunkt erfüllt werden könnten.

 

Wir haben hierzu ausführlich den Zeugen Herrn Dr. Böckenförde gehört. Die Einbeziehung des ABM-Stützpunktes sollte zu einer Verringerung der angebotenen Kosten führen, zu sinnvollen Aufträgen in der Beschäftigungsförderung und, soweit möglich, zur schrittweisen Bildung von Anlagevermögen beim bfb führen.

 

Für beide, für den ABM-Stützpunkt und für die GBG war der Abriss auf dem Gelände GNO ein neues Aufgabenfeld. Ein Aufgabenfeld, über welches keine Erfahrungen vorlagen. Aber auch eine Aufgabe, deren Unwegsamkeiten und Tiefen, vorab nicht abschließend beurteilt werden konnten. Hierbei sind die benannten Tiefen sowohl im übertragenen Sinne, wie auch tatsächlichen Sinne zu verstehen. Erst im Laufe der Arbeiten stellten sich die Tiefen, in denen Abriss und Entsorgung zu erfolgen hatten, abschließend heraus.

 

Prägend für die damalige Vorbereitung des Abrissauftrages VZOG Flächen und die Durchführung war der Zeitfaktor. Es wurde auch hierzu von Dr. Böckenförde und auch den anderen Zeugen anschaulich und nachvollziehbar berichtet, dass sich die Stadt Leipzig im beginnenden Wettlauf mit anderen ostdeutschen Städten zur Gewerbeansiedlung befand.

 

Voraussetzung für damalige Gewerbeansiedlungen waren die Bereitschaft von Betrieben zur Ansiedlung und Möglichkeiten zur Ansiedlung. An der Bereitschaft von Betrieben mangelte es seinerzeit, aufgrund der hervorragenden Förder- und Steuerbedingungen nicht, an den Möglichkeiten im Rahmen ordnungsgemäßer Bauplanung, d.h. gültiger Bebauungspläne und bebauungsfähiger Grundstücke, fehlte es schon.

 

Mit der Bauplanung für das GNO bestand damit die Aufgabe schnellstmöglicher Baufreimachung.

 

So wurde unter zeitlichem Druck von den Mitarbeitern des ABM-Stützpunktes ein Kostenangebot aufgrund der vorgelegten Leistungsbeschreibung abgegeben.

 

Das Angebot war ausdrücklich - und im Gegensatz zu der Aussage des Staatsanwaltes - kein Höchstpreisangebot.

 

Das Angebot war auch kein Tiefstpreisangebot.

 

Es war ein Angebot und es endete mit einer Summe.

 

So und nur so wurde bei den Folgeaufträgen verfahren. Exakt über diese jeweiligen Angebotssummen erhielt der ABM Stützpunkt dann auch immer einen Auftrag. Einzige Ausnahme war der Auftrag Werkzeugprüfmaschinen im März 1994, dort gab es auch eine Angebotssumme aber wir versprachen durch den Brecher günstiger arbeiten zu können. Da es aber keine Erfahrungen bei uns gab, konnten wir uns nicht festlegen. Deshalb erhielten wir den Auftrag ohne festgelegte Summe.

 

So wurde im Sommer 1993 mit den Arbeiten begonnen, obwohl sich die gesonderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen noch in der Beantragung befanden und auch erst viele Monate später einsetzten.

 

Insoweit sind die Versuche des Gast hier im Gerichtssaal auch noch so ein bisschen auf Subventionsbetrug zu machen, allein schon mangels Subvention vollkommen hilflos gewesen.

 

Ich verweise trotzdem darauf, zeigt es doch seine Geisteshaltung und beweist ein weiteres mal seine Versuche meine Person zu kriminalisieren.

 

Das Gericht hat sich hier bei der Aufhebung des Haftbefehls ja auch gleich schriftlich positioniert und distanziert.

 

Zunächst waren im GNO nur Mitarbeiter mit Lohnkostenzuschüssen und Sozialhilfeempfänger beschäftigt.

 

 

Im Sommer 1993 wurde nach Verfahrensregelungen und -abläufen gesucht, die eine schnellstmögliche Ausstattung der Baustelle gewährleisteten.

Als man nach kurzer Zeit feststellte, das es vorne und hinten an qualifizierter Technik fehlt, wurde eine Lösung gesucht,

wie ich handeln und verhandeln könnte.

 

Hieraus resultierte das Schreiben von Dr. Böckenförde vom 10. September 93, es ist die Handlungs- und Verhandlungsvollmacht zur Beschaffung der erforderlichen Ausstattung und Technik.

 

Es hilft mir zwar nicht, aber trotzdem und - mit Verlaub an alle meine lieben Juristen hier im Saal:

 

Keiner der 1993 Beteiligten hat sich damals nur in einer Promillegrößenordnung soviel Gedanken gemacht, wie die hier vorgetragenen Thesen und Gegenthesen. Damals gab es nur ein Ziel und das hatten alle im Blick

 

Entschuldigung Herr Nickel, aber ich zitiere nur:

 

Die Scheiße dort muss weg und zwar schnell und preiswert.

 

So wurde gedacht, so wurde geredet und so wurde gehandelt.

 

Und hier können noch fünf Gutachter aufmarschieren und sich alle eine goldene Nase verdienen, wer damals dabei war, weiß, dass ich Recht habe. Man hatte 1993 überhaupt nicht die Zeit sich die Gedanken zu machen, die mir und anderen hier angeblich alle unterstellt werden.

 

Dr. Böckenförde hat in seiner ersten Zeugenaussage die Wahrheit gesagt, dort hat er festgehalten, dass Schriftstück hat Till formuliert und er – Böckenförde - hat es quasi blind unterschrieben. In seiner zweiten Zeugenaussage hat er dann angefangen zu spekulieren, was man sich wohl gedacht haben könnte. Auch Dr. Böckenförde hatte 1993 keine Zeit.

 

Genau hier bin ich an einem zentralen Thema, dass zunächst heute keinen Juristen interessiert.

Das Thema Zeit.

 

Ich habe seit 1992 im Durchschnitt pro Woche 70 bis 80 Stunden gearbeitet. Urlaub hat es nicht gegeben. Entscheidungen wurden im Minutentakt getroffen. Ich wiederhole Minutentakt.

 

Dabei mögen Fehler passiert sein.

 

Die in diesem Verfahren diskutierten Entscheidungen waren durchweg richtig.

 

Das Argument Zeit ist trotzdem wichtig und richtig hier vorzutragen, weil damals hatte kein verantwortungtragender Mensch die Zeit, dies oder das auch noch in schriftliche Vermerken niederzulegen. Man hatte weiß Gott genug mit den Entscheidungen zu tun.

 

Übrigens denke ich, dass das Thema Zeit auch ein Thema für dies Gericht ist. Denn nun mag man sagen es ist nicht klug was ich jetzt tue, aber so bin nun mal:

 

Hatten denn die Richter der 11. Kammer im Ermittlungsverfahren immer die Zeit die Akten zu lesen, zu studieren und zu prüfen?

 

Sollten wir nicht so ehrlich sein und feststellen, dass ein groß Teil der Probleme dieses Verfahrens darin liegen, dass die Gerichte natürlich und zunächst immer blind dem vertraut haben, was Ihnen die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat.

 

Ich erinnere an den Satz von Gast aus dem letzten Jahr hier im Saal an Herrn Nickel gerichtet zum Thema, dass sich die Aussagen des Dr. Koppe im Gericht von seinen schriftlichen Zeugenvernahmen aus Dezember 99 nicht unterscheiden. Was ja tatsächlich stimmt. Ich zitiere Gast:

 

„Wieso, Sie haben doch die Anklage zugelassen!“

 

Was Gast nicht sagt, wie er es erreicht hat und das er es zu verantworten hat. Aber dazu später mehr.

 


 

Verfahrensregelungen und Arbeitsmethoden im bfb

 

Zum Stichwort Befugnisse

Der StA suggerierte, dass sich meine Unterschriftsvollmacht auf 25.000 DM begrenzte und ich diese überschritten hätte. Zitat:

 

Das Prinzip der Vollmacht -Sie wissen schon“

 

Das ist falsch!

Halten wir fest:

 

1.     Es erfolgte eine Beauftragung Namens und zu Lasten der GBG/WEP bzw. KK. Hierbei handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Sie, bzw. ihre Geschäftsführer und Bevollmächtigten unterliegen keinen Einschränkungen nach der Gemeindeordnung, nach der Hauptsatzung der Stadt Leipzig.

Damit konnten sie mir auch entsprechend der Höhe des Auftrages Vollmacht erteilen.

Die Höhe der Unterschriftsvollmacht, der Zeichnungsbefugnis des Oberbürgermeisters ist dafür schlicht irrelevant.

 

2.     Soweit es den ABM Stützpunkt betraf, hat der Beigeordnete Müller die Aufträge über 100.000,- DM gegengezeichnet.

 

3.     Zum arroganten Hinweis von Gast ich hätte erklärt im Rahmen des ABM Stützpunktes hätte ich unbegrenzt Unterschriftvollmacht.

 

Bei der ZV des Beigeordneten Müller ist herausgearbeitet und bestätigt worden, dass nach dem Eigenbetriebsrecht und Einführung der Satzung zum 1.1.1996 und dem gleichzeitigen Übertragen der Entscheidungskompetenz des OBM auf den Vergabeausschuss, die Unterschriftsvollmacht für Eigenbetriebsleiter faktisch höher als die des OBM waren.

 

4.     Zur Kassenordnung im bfb bzw. ABM Stützpunkt.

Ich hatte als Leiter des ABM Stützpunktes eine Vollmacht bis 100.000,-DM, so wie die meisten Amtsleiter. Ich hatte nur - und auch dies hat Müller bestätigt - mich selbst gebunden, um den Beigeordneten auch schon in niedrigeren Summen in Betriebsabläufe einzubinden. Die Kassenordnung ist die Anweisung an die Mitarbeiter wie sie welchen Vorgang zu bearbeiten haben und wie er ausgeschildert werden muss.

 

Das kleine ein mal eins der Büroverfügungen!


 

Zum Stichwort: Keine schriftlichen Verträge

 

Der Staatsanwalt suggeriert in seinem Plädoyer, dass die Vereinbarungen zur Anmietung und zum Rauskauf der Baumaschinen nicht schriftlich erfolgten, sei rechtswidrig.

 

Auch hat er Vorschläge, welche Art von Verträgen man seinerzeit hätte abschließen können, z.B. Leasingverträge oder auch Leasingverträge mit Kaufoption.

 

Zunächst, es gibt keine rechtliche Verpflichtung vertragliche Vereinbarungen schriftlich zu schließen. Was bemängelt also der Staatsanwalt und auf welcher Rechtsgrundlage? Er möge bitte die Rechtsnorm nennen!

 

Festzustellen ist ausschließlich, dass seinerzeit eine rechtlich mögliche Vereinbarung getroffen wurde, die nicht der Schriftform bedurfte.

 

Vermutungen und Konstruktionen darüber, was ein nicht im Bereich der Beschäftigungsförderung tätiger Staatsanwalt - aus heutiger Sicht - für die damalige Situation als denkbar hält, sind schlicht und ergreifend irrelevant. Seine Meinung ist so überflüssig wie ein Kropf.

Irgendwo aus der Abteilung „Wünsch Dir was“.

 

Es kann nicht darum gehen, was man aus heutiger Sicht eines subalternen Staatsanwaltes seinerzeit alles hätte so alles machen können.

 

Natürlich bestand die Möglichkeit verschiedene Verträge abzuschließen. Eine dieser Möglichkeiten wurde gewählt. Diese Möglichkeit wurde gewählt, weil sie sich in den rechtlich auch tatsächlich möglichen Rahmenbedingungen bewegte.

 

Da ich dem Staatsanwalt und seinen Vorträgen immer gerne hinterherlaufe:

 

Wer hätte denn die Leasingverträge schließen sollen?

Die GBG/WEP bzw. KK ?

Der bfb ohne Haushaltsmittel und feste vertragliche Zusagen?

Oder hätte die private GmbH die Leasingverträge mit einer Kaufoption für den bfb abschließen sollen?

 

Das sind alles absurde Rechtskonstruktionen des Staatsanwaltes.

Darüber hinaus steuerrechtlich ausgesprochen bedenklich, um nicht zu sagen rechtswidrig. Übrigens ist das Stichwort Steuer ein Thema, dass hier im Gerichtssaal überhaupt nicht bis heute erörtert, geschweige denn erfasst und gewürdigt wurde.

 

Aber das haben wir ja gehört, vom Steuerrecht verstehen die Vertreter der Staatsanwaltschaft - Abteilung Wirtschaftsrecht - auch nichts.

 

Na, Frau Fleiner, wo bleiben denn die versprochenen Rechnungen des Betriebes für Beschäftigungsförderung mit Ausweisung der Mehrwertsteuer?

Sie wollten uns doch Dutzende zeigen.

Haben Sie es überprüft?

 

 

·        Die von uns gewählte Konstruktion hat alleine der WEP 900.000,- DM Steuern erspart.

·        Dies hat zu günstigen Bodenpreisen geführt.

·        Dies hat zu günstigen Ansiedlungen geführt.

·        Dies hat zu mehr und sichereren Arbeitsplätzen geführt.

 

Dies ist leider ein Problem, dass unsere Damen und Herren von der anderen Seite nicht haben und nicht kennen.

Schade!

 

 

 

 

 


 

Zum Stichwort: Beschaffungen des bfb

 

Die Staatsanwaltschaft stellt dar, dass die Beschaffung der Baumaschinen von Anfang an, von mir verworren geplant worden sei und sie ohne Beteiligung der Mitarbeiter erfolgte, damit die Machenschaften nicht aufgedeckt werden konnten.

Der große Tatplan des v. Hermanni.

 

Hohes Gericht,

Fakt und hier hinlänglich nachgewiesen und durch Zeugenaussagen belegt ist; dass

·        dem ABM-Stützpunkt/bfb keine investiven Mittel zur Anschaffung von Anlagevermögen, d.h. damit auch größeren Geräten, Maschinen und Fahrzeugen hatte,

·        bei Notwendigkeit des Einsatzes solcher Geräte und Fahrzeuge der Betrieb auf die Anmietung angewiesen war,

·        sich aufgrund der notwendigen Dauer der Anmietungen, für immer wieder neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, letztlich lange, ja überlange Mietzeiten ergeben hätten und deswegen bereits 1991, Anmietungen mit der mündlichen Vereinbarung des möglichen späteren Rauskaufes erfolgten.

 

Dies erfolgte somit zu einem Zeitpunkt, als

·        überhaupt nicht erkennbar war, dass der Betrieb einmal solche Abrissaufträge erhalten würde,

·        überhaupt nicht erkennbar war, dass einmal der Einsatz von Betonbrechern und Siebanlagen sinnvoll, ja notwendig sein könnte,

·        somit weder ich, geschweige denn Herr Sobiak ahnen konnten, dass es einmal geschäftliche Beziehungen bzgl. einer Recyclingstrecke geben würde und damit nicht der Hauch einer Grundlage für einen Tatplan vorgelegen haben kann.

 

Verworren war das vom Betrieb eingeführte System der Anmietung und des späteren Rauskaufes jedoch nicht.

Im Gegenteil:

Es gab hierzu ein festgelegtes Prozedere und entsprechende Abstimmungen mit dem Rechnungsprüfungsamt.

Wir haben hierzu Herr Krasselt und den Beigeordneten Müller als Zeugen gehört.

 

Und es gab Überwachungs- und Überprüfungssysteme.

Die hat der Herr Staatsanwalt zwar beschlagnahmen lassen, aber da sie zur Entlastung des Angeklagten dienen, haben wir natürlich nichts von ihm dazu gesehen und gehört. Ich verweise hier auf das Thema geordnete Akteneinsicht und ich stelle fest, dass es bis zum heutigen Tage keine Akteneinsicht für den Angeklagten von Hermanni gegeben hat.

 

Für alle Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, die nicht nur zum einmaligen, kurzfristigen Zweck angemietet wurden, wurden Mietkarteien und Überwachungslisten geführt. Und zwar nicht verworren und nicht ohne Beteiligung der Mitarbeiter, sondern klar gegliedert, je Gerät, Maschine und Fahrzeug eine Karteikarte und durch die Mitarbeiter der Beschaffungsabteilung geführt.

 

Ein spezieller Belegdurchlauf wurde ebenfalls festgelegt und auch eingehalten.

 

Seit dem Jahre 1991 mögen es schätzungsweise 700 Maschinen, Geräte, Fahrzeuge gewesen sein, mit einer durchschnittlichen Anmietungszeit von 12-15 Monaten und damit auch entsprechenden Vorgängen - also mehr als 10.000 Belege - vor dem jeweiligen Rauskauf.

 

Nach Vortrag des Staatsanwaltes soll ich also im Jahre 1991 ein System eingeführt haben, mit insgesamt ca. 10.000 bis 12.000 Vorgängen, einem eigens dafür aufgebauten Belegdurchlauf, mit der Zuarbeit und Kontrolle von ca. 5 bis 10 Mitarbeitern,

um nun im Jahre 1994 mit Herrn Sobiak bei sechs Maschinen Halbe /Halbe machen zu können?

 

Alles sehr lebensnah?

Doch wohl eher etwas irre!

 

Wer trägt hier also bitte schön irre Theorien vor?

 

Gast oder von Hermanni?


Die Vorwürfe

 

Zunächst Betrug und die große Täuschung

 

Der StA GL Gast hatte mir vorgeworfen ich hätte die WEP getäuscht und ihr den Betonbrecher und die Rechnungen untergeschoben.

 

Seit dem Plädoyer wird dies nun nicht mehr behauptet.

Die Beweislage gegen Gast, dass es keine Täuschung gegeben hat, ist so erdrückend, dass sich Gast nur noch lächerlich machen würde.

 

Zurückgenommen hat es Gast nicht.

Er versucht es im Nebel zu belassen.

Daher auch hierzu einige Anmerkungen:

 

Nun, hier kann ich es mir wirklich einfach machen.

Jeder normal denkende Mensch, der einmal eine solche 40.000 kg schwere Maschine bei der Arbeit beobachtet hat, weiß,

man kann eine solche Maschine weder übersehen noch überhören.

 

Selbst wenn es im Frühjahr 1994 auf dem Gewerbegebiet Dutzende von Kränen gegeben hätte, der Betonbrecher wäre nicht zu übersehen gewesen.

Anhand der Bilder wissen wir aber, es gab nicht mal einen Kran.

 

Aber auch die Vielzahl der vorliegenden schriftlichen Dokumente und die sonstigen Ereignisse beweisen, WEP kann nicht getäuscht worden sein.

·        Hier sei an den Auftritt des Gewerbe- und des Umweltamtes im Mai des Jahres 94 erinnert, den Auftritt des Geschäftsführers der Firma Brehmer bei der Inbetriebnahme,

·        die Bauberatungsprotokolle

·        und auch die Buchungsprotokolle mit ihren Buchungsvermerken.

 

 

Mit WEP war auch die rückwirkende Inrechnungstellung beider Betonbrecher besprochen und erörtert.

·        Da sind nicht nur die zwischen WEP und bfb ausgetauschten Vermerke vom 14.4.1994 und 4. 10. 1995;

·        da sind die von Till und Wilke abgezeichneten Rechnungen,

·        und letztlich die handschriftlichen Vermerke des Herrn Till beweisen es zu 100 Prozent.

 

Der Vermerk vom 4. Oktober 1995 ist völlig unmissverständlich. Aber auch der handschriftliche Vermerk vom 14.4.1994 beweist es:

An diesem Tag konnte nur WEP wissen, welcher Auftrag belastet werden sollte, nämlich der Auftrag Werkzeugprüfmaschinen. Exakt so wurden die Rechnungen auch sechs Wochen später verbucht. Till muss also am 14.4.94 gewusst haben!

 

All das nochmals und im Detail vorzutragen kann ich mir eigentlich auch schenken, denn den, den ich getäuscht haben soll - WEP bzw. Dr. Koppe - hat bereits im Dezember 1999 fernmündlich gegenüber Hochberg und dann noch mal im Beisein von Gast ausdrücklich selbst festgestellt,

 

WEP hat gewusst.

 

Es hat keine Täuschung und keinen Irrtum gegeben.

 

Ohne Täuschung und Irrtum gibt es nicht nur keinen Betrug im juristischen Sinne,

 

ohne Täuschung und Irrtum an dieser Stelle ist aber auch der ganze weitere Vortrag von Gast völlig lebensfremd.

 

Gast weiß dies sehr genau, er weiß es seit dem 3. Dez. 1999.

 

Spätestens seit diesem Zeitpunkt kriminalisiert er vorsätzlich.

 


 

Zum Stichwort Schaden

 

Hohes Gericht, wir haben hier eine Wirtschaftsstrafkammer. Das Thema Schaden, ist zunächst und erst einmal eine Rechenaufgabe. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man dann juristisch die Zahlenwerke würdigen. Aber zunächst muss man rechnen. Ich habe mit meinem Beweisantrag darum gebeten, den Staatsanwalt zu zwingen ein Rechenwerk vorzulegen. Mein Beweisantrag wurde abgelehnt.

 

Unser Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter behauptete zunächst drei Jahre lang und auch noch bei Aufhebung des Haftbefehls, es habe einen Schaden gegeben. Wir wussten zwar noch nicht so genau wer den Schaden und in welchem Umfang haben sollte, eins wussten wir allerdings genau, der Unternehmer Sobiak hätte nach Auffassung unseres Gruppenleiters über 500.000,- DM für drei Jahre Arbeit und Aufwand - und ohne Scheckzahlung an Fischer & Jung - mitbringen sollen.

 

Mit seinem Plädoyer trägt nun der Staatsanwalt neu vor.

 

Die Addition des Schadens seiner Antragsdaten ohne Haus und Hof beträgt nun 1.314.000,- DM. Alleine bereits die per Banküberweisung nachgewiesenen Aufwendungen addiert mit dem Schaden bedeuten, dass nach Auffassung des Staatsanwaltes Herr Sobiak drei Jahre ehrenamtlich hätte arbeiten müssen und selbstverständlich seine Aufwendungen alle aus eigener Tasche bezahlt.

 

Dieser Vortrag ist so absurd und beweist damit nur eins, die Staatsanwaltschaft Leipzig – Abteilung Wirtschaft - hat sich in der Zwischenzeit von den Realitäten unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung so weit entfernt, dass sie zu einer ernsthaften Gefahr für unser Gemeinwesen geworden ist.

 

 

 

Gast selbst hat in seinem Plädoyer nur von 1.1 Millionen Schaden gesprochen.

Er hat sich auch noch verrechnet! Peinlich!

Egal es merkt doch sowieso keiner mehr, es kommt doch nicht so genau drauf an. 200.000 Mark mehr oder weniger, was macht das schon?

 

 

Bis zum Tage des Plädoyers des Staatsanwaltes am 19. 11. 2002 wurde immer vorgetragen WEP und KK hätten den Schaden gehabt.

Die hätten das zwar nie gemerkt, aber dafür haben wir ja auch Gast hier sitzen.

 

Ich hatte daraufhin im Frühjahr dieses Jahres ein Schadenszenario schriftlich vorlegt, was wäre passiert, wenn ich mich so verhalten hätte, wie der Staatsanwalt es bis vor vier Wochen für richtig hielt. An das Ergebnis können Sie sich noch erinnern, WEP und KK hätten über eine Million mehr bezahlen müssen.

 

Mit seinem Plädoyer stellt Gast mal wieder um. Er hat das im Laufe des Verfahrens häufiger gemacht.

 

1999 waren es noch Doppelabrechnungen.

 

Nach 54.Verhandlungstagen wissen wir nun endlich, WEP und KK haben keinen Schaden mehr. Jetzt hat der ABM Stützpunkt aber einen Schaden.

 

Wie kann es nun sein, dass jetzt der ABM-Stützpunkt einen Schaden gehabt haben soll?

 

Nun der Staatsanwalt sagt, die Mieten waren zu hoch. Basta. Und das der ABM Stützpunkt sehr sehr günstig durch geringe Rauskaufraten an die Maschinen gekommen ist, hat er nirgendwo berücksichtigt. Hat er es vergessen?

 

Nein, StA GL Gast hat es in seinem Plädoyer schlicht unterschlagen.

 

Hohes Gericht, wie gut das Geschäft mit Herrn Sobiak war, wurde Ihnen in der vorletzten Woche und auch mit Rechenwerken untersetzt, sehr eindrucksvoll vorgerechnet und damit bewiesen.

 

Ich brauche Ihnen dies nicht noch mal im Detail vortragen, aber ich denke Sie werden bei den genannten Summen zweifeln.

Nach dem Motto:

„Was nicht sein darf, dass nicht sein kann“

 

Deshalb möchte ich Ihnen einige weitere Details berichten.

 

Der ABM Stützpunkt hat seit Mai 1994, seit den Tagen, an denen der Betonbrecher KK 114 aufgestellt wurde, alle seine Baustellen - im Durchschnitt ungefähr 80 - neu strukturiert und den gesamten Betonbruch und Tonbruch der anfiel, zu den Brechern entsorgt. Dies wurde hier im Gerichtssaal bereits vorgetragen. Herr Till hat es uns bestätigt, Herr Till hatte sich damals sogar beschwert mit den Worten „Ihr fahrt ja hier mehr Dreck hin, als ihr wegschafft“.

 

Auch der verantwortliche Projektleiter Detlev Müller hat es bestätigt. Mehrere 100 Zeugen könnten es bestätigen. Die Entsorgungskosten wurden gespart. Durch den Brecher wurde sämtliches Beton- und Tonabrissmaterial des bfb gebrochen und anschließend, soweit nicht von WEP in den Kanälen und auf den Straßen verbraucht, auf die verschiedenen eigenen Baustellen verbracht oder an Dritte verkauft. Sie können sich sicherlich noch an den 18. November 2002 erinnern.

Die hohen Erträge ergaben sich, weil wir im Betrieb nicht nur fast unbegrenzt Abbruchgut zur Verfügung hatten sondern auch gleichzeitig unser eigener Abnehmer und Transporteur waren.

 

Aber wir hatten vor allem einen entscheidenden weiteren Vorteil. Wir hatten durch die große Zahl von Menschen genügend Hände zur Verfügung die Container sortenrein zu beladen. Die Container LKW Fahrer hatten nicht nur das Recht, sie hatten die Pflicht den gesamten Container wieder auszuschütten, wenn nur eine Plastiktüte auf ihr lag. Erst durch diesen durchstrukturierten Betriebsablauf ergaben sich nun die enormen Erträge.

 

Selbst in der Startphase der Anmietung durch WEP, hatten wir schon mehr Bareinnahmen als der Brecher gekostet hat. Es wäre damals nicht möglich gewesen und es ist heute nicht möglich und es ist auch völlig unerheblich, zuzuordnen, welcher Betonblock von wo gekommen ist und wie viele seiner Körner wohin gegangen sind.

 

Meine Damen und Herren, der bfb kann keinen Schaden gehabt haben, denn die Summe seiner Einsparungen für die Entsorgung und seiner Erträge für den Betonschotter übersteigen allein schon die Aufwendungen, selbst wenn ich die Aufwendungen die WEP/KK hatten vollständig und zu 100 Prozent dem bfb zuordne.

 

Ich habe diese Hinweise und Argumente vom ersten Tage auch Hochberg und Gast gesagt.

Erinnern Sie sich:

Hochberg sagte, ich hätte ihm schon ganz am Anfang gesagt, - Zitat -

man müsste mir einen Orden geben.

 

Na ja, dass muss jetzt ja nicht gleich sein.

 

Aber es bleibt dabei, es war das beste Geschäft des bfb, das beste dass ich je in meinem Leben gemacht habe. Im Klartext und für jeden verständlich; und jetzt muss ich mich schon wieder entschuldigen aber auch hier zitiere ich nur was wir damals immer gesagt haben:

 

Die Brecher haben aus Scheiße Bonbons produziert.

 

 

Hohes Gericht, dies Alles ist zunächst keine Rechtsfrage, sondern eine Rechenaufgabe.

 

Dies wurde von mir bereits im Rahmen der Beweiserhebung entsprechend vorgetragen, mit Zeugenaussagen untersetzt und von keinem widersprochen.

Welche BGH-Theorie man auch immer anwenden möge, ob für Strafgerichte oder Zivilgerichte, die Summe der Einsparungen (Entsorgungskosten) und die Summe der Erträge (Betonschotter) übersteigen in jedem Monat und damit auch noch zeitgleich und natürlich auch in der Gesamtsumme die Aufwendungen des bfb, der WEP und von KK.

 

Der Gewinn ist so extrem hoch, dass der Staatsanwalt mit keinem Rechenwerk und keiner geänderten, veränderten, zurückgenommenen und neu entwickelten Sichtweise in der Lage ist, einen Schaden darzustellen. Er hat bis heute uns auch kein Rechenwerk zum Schaden vorgelegt.

 

Nun kommt der Staatsanwalt und sagt, es mag ja sein, dass ihr Euch dumm und dämlich verdient habt, der bfb hätte sich aber noch dümmer und dämlicher verdienen müssen und dann hätte man ja noch viel viel mehr Maschinen für das Geld kaufen können. Juristisch ist das völlig unsinnig.

 

Aber ich habe den Staatsanwalt drei Jahre auch in seinen irresten Sichtweisen verfolgt, also tue ich dies auch heute.

Ich gehe einfach mit. Ich tue dies, um Ihnen schon an dieser Stelle zu beweisen, dass es aus meiner Sicht gar nichts bei Haus und Hof im Privatbereich zu verteilen gab.

 

Schauen wir uns die einzelnen Vorgänge nochmals im Detail an:

 

Der Startpunkt war - und durch Zeugen auch belegt - ein zu erwartendes Defizit von fast 2,5 Mio. DM. Das Schreiben des Herrn Clausnitzer (ohne Datum) aus dem Herbst des Jahres 1993 - wir können es zeitlich zuordnen anhand der dort aufgeführten Aufträge - beweist es.

 

Hier steigt Herr Sobiak ein und es wird das vereinbart, was auch von Allen gemeinsam vorgetragen wurde: Herr Sobiak soll sich auf eigene Rechnung einen Betonbrecher anmieten und seine Aufwendungen im Wesentlichen, aber nicht allein, durch den Verkauf des Betonbruches refinanzieren.

 

Wir kommen damit zu einem Zeitpunkt, den ich noch gut in Erinnerung habe.

Das war die Zeit, wo auf dem Gelände des GNO die Betonberge wuchsen, ein richtiger Erfolg nirgendwo zu sehen war, die Investoren bei WEP drängelten und wir die Blödmänner waren, die kein Grundstück baureif bekamen.

 

Die Protokolle der operativen Bauberatungen geben darüber Auskunft.

Noch deutlicher die internen Protokolle der WEP und auch die Schriftsätze.

Man war kurz davor - und bei einem Auftrag hat man es auch getan - uns aus den Aufträgen rauszuschmeißen.

Ich kann mich gut erinnern, dass wöchentlich nachgefragt wurde, wo der Betonbrecher bleibt.

 

 

Aber, nun im April 94 soll er endlich kommen, der Betonbrecher, er liegt bereits im Hamburger Hafen. Aber es kommen auch Herr Till und Müller und sagen,

 „Wir brauchen den Betonbruch für die Kanäle.“

 

Ferner hatte ich in der Zwischenzeit meine bisherigen Bedenken aufgegeben.

 

Ja, ich wollte wenn denn möglich, später auch Eigentümer des Brechers werden. Ich hatte mir in den Wochen davor mehrfach solche Maschinen auf Autobahnbaustellen angeschaut.

 

Hohes Gericht, hier müsste ich mich jetzt eigentlich zum Thema Naumann und Ihrer Aufgabe als Controllingstelle für die GNO Aufträge detailliert äußern. Es ist mir wirklich zu dumm nun noch mal auf den Vortrag von Gast zu erwidern. Das Landgericht hat durch den Aufhebungsbeschluss zum Haftbefehl für mich erkennbar verstanden welche Überwachungsfunktion Frau Naumann hatte. Gast will es nur nicht verstehen.. Er trägt hier seine aberwitzigen Theorien in Wahrheit auch nur noch vor, um die von mir gegen ihn gestellten Strafanträge abzuwehren. Wenn er hier zurücksteckt wäre bewiesen, dass sein eigener Vermerk vom 3. Dezember 1999 absurd ist.

 

Fest steht:

Der bfb hat bewiesenermaßen gegenüber GBG/WEP und KK keine Personalkosten in Rechnung gestellt.

Fest steht auch:

Im Monat April 1994 war durch geringeren Budgetabfluss der Vormonate ein Guthaben in Höhe von knapp 400.000,- DM aufgelaufen.

 

Einzig bemerkenswert hierzu ist, dass Gast an dieser Stelle in seinem Plädoyer vernebelt und verdunkelt.

 

Ich habe Hochberg im Februar und März 2000 mehrfach gebeten, doch die Unterlagen von Frau Naumann zu holen. Dass Hochberg auch dabei wieder nicht nach rechts und links schaut und übersieht, dass bereits vorher die Arbeitsgruppe des bfb, die der KPMG zugearbeitet hatte, sich die Unterlagen bereits angeschaut hatte und deshalb nur Teile mitnimmt, versucht Gast hier so darzustellen, als hätte Frau Naumann die Akten in meinem Auftrag im Archiv verschwinden lassen.

 

Ja, Frau Naumann wohnt bei uns im Haus.

Der Versuch der Staatsanwaltschaft alle Zeugen dieses Verfahrens anzuklagen, zu kriminalisieren und zu diskreditieren nur weil die Zeugen den irren Theorien der Staatsanwaltschaft nicht zustimmen, nimmt einfach nur noch peinliche Züge an.

 

Glauben Sie mir, wenn es denn so gewesen wäre wie die Staatsanwaltschaft es zu suggerieren versucht, dann hätte ja wohl kein Mensch auch nur ein Sandkorn gefunden.

 

Gast täuscht hier das Gericht genauso wie im November 1999, aber darauf komme ich später noch ausführlich zurück.

 

Auf jeden Fall ist an dem 14.4.1994 mit WEP klar und deutlich alles besprochen worden. Eine Täuschungshandlung hat es nicht gegeben. Wie der Vermerk auch deutlich macht, gab mir Dr. Koppe für die nächsten 15 Monate Sicherheit. Mit dem Guthaben bei WEP war für mich der Wert der Maschine – aus meinem damaligen Erkenntnisstand nach der Information von Balz - 850.000,- bis 950.000,- DM gesichert.

 

Gast sagt an dieser Stelle, damit sei bewiesen, dass auch ich gar nicht von Sonstigen Leistungen ausgegangen sei.

 

Dies ist richtig falsch, denn im April 1994 wurde mit Herrn Sobiak ausdrücklich noch nicht über die Rauskaufrate gesprochen. Dies geschah tatsächlich erst im Frühjahr 1995. Erst zu diesem Zeitpunkt hatte mir Herr Sobiak gesagt, dass er durch Barleistungen günstiger an die Maschine gekommen war. Das mich Herr Sobiak an dieser Stelle nicht angelogen hat, beweist die Tatsache, dass die von ihm damals genannten 750.000,- DM, identisch sind mit seinen eigenen Unterlagen und ich diese Summe bereits vor Akteneinsicht kannte und auch Hochberg sagte. Die Information von Herrn Sobiak löste dann ja auch das Abhandeln der beiden Monatsmieten aus.

 

Der Staatsanwalt und seine angeblich mit profunden Sachwissen ausgestatten Sachverständigen haben hier vorgetragen, Betonbrecher 1994? Kein Problem! Ich habe es im Frühjahr 1994 jede Woche anders erlebt. Am 52. Verhandlungstag, am 18.11.2002 bestätigt Herr Plew von Fischer & Jung,

 

„Ja, Betonbrecher, 1994, das war ein knappes Gut, da gab es lange Lieferzeiten“.

 

Exakt so haben wir es alle, die wir dabei waren, in den Jahren 93/94 erlebt. Das wir warteten beweist übrigens auch der Schriftsatz des Dr. Böckenförde aus Feb. 1994 zum Auftrag WPM.

 

 

Nun sagt der StA: „Man hätte ausschreiben oder mindestens drei Angebote einholen müssen.“

 

Gast hat dies nun schon fast ein Dutzend mal hier formuliert. Rechtlich korrekt untersetzt hat er dies nicht einmal. Nun dies liegt daran, dass man hier im Gericht bis heute nicht einmal sich umfassend mit dem Ausschreibungsrecht auseinandergesetzt hat.

 

Ich will es noch einmal deutlicher formulieren. Ich habe nach den hier bisher im Gerichtssaal abgelaufenen Diskussionsrunden - mit Verlaub und dies beziehe ich nicht nur auf den Staatsanwalt - den Eindruck, dass mit der typischen Fähigkeit von Juristen sich zu jedem Thema äußern zu wollen und zu können in Wahrheit ein Sachverstand zum Thema Ausschreibungsrecht vorliegt, das nur einem durchschnittlichen Stammtischniveau entspricht. Also gehen wir an dieser Stelle auch gleich etwas genereller auf das Thema Ausschreibungen ein.

 

·        Wer, hätte denn wann, was ausschreiben müssen?

·        Bitte schön nach welchem Gesetz?

·        Der bfb die Anmietung eines Betonbrechers zu Lasten der GBG/WEP?

·        Der bfb die Anmietung einer Nachsiebanlage zu Lasten von KK?

·        Die GBG/WEP die Anmietung eines Betonbrechers?

·        KK die Anmietung einer Nachsiebanlage?

·        Der bfb den möglichen, weil gewünschten, aber leider nicht zuzusichernde Restkauf eines Betonbrechers nach welchen Vormietzeiten durch wen auch immer?

·        Der bfb die Nachsiebanlage, die zunächst von einem Dritten bezahlt wird und vom bfb aber nur gekauft wird, wenn man sie dann auch noch will und Geld hat?

·        Wie hätte man denn die steuerrechtliche Frage zu beurteilen?

·        Übrigens, wenn denn ein Verstoß gegen die VOL wirklich vorliegen würde - selbst die Rechnungsprüfer haben sich nicht mal zu dieser Aussage richtig durchringen können - ergäbe sich bitte welche strafrechtliche Rechtsfolge?

 

Ergebnis: Keine!

 

Ein potenzieller anderer Anbieter hätte einen möglichen Schadensersatzanspruch. Nur welche anderen Anbieter gab es denn, die vergleichbares geleistet hätten?

 

Berater, Finanzier, Vermieter, Verkäufer und gleichzeitig Verantwortungsträger für die Abrissaufträge!

 

Hohes Gericht, meine Damen und Herren,

versuchen Sie das mal in einen europaweiten Ausschreibungstext zu bringen ohne dafür Haushaltsmittel zu haben. Und das ganze bitte für drei Jahre und bitte ab sofort.

 

Wie bitte schön, hätte ein solcher Ausschreibungstext denn aussehen sollen, wenn er denn nicht gleichzeitig auch schon rechtswidrig hätte sein sollen? Herr Staatsanwalt GL Gast, lassen Sie es mich ganz schlicht und trotzdem klar sagen:

 

Auch vom Ausschreibungsrecht haben Sie keine Ahnung.

 

Und nun das entscheidende Argument, im April 1994 ist das Thema Zeit!

Und der Druck des Auftraggebers. Dies mag in den Ordnungsrahmen eines StA nicht hineinpassen.

Es ist aber ganz klar und deutlich festzustellen:

Dem bfb drohte zunächst ein Schaden aufgrund der falsch kalkulierten Entsorgungskosten in Höhe von 2,5 Mio. und er war im Handlungszwang wegen des drohenden Entzuges der Aufträge.

Im April 1994 wurde mit WEP und Sobiak parallel verhandelt. Zeit zur Ausschreibung um erneut 5 Monate zu warten war da nicht mehr.

 

Da ich dem Staatsanwalt immer hinterherlaufe, also auch hier.

Nun tun wir doch mal so, als hätten wir Zeit gehabt und wir hätten ausgeschrieben. Ja und wir haben auch drei Gebote und alle drei sind günstiger als das von Sobiak.

 

Der hat sich nun aber gar nicht beteiligt, weil der klagt gleich vor dem Landgericht Leipzig 11. Kammer auf Schadensersatz. Und er hätte dort mit Sicherheit Recht bekommen. Wer hätte denn nun den Schaden bezahlt? GBG? WEP? ABM Stützpunkt? Oder von Hermanni?

 

Jetzt sagt der StA:

Herr Sobiak habe zu viel Geld bekommen, von wem auch immer und wenn wir denn weniger gezahlt hätten, dann hätten wir ja mehr und andere Maschinen kaufen können.

 

Was heißt hier „andere und zusätzliche Maschinen kaufen“?

 

Hätten wir in einen Kaufrausch verfallen sollen oder ging es vielleicht darum, tatsächlich nur die Maschinen und Geräte zu besorgen, die zur Erfüllung der Aufträge erforderlich waren? Das habe ich jedenfalls unter meiner Treuepflicht verstanden.

 

Ich habe damals Herr Balz befragt und er, wie immer, seinen Vater. Und das immer im Betrieb so verfahren wurde, haben nicht nur Herr Balz jun. und sen. bestätigen können, sondern auch Frau Degenhardt und wenn dies erwünscht ist, auch noch viele andere. Und Herr Balz sen. wurde befragt, nach Leistungsparametern und ich bekam eine Antwort: 850.000 bis 950.000 DM.

 

Untersuchen wir zunächst, was wir heute zum Thema Preise wissen:

·        Wir wissen, das 420.000 DM überwiesen wurden.

·        Wir wissen von Herrn Große, dass es neben der Überweisung einen Scheck gab.

·        Wir wissen, dass in den Unterlagen des Herrn Sobiak für die Steuer Aufwendungen von 750.000 DM genannt sind.

·        Wir wissen, dass im Jahre 2000 nicht nur die Firma Fischer & Jung für einen 1500 Betriebsstunden alten Betonbrecher 360.000,- DM haben will, auch wenn Gast noch andere Aussagen versucht hat zu bewirken,

·        Wir wissen, dass Fischer und Jung im Jahre 2002 bei absolut kaputten Preisen für einen hornalten etwas leistungsschwächeren und nicht mit allen Extras ausgestatteten Brecher knapp 300.000 DM haben möchte,

·        Wir wissen, dass mir im Jahre 1995 Frau Degenhardt eine Zuarbeit für einen deutlich leistungsschwächern Betonbrecher für 600.000 DM gebracht hat,

·        Wir wissen auch, dass die mit angeblich profunden Sachwissen ausgestattete KPMG auch mit 800.000 kalkuliert hätte.

 

 

Im Jahre 2002 sagt nun unser Gruppenleiter der korrupte von Hermanni hat damals mit Sobiak durchgesteckt und angeblich Halbe/Halbe zugunsten seines Hauses gemacht. Nur 1995 macht der von Hermanni etwas völlig Irres:

 

Er handelt dem Sobiak 2 Monatsmieten im Wert von netto 100.000 DM ab, weil der Jürgen Sobiak dem Matthias von Hermanni sagt - weil man sich tatsächlich gut kannte- dass er aufgrund von Barzahlungen, günstiger, als 1994 von Balz gesagt, an den Betonbrecher herangekommen sei.

 

Da werde ich von dem StA Gast als starke Persönlichkeit, die von Anfang an zwar verworren und nicht nachvollziehbar geplant hat, der unter Ausschluss seiner Mitarbeiter planvoll gesteuert hat, um sich die Geschäfte zu Nutze zu machen, geschildert. Und da soll wirklich jemand glauben, ich habe mit Herrn Sobiak eine Halbe/Halbe-Vereinbarung und handele ihm dann 100.000 DM an Monatsmieten ab und bringe mich um die Hälfte, d.h. um 50.000 DM?

Absurd.

 

Sagen Sie mir bitte einen Grund warum ich ihm zwei Monatsmieten abgehandelt habe?

 

Und nun zu den sonstigen Leistungen:

Die StA räumt ein, dass es da zwar etwas gegeben hat und geben musste. Ja, sie gibt uns sogar Beweismittel zur Hand. Sie verweist auf Seite 73 des Entwurfberichtes der KPMG, in dem sonstige Leistungen aufgelistet sind. Und wenn wir uns diese Darstellung anschauen stellen wir fest, dass es sich um ganz präzise benannte und erbrachte Leistungen, teilweise nicht mal bezogen auf das GNO, handelt.

 

Die StA unterschlägt hier aber wieder die Sonstigen Leistungen, die sich konkret auf den Aufbau der Entsorgungsstrecke und die höchstpersönlichen Leistungen des Jürgen Sobiak beziehen, wie beispielsweise:

 

·        das Entwickeln der Geschäftsidee und ihre ganz konkrete schrittweise Umsetzung,

·        drei Jahre Arbeit des Jürgen Sobiak, einschließlich aller Aufwendungen,

·        die Scheck- und Bargeldzahlungen,

·        die Messebesuche mit Mitarbeitern,

·        das Suchen nach Lösungen für Altreifenentsorgung und vieles andere mehr.

 

Wir haben hierzu Herr Hawreluk von der KPMG gehört. Die Frage war:

„Ist das Abwenden eines 2,5 Mio. Schadens und der Aufbau der Entsorgungsstrecke eine Leistung“?

 

Hieran ließ Herr Hawreluk keinen Zweifel aufkommen.

 

Die weitere Frage war, was war diese Leistung wert? Was hätte man z.B. bei der KPMG für diese Leistung zahlen müssen?

 

Nun war Herr Hawreluk nicht mehr so klar in seiner Aussage.

 

Er teilte uns mit, es gäbe da verschiedene Möglichkeiten. Man könne dieses an der Höhe des abzuwendenden Schadens orientieren oder auch nach Stunden abrechnen.

 

Hohes Gericht, der Staatsanwalt sagt Null DM.

Setzen Sie doch einfach selber eine Summe an. Bei nur 10% des abzuwendenden Schadens, wären es 250.000 DM. Üblich sind 30%.

 

Sie können es aber auch mit einem Stundensatz tun.

Was wäre ein gerechter und angemessener Stundensatz?

 

Das obere Limit gibt uns sicherlich die KPMG mit ihrem Berichtsentwurf selber:

525,- DM netto, selbstverständlich, ohne Nebenkosten.

Der unterste Stundensatz?

Der Stundensatz des StA GL Gast nach seiner Besoldungstabelle? Das dürften dann ca. 80,- DM sein.

 

Ach wie hoch sind eigentlich die angemessenen anteiligen Nebenkosten bei drei Jahren Arbeit?

Die KPMG hat für zwei Monate und zwei Mitarbeiter über zwanzig tausend Mark abgerechnet. Also pro Monat und Person 5.000,- DM. Bei 36 Monaten sind dies also 180.000,- DM.

 

Aber bezeichnenderweise nimmt die StA auch nicht Stellung und würdigt in keiner Weise, die 10.000,- DM Barzahlung an die ABM-Mitarbeiter durch Herrn Sobiak, damit der Termin gehalten wird. Diese 10.000,- DM aus dem Barbestand des Herrn Sobiak sind nun auf jeden Fall schon mal angefallen.

 

Die StA würdigt auch gar nicht, dass sich diese 10.000 DM dann als angeblicher Aufwand bei meinem Privathaus wiederfinden.

 

Na, das ist ja ein toller korrupter Beamter der beschafft der öffentlichen Hand dadurch Geld, dass er den Aufwand in sein Haus buchen lässt. Hohes Gericht, auch wenn der Staatsanwalt es vorträgt, aber bei korrupten Beamten ist das anders herum. Ehrlich!

 

Dass es keinen Schaden beim bfb, WEP oder KK gab ist bewiesen. Was Sobiak zustand ist strittig.

 

Was er erhalten hat wissen wir, netto  2.762.434,78 DM.

 

Wir wissen aber noch etwas anderes. Die Zahlen von denen ich jeweils ausging habe ich bereits an unterschiedlichen Stellen vorgetragen:

 

 

         Brecher I                                                    750.000,-

         Brecher II                                                   600.000,-

         Vorsieb, mit Fahrwerk                                287.000,-

         Nachsieb 312                                              330.000,-

         Radlader                                                      60.000,-

                   Zwischensumme netto                    2.o27.000,- DM

 

 

Von der Nachsiebanlage Nr. II, der Finlay 310 B weiß ich es nicht. Ich weiß auch nicht, ob ich es nie wusste oder ob der Betrieb sich an der Finlay 312 orientiert hat. Eins weiß ich allerdings ganz genau, es waren mit Ausnahme des Radladers immer neue Maschinen bestellt. Die Ereignisse um Brecher II beweisen es ja auch sehr eindruckvoll. Warum mich das Gericht an dieser Stelle in der Aufklärung nicht mehr unterstützt hat, habe ich übrigens nicht verstanden.

 

 

Wenn ich den letzten Rechtlichen Hinweis des Gerichtes richtig verstanden habe, dann prüft das Gericht jetzt die Frage einer möglichen mangelnden Sorgfaltspflicht. Gestatten Sie mir hierzu nur einen Gedanken:

 

 

Der Staatsanwalt sagt, es gibt den großen, alles steuernden, immer auf seinen persönlichen Vorteil achtenden und betrügenden von Hermanni. Das Gericht prüft jetzt bei einem Geschäftsvorfall mit Herrn Sobiak, dass ich mich nicht so richtig um die Geschäfte gekümmert habe. Mit Verlaub, aber das sieht wie eine aufgestellte Zwickmühle aus. Irgendwie müsste sich die Justiz schon mal vorher festlegen, ob ich nun der verpennte Beamte oder der korrupte Beamte bin. Beides mir gleichzeitig vorzuwerfen, geht ja wohl nicht.

 

 

Allemal ergibt sich für mich, dass der Betrieb von Einstandspreisen des Sobiak von ca. 2.3 Millionen, netto ausgehen musste.

Somit ergibt sich ein Rohertrag in Höhe von 462.000,- DM für seine Aufwendungen und Zinsen, für seine Beratertätigkeit und seinen Gewinn.

 

Der Ertrag des bfb war mit Sicherheit um ein Vielfaches höher.

 

Allemal wird aber eins auch hierbei wieder sehr deutlich:

 

Selbst wenn man sagt es gab keine sonstigen Leistungen:

 

 

Es gab gar nichts zu verteilen!


 

Das Resümee

 

Was bleibt nach all diesen Betrachtungen?

 

·        Eine zufriedene GBG/WEP
à Wir haben hier die Zeugen Dr. Böckenförde, Dr. Koppe, Herrn Till gehört,

·        eine zufriedene KK
à Wir haben hier die Zeugen Heer und Kunst gehört,

·        eine zufriedene Stadt Leipzig
à Wir haben hier den Beigeordneten Müller gehört und wir entnehmen den Pressenberichterstattungen der vergangenen Monate auch wie es ist, wenn die Stadt mit ihrem Beschäftigungsförderungsbetrieb nicht zufrieden ist,

·        aber einen unzufriedenen Jürgen Sobiak
à Wir haben hierzu den späteren Geschäftsführer der GfH, Herr Bunge gehört, der ausführte, dass seinerzeit auch Gespräche mit Rechtsanwälten ergaben, dass man die vermeintlichen Forderungen zivilrechtlich nicht für ein Gericht darstellen könne, man deswegen auch Verjährung habe eintreten lassen und nun mittels einer Strafanzeige die Ansprüche prüfen lassen wolle. Zitat:

Das machen Sie doch auch gut hier, so nach 40 Verhandlungstagen“, bescheinigte er diesem Gericht. Und

„Es ist die preiswerteste Variante den Staatsanwalt arbeiten zu lassen“

 

Nur wie ist es denn nun möglich, dass jemand so viel angeblich unberechtigt kassiert haben soll auch noch beschwert und zum Staatsanwalt läuft.

 

Herr StA GL Gast ihr ganzer Gesamtvortrag ist nicht nur durch absolut nichts bewiesen, er ist auch in sich völlig unlogisch und unschlüssig.

 


 

Zum Stichwort Vorteilsgewährung oder auch Bestechlichkeit

 

Lassen Sie uns auch hier zunächst gar nicht juristisch sondern einfach auch wieder lebenspraktisch die Vorgänge prüfen. Unser Gruppenleiter würde denklogisch sagen.

 

Wenn denn zwei Personen eine Unrechtsvereinbarung mit einander getroffen hätten, dann hätten sie doch auch etwas gemeinsam zu verbergen und sie würden sich gegenseitig schützen.

 

Ja, sie würden sich natürlich dann auch gemeinsam Vorteile verschaffen wollen.

        

Die Beweisaufnahme hat nun aber gerade ergeben, dass diese Vorteile nicht verschafft wurden.

 

Im Gegenteil:

 

·        Herr Sobiak hat in Hohenroda mit seinem Handwerkerhof Geld in den Sand gesetzt und ich habe ihm nun nachweislich seine Schäden nicht ausgeglichen.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

 

·        Herr Sobiak hat gegen mich Strafanzeige erstatten lassen. Damit musste ihm doch klar sein, dass man auch die Geschäftsbeziehungen prüft. Hält man Herrn Sobiak wirklich für so blöde sich letztlich selbst anzuzeigen?

 

·        Ich habe Herrn Sobiak als er seine Subs nicht mehr zeitnah bezahlte, aus den Lehrverträgen mit dem bfb geworfen. Glauben Sie mir, wenn ich denn mit ihm etwas zu verbergen gehabt hätte, ich hätte Wege und Möglichkeiten gefunden ihm dann auch Aufträge oder Geld zukommen zu lassen.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

·        Ihm Geld zukommen zu lassen wäre auch gar kein Problem gewesen, denn meine eigene Rechtsstelle lieferte mir die Vorlage. Der Leiter der Rechtsstelle teilte mir mit, Herr Sobiak bzw. seine GfH hat noch Ansprüche aus der Vertragskündigung. Die Dokumente liegen vor. Ich entscheide aber mit nein, ich lehne ab. Herr Sobiak bekommt keinen Pfennig.

·         

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

 

·        Im März 1997 kommt das Schreiben, dass ich als Erpresserschreiben bezeichnet habe. Ich gehe zu meinem Dienstherrn. Der stellt mir sogar frei mit Herrn Sobiak zu verhandeln und ihm noch was zu zahlen. Ich lehne es kategorisch ab.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

 

·        Im August 1996 will Herr Sobiak auch von mir privat Geld haben. Bei Kommunalkonzept liegt noch eine Rechnung für eine Monatsmiete für einen Betonbrecher. Es wäre kein Problem gewesen. Ich hätte nur Frau Degenhardt grünes Licht geben müssen. Schriftliche Verträge gab es nicht. Aber ich tat es eben gerade nicht, weil die vereinbarte Mietzeit abgelaufen war.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

 

Nun gut, wird jetzt unser Staatsanwalt als Gruppenleiter sagen, dass sind alles nur clevere Handlungen des Angeklagten. Aber mal ehrlich, spätestens beim eigenen Geld hört doch nun wirklich jeder Spaß auf. Wie erklärt er sich denn nun Folgendes:

 

·        Am 4. Oktober 1995 wird zwischen WEP und mir vereinbart auch den Betonbrecher II  rückwirkend in Rechnung zu stellen, um aufgelaufene Guthaben für den Plausigauftrag zu verbrauchen. Der handschriftliche Vermerk des Till liegt vor, ebenso wie die Rechnungen und Verrechnungen zum Plausigauftrag. Ich besorge also der „Denke“ des Staatsanwaltes folgend dem Sobiak schlappe 250.000,- DM.

 

Fünf Tage später überweist die Lebak GmbH der Fa. Regen knapp 35.000,- DM weil Herr Regen sen. mich angesprochen hatte, dass die GfH noch offene Rechnungen hat.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

 

Ich brauche mich also gar nicht auf irgendwelche Ausflüchte zurückzuziehen. Ich brauche auch nicht zu sagen im Zweifel für den Angeklagten.

 

Nein, ich bin in der Situation die es juristisch eigentlich bei Betrug und Bestechlichkeit gar nicht gibt. Ich kann sozusagen aktiv beweisen, dass ich nicht bestechlich bin.

 

Bei Mord wäre es leichter; da gäbe es jetzt eine putzmuntere Leiche und darüber hinaus auch noch ein hundertprozentiges Alibi.

 

 

Was bleibt denn nun?

 

 

Es bleiben Kopien

 

Es bleiben in Kopie vorliegende Papiere. Diese Papiere kann es eigentlich gar nicht mehr geben, wissen wir doch aus dem Steuerstrafverfahren, dass alle Akten gestohlen worden sein sollen. Und nun sind wir tatsächlich bei einem weiteren zentralen Punkt dieses Verfahrens:

 

Der Steuer und dem Finanzamt und der Steuerfahndung.

 

Diese beschlagnahmt am 30. August 1994 alle Unterlagen bei der GfH. Die Mieteinnahmen sind alle auf den Konten, die Aufwendungen aber nicht.

 

Es gibt tatsächlich ein Steuerproblem. Offen gesagt, sogar ein verständliches.

Das Abschreibungsmodell Hohenroda wird geschaffen.

Es werden entsprechende Unterlagen produziert.

 

In der Zwischenzeit auch durch Schriftsatz von RA Hartung ganz freimütig eingeräumt.

 

Die sollten das hier auch bereits bekannte Problem lösen. Man hatte die Maschinen mit Schwarzgeld bezahlt. Der Scheck für Herrn Große ist uns ja noch erinnerlich. Die Einnahmen mussten versteuert werden, also musste man Aufwand produzieren.

 

 

Genau diese Unterlagen beweisen nun auch gleich noch zusätzlich, dass auch der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht zutrifft:

 

 

·        Die angeblichen Abrechnungen der Mietüberschüsse der Jahre 1994 und 1995 verrechnen ausschließlich eigene Verpflichtungen der GfH

und

·        die Computerabrechnungen belegen die gegenüber dem Finanzamt vorgenommene Darstellung noch obendrein, es soll sogar ein Defizit entstanden sein.

 

Hohes Gericht,

wir sind hier an einer Stelle die mich vom ersten Tage an immer maßlos geärgert hat.

 

Ich habe hier und an dieser Stelle in meinem Schlusswort, dass ich beabsichtige zu den Unterlagen des Gerichtes zu geben, eine Bombe abgebildet. Warum?

 

Nun, weil mir einfach die Worte fehlen etwas zu erzwingen und ich Sie auf diese Weise - sozusagen symbolisch - zum Nachdenken aufrufe. Nach drei Jahren Auseinandersetzung und Diskussion hat bis heute und an keiner Stelle und auch nur einmal, ein Gericht sich qualifiziert mit diesen Dokumenten und ihren Auswirkungen auf Steuer und wer Forderungen an wen hat auseinandergesetzt.

M

 
 

 

 

 

 

 

 

 


Im Gegensatz zu dem was die Staatsanwaltschaft Leipzig vom ersten Tage an behauptet, beweisen die schriftlichen Dokumente eben gerade, dass ich nicht bereichert wurde.

Schauen Sie sich bitte doch nur einmal diese Jahresabrechnungen an:

 

Dort werden immer die eigenen Verpflichtungen der GFH gegen die mir angeblich zustehenden Maschinen - Mieteinnahmen gebucht.

 

Die nur in Kopie vorliegenden Dokumente beweisen ausdrücklich, dass ich eben nichts abbekommen habe.

 

Ob die Darstellung mit dem Defizit beim Finanzamt geklappt hat, wissen wir nicht.

 

Die Rechnungen mit dem Zusatz „zurück habe kein Geld“ wurden auf jeden Fall bei der Steuerschuldberechnung berücksichtigt. Steueramtmann Ihbe hat es mir gegenüber unter Zeugen eingeräumt.

 

Alle mal wissen wir wofür die Dokumente geschaffen wurden und dass sie genau das Gegenteil belegen, was unser Gruppenleiter mir vorwirft.

 

Ergebnis:   Ich habe nun schon wieder nichts abbekommen.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

Hohes Gericht,

ich habe vier Wochen in Untersuchungshaft gesessen.

Das damals entscheidende Dokument, der 100% Beweis, war „Hallo Jürgen“. Lesen Sie bitte doch Ihren eigenen Beschluss.

 

Was hat denn nun Gast in seinem Plädoyer zu diesem 100%igen Beweis gesagt?

 

Haben Sie was gehört?

Nein!

Nichts!

Gar Nichts!

 

Warum?

 

Nun wir wollen ihn erinnern:

Hochberg hat hier einen seiner ganz wenigen Fehler gemacht. Hochberg hat hier im Gericht gestanden, dass bereits vor Hausdurchsuchung also vor Juni 1999 man wusste, dass „Hallo Jürgen“ mit zwei Maschinen geschrieben war.

Man zweifelte erheblich und wollte - ich zitiere -

 

„durch die Hausdurchsuchung Beweise.“

 

Nun, Herr Nickel, hat man Ihnen im November 99 die Zweifel vorgetragen. Natürlich nicht!

Man hat Sie reingelegt!

Planvoll und systematisch vorgeführt!

 

 

 

Was hat denn nun der Staatsanwalt GL Gast sonst noch?

 

Haus und Hof und Frau Klose

 

Genau an dieser Stelle kommt unser Gruppenleiter mit seiner angeblich stärksten Waffe seiner angeblichen Sachverständigen Frau Klose. Nun, Frau Klose ist keine Sachverständige. Frau Klose ist Buchprüferin beim LKA. Frau Klose ist alles, nur nicht unabhängig.

 

Trotzdem sage ich hier, ich bin letztlich mit Frau Klose sehr zufrieden. Frau Klose war nicht nur bereit sich zu erinnern.

Das galt nicht für alle Angestellten des LKA.

Frau Klose hat – wie man den schriftlich vorliegenden ZV entnehmen kann – letztlich auch klar und deutlich geantwortet.

 

Herr Gast hat am Anfang seines Plädoyers gesagt, er wage die Vorhersage dass die Beteiligten manchen Vorgang unterschiedlich bewerten werden.

Nun gut, das war tatsächlich zu erwarten.

 

Aber bezogen auf das, was laut Gast Frau Klose gesagt haben soll, muss ich in einem anderen Prozess gewesen sein.

 

Zunächst hat Frau Klose trotz leichten Widerstandes vollkommen klar einräumen müssen, dass alle Subrechnungen zuzuordnen sind.

Damit ist zunächst einmal das, was Gast drei Jahre lang vorgetragen und ursprünglich von Friederich übernommen hatte, widerlegt:

 

Nicht der große Zampano von Hermanni hat die Buchhaltung der GfH durch seine          gewaltigen imaginären Kräfte in einen Saustall verwandelt, dass war Herr Friederich ganz alleine, um die Steuer zu täuschen.

 

Man hätte schnell Ordnung und Überblick herstellen können.

Unser GL Gast wollte es nur nicht!

 

Hier sind wir an einer dieser zentralen Stellen des Verfahrens.

 

Ich brauche keine wilden Verschwörungstheorien Herr Gast.

Ich brauche nur die Realitäten und Fakten vortragen.

 

Erklären Sie doch bitte dem Gericht warum ich kein rechtliches Gehör zum Thema Haus erhalten habe?

 

Die Steuerfahndung ist da ganz anders vorgegangen. Die sind gleich im Sommer 1999 zu Dritt mit dem Bausachverständigen Herrn Laube rausgekommen.

Man hat vier Stunden vor Ort geprüft. Das Haus sollte ja angeblich 5.5 Millionen wert sein.

Erst war die Stimmung ernst.

Dann hat man geschmunzelt.

Am Ende hat man gelacht.

 

Man hatte nicht nur mangels Marmor keine Marmorfußböden vorgefunden. Dass allgemeine Suchen des Kellereinganges zum nicht vorhandenen Keller löste große Heiterkeit aus.

 

Dann hat der Leiter der Steuerfahndung Leipzig mit einer heftigen Handbewegung den Aktendeckel zugeschlagen und festgehalten, die Eheleute von Hermanni hatten eine, dem Wert des Hauses (1,05 Mio. DM) entsprechende versteuerte Einkommens- und Vermögenssituation.

Zitat: Wir lassen uns doch nicht vom Staatsanwalt vorführen.

Die Mitteilung der Steuerfahndung Leipzig hat StA GL Gast gelocht und abgeheftet. Sie passte halt nicht. Was sagt Gast:

 

Ist doch unerheblich, ich habe die Macht.

 

Nun, warum hört man bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einen Beschuldigten nicht an?

 

Die Antwort ist ganz einfach und schlicht, man spielte auf Zeit und man wusste, dass der eigene Vortrag ganz schnell zusammenbrechen würde.

Genau so ist es auch geschehen.

Übrigens dank Frau Klose.

 

Wohlgemerkt, ohne dass die Staatsanwaltschaft mir meine Unterlagen aus der Bauakte 8 zur Verfügung gestellt hatte.

 

Herr GL Gast, hat das Wort Bauakte nicht einmal in den Mund genommen. Nun gut, wir wissen warum.

 

Aber auch ohne die Bauakte habe ich, mit meinen Überprüfungen der Handwerksfirmen, mit den vorgelegten Unterlagen und den Zuarbeiten, Frau Klose zu klaren Aussagen bewegen können.

 

Wenn es denn wirklich noch erforderlich ist, mag man die Zeugenaussagen von Frau Klose nachlesen, sie stehen im Internet.

·        Frau Klose hat unmissverständlich bestätigt, sie könne überhaupt nichts dazu sagen, ob die Rechnungen mit Leistungen untersetzt sind.

·        Frau Klose hat während des gesamten Verfahrens - seit 2000 - insgesamt dreimal nachgearbeitet. Immer dann, wenn ich zwingend den Nachweis führen konnte, dass die Leistungen nichts mit meinen Bauvorhaben zu tun hatten, wurden sie von Frau Klose rausgebucht. Zwingend haben wir es allein bei einer Summe von über 200.000,- DM nachweisen können.

·        Am Ende hat Frau Klose sogar bestätigt das es eine Überzahlung durch die Lebak und die Fam. von Hermanni an die GfH  gegeben hat.

 

Dies ist aber juristisch im Grunde alles unerheblich, denn am 23. August 1996 wurden alle privatrechtlichen Verträge und Ansprüche einvernehmlich mit einander auf- und verrechnet.

Dies geschah auch gar nicht unter Druck und es wurde auch gar nichts versprochen.

 

 

Hohes Gericht, haben Sie gehört, dass unser Gruppenleiter den Namen Bunge in den Mund genommen hat?

Nein, hat er nicht!

 

Dabei ist Bunge der Anzeigenerstatter.

Nun Bunge hat hier im Gericht gesagt den Staatsanwalt arbeiten zu lassen, sei die preiswerteste Variante seine Forderungen durchzusetzen.

Herr Gruppenleiter, mir war klar, dass Sie das Gericht hieran nicht erinnern wollten.

 

Am Ende stehen Sie nun total blamiert da, denn der große Oberstaatsanwalt in Lauerstellung ist dem kleinen Steuergehilfen Namens Bunge auf den Leim gekrochen.

 

Abschließend will ich noch einige Punkte zum Thema Haus und Hof loswerden.

 

Herr Gast hat in seinem Plädoyer sehr viel Wert auf die Dachdeckerrechnungen gelegt. Er ist zwar nicht auf das vorliegende Gutachten Seibt eingegangen, die exakt vorrechnet, dass die Rechnungen schon von den Mengen und Quadratmetern nicht stimmen können. Die Dächer gibt es ja heute alle noch.

Aber die ersten Rechnungen vom Dachdecker aus Mai 1993 in Höhe von gesamt 57.500,- DM sollten ja nach Auffassung des Staatsanwaltes auf jeden Fall echt sein.

 

Herr Gast können Sie dem Gericht mal erklären, ja vielleicht am Besten sogar vormachen, wie man Dachziegel auf ein Dach bringt, ohne dass der Dachstuhl steht? Der Zimmermann kam erst drei Monate später!

 

Herr Gast, vom Bauen haben Sie auch keine Ahnung.

 

 

Noch einen zum Haus.

 

Herr Gast, Sie sagten es hätte keine Vorableistungen gegeben.

Selbst Frau Klose hat einräumen müssen, dass zwischen der ersten Zahlung der Lebak von über 66.000 DM im Dezember 1992 und dem ersten Handwerker auf der Baustelle über sechs Monate vergangen waren.

Zum Thema Vorableistungen der Herba habe ich hier bereits vorgetragen. Ich wiederhole nochmals. Es war der Wunsch des Beigeordneten Müller, dass die Herba nicht fortbesteht. Ich hatte ihm dies zugesagt. Aber ich wusste nicht, welche steuerrechtliche Wirkung eine Verschmelzung hat.

 

 

Noch einen allerletzten zum Haus.

 

Herr Gast, Sie haben gesagt, es gäbe nirgendwo auch nur einen schriftlichen Hinweis, dass am 23. August 1996 bei dem Gespräch zwischen Herrn Sobiak und mir über die Jahresmiete in Höhe von 120.000,- gesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat hier von Fantasie und ähnlichem gesprochen.

 

Hohes Gericht, schauen Sie bitte in die Computeraufzeichnungen meiner Frau.

Sie und auch ich hatten Ihnen hier vorgetragen, dass ich mich an der Erstellung der Computeraufzeichnungen nicht beteiligt habe. Ja, dass ich diese Arbeit ablehnte und für völlig sinnlos hielt, weshalb meine Bauaufzeichnungen dort auch nicht enthalten sind. Herr Balz und Herr Grabbe hatten meiner Frau geholfen. Ich aber nicht.

 

Unabhängig davon, bis 1999 war ich zwar durch Steckerziehen in der Lage einen Computer zum Stillstand zu bringen, angestellt hätte ich ihn nicht bekommen. Also ich kann das da nichts vermerkt haben.

 

Meine Frau war zu dem Gespräch mit Herrn Sobiak am 23. August 1996 hinzugekommen. Nun schauen Sie bitte in die Computeraufzeichnung, dort werden Sie die 120.000,- DM finden. Schauen Sie in den Klosebericht in der Anlage Nr. 12., 1. Blatt, 2. Zeile, dort steht:

 

„Ausstieg aus Vertrag, 1 Jahresmiete 120.000,-DM“

 

Weil meine Frau zum Gespräch hinzugekommen war, wusste Sie davon.

 

Wenn Sie nun noch in die Auswertung des LKA Computerfachmannes einsteigen, dann werden Sie dort die Bestätigung finden, wann meine Frau ihre Arbeit durchführte und dass sie irgendwann gegen 2.00 h nachts beendet, besser gesagt abgebrochen wurde.

 

Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter die schriftlichen Dokumente Ihrer eigenen Zuträger beweisen, schwarz auf weiß, dass Sie Unsinn vortragen.

Ich halte Sie ausdrücklich für intelligent.

 

Ihnen unterlaufen in diesem Verfahren keine Fahrlässigkeiten.

 

Sie handeln vorsätzlich.


 

Der Umzug

Ach ja, die Sache mit dem Umzug.

 

Die Sache ist deshalb so schön, weil ich am Umzug diesen Prozess, die Abläufe, die krampfhaften Bemühungen meine Person zu kriminalisieren, ja aber auch das hinterhältige und illegale Verhalten unseres Staatsanwaltes so wunderbar exemplarisch verdeutlichen und gleichzeitig aber auch die Realitäten und die Wahrheit und damit letztlich mein Verhalten und meine Denkweise aufzeigen kann.

 

Da ist also wieder dieser angeblich korrupte Beamte.

 

Kommen wir auf den Ausgangspunkt.

 

Eine siebenköpfige Familie will im Herbst 1992 nach Ostdeutschland ziehen.

Im Westen sagte man zu diesem Zeitpunkt Dunkeldeutschland.

Meine älteste Tochter empfand dies auch so.

Nun, die Familie war nicht auf der Flucht.

Man lebte auf weit über 500 qm Wohn- und Nutzfläche, im Eigentum.

Der neue Dienstherr war nicht in der Lage oder Willens - wir können es dahingestellt sein lassen - geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Was macht nun die Familie von Hermanni? Sie zieht in selbst beschaffte und selbstbezahlte Bau- und Sozialcontainer.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

Herr StA als Gruppenleiter zeigen Sie mir doch bitte einen und nur einen Staatsanwalt oder auch Richter der in den Jahren zwischen 1990 und 1995 sich gleich verhalten hätte. Sie können es nicht. So viel zur Frage wer hier auf Vorteile aus ist.

 

Nun muss aber nicht nur der gesamte Hausstand sondern auch mehrere Tonnen vorhandener Baumaterialen nach Hohenroda.

 

Die gesetzlichen Regelungen sind klar, deutlich und völlig unmissverständlich.

Die Kosten hat der Dienstherr zu tragen.

Darüber gab es damals und gibt es auch heute gar keinen Zweifel.

Also besorge ich mir ein Angebot.

Ergebnis: Über 42.000,- DM und da ist nicht mal alles dabei.

Dies empfinde ich im Interesse meines Dienstherrn und damit der öffentlichen Hand für zu teuer und ich sage: „Das machen wir selbst“.

Ich frage meinen alten und neuen Dienstherrn und beide stimmen natürlich umfänglich zu auf die Fahrzeuge der Betriebe zurückgreifen zu können. Warum sollten sie auch nicht, es war doch viel günstiger für sie.

 

Herr Müller hat es hier im Zeugenstand auch ausdrücklich bestätigt, es war so wie es ablief besprochen und auch genehmigt. Wie ausführlich und umfassend es besprochen wurde, wird an Folgendem deutlich:

 

Er hat sogar etwas bestätigt was tatsächlich auch rechtlich etwas bedenklich hätte sein können und darüber wurde natürlich mit Herrn Müller diskutiert und er hat es bei seiner Zeugenvernahme auch bestätigt. Es war auch der Umzug der Schwiegereltern besprochen und genehmigt. Die Angelegenheit Baustoffe mit Sicherheit.

 

Durch mein korrektes Verhalten hat die öffentliche Hand weit über 40.000,- DM an Umzugskosten eingespart.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

Nun hat das Gericht, mit den am 18. November 2002 gegebenen rechtlichen Hinweisen mich dahingehend verunsichert, dass es hier noch etwas aufzuklären gäbe. Daher nochmals ausführlich:

 

Ausgangspunkt war der Umzug der Eheleute von Hermanni, einschließlich aller Baustoffe. Gerade das Thema Baustoffe war sogar der Startpunkt.

 

Gegenstand waren ausdrücklich auch noch zu kaufende Baustoffe.

 

Zum damaligen Zeitpunkt ging es allerdings nicht um Pflastersteine, sondern insbesondere um die Fliesen der Schweizer Marke Bonfol. Wir hatten für das noch zu bauende Zwischenhaus bereits 150 Quadratmeter liegen, die reichten aber nicht aus und wir wussten, dass noch ca. 400 weitere Quadratmeter gekauft werden mussten. Diese Fliesen gab es aber in Leipzig gar nicht. Da zum Zeitpunkt der Genehmigung - im Herbst 1992 - ich noch nicht Beamter der Stadt Leipzig war, sondern Beamter der Stadt Hannover, hatte ich auch meinen damaligen Personaldezernenten Herrn Veit Wetzel um Genehmigung gebeten. Dieser verwies mich an den Personalamtsleiter Herrn Friedhelm Handke. Dieses auch, weil für das Verladen der Baustoffe und des Hausstandes auch Personal aus dem Stützpunkt in Hölderlinstr. eingesetzt wurde. Diese Tatsache war auch das wahre Problem, denn bei diesem Personal handelte es sich zum Teil auch um ABM Kräfte. Ich stelle daher nach Beratungen mit meinen Rechtsanwälten folgenden Hilfsbeweisantrag:

 

Sofern das Gericht es für erheblich hält, wird hiermit beantragt den heutigen Pensionär und früheren Personalamtsleiter Herrn Friedhelm Handke als Zeugen zu laden.

 

Er kann und wird bestätigen, dass eine umfassende Genehmigung erteilt       wurde.

 

Wer hat denn nun was, für wen mitgenommen?

Ja stimmt, die privaten Baustoffe aus Langenhagen wurden ganz überwiegend bei der Lebak verbaut, weil sie beim Neubau nicht verwandt werden konnten und das Pflaster dafür bei der Lebak verbucht. Und was ist daran kriminell? Nichts.

 

Aber man kann doch weiter kriminalisieren. Das Bild des korrupten Beamten, der gierig jeden Vorteil für sich ausnutzt, muss weiter produziert werden. Schade Herr Gruppenleiter, es hat schon wieder nicht geklappt, der Geschäftsführer der Lebak Herr Blaume hat mehr Leistungen für die ABM Stützpunkte erbracht als umgekehrt. Die Zeugen Bollmann und der Sachverständige Nietzschmann haben es bestätigt, die Rechenwerke liegen vor.

 

Grundüberlegung war auch hier nicht irgendwelche Geldgier, sondern eine ganz andere Sorge. Eine Sorge, die ganz offensichtlich bei der geistigen Ausrichtung unseres Herrn Staatsanwaltes sich diesem wahrscheinlich nie erschließen wird, nämlich die Sorge um Leib und Leben der einem anvertrauten Menschen, man könnte auch von Fürsorgepflicht sprechen. Der tödliche Unfall des Mitarbeiters in Hamburg war der Startpunkt, dass möglichst viel erfahrene Kraftfahrer für den Betrieb fahren, gleichzeitig die Fahrzeuge aber auch möglichst gut ausgelastet werden.

 

Hohes Gericht

Ich stelle mich gerade bei diesem Thema des Umzuges ganz bewusst der Überprüfung durch die Justiz. Es gibt wirklich kein schöneres, klareres und auch für Jeden auch persönlich nachvollziehbares Thema.

 

Gerade bei diesem Thema kann ich Allen auch so schön beweisen wie dieser Gruppenleiter handelt, welch Geistes Kind er ist und auf welchem Niveau die Staatsanwaltschaft und das LKA gearbeitet haben:

 

Da gibt es also nach Hausdurchsuchung drei LKW Ladungen Akten.

Da gibt es allein bei der Lebak weit über 100 Ordner.

Da gibt es monatlich Dutzende von Buchungsvorgängen.

Auf einem Buchungsvorgang steht ein LKW Kennzeichen.

Dies ist das Kennzeichen eines LKW des ABM Stützpunktes.

Das musste man nun auch noch bei der Zulassungsbehörde überprüfen.

 

Hohes Gericht

Ist Ihnen jetzt bewusst mit welchem Aufwand, mit welcher Energie man gesucht hat, um auch nur irgendetwas zu finden. Es muss sich doch etwas finden lassen?

Hier bin ich jetzt wieder an so einer ganz sensiblen Stelle. Wehrt man sich juristisch einwandfrei, dann vermittelt das immer den Eindruck man hätte etwas zu verbergen.

 

Im Grunde ist die Rechtslage klar:

Für die eigenen Baustoffe lag eine Genehmigung vor.

Für den Fitzel der Lebak ist es aber völlig uninteressant ob eine Genehmigung meines Vorgesetzten vorlag. Es ist völlig nebensächlich. Die StA hat Ermittlungen ohne begründeten Anfangsverdacht durchgeführt. und der Vorgang ist schlicht verjährt.

Wer ist denn hier überhaupt Vorteilsnehmer?

Die Lebak GmbH!

Wo steht denn, dass ich als Betriebsleiter des bfb einer GmbH die kostenlos Leistungen für den Betrieb erbringt die Leerfahrten nicht genehmigen durfte.

Übrigens hat der bfb Vielerlei für die Fa. Hachmeister aus Garbsen mitgebracht und die Mitarbeiter der Fa. Hachmeister viel für den bfb.

Ein konkretes Beispiel: Der ABM Stützpunkt kauft sich 1991 einen gebrauchten MB 230 G bei Hachmeister in Hannover Garbsen. Drei Monate später ist er defekt. Das Fahrzeug muss zur Reparatur nach Hannover. Die Firma Atlas Hannover liefert zwei Radlader mit einem Tieflader und nimmt den Mercedes kostenlos mit nach Hannover zurück.

Ein ganz normales Verhalten. Mitteleuropäisch sozialisiert. Man hilft sich gegenseitig. Was ist denn daran kriminell?

Wo ist denn nun der Unterschied zwischen der Fa. Hachmeister und der Lebak GmbH?

 

 


 

Nachdem nun nach 50 Verhandlungstagen von der Fantasieanklage nichts mehr übrig geblieben war, werden wir doch noch irgendetwas finden. Es muss doch noch was geben?

 

 

Der Generalunternehmer

Ach ja, das Generalunternehmervertragsverhältnis ohne Vertrag und ohne Generalunternehmerleistung. Der Vorwurf ist so verzweifelt konstruiert, dass er noch nicht mal in der Anklageschrift stand. Wenn es denn so wäre, wäre die Tat auch verjährt. Ja, diese sogenannte Unrechtsvereinbarung erfüllt nicht mal die juristischen Voraussetzungen der damaligen Rechtssprechung:

 

Man kann im Jahre 1992 keine Unrechtsvereinbarung zwischen Hausbau einerseits und über Maschinenmieten andererseits geschlossen haben, denn die Maschinen gab es erst im Frühsommer 1994.

Es fehlt die vom BGH damals geforderte Unmittelbarkeit.

 

Auch hier taucht wieder der vermeintlich korrupte Beamte auf. Deshalb stelle ich mich auch hier voll inhaltlich.

 

Nun, Herr Sobiak und auch ich haben beide unabhängig von einander das Gleiche vorgetragen und die vorliegenden Dokumente und Aussagen bestätigen es. Im Übrigen

 

·        es gab keine eigenen Mitarbeiter des angeblichen Generalunternehmers,

·        es gab keine Bauüberwachung und

·        es gab auch keine Bauabnahme

 

durch den angeblichen Generalunternehmer.

 

Aber ist doch letztlich egal, selbst wenn man über all dies hinweggeht, dann kann man sich doch in den Herbst des Jahres 1992 in die neuen Bundesländern zurückversetzen. Man muss es allerdings auch, um das was geschehen ist realistisch beurteilen zu können.

 

Da ist auf der einen Seite eine Familie die ihren Grundbesitz verkauft, die komplett „rüber macht“, allerdings in den Osten. Auf der anderen Seite ein Unternehmer. Beide Parteien wollen investieren und sich auch engagieren. In einer privat und gesamtstaatlich total euphorischen Phase vereinbart man, dass die GfH anmietet um einen Handwerkerhof zu errichten und damit sich dort auch schnell Firmen ansiedeln, soll die GfH so auftreten können, dass sie auch vor Ort Aufträge hat.

 

Ganz schlicht, ganz nahe liegend und alles andere als kriminell. Im Übrigen immer und von allen gleich vorgetragen und von einem Dutzend Zeugen zu bestätigen. Die Akte in der alles drinsteht, hat sich das LKA ja auch nie angeschaut. Die hat man ohne Kopien zu ziehen, im Januar 2000 der Lebak wieder ausgehändigt. Ich habe es schon mal gesagt, da drin liegen sogar die Originalangebote der GfH an die Lebak.

Unglaublich, aber wahr.

 

Nun versucht der Staatsanwalt zu kriminalisieren. Er behauptet, die Firmen habe ja gar nicht Herr Sobiak und die GfH sondern angeblich von Hermanni oder aber der Bau. Ing. Grabbe ausgesucht.

 

Eine glatte, wissentliche und vorsätzliche Lüge unseres Gruppenleiters.

 

Einfach und schnell zu enttarnen und da braucht man auch gar keine Hilfsbeweisanträge stellen um zu suggerieren man habe Recht. Schauen Sie bitte in die drei Aktenordner des LKA zur Befragung der 65 Handwerksfirmen. Gleich Frage Nr. 1 des LKA Fragebogens lautet quasi:

 

Wer kennt von Hermanni?

 

Beim Lesen der Antworten werden Sie feststellen, dass ich Recht habe. Keiner kannte von Hermanni und wenn aus der Zeitung, vom bfb, vom Bau in Hohenroda aber nicht. Da war ich nämlich nur nachts.

 

Tatsächlich gab es bei den Firmen Ausnahmen, diese habe ich bereits in meiner Stellungnahme zur Anklageschrift auf Seite 102, vor nunmehr zwei Jahren, schriftlich dargestellt.

 

Aber auch diese Ausnahmen widersprechen nicht dem zu vor Gesagten:

Denn die Firma Mell sollte und wollte sich ansiedeln.

Weder war für Herrn Mell seine Krankheit, noch sein fauler Vorarbeiter, von ihm vorhersehbar.

 

Aber folgen wir unserem Gruppenleiter doch ruhig in seinen Gedanken weiter, weil wie immer laufe ich ihm auch hier hinter her:

Dann sind wir bei der Miete für den Handwerkerhof.

 

Ich bin von 8,- DM auf 5,- DM pro Quadratmeter runter gegangen.

Ein Preis der wenn wir mal einen Vergleich zum Landgericht ziehen dürfen, ja wohl eher sensationell niedrig ist. Wie war das bei dem Gebäuden der Justiz in Sachsen 35,- DM und zwanzig Jahre Bindung?

 

Nun, sie sehen die GfH hatte nicht nur den Vorteil der Vorfinanzierung durch Herba und Lebak, sondern sie musste auch jeden Monat weniger bezahlen. Auch hier ein kleines Rechenwerk:

 

Statt 5,- Mark wären es dann 8,- DM pro Quadratmeter gewesen.

Bei 2000 qm also 6000,- DM im Monat.

Wollen wir jetzt mit 10 Jahren und 120 Monatsmieten entsprechend des Mietvertrages rechnen?

Ich bin großzügig wir rechnen nur mit den gezahlten und verrechneten 38 Monaten.

38 mal 6000,- macht 228.000,- DM.

Bei 10 Jahren wären es übrigens 720.000,- DM.

 

Ergebnis die GfH hatte sehr wohl wirtschaftliche Vorteile.

 

Der Denke des Gruppenleiters nach bin ich ja nun korrupt.

 

Also dann hätte ich doch nicht auf 720.000,- DM verzichtet. Nein, ich hätte doch am besten 10 Mark pro Quadratmeter abschließen müssen und dann natürlich sichergestellt, dass die GfH bzw. Sobiak mehr Aufträge bekommen. Das reduzieren hat mir doch geschadet!

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

Bei dem Rechenwerk des Staatsanwaltes, was er schon gar nicht mehr vorgelegt hat, müsste dann der Zinsvorteil für die 200.000,- DM Vorableistungen hinzukommen.

 

Das typische Verhalten eines korrupten Beamten?

 

 

Ferner, Herr Gast was machen wir denn nun mit den Baumängeln?

Wie viel wollen wir gegen rechnen?

Gegenrechnen gegen was?

Wie hoch ist denn die Baussumme Herr StA GL Gast?

Wie viel ist denn gezahlt worden?

 

Wir wissen es nicht.

Da muss die Staatsanwaltschaft mal die Bauakte 8 auf den Tisch legen.

 

Herr StA GL Gast der Vorwurf klappt auch nicht. Es bleibt dabei,

weder wurde mir

noch habe ich

einen Vorteil gewährt

und mit dienstlichen Dingen hat es schon gar nichts zu tun.

 

Es bleibt einzig und allein eine komplette

 

Fantasieanklage

 

der Staatsanwaltschaft Leipzig.


Wir kommen hier heute zum 58. Mal zusammen, weil man mir vorwirft, etwas Unrechtes getan, gegen geltende Gesetze verstoßen zu haben. Tatsächlich habe ich aufgrund der vergangenen Jahre Erfahrungen damit sammeln können wie es ist, wenn Gesetze und Bestimmungen nicht eingehalten werden.

 

Nun offen gesagt, nach meiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hat sich mein Verhalten gegenüber den hier handelnden Staatsorganen schlagartig und grundlegend verändert.

 

Während ich bis zum November 1999 sehr offenherzig und gutgläubig Hochberg und Gast Hinweise, Informationen und Fundstellen gegeben hatte, habe ich dann bei den ersten Akteneinsichten feststellen müssen, dass man durch weglassen, hinzufügen und zum Teil bewusstem verdrehen der Tatsachen völlig einseitig ermittelte. In den Ermittlungsakten befinden sich meine ausführlichen Stellungnahmen.

 

Dank der großen Zahl, der mich unterstützender Freunde konnten wir nun ab Januar 2000 das Verhalten und die Arbeitsweise enttarnen und auch dokumentieren.

 

Es wurden bei insgesamt fünf Akteneinsichten die Unterlagen jeweils Blatt für Blatt geprüft, es wurde auch jeweils mit der vorhergehenden Akteneinsicht verglichen. Schnell stellte sich heraus, dass das LKA alleine zweimal den gesamten Aktenbestand neu geheftet hatte. Dabei wurde immer das, was aus Sicht der StA nicht passte, in die Beiakten verschoben oder gar Dokumente ganz den Ermittlungsakten entnommen oder sie verändert.

 

Eine Gruppe überprüfte die handelnden Personen.

 

Eine Gruppe überprüfte die gelieferten Maschinen.

Da es dem Gericht gegenwärtig wohl sehr auf die Finlay 310 B ankommt: Aus der Arbeitsgruppe habe ich noch den Hinweis erhalten, dass die Haldenförderbänder zum Teil Herstellungsdaten aus den achtziger Jahren tragen sollen, also ebenfalls im Jahre 1996 nicht neu waren.

 

Aus dieser Gruppe weiß ich auch, dass Hochberg im Hafen alle Indizien am Brecher II gezeigt wurden, die auf alte Maschinen hinweisen. Er schickte die Hinweisgeber weg. Seinen, den Staatsanwalt GL Gast schützenden Nachermittlungsbericht kennen wir.

 

Nach dem ich feststellte, dass Medienvertreter zum Teil Details aus dem Ermittlungsverfahren vor mir und meinen Anwälten kannten, fing ich an unter dem Stichwort „Becker für Spiegel TV“ mit diversen staatlichen Stellen Kontakt aufzunehmen. Die Nummer hat nicht nur bei Röger bestens funktioniert sondern auch beim Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen und vielen anderen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Positiv will ich an dieser Stelle den Pressesprecher des Landgerichtes Leipzig hervorheben. Er war der Einzige der auf Rückruf bestand.

 

Meine Damen und Herren, aus meinen zum Teil einstündigen Gesprächen mit Röger weiß ich natürlich auch sehr dezidiert, dass dieser Prozess in Wahrheit nicht von Gast geführt wird.

 

Ich bin übrigens davon überzeugt, dass Gast aufgrund seiner grenzenlosen Eitelkeit sich letztlich darüber selber gar nicht im Klaren ist. Er hat sich so verstrickt, dass er sein eigenes Fehlverhalten gar nicht mehr objektiv beurteilen kann. Er stürzt sozusagen nur noch seine Existenz verteidigend hilflos vorwärts. Er merkt nicht mal mehr, dass er nur noch benutzt wird. Eine Reflektion dessen, was er angerichtet hat, ist durch ihn selbst nicht mehr möglich.

 

Nachdem wir am 4. Verhandlungstag feststellen mussten, dass die Staatsanwaltschaft aus den ersten Verhandlungstagen falsch zitierte, wurden die Verhandlungen von bis zu fünf Personen gleichzeitig mitgeschrieben. Es liegen über 10.000 Blatt handgeschriebene Mitschriften vor. Aus ihnen wurden dann über 1000 Seiten Zeugenvernahmen und Gerichtsmitschriften erstellt. Wie sie sicherlich feststellen konnten, hat die Staatsanwaltschaft auch entsprechend reagiert. Im Plädoyer des Gast kam nun auch gar kein Zitat mehr.

 

Diese gesamte Arbeit wäre nicht zu leisten gewesen, wenn nicht die neue Betriebsleitung des bfb mit ihrem Freistellen der unliebsamen Mitarbeiter mir sehr intensiv in die Hände gespielt hätte. Weit über zwanzig Personen werden nun schon über zwei Jahre zwar bezahlt, aber nicht mehr beschäftigt.

 

 

 


 

Die illegalen Handlungen des Staatsanwaltes Gruppenleiter Gast

die ich nun Punkt für Punkt an dieser Stelle beabsichtige vorzutragen und mit dem Sachverhalt verknüpfe.

 

1.     Im Frühjahr 1998 erhält die StA Leipzig den Auftrag gegen mich zu ermitteln. Die Strafanzeige des Herrn Bunge war definitiv nicht der Startpunkt. Sie war ja bereits zuvor von der Staatsanwaltschaft Leipzig selbst zurückgewiesen worden.

 

Die Staatsanwaltschaft beauftragt nicht das Polizeipräsidium sondern das LKA Sachsen. Bis heute gibt es hierüber keine Dokumente in den Ermittlungsakten. Das Gericht hat es nicht aufgeklärt. Die entscheidenden Fragen wurden hier leider nicht beantwortet. Hochberg durfte sich hinter angebliche nicht vorliegende Aussagegenehmigungen zurückziehen. Wenn diese Aussageverweigerungsvariante nicht half, trat seine Teilamnesie ein.

 

Was steht in diesen Dokumenten und wer hat sie auf wessen Anweisung unterzeichnet?

 

Halten wir an dieser Stelle auch gleich fest, ich wusste bereits zu diesem Zeitpunkt, im Jahre 1998 zwar nicht was, aber das da etwas läuft.

Der Mann aus dem Landesrechnungshof, dort aus dem Paunsdorfcenter,

dort wo auch das LKA sitzt,

hatte es mir vorher schon gesagt. Ich hatte meinen Dienstherrn informiert.

Ja, ich hatte sogar schon schriftliche Dokumente über das illegale Handeln des Landesrechnungshofes in den Händen.

 

Das Dokument liegt dem Gericht vor.

 

 

2.     Im Frühjahr Sommer 1998 zieht das LKA Erkundigungen ein.

 

Beweis:   Schriftverkehr der Steuerfahndung. Vermerk der Steuerfahndung Hannover vom 11. Sept. 1998 und der Zeuge Löwe hat es hier noch mal bestätigt, Zitat:

 

„Es sind Hinweise bekannt geworden, dass das LKA Sachsen gegen Sobiak und einen Ex - Hannoveraner in Leipzig ermittelt. Details sind noch nicht bekannt.

Sobiak wollte sich hierzu nicht äußern, teilte aber mit, dass die Behörden dort gegen ihn ermitteln (politischer Hintergrund).

 

Meine Damen und Herren, wir sind hier an einem wichtigen Detailpunkt.

Der Zeuge Löwe hat hier ausgesagt, er habe diesen Hinweis von seinem Ansprechpartner aus dem LKA Niedersachsen erhalten. Dieser Hinweis konnte auch von Herrn Sobiak im Jahre 1998 gar nicht gegeben werden.

Sobiak selbst erfuhr erst im Sommer 1999, dass auch gegen ihn ermittelt wird.

 

Der Vermerk beweist also, dass ab 1998 das LKA Sachsen am Suchen war, wie man gegen mich vorgehen könnte.

 

3.     Im Sommer 1998, das LKA fordert Herrn Sobiak auf Unterlagen gegen mich zusammenzustellen. Herr Sobiak verweist an Herrn Friederich. Hochberg fährt zu Herrn Friederich nach Hause und bittet ihn, in seinem Wohnzimmer sitzend, Unterlagen gegen mich zusammenzustellen.

 

Beweis: Aussage des Friederich und Geständnis in der 2. ZV des KHK Hochberg durch Hochberg selbst, welchem er später widerspricht.

 

 

4.     Der Aktenordner I wird abgegeben. Er war zunächst für die Steuer geschaffen worden. Dort bei der Steuer hat der Ordner auch die gewünschten Erfolge erzielt. Herr Ihbe von der Steuerfahndung Leipzig hat es mir im Februar 2001 unter Zeugen bestätigt. Ja, er hat mich sogar gebeten, den Verfahrensvorgang als solchen - das System - nicht zu veröffentlichen, denn dies sei ein ganz einfacher und schlichter aber sehr wirkungsvoller Weg um Steuern zu sparen, besser wohl gesagt zu hinterziehen.

 

Man produziert zunächst einen künstlichen nicht vorhandenen Aufwand, schreibt sodann eine Fantasierrechnung und notiert auf ihr, der Empfänger könne nicht zahlen. Siehe da, die Einnahmen vermindern sich, der Aufwand bleibt und die Differenz wird kleiner und nur die ist nun noch zu versteuern. Bei der Wohnung Balz kann man es wunderbar nachvollziehen. Wenn ich Klose richtig verstanden habe ist der Aufwand in Höhe von 25.000,- DM übrigens immer noch in meinem Haus verbucht. Dies System des Betruges ist nach meiner Auffassung nicht die Idee von Herrn Sobiak, sondern von Bunge. Das Gericht hat den Typ ja kennen gelernt.

 

Friederich bemerkt, dass er den falschen Ordner abgegeben hat. Er möchte ihn zurück und reicht den gleichen Ordner, nun allerdings ohne das Fach Sonstiges wieder ein. LKA und StA bemerken, dass es sich nur um Kopien handelt. Aus den Gesprächen mit der Steuerfahndung aber auch aus den schriftlichen Dokumenten wissen sie auch, dass es sich um Fälschungen handelt. Herr Sobiak gesteht ihnen dies auch völlig offen ein.

 

Hohes Gericht, dies ist wieder eine der zentralen Stellen.

Zitat aus der ZV des KHK Hochberg:

„Hochberg: Herr Sobiak hat erklärt, dass er sich seine Gelder nach dem Rausschmiss bei ABM zurück holen wollte.

von Hermanni: Was hat das denn mit meinem Haus zu tun?

Hochberg:   Er hat gesagt, er wollte sich sämtliche Auslagen zurückholen“.

 

Die Staatsanwaltschaft und das LKA nehmen es aber - die Gerichte planmäßig täuschend - nicht in ihre Protokolle auf. Das Gericht mag bitte die alten Zeugenaussagen des Friederich und Sobiak neben einander legen. Sie werden nirgendwo den Aussageinhalt dieser Zeugenaussage finden.

 

Das Motiv für die Erstellung der Dokumente wird klar und deutlich benannt, in die schriftlichen Zeugenaussagen aber nicht aufgenommen.

Unglaublich.

 

Beweis:   ZV Hochberg vom 19. 2. 2002,

Protokolle aus dem Ermittlungsverfahren

Protokolle Steuerfahndung Hannover („alle Unterlagen wurden gestohlen“)

 

 

 

5.     Im Mai 1999 weiß StA GL Gast längst, dass die - nur in Kopie vorliegenden - Unterlagen nicht stimmen. Hochberg selbst hat hier ausgesagt, dass man auch bereits vor Hausdurchsuchung gesehen hatte, dass „Hallo Jürgen“ mit zwei Schreibmaschinen geschrieben war. Hier hat er auch eingeräumt das Gast informiert war. Auch gab es bereits zu diesem Zeitpunkt sehr gute Kontakte zwischen Hochberg und Ihbe. Man nutzt also nur noch die Unterlagen um die Hausdurchsuchung gegenüber den Gerichten zu begründen. Man behauptet in der Begründung zur Hausdurchsuchung, es habe Doppelabrechnungen gegeben.

 

 

Ich veranlasse nach Hausdurchsuchung eine Zusammenkunft der Beteiligten und ein Abgleich der Konten von WEP, KK und bfb. Natürlich hatte ich befürchtet das Monatsrechnungen an den Beleg- und Sicherungssystemen vorbei zweimal bezahlt worden waren. Das Ergebnis ist die Erkenntnis, es gab keine Doppelabrechnung einer Maschine auch nur für einen Monat. Diese Zusammenkunft wird der Staatsanwalt später als Verdunkelungsmaßnahme darstellen.

 

Die Richter der 11. Kammer werden in ihrem tiefen Glauben an die Rechtstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft auf die Darstellung hereinfallen. Lesen Sie bitte die Begründung für den Haftbefehl.

 

Wir sind noch im Mai 1999, Gast weiß bereits damals, dass das Material, mit dem sich das Gericht hier über 50 Prozesstage herumgeschlagen hat, nicht stimmt, er hat eine ganz andere Auffassung.

 

Er denkt, wenn da jemand einen Betrieb mit 8000 Mitarbeitern hat, dann lässt der doch einige von denen auf der Privatbaustelle arbeiten. Er weist Hochberg zu Ermittlungen an ohne einen begründeten Anfangsverdacht zu haben. Er lässt nach ABM Mitarbeitern auf meinen Privatbaustellen suchen.

 

Die Vermerke liegen vor.

Hochberg hat es hier hilflos versucht zu verbergen, es nach Vorlage der Vermerke und Gegenüberstellung der Zeugenaussagen aber doch letztlich eingeräumt. KHK Hochberg wusste auch um sein rechtswidriges Handeln, er befragt zwar alle Zeugen dazu, schreibt es aber nirgendwo nieder.

 

Beweis:   ZV im Gericht von D. Müller, Fröhlich, Degenhardt, sowie ZV von Friederich und Sobiak im Ermittlungsverfahren und die Aussagen von rund einem Dutzend Handwerkern, siehe LKA Beiakten Handwerker, Teilgeständnisse KHK Hochberg und KOM Thiele.

 

 

6.     Am 9.6.99 findet die Hausdurchsuchung statt. StA GL Gast beschlagnahmt illegal 20.000 Personaldatensätze des bfb ohne richterliche Genehmigung. Auf diese Weise hofft man die angeblichen ABM Mitarbeiter an meinem Privathaus zu finden. Auch wenn heute das Landgericht sagt, es gibt jetzt und heute keinen Herausgabeanspruch mehr, damals war der Vorgang illegal und durch nichts gedeckt.

 

Beweis: Protokolle der Hausdurchsuchung, Schriftverkehr mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen, Telefonate zwischen Herrn Schrader (Landesdatenschutz) und „Becker für Spiegel TV“ (MvH)

 

 

Übrigens:

Ist ein einfacher Staatsanwalt aus Leipzig wirklich in der Lage über 70 Mitarbeiter des LKA Sachsen, Dezernat Wirtschaft aus Leipzig, Dresden und Chemnitz einzusetzen?

Natürlich nein. Die Dokumente wurden uns nicht gezeigt.

Hier ist der beste Ansatz für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

 

 

7.     Hohes Gericht, wir kommen jetzt zu einem winzigen Detail. Man möchte darüber hinweggehen. Es löste damals ein Störgefühl bei mir aus. So ein Magengrummeln, man kennt das. Da stimmt was nicht, aber man kann es nicht richtig fassen. Erst Monate, manchmal Jahre später fällt es einem wieder auf und ein. Und nun plötzlich wird aus einem winzigen Detailstück ein dicker Felsbrocken.

 

Am Abend der Hausdurchsuchung stellte ich fest, man hatte wirklich alles abgeräumt. Vielleicht stellen sie sich mal ganz viele leere Schränke auch bildlich vor. Natürlich auch die Ordner mit den aktuellen Bankunterlagen, nur die Ordner mit den Bankunterlagen aus den Jahren 1993 bis 1996 im gleichen Schrank im gleichen Fach, hatte man stehen lassen. Die standen da und waren ganz einsam.

 

Man konnte sie einfach nicht übersehen haben. Völlig unmöglich.

 

Komisch denke ich mir, die können die doch nicht vergessen haben und selbst wenn die bei der Bank die Unterlagen beschlagnahmen, da sind doch nicht meine persönlichen Vermerke drauf.

 

Am nächsten Morgen rufe ich Gast an und frage wo ich die drei Ordner vorbei bringen soll.

Gast lehnt ab.

 

Kann mir nur einer einen plausiblen Grund sagen, warum ein Staatsanwalt der Haus und Hof untersucht die Originalbankunterlagen mit allen Vermerken die ihm freiwillig angeboten werden zurückweist?

 

Frau Schumann, Herr Nickel, Sie werden in den letzten Monaten so manches mal über diesen Prozess nachgedacht und wahrscheinlich auch diskutiert haben und sich gesagt haben, na da haben sich zwei Menschen im Laufe eines Verfahrens in einander verrannt. Der von Hermanni und der Gast, die darf man wenn sie auf einander einschlagen sowieso nicht so ernst nehmen.

 

Stimmts?

 

Aber das dieses Verfahren stinkt und zwar von Anfang an stinkt, können Sie an diesem Punkt sehen. Wir sind hier nämlich am 10. Juni 1999 und ich bin völlig offen und ohne jeden Hintergedanken auf Gast zugegangen.

 

Es gibt nur einen plausiblen Grund für das Verhalten von Gast:

Die Staatsanwaltschaft hatte gar kein Interesse an einer zügigen und sachgerechten Aufklärung. Man wusste durch Bauakte 8 und den Hinweisen der Steuer die Unterlagen des Friederich sind Müll und der Vorwurf Schrott.

 

 

8.     StA GL Gast stellt am 11.6.99 schriftlich fest, HvH soll über seinen Hausbau akribisch Buch geführthaben. Genau diese akribische Buchführung, die Bauakte 8, verschwindet. Hochberg hatte zunächst erklärt sie sei wieder da. Es muss hier wohl vorsichtig formuliert „Abstimmungsprobleme“ gegeben haben.

 

Beweis: Dokumente der StA, schriftliche Erklärung des RA Frank, Einlassungen von Uhlemann und Hochberg, und ein Dutzend Schriftsätze und Vermerke

 

 

9.     Ich informiere StA GL Gast bereits am 15. 6. 1999 fernmündlich über die Gesamtzusammenhänge. Gast notiert zunächst, lässt diesen Vermerk aber aus den Akten entfernen, damit die Richter ihn nicht sehen. Nach Dienstaufsichtsbeschwerde im Jahre 2000 wird der Vermerk wieder eingefügt.

 

Beweis: Schriftverkehr liegt vor. Geständnis ZV KHK Hochberg

 

 

10. Im Oktober 1999 werden rechtswidrig Daten nach dem Telekommunikationsgesetz erhoben. Als man über die Rechnung der Telekom überführt wird, erklärt man ja, man habe aber eine andere Person überprüft, nicht HvH. Warum die Rechnung im Ermittlungsverfahren HvH abgeheftet und verbucht wird, hat man bis heute nicht begründet.

Hier im Gerichtssaal korrigiert man nun und Hochberg erklärt, man habe Herrn Clausnitzer überprüft.

Die StA Chemnitz korrigiert im Oktober 2002 erneut, nun wurde eine Familie Dietrich überwacht.

Wer ist bitte Dietrich?

Kennt hier irgendjemand einen Herrn oder Frau Dietrich?

Herr im Himmel, wenn ihr schon lügt, dann macht es doch wenigstens so intelligent und stimmt Euch vorher ab.

 

Beweis: Schriftverkehr, ZV Hochberg liegt vor. Schriftsatz StA Chemnitz

 

 

11. Am 9. 11. 1999 biete ich dem LKA Beamten Hochberg Akten an, die in meinem Büro in Kisten verpackt auf dem Fußboden stehen. Herr Hochberg hat kein Interesse sie mitzunehmen. Am 12. Nov. 1999 erscheint Herr Hochberg und möchte nun diesen Aktenstapel, der in der Zwischenzeit auf dem Weg zum Anwalt ist, mitnehmen. Es wird vom LKA und der StA eine angebliche Verdunkelungslage produziert. Man erklärt, HvH verweigere die Herausgabe von Akten.

 

Nur, wie kann ich Akten verweigern, die gar nicht in meinem Besitz sind? Gleichzeitig biete ich weitere Akten in der Friederikenstr. an.

Da fährt man aber nicht hin.

Dem System Leipzig folgend - siehe die Fälle Wollny und Kessler - und aus der Terroristenfahndung bekannt, wird nun die Kanzlei der Rechtsanwälte durchsucht.

 

 

Die selbst konstruierte Verdunkelung wird dem Gericht mit verfälschtem Inhalt und zweiter Unterschrift eines Kriminalbeamten untergeschoben. Der Vermerk vom 9.11.99 nach dem ich die Akten selbst angeboten habe, wird bewusst falsch abgeheftet.

 

Herr Nickel, es tut mir ja auch leid es so offen sagen zu müssen. Aber Gast weiß natürlich was bei den Gerichten in Sachsen los ist.

Wir sehen hier ja in jeder Verhandlungspause welche cbm Aktenberge hin- und hertransportiert werden.

Gast weiß das Richter sich die Beiakten sowieso nur selten anschauen. Die Richter der 11. Kammer fallen rein und haben nun ab sofort große Probleme sich zu korrigieren.

Ist es denkbar, dass Richter vielleicht doch auch einen Fehler machen und ihn dann sogar selbst eingestehen?

 

Es gab an keiner Stelle eine Verdunkelungsmaßnahme durch mich.

 

Beweis:

Vermerke vom 9. und 12. November 1999,

Zeugenaussagen Becker und Balz und ZV Hochberg

 

 

12. Am 29. November 99 gebe ich dem KHK Hochberg eine Vielzahl von entlastenden Hinweisen.

Ich hatte mir in der Zwischenzeit die Akten angeschaut, die ich am 12. November selber noch nicht kannte. Um die Gerichte zu täuschen, wird der Vermerk vom 29. November auf den 29. September 99 zurückdatiert und auch noch chronologisch falsch abgeheftet.

Als die Verteidigung durch Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Vorgang aufmerksam macht, wird der Vermerk kurzerhand durch Änderung des Datums verfälscht und wieder neu geheftet.

 

Beweis:

Akten des Gerichtes und ZV KHK Hochberg und eigene Erkenntnis des Gerichtes während laufender Hauptverhandlung - das ungläubige Gesicht des Vorsitzenden der 11. Kammer ist uns allen noch gut erinnerlich.

 

 

13. Am 29.11.99 werde ich in Untersuchungshaft genommen. Rechtliches Gehör wird nicht gewährt. Als dies später StA GL Gast auffällt, wird ein Vermerk - Ich hätte angeblich rechtliches Gehör abgelehnt - nachträglich geschrieben und auf den 2. Dez. 1999 zurückdatiert und abgeheftet.

 

Gibt es irgendjemand hier im Raum der sagt, er könne sich auch nur ansatzweise vorstellen, dass der von Hermanni den Mund halten und nichts sagen will?  StA GL Gast behauptet es.

 

Beweise: Schreiben Dr. Luttermann, Vermerke und ZV KHK Hochberg

 

An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass es zum Thema Privathaus der Eheleute von Hermanni seitens der Staatsanwaltschaft überhaupt kein Rechtliches Gehör gegeben hat. Ein völlig irrer Vorgang. Da steht über drei Jahre lang ständig in den Medien ich hätte mich bei Haus und Hof bereichert, nur befragt werde ich nie.

Beim falschen Parken funktioniert jedes drittklassige Ordnungsamt besser.

 

 

14. Nun kommen wir zu dem Tag an dem Gast richtig illegal wurde.

Aufgrund der drei Tage zuvor (29.11.99) von mir gegebenen entlastenden Hinweisen, hat Hochberg bei WEP nochmals nachgefragt. Die Mitarbeiter von WEP sind in die Archive eingestiegen.

Am 2. Dez. 1999 sitzen bei WEP die drei betroffenen Geschäftsführer einschließlich Till und Dinse zusammen.

Man hält die Dokumente in den Händen,

man liest die handschriftlichen Vermerke des Till,

man erinnert sich und

man übermittelt noch am Abend des 2. Dez. 1999 nach 18:00 Uhr dem LKA per FAX die Unterlagen und Vermerke der WEP.

 

Am Morgen des 3. Dezember wird nochmals telefoniert.

Klare Aussage:

 

Wir haben alles gewusst, wir haben keinen Schaden.

 

Noch am gleichen Morgen, am 3. Dez. 1999 erkennt KHK Hochberg, dass man aufgrund dieser Unterlagen ein „Problem“ hat. Er greift sofort zum Hörer und meldet:

 

„Hallo Gast, wir haben ein Problem!“

 

Gast reagiert nicht wie Hochberg es vermutet hat.

Also schreibt er einen Vermerk und zu seiner Absicherung heftet er in die Unterlagen nicht etwa den normalen Vermerk, wie sonst immer.

Nein, er nimmt den Vermerk mit dem Faxprotokoll.

Er weiß genau was er tut. Ich habe es schon häufiger hier gesagt, der Mann ist alles andere als blöde.

Auch kann er sich an jede Kleinigkeit erinnern - wenn er will.

Hier im Gericht wollte er immer nur wenn es ihm passte.

Immerhin war er über das Verhalten von Gast wohl so sauer, dass er erst mal für mehrere Wochen in Krankheit verschwand.

 

 

15. StA GL Gast hätte an diesem Morgen des 3. Dezember 1999 sofort Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellen müssen. Er erfüllt mit seinen Nichthandlungen alle Voraussetzungen der Freiheitsberaubung. Aber stellen Sie sich die Blamage vor der gesamten deutschen Öffentlichkeit vor. Der Ring in Leipzig war erstmals seit 1989 wieder geschlossen. Die gesamte deutsche Medienlandschaft hatte berichtet.

 

Sagen wir es offen und direkt:

 

Gast wird an diesem Morgen kriminell.

 

Er schreibt einen Vermerk, negiert bewusst und vorsätzlich die Aussagen von Dr. Koppe und die ihm vorliegenden Dokumente. Er schreibt einen Vermerk, legt diesen auch ab. Die Vermerke und Zeugenaussagen, die mich komplett entlasten, verbuddelt er in den Beiakten. Aber selbst die Beiakten legt er zu diesem Zeitpunkt den Gerichten nicht vor.

 

Er kennt die Arbeitsweise der Kollegen vom Gericht.

Die in den 90iger Jahren unter der Führung von Minister Heitmann entstandene Sächsische Justiz ist ihm gut vertraut.

 

Man hat doch Korpsgeist. Die Welt da draußen ist doch schwer genug. Da müssen wir doch hier drinnen wenigstens zusammenstehen.

 

Die Nummer klappt, alle Richter der Zukunft schauen nie wieder auf den Ausgangspunkt, keiner studiert intensiv die Dokumente und durchdenkt sie - zugegebenermaßen bis irgend eines schönen Tages die junge und gerade neu eingestellte Richterin auf Probe Schumann den Auftrag erhält den Prozess vorzubereiten.

 

Beweis:        Umfänglicher Schriftverkehr und Geständnis des LOStA Spitz nach Dienstaufsichtsbeschwerde, einschließlich eines Telefonates zwischen RA Meschkat und LOStA Spitz.

ZV Dinse, Dr. Böckenförde, Dr. Koppe sowie

die nicht vorhandenen handschriftlichen Vermerke aller Richter und die handschriftlichen Vermerke von Frau Schumann in der Hauptakte.

 

 

16. Im November und Dezember 1999 werden Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt der Haftbefehl gegen HvH zur Einschüchterung gezeigt. Straftat gem. § 353 d StGB. An die sonstigen verbalen Einschüchterungsversuche der Staatsanwaltes und der LKA Beamten bei den diversen Zeugen und Beschuldigtenvernahmen können Sie sich sicherlich noch erinnern.

 

Beweis:

ZV Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt, Geständnis des KHK Hochberg

Aussagen der Herren Fröhlich, D. Müller etc.

 

 

17. Im Zusammenhang mit der Verhaftung meiner Person findet eine spontane Demonstration statt. Obwohl alle schriftlichen und mündlichen Berichte der Polizei und des Ordnungsamtes von nicht strafrechtlich relevanten Vorgängen ausgehen und dies auch schriftlich festhalten, ordnet der LOStA Spitz persönlich eine Verfolgung an.

Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht der Staatsanwaltschaft Leipzig lehnt ein Verfahren ab, die Abteilung Staatsschutz wurde daraufhin beauftragt, die bfb - LKW Fahrer strafrechtlich zu verfolgen.

Die nachfragenden Journalisten werden von Röger persönlich angelogen.

 

 

 

18. Anfang Januar 2000 berichtet mir meine Frau, dass während meiner Untersuchungshaft ein LVZ Redakteur ihr mitgeteilt hat, dass eine männliche Person mit ausländischer Stimme Redakteuren der LVZ die Bauakte 8 angeboten habe.

Ich rufe bei der LVZ und anschließend bei der Bildzeitung mehrfach an.

Beide Redakteure bestätigen den Vorgang.

Der Anrufer habe gesagt, er hätte den Ordner aus dem Golf eines Staatsanwaltes gestohlen.

Beide hatten umgehend bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt.

Beide Male soll die Staatsanwaltschaft sofort und ohne Rückkoppelung und ohne Nachfrage erklärt haben, dass sei alles Unsinn.

Der Bildzeitungsredakteur berichtet mir ferner, dass im Sommer 1999 der Golf eines Staatsanwaltes aufgebrochen worden sein soll.

 

 

19. Mit Schreiben vom 19. Januar 2000 teilt Fischer & Jung mit, ein 15 Monate alter Brecher mit 1500 Betriebsstunden hat einen Wert von netto 360.000,- DM.

Der 19. Januar 2000 ist ein Freitag.

Die LKA Beamten Hochberg und Thiele wissen sofort was das bedeutet.

Sie setzen noch am Sonnabend, den 20. Januar 2000 eine Nachricht an Gast ab.

Das ganze wunderschöne staatsanwaltliche Rechenwerk ist gerade mal wieder komplett zusammengebrochen.

Auch unser Gruppenleiter weiß natürlich was das heißt.

Das darf so nicht stehen bleiben.

Er muss Fischer & Jung zu einer anderen Aussage bringen.

Er diktiert sofort und schon am 25. Januar 2000 geht das Schreiben raus.

Nun hat der Brecher nur noch einen Wert von 192.000,- DM.

 

Dass die ursprünglich im Jahre 2000 genannte Summe von 360.000,- DM schon extrem niedrig war, wird durch das Angebot der Firma Fischer & Jung aus dem Jahre 2002 nun vollständig bewiesen:

Die wollen tatsächlich heute für eine hornalte Maschine, mit etwas geringerer Leistungskraft und schlechterer Ausstattung als eine KK 114 immer noch knapp 300.000,- DM.

 

All dies beweist abschließend nur eins, für 420.000,- DM (netto abzüglich Skonto) gab es 1994 in der Hochkonjunkturphase von Fischer & Jung mit Sicherheit keine nagelneue mit allen Extras ausgestatte Brown Lennox KK 114 für den Neu- und Erstkunden Sobiak.

 

 

20. Im Sommer 2000 weise ich die Staatsanwaltschaft Leipzig schriftlich auf die Lieferung alter Baumaschinen im Jahre 1994/95 hin, obwohl neue zugesagt und entsprechend bepreist waren.

Damit brach das gesamte Rechenwerk der Staatsanwaltschaft erneut völlig zusammen.

Wenn ein alter KK 75 S mit halber Leistung im Herbst 1995  329.000,- DM kostet, kann ein neuer KK 114 mit doppelter Leistungskraft und allen Extras im Frühjahr 1994 nicht 420.000,- DM kosten.

 

Also lässt StA GL Gast die Verjährungsfrist mit dem Argument, „alte Maschinen arbeiten genauso gut wie neue Maschinen“, verstreichen.

 

Meine Damen und Herren, diese Erkenntnis unseres Gruppenleiters wird demnächst den Gebrauchtwagenhandel Deutschlands revolutionieren.

Die von dem Gericht angewiesenen neuen Ermittlungen werden behindert und verzögert. Strafvereitelung im Amt, Strafbar gem. § 258 a StGB.

 

Beweis:       Umfänglicher Schriftverkehr.

Ferner als Zeugen:

Die Richter und Schöffen der 11. Kammer

Die Unterlagen und Hinweise von mir aus dem Jahr 2000 werden dem LKA von dem StA GL Gast nicht zur Verfügung gestellt. Das von KHK Hochberg angeregte Internationale Rechtshilfeersuchen - die Baumaschinen kamen aus Groß-Britannien - unterbleibt.

Die seit 22.11.2001 vorliegende Akte mit den neuen Ermittlungsergebnissen wird dem Gericht nicht zur Kenntnis gegeben. Erst als StA GL Gast in Urlaub ist und das Gericht die StAin Flyner erneut bittet nachzuschauen, liegt die Akte binnen weniger Minuten, 10 Wochen nach Eingang bei Gast, auf dem Tisch des Gerichtes.

 

 

 

21.  Am 2. Juli 2002 kommt es zu der ersten Zeugenvernahme des Friedrich. Friederich beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Er begründet dies zur Überraschung aller Verfahrensbeteiligten, einschließlich der StAin Fleiner, mit dem durch Gast gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren. StA GL Gast hat erneut gegen seine gesetzlich vorgeschriebenen strafprozessualen Pflichten verstoßen.

 

Zunächst und zuallererst hat er jedoch das Gericht erneut zu täuschen versucht. Er wollte wohl dem Verfahren einen Revisionsgrund verpassen.

 

 

 

22.                       Am 18. Oktober 2002, nach über fünfzig Verhandlungstagen, tauchen nun urplötzlich Kontenblätter auf. Sie belegen, dass es Einnahmen für den Betonbruchverkauf an Dritte und allein nur auf diesem Konto schon in Höhe von über 120.000,- DM und allein dies nur in der Anmietungsphase gegeben hat. Der Gruppenleiter wird erneut überführt, wichtiges entlastendes Beweismaterial unterdrückt zu haben. Seine erste und sofortige Reaktion ist weder eine Entschuldigung, noch bestreitet er die schweren Vorwürfe.

 

Das normalste wäre gewesen, er hätte gesagt:

Da kann ich jetzt nichts zu sagen, dass muss ich erst prüfen.“

 

Nein, dass macht er nicht und das sagt er auch nicht.

 

StA GL Gast räumt die Tatsache als solche sofort und offen und ohne in die Akten zu sehen geständnisgleich ein.

 

Er muss also den Verkauf bemerkt haben. Er sagt spontan schlicht und ergreifend und mit der ganzen staatsanwaltlichen Arroganz:

 

Zitat „Es ist doch unerheblich.“

 

Gast entscheidet hier also was erheblich ist. Er hat das sagen, was auf den Tisch des Gerichtes kommt. Er ist sich sicher, ihm kann nichts geschehen. Es ist doch egal. Was soll einem Staatsanwalt in Sachsen schon passieren?

 

Eine bodenlose, unglaubliche Ignoranz und Frechheit gegenüber dem Gericht!

 

Hohes Gericht, hier geht es nicht mehr allein um mich und dies Verfahren, hier geht es um die Grundzüge unseres Rechtssystems.

 

Wir hatten eine vergleichbare Situation im Prozessverlauf bereits einmal:

 

Der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz stellt einen Justizbeamten in Uniform ab, um den Vorsitzenden Richter auf dem Flur abzufangen.

Meldung ans Gericht:

Hopp, Hopp, ruf mich sofort an.

 

Beweis:        Die Richter und Schöffen der 11. Kammer des Landgerichtes Leipzig und ein Dutzend Zeugen auf dem Flur des Landgerichtes Leipzig.

 

Der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz hat sich in der Zwischenzeit aus dem Staub gemacht. Es ist gut so.


Bevor ich nun zum Schluss komme, möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen, was wir vielleicht auf Grund der langen Verfahrensdauer alle schon vergessen haben.

 

Hier gab es am Anfang ja noch drei weitere Angeklagte.

 

Frau Degenhardt

Herrn Fröhlich und

Herrn Clausnitzer.

 

Alle drei haben sich bei den hier zu beurteilenden Sachverhalten völlig korrekt verhalten.

 

Alle drei haben sich damals exakt an meine Anweisungen gehalten.

Dieses habe ich vom ersten Tage an gesagt, nicht nur hier im Gericht auch dem LKA und der Staatsanwaltschaft.

 

 

Warum wurden sie angeklagt?

 

Nun, sie mussten von Gast als unabhängige Zeugen ausgeschaltet werden.

 

 

Hohes Gericht,

das ist ein hinterhältiges und perfides System, wie hier der Staatsanwalt vorgegangen ist.

 

Ist Ihnen eigentlich klar, was man hier mit dem verdienten Lebensabend von zwei Menschen und Familien gemacht hat?

 

Ich kann nur darum bitten, dass Sie es auch entsprechend würdigen und die Öffentlichkeit und insbesondere die Medien auffordern mal diesem Vorgang – dieser unglaublichen menschenverachtenden Methode der Staatsanwaltschaft Leipzig – nachzugehen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Wie war doch der Ausgangspunkt meines Schlusswortes?

 

Alle Beamten sind korrupt und alle Staatsanwälte arbeiten illegal

 

Vielleicht gibt es ja doch vereinzelt Ausnahmen?

Und wenn ja, wer ist die Ausnahme?

 

Hohes Gericht, Sie haben es leicht.

Sie müssen nur über einen zu entscheiden.

 

 

Allein die Kosten meiner Verteidigung, einschließlich eigener Ermittlungen liegen in der Zwischenzeit bei weit über                 100.000,- €uro.

Unter normalen Verhältnissen hätte ich dies Verfahren allein schon unter den finanziellen Gesichtspunkten gar nicht durchgestanden. Das ist der Staatsanwaltschaft im Übrigen natürlich auch bewusst. Erst die extrem große Solidarität von sehr sehr vielen Menschen hat mich überhaupt in die Lage versetzt diesen staatsanwaltlichen Vernichtungsfeldzug durchzustehen.

 

 

Der Aufwand des Verfahrens dürfte in der Zwischenzeit bei weit über zwei Millionen Euro angekommen sein.

 

Die beim bfb und der Stadt eingetretenen Schäden übersteigen die 25 Millionen Euro Grenze in der Zwischenzeit bei weitem.

 

Die zerstörten über 5000 Arbeitsplätze sind rechnerisch gar nicht zu erfassen, sie haben eine gesellschaftliche Dimension.

 

 

 

 

Zur Gerechtigkeit gehören: Macht, Weisheit und Wille

Leonardo da Vinci

 

 

Ich erwarte von diesem Gericht nicht nur einen kompletten Freispruch.

 

Ich erwarte auch eine deutliche Positionierung zum Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig.

 

Mir ist dabei völlig bewusst, was ich damit sage.

 

Ich weiß wie ungewöhnlich dies ist.

 

Ich weiß unter welchem Druck die Berufsrichter stehen und welchem Druck sie sich in der Zukunft aussetzen und insbesondere wenn man - was ja in Sachsen so üblich ist - dann vielleicht demnächst noch als zuvor junge Richterin die Staatsanwaltschaft Leipzig durchlaufen muss.

 

Um so wichtiger wird es daher sein, dass hier auch die Schöffen Frau Schmidt und Herr Thiele klar und deutlich Stellung beziehen.

 

 

Abschließend darf ich mich, ja ich denke, muss ich mich bei Herrn Nickel bedanken. Ich weiß, welchen Freiraum er mir gegeben hat. Ich habe ihn auch tatsächlich manchmal geärgert.

 

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

Matthias von Hermanni