Matthias
von Hermanni 17.
Dezember 2002
Schlusswort
Hohes
Gericht!
Meine
Damen und Herren!
Ich
halte hier heute mein Schlusswort. Ich werde dies Schlusswort im Wesentlichen
verlesen, damit es dann anschließend auch als Dokument zu den Verfahrensakten
genommen werden kann.
Dies
Schlusswort ist nicht der Schlusspunkt, dass ist zunächst das Urteil, aber wir
wissen natürlich alle, dass auch das Urteil nicht der Schlusspunkt sein wird.
Er
werden sich - wie immer auch - weitere Prozesse und vielleicht auch irgendwann
einmal parlamentarische Untersuchungen anschließen.
Am
19. November 2002 hat der StA als Gruppenleiter Gast hier sein Plädoyer
gehalten.
Nach
nunmehr fünfjährigen Ermittlungen und dem in der Zwischenzeit längsten Prozess
in der Geschichte Sachsen mit über 50 Verhandlungstagen hat Gast in einem
zweistündigen Vortrag eine vierjährige Haftstrafe gefordert.
Unser Gruppenleiter trägt in einem Plädoyer
·
ohne
Beweise,
·
ohne
Rechenwerke,
·
ohne
Zeugenzitate und
·
ohne
schriftliche Dokumente
letztlich
vor, er sei von meiner Schuld überzeugt, weil
Beamte wie ich nun mal
korrupt sind.
Er
hat dies Bild des korrupten Beamten über die vergangenen fünf Jahre nicht nur
versucht die ganze Zeit zu suggerieren, er hat es auch so am 19. 11. 2002
formuliert.
Da
ist dieser große, schwere Mann, mit der lauten Stimme, mit - angeblich - viel
Geld, aus Westdeutschland, der sich die Butter nicht vom Brot nehmen lässt.
Er
suggeriert dies, nein, er formuliert dies sogar, aber er beweist es nicht, weil
es nicht zu beweisen ist, weil es nicht stimmt.
Und
Beamte, die sich gegen die illegalen Handlungen eines Staatsanwaltes sogar noch
wehren, die meine Damen und Herren
die sind die korruptesten
aller korrupten Beamten.
Ja,
das stimmt, ich wehre mich, ich verteidige mich und das empfinde ich nicht nur
als mein gutes Recht sondern auch meiner Verantwortung mir selbst gegenüber und
gegenüber meiner Familie und meinen Freunden.
Der
Staatsanwalt beschreibt mich in seinem Plädoyer als eine Person, die auch vor
Gericht bewiesen habe, dass man mit ihr nicht machen kann, was man will.
Ja,
dem pflichte ich aus vollem Herzen bei.
Hätte
ich in meinem Leben mit mir machen lassen, was andere wollen, wäre ich
tatsächlich meinen Dienst- und Treuepflichten nicht nachgekommen.
Allerdings
würde ich hier heute auch nicht sitzen.
Und
damit anderen Menschen nicht das Gleiche widerfährt was mir passiert ist, werde
ich mich heute nicht nur verteidigen sondern auch intensivst diesen
Staatsanwalt und seine Methoden an den Pranger stellen und angreifen.
Nun
ich bin die vergangenen drei Jahren StA GL Gast in all seinen immer wieder
wechselnden Argumentationen, wer immer auch gerade getäuscht oder einen Schaden
gehabt haben soll, in immer gleicher mühevoller Argumentation hinterhergelaufen.
Ich
werde es auch heute tun.
Sein
Startpunkt ist also:
Beamte sind korrupt und
illegal.
Ich
ergänze dann allerdings, dass dies dann auch für Staatsanwälte gelten muss.
Nun
wollen wir sehen, ob es von dieser grundsätzlichen Regel auch Ausnahmen gibt und
ob Gast oder ich
hiervon
eine Ausnahme darstellen.
Ich
bin Beamter.
Am
1. August 1975 wurde ich als Beamter verpflichtet und habe mein Gelöbnis
abgelegt.
An
die sich daraus ergebenden Anforderungen und Verantwortung, die sich aus meinem
besonderen Dienst- und Treuverhältnis ergeben, habe ich mich bis zum heutigen
Tage gehalten.
Ich
werde es beweisen.
Was
umfassten meine Dienst- und Treuepflichten in meiner Funktion als
Betriebsleiter des ABM-Stützpunktes, später bfb?
Ich
hatte die Aufgabe arbeitslose Menschen zu beschäftigten, sie in Arbeit zu
reintegrieren und dabei Arbeiten zu erledigen, die im öffentlichen Interesse
lagen.
Konkret
hieß dies
·
mit
arbeitslosen Menschen, ggf. unabhängig von beruflicher Vorerfahrung und
Kompetenz,
·
unter
Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitsförderung,
·
und
in Eingrenzung vorhandener Haushaltsmittel,
·
erhaltene
und beschaffte Aufträge,
·
mit
dem weiteren Effekt der Vorbereitung der beschäftigten Menschen auf den so
genannten 1. Arbeitsmarkt
zu
organisieren.
Der
ABM-Stützpunkt war kein Abrissunternehmen, er war ein
Betrieb der
Beschäftigungsförderung.
Die
Stadt stand in der Verantwortung Gewerbefläche zu schaffen.
Größtes
Gewerbegebiet sollte das Gewerbegebiet Nordost werden.
Die
Stadt Leipzig gründete eigens hierzu die GBG.
Nach
dem Einholen erster Angebote prüfte die Stadt/GBG, inwieweit nicht Teile der
Vorbereitung des Gewerbegebietes im Rahmen der Beschäftigungsförderung durch
den ABM-Stützpunkt erfüllt werden könnten.
Wir
haben hierzu ausführlich den Zeugen Herrn Dr. Böckenförde gehört. Die
Einbeziehung des ABM-Stützpunktes sollte zu einer Verringerung der angebotenen
Kosten führen, zu sinnvollen Aufträgen in der Beschäftigungsförderung und,
soweit möglich, zur schrittweisen Bildung von Anlagevermögen beim bfb führen.
Für
beide, für den ABM-Stützpunkt und für die GBG war der Abriss auf dem Gelände
GNO ein neues Aufgabenfeld. Ein Aufgabenfeld, über welches keine Erfahrungen
vorlagen. Aber auch eine Aufgabe, deren Unwegsamkeiten und Tiefen, vorab nicht
abschließend beurteilt werden konnten. Hierbei sind die benannten Tiefen sowohl
im übertragenen Sinne, wie auch tatsächlichen Sinne zu verstehen. Erst im Laufe
der Arbeiten stellten sich die Tiefen, in denen Abriss und Entsorgung zu
erfolgen hatten, abschließend heraus.
Prägend
für die damalige Vorbereitung des Abrissauftrages VZOG Flächen und die
Durchführung war der Zeitfaktor. Es wurde auch hierzu von Dr. Böckenförde und
auch den anderen Zeugen anschaulich und nachvollziehbar berichtet, dass sich
die Stadt Leipzig im beginnenden Wettlauf mit anderen ostdeutschen Städten zur
Gewerbeansiedlung befand.
Voraussetzung
für damalige Gewerbeansiedlungen waren die Bereitschaft von Betrieben zur
Ansiedlung und Möglichkeiten zur Ansiedlung. An der Bereitschaft von Betrieben
mangelte es seinerzeit, aufgrund der hervorragenden Förder- und
Steuerbedingungen nicht, an den Möglichkeiten im Rahmen ordnungsgemäßer
Bauplanung, d.h. gültiger Bebauungspläne und bebauungsfähiger Grundstücke, fehlte
es schon.
Mit
der Bauplanung für das GNO bestand damit die Aufgabe schnellstmöglicher
Baufreimachung.
So
wurde unter zeitlichem Druck von den Mitarbeitern des ABM-Stützpunktes ein
Kostenangebot aufgrund der vorgelegten Leistungsbeschreibung abgegeben.
Das
Angebot war ausdrücklich - und im Gegensatz zu der Aussage des Staatsanwaltes -
kein Höchstpreisangebot.
Das
Angebot war auch kein Tiefstpreisangebot.
Es
war ein Angebot und es endete mit einer Summe.
So
und nur so
wurde bei den Folgeaufträgen verfahren. Exakt über diese jeweiligen
Angebotssummen erhielt der ABM Stützpunkt dann auch immer einen Auftrag.
Einzige Ausnahme war der Auftrag Werkzeugprüfmaschinen im März 1994, dort gab
es auch eine Angebotssumme aber wir versprachen durch den Brecher günstiger
arbeiten zu können. Da es aber keine Erfahrungen bei uns gab, konnten wir uns
nicht festlegen. Deshalb erhielten wir den Auftrag ohne festgelegte Summe.
So
wurde im Sommer 1993 mit den Arbeiten begonnen, obwohl sich die gesonderten
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen noch in der Beantragung befanden und auch erst
viele Monate später einsetzten.
Insoweit
sind die Versuche des Gast hier im Gerichtssaal auch noch so ein bisschen auf Subventionsbetrug
zu machen, allein schon mangels Subvention vollkommen hilflos
gewesen.
Ich
verweise trotzdem darauf, zeigt es doch seine Geisteshaltung und beweist ein
weiteres mal seine Versuche meine Person zu kriminalisieren.
Das
Gericht hat sich hier bei der Aufhebung des Haftbefehls ja auch gleich
schriftlich positioniert und distanziert.
Zunächst
waren im GNO nur Mitarbeiter mit Lohnkostenzuschüssen und Sozialhilfeempfänger
beschäftigt.
Im
Sommer 1993 wurde nach Verfahrensregelungen und -abläufen gesucht, die eine
schnellstmögliche Ausstattung der Baustelle gewährleisteten.
Als
man nach kurzer Zeit feststellte, das es vorne und hinten an qualifizierter
Technik fehlt, wurde eine Lösung gesucht,
wie
ich handeln und verhandeln könnte.
Hieraus
resultierte das Schreiben von Dr. Böckenförde vom 10. September 93, es ist die Handlungs-
und Verhandlungsvollmacht zur Beschaffung der erforderlichen Ausstattung und
Technik.
Es
hilft mir zwar nicht, aber trotzdem und - mit Verlaub an alle meine lieben
Juristen hier im Saal:
Keiner
der 1993 Beteiligten hat sich damals nur in einer Promillegrößenordnung
soviel Gedanken gemacht, wie die hier vorgetragenen Thesen und Gegenthesen.
Damals gab es nur ein Ziel und das hatten alle im Blick
Die Scheiße dort muss weg
und zwar schnell und preiswert.
Der
StA suggerierte, dass sich meine Unterschriftsvollmacht auf 25.000 DM begrenzte
und ich diese überschritten hätte. Zitat:
„Das Prinzip der Vollmacht -Sie wissen schon“
Das ist falsch!
Halten
wir fest:
1.
Es
erfolgte eine Beauftragung Namens und zu Lasten der GBG/WEP bzw. KK. Hierbei
handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Sie, bzw. ihre
Geschäftsführer und Bevollmächtigten unterliegen keinen Einschränkungen nach
der Gemeindeordnung, nach der Hauptsatzung der Stadt Leipzig.
Damit konnten sie mir auch entsprechend der Höhe des
Auftrages Vollmacht erteilen.
Die Höhe der Unterschriftsvollmacht, der
Zeichnungsbefugnis des Oberbürgermeisters ist dafür schlicht irrelevant.
2. Soweit es
den ABM Stützpunkt betraf, hat der Beigeordnete Müller die Aufträge über
100.000,- DM gegengezeichnet.
3.
Zum
arroganten Hinweis von Gast ich hätte erklärt im Rahmen des ABM Stützpunktes
hätte ich unbegrenzt Unterschriftvollmacht.
Bei der ZV des Beigeordneten Müller ist
herausgearbeitet und bestätigt worden, dass nach dem Eigenbetriebsrecht und
Einführung der Satzung zum 1.1.1996 und dem gleichzeitigen Übertragen der
Entscheidungskompetenz des OBM auf den Vergabeausschuss, die
Unterschriftsvollmacht für Eigenbetriebsleiter faktisch höher als die des OBM
waren.
4.
Zur
Kassenordnung im bfb bzw. ABM Stützpunkt.
Ich hatte als Leiter des ABM Stützpunktes eine
Vollmacht bis 100.000,-DM, so wie die meisten Amtsleiter. Ich hatte nur - und
auch dies hat Müller bestätigt - mich selbst gebunden, um den Beigeordneten
auch schon in niedrigeren Summen in Betriebsabläufe einzubinden. Die
Kassenordnung ist die Anweisung an die Mitarbeiter wie sie welchen Vorgang zu
bearbeiten haben und wie er ausgeschildert werden muss.
Das kleine ein mal eins der Büroverfügungen!
Der
Staatsanwalt suggeriert in seinem Plädoyer, dass die Vereinbarungen zur
Anmietung und zum Rauskauf der Baumaschinen nicht schriftlich erfolgten, sei
rechtswidrig.
Auch
hat er Vorschläge, welche Art von Verträgen man seinerzeit hätte abschließen können,
z.B. Leasingverträge oder auch Leasingverträge mit Kaufoption.
Zunächst,
es gibt keine rechtliche Verpflichtung vertragliche Vereinbarungen
schriftlich zu schließen. Was bemängelt also der Staatsanwalt und auf welcher
Rechtsgrundlage? Er möge bitte die Rechtsnorm nennen!
Festzustellen
ist ausschließlich, dass seinerzeit eine rechtlich mögliche Vereinbarung
getroffen wurde, die nicht der Schriftform bedurfte.
Vermutungen
und Konstruktionen darüber, was ein nicht im Bereich der
Beschäftigungsförderung tätiger Staatsanwalt - aus heutiger Sicht - für die
damalige Situation als denkbar hält, sind schlicht und ergreifend irrelevant. Seine
Meinung ist so überflüssig wie ein Kropf.
Irgendwo
aus der Abteilung „Wünsch Dir was“.
Es
kann nicht darum gehen, was man aus heutiger Sicht eines subalternen
Staatsanwaltes seinerzeit alles hätte so alles machen können.
Natürlich
bestand die Möglichkeit verschiedene Verträge abzuschließen. Eine dieser
Möglichkeiten wurde gewählt. Diese Möglichkeit wurde gewählt, weil sie sich in
den rechtlich auch tatsächlich möglichen Rahmenbedingungen bewegte.
Da
ich dem Staatsanwalt und seinen Vorträgen immer gerne hinterherlaufe:
Wer
hätte denn die Leasingverträge schließen sollen?
Die
GBG/WEP bzw. KK ?
Der
bfb ohne Haushaltsmittel und feste vertragliche Zusagen?
Oder
hätte die private GmbH die Leasingverträge mit einer Kaufoption für den bfb
abschließen sollen?
Das
sind alles absurde Rechtskonstruktionen des Staatsanwaltes.
Darüber
hinaus steuerrechtlich ausgesprochen bedenklich, um nicht zu sagen
rechtswidrig. Übrigens ist das Stichwort Steuer ein Thema, dass hier im
Gerichtssaal überhaupt nicht bis heute erörtert, geschweige denn erfasst und
gewürdigt wurde.
Aber
das haben wir ja gehört, vom Steuerrecht verstehen die Vertreter der
Staatsanwaltschaft - Abteilung Wirtschaftsrecht - auch nichts.
Na,
Frau Fleiner, wo bleiben denn die versprochenen Rechnungen des Betriebes für
Beschäftigungsförderung mit Ausweisung der Mehrwertsteuer?
Sie
wollten uns doch Dutzende zeigen.
Haben
Sie es überprüft?
·
Die
von uns gewählte Konstruktion hat alleine der WEP 900.000,- DM Steuern erspart.
·
Dies
hat zu günstigen Bodenpreisen geführt.
·
Dies
hat zu günstigen Ansiedlungen geführt.
·
Dies
hat zu mehr und sichereren Arbeitsplätzen geführt.
Dies
ist leider ein Problem, dass unsere Damen und Herren von der anderen Seite
nicht haben und nicht kennen.
Schade!
Die
Staatsanwaltschaft stellt dar, dass die Beschaffung der Baumaschinen von Anfang
an, von mir verworren geplant worden sei und sie ohne Beteiligung der
Mitarbeiter erfolgte, damit die Machenschaften nicht aufgedeckt werden konnten.
Der große Tatplan des v.
Hermanni.
Hohes
Gericht,
Fakt
und hier hinlänglich nachgewiesen und durch Zeugenaussagen belegt ist; dass
·
dem
ABM-Stützpunkt/bfb keine investiven Mittel zur Anschaffung von Anlagevermögen,
d.h. damit auch größeren Geräten, Maschinen und Fahrzeugen hatte,
·
bei
Notwendigkeit des Einsatzes solcher Geräte und Fahrzeuge der Betrieb auf die
Anmietung angewiesen war,
·
sich
aufgrund der notwendigen Dauer der Anmietungen, für immer wieder neue
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, letztlich lange, ja überlange Mietzeiten ergeben
hätten und deswegen bereits 1991, Anmietungen mit der mündlichen Vereinbarung
des möglichen späteren Rauskaufes erfolgten.
Dies
erfolgte somit zu einem Zeitpunkt, als
·
überhaupt
nicht erkennbar war, dass der Betrieb einmal solche Abrissaufträge erhalten
würde,
·
überhaupt
nicht erkennbar war, dass einmal der Einsatz von Betonbrechern und Siebanlagen
sinnvoll, ja notwendig sein könnte,
·
somit
weder ich, geschweige denn Herr Sobiak ahnen konnten, dass es einmal
geschäftliche Beziehungen bzgl. einer Recyclingstrecke geben würde und damit
nicht der Hauch einer Grundlage für einen Tatplan vorgelegen haben kann.
Verworren
war das vom Betrieb eingeführte System der Anmietung und des späteren
Rauskaufes jedoch nicht.
Im
Gegenteil:
Es
gab hierzu ein festgelegtes Prozedere und entsprechende Abstimmungen mit dem
Rechnungsprüfungsamt.
Wir
haben hierzu Herr Krasselt und den Beigeordneten Müller als Zeugen gehört.
Und
es gab Überwachungs- und Überprüfungssysteme.
Die
hat der Herr Staatsanwalt zwar beschlagnahmen lassen, aber da sie zur
Entlastung des Angeklagten dienen, haben wir natürlich nichts von ihm dazu
gesehen und gehört. Ich verweise hier auf das Thema geordnete Akteneinsicht und
ich stelle fest, dass es bis zum heutigen Tage keine Akteneinsicht für den
Angeklagten von Hermanni gegeben hat.
Für
alle Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, die nicht nur zum einmaligen, kurzfristigen
Zweck angemietet wurden, wurden Mietkarteien und Überwachungslisten geführt.
Und zwar nicht verworren und nicht ohne Beteiligung der Mitarbeiter, sondern
klar gegliedert, je Gerät, Maschine und Fahrzeug eine Karteikarte und durch die
Mitarbeiter der Beschaffungsabteilung geführt.
Ein
spezieller Belegdurchlauf wurde ebenfalls festgelegt und auch eingehalten.
Seit
dem Jahre 1991 mögen es schätzungsweise 700 Maschinen, Geräte, Fahrzeuge
gewesen sein, mit einer durchschnittlichen Anmietungszeit von 12-15 Monaten und
damit auch entsprechenden Vorgängen - also mehr als 10.000 Belege - vor dem
jeweiligen Rauskauf.
Nach
Vortrag des Staatsanwaltes soll ich also im Jahre 1991 ein System eingeführt
haben, mit insgesamt ca. 10.000 bis 12.000 Vorgängen, einem eigens dafür
aufgebauten Belegdurchlauf, mit der Zuarbeit und Kontrolle von ca. 5 bis 10
Mitarbeitern,
um
nun im Jahre 1994 mit Herrn Sobiak bei sechs Maschinen Halbe /Halbe machen zu können?
Alles
sehr lebensnah?
Doch
wohl eher etwas irre!
Wer
trägt hier also bitte schön irre Theorien vor?
Gast oder von Hermanni?
Der
StA GL Gast hatte mir vorgeworfen ich hätte die WEP getäuscht und ihr den
Betonbrecher und die Rechnungen untergeschoben.
Seit
dem Plädoyer wird dies nun nicht mehr behauptet.
Die
Beweislage gegen Gast, dass es keine Täuschung gegeben
hat, ist so erdrückend, dass sich Gast nur noch lächerlich machen würde.
Zurückgenommen
hat es Gast nicht.
Er
versucht es im Nebel zu belassen.
Daher
auch hierzu einige Anmerkungen:
Nun,
hier kann ich es mir wirklich einfach machen.
Jeder
normal denkende Mensch, der einmal eine solche 40.000 kg schwere Maschine bei
der Arbeit beobachtet hat, weiß,
man kann eine solche
Maschine weder übersehen noch überhören.
Selbst
wenn es im Frühjahr 1994 auf dem Gewerbegebiet Dutzende von Kränen gegeben
hätte, der Betonbrecher wäre nicht zu übersehen gewesen.
Anhand
der Bilder wissen wir aber, es gab nicht mal einen Kran.
Aber
auch die Vielzahl der vorliegenden schriftlichen Dokumente und die sonstigen
Ereignisse beweisen, WEP kann nicht getäuscht worden sein.
·
Hier
sei an den Auftritt des Gewerbe- und des Umweltamtes im Mai des Jahres 94
erinnert, den Auftritt des Geschäftsführers der Firma Brehmer bei der
Inbetriebnahme,
·
die
Bauberatungsprotokolle
·
und
auch die Buchungsprotokolle mit ihren Buchungsvermerken.
Mit WEP war auch die rückwirkende
Inrechnungstellung beider Betonbrecher besprochen und erörtert.
·
Da
sind nicht nur die zwischen WEP und bfb ausgetauschten Vermerke vom 14.4.1994
und 4. 10. 1995;
· da sind die von Till und Wilke abgezeichneten Rechnungen,
·
und letztlich die
handschriftlichen Vermerke des Herrn Till beweisen es zu 100 Prozent.
Der
Vermerk vom 4. Oktober 1995 ist völlig unmissverständlich. Aber auch der
handschriftliche Vermerk vom 14.4.1994 beweist es:
An
diesem Tag konnte nur WEP wissen, welcher Auftrag belastet werden
sollte, nämlich der Auftrag Werkzeugprüfmaschinen. Exakt so wurden die
Rechnungen auch sechs Wochen später verbucht. Till muss also am 14.4.94 gewusst
haben!
All
das nochmals und im Detail vorzutragen kann ich mir eigentlich auch schenken,
denn den, den ich getäuscht haben soll - WEP bzw. Dr. Koppe - hat bereits im
Dezember 1999 fernmündlich gegenüber Hochberg und dann noch mal im Beisein von
Gast ausdrücklich selbst festgestellt,
WEP hat gewusst.
Es hat keine Täuschung und
keinen Irrtum gegeben.
Ohne
Täuschung und Irrtum gibt es nicht nur keinen Betrug im juristischen Sinne,
ohne
Täuschung und Irrtum an dieser Stelle ist aber auch der ganze weitere
Vortrag von Gast völlig lebensfremd.
Gast
weiß dies sehr genau, er weiß es seit dem 3. Dez. 1999.
Spätestens seit diesem
Zeitpunkt kriminalisiert er vorsätzlich.
Hohes Gericht, wir haben hier eine
Wirtschaftsstrafkammer. Das Thema Schaden, ist zunächst und erst einmal eine Rechenaufgabe. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man dann
juristisch die Zahlenwerke würdigen. Aber zunächst muss man rechnen. Ich habe
mit meinem Beweisantrag darum gebeten, den Staatsanwalt zu zwingen ein
Rechenwerk vorzulegen. Mein Beweisantrag wurde abgelehnt.
Unser
Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter behauptete zunächst drei Jahre lang und
auch noch bei Aufhebung des Haftbefehls, es habe einen Schaden gegeben. Wir
wussten zwar noch nicht so genau wer den Schaden und in welchem Umfang haben
sollte, eins wussten wir allerdings genau, der Unternehmer Sobiak hätte nach
Auffassung unseres Gruppenleiters über 500.000,- DM für drei Jahre Arbeit und
Aufwand - und ohne Scheckzahlung an Fischer & Jung - mitbringen sollen.
Dieser
Vortrag ist so absurd und beweist damit nur eins, die Staatsanwaltschaft
Leipzig – Abteilung Wirtschaft - hat sich in der Zwischenzeit von den
Realitäten unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung so weit entfernt, dass
sie zu einer ernsthaften Gefahr für unser Gemeinwesen geworden ist.
Bis zum Tage des Plädoyers des Staatsanwaltes am 19.
11. 2002 wurde immer vorgetragen WEP und KK hätten den Schaden gehabt.
Die hätten das zwar nie gemerkt, aber dafür haben
wir ja auch Gast hier sitzen.
Ich hatte daraufhin im Frühjahr dieses Jahres ein
Schadenszenario schriftlich vorlegt, was wäre passiert, wenn ich mich so
verhalten hätte, wie der Staatsanwalt es bis vor vier Wochen für richtig hielt.
An das Ergebnis können Sie sich noch erinnern, WEP und KK hätten über eine
Million mehr bezahlen müssen.
Mit
seinem Plädoyer stellt Gast mal wieder um. Er hat das im Laufe des Verfahrens
häufiger gemacht.
1999
waren es noch Doppelabrechnungen.
Nach
54.Verhandlungstagen wissen wir nun endlich, WEP und KK haben keinen Schaden
mehr. Jetzt hat der ABM Stützpunkt aber einen Schaden.
Wie
kann es nun sein, dass jetzt der ABM-Stützpunkt einen Schaden gehabt haben
soll?
Nun
der Staatsanwalt sagt, die Mieten waren zu hoch. Basta. Und das der ABM
Stützpunkt sehr sehr günstig durch geringe Rauskaufraten an die Maschinen
gekommen ist, hat er nirgendwo berücksichtigt. Hat er es vergessen?
Nein,
StA GL Gast hat es in seinem Plädoyer schlicht unterschlagen.
Hohes
Gericht, wie gut das Geschäft mit Herrn Sobiak war, wurde Ihnen in der
vorletzten Woche und auch mit Rechenwerken untersetzt, sehr eindrucksvoll vorgerechnet
und damit bewiesen.
Ich
brauche Ihnen dies nicht noch mal im Detail vortragen, aber ich denke Sie
werden bei den genannten Summen zweifeln.
Nach
dem Motto:
„Was nicht sein darf, dass
nicht sein kann“
Deshalb
möchte ich Ihnen einige weitere Details berichten.
Der
ABM Stützpunkt hat seit Mai 1994, seit den Tagen, an denen der
Betonbrecher KK 114 aufgestellt wurde, alle seine Baustellen - im Durchschnitt
ungefähr 80 - neu strukturiert und den gesamten Betonbruch und Tonbruch der
anfiel, zu den Brechern entsorgt. Dies wurde hier im Gerichtssaal bereits
vorgetragen. Herr Till hat es uns bestätigt, Herr Till hatte sich damals sogar
beschwert mit den Worten „Ihr fahrt ja hier mehr Dreck hin, als ihr
wegschafft“.
Auch
der verantwortliche Projektleiter Detlev Müller hat es bestätigt. Mehrere 100
Zeugen könnten es bestätigen. Die Entsorgungskosten wurden gespart. Durch den
Brecher wurde sämtliches Beton- und Tonabrissmaterial des bfb gebrochen und
anschließend, soweit nicht von WEP in den Kanälen und auf den Straßen
verbraucht, auf die verschiedenen eigenen Baustellen verbracht oder an Dritte
verkauft. Sie können sich sicherlich noch an den 18. November 2002 erinnern.
Die
hohen Erträge ergaben sich, weil wir im Betrieb nicht nur fast unbegrenzt
Abbruchgut zur Verfügung hatten sondern auch gleichzeitig unser eigener Abnehmer
und Transporteur waren.
Aber
wir hatten vor allem einen entscheidenden weiteren Vorteil. Wir hatten durch
die große Zahl von Menschen genügend Hände zur Verfügung die Container
sortenrein zu beladen. Die Container LKW Fahrer hatten nicht nur das Recht, sie
hatten die Pflicht den gesamten Container wieder auszuschütten, wenn nur eine
Plastiktüte auf ihr lag. Erst durch diesen durchstrukturierten Betriebsablauf
ergaben sich nun die enormen Erträge.
Selbst
in der Startphase der Anmietung durch WEP, hatten wir schon mehr Bareinnahmen
als der Brecher gekostet hat. Es wäre damals nicht möglich gewesen und es ist
heute nicht möglich und es ist auch völlig unerheblich, zuzuordnen, welcher
Betonblock von wo gekommen ist und wie viele seiner Körner wohin gegangen sind.
Meine
Damen und Herren, der bfb kann keinen Schaden gehabt haben, denn die Summe
seiner Einsparungen für die Entsorgung und
seiner Erträge für den Betonschotter
übersteigen allein schon die Aufwendungen, selbst wenn ich die Aufwendungen die
WEP/KK hatten vollständig und zu 100 Prozent dem bfb zuordne.
Ich
habe diese Hinweise und Argumente vom ersten Tage auch Hochberg und Gast
gesagt.
Erinnern
Sie sich:
Hochberg
sagte, ich hätte ihm schon ganz am Anfang gesagt, - Zitat -
man müsste mir einen Orden
geben.
Na
ja, dass muss jetzt ja nicht gleich sein.
Aber
es bleibt dabei, es war das beste Geschäft des bfb, das beste dass ich je in
meinem Leben gemacht habe. Im Klartext und für jeden verständlich; und jetzt
muss ich mich schon wieder entschuldigen aber auch hier zitiere ich nur was wir
damals immer gesagt haben:
Die Brecher haben aus
Scheiße Bonbons produziert.
Hohes
Gericht, dies Alles ist zunächst keine Rechtsfrage, sondern eine Rechenaufgabe.
Dies
wurde von mir bereits im Rahmen der Beweiserhebung entsprechend vorgetragen,
mit Zeugenaussagen untersetzt und von keinem widersprochen.
Welche
BGH-Theorie man auch immer anwenden möge, ob für Strafgerichte oder
Zivilgerichte, die Summe der Einsparungen (Entsorgungskosten) und die Summe der
Erträge (Betonschotter) übersteigen in jedem Monat und damit auch noch zeitgleich
und natürlich auch in der Gesamtsumme die Aufwendungen des bfb, der
WEP und von KK.
Der
Gewinn ist so extrem hoch, dass der Staatsanwalt mit keinem Rechenwerk und
keiner geänderten, veränderten, zurückgenommenen und neu entwickelten
Sichtweise in der Lage ist, einen Schaden darzustellen. Er hat bis heute uns
auch kein Rechenwerk zum Schaden vorgelegt.
Nun
kommt der Staatsanwalt und sagt, es mag ja sein, dass ihr Euch dumm und dämlich
verdient habt, der bfb hätte sich aber noch dümmer und dämlicher
verdienen müssen und dann hätte man ja noch viel viel mehr Maschinen für das
Geld kaufen können. Juristisch ist das völlig unsinnig.
Aber
ich habe den Staatsanwalt drei Jahre auch in seinen irresten Sichtweisen
verfolgt, also tue ich dies auch heute.
Ich
gehe einfach mit. Ich tue dies, um Ihnen schon an dieser Stelle zu beweisen,
dass es aus meiner Sicht gar nichts bei Haus und Hof im Privatbereich zu
verteilen gab.
Schauen
wir uns die einzelnen Vorgänge nochmals im Detail an:
Der
Startpunkt war - und durch Zeugen auch belegt - ein zu erwartendes Defizit von
fast 2,5 Mio. DM. Das Schreiben des Herrn Clausnitzer (ohne Datum) aus dem
Herbst des Jahres 1993 - wir können es zeitlich zuordnen anhand der dort
aufgeführten Aufträge - beweist es.
Hier
steigt Herr Sobiak ein und es wird das vereinbart, was auch von Allen gemeinsam
vorgetragen wurde: Herr Sobiak soll sich auf eigene Rechnung einen Betonbrecher
anmieten und seine Aufwendungen im Wesentlichen, aber nicht allein, durch den
Verkauf des Betonbruches refinanzieren.
Wir
kommen damit zu einem Zeitpunkt, den ich noch gut in Erinnerung habe.
Das
war die Zeit, wo auf dem Gelände des GNO die Betonberge wuchsen, ein richtiger
Erfolg nirgendwo zu sehen war, die Investoren bei WEP drängelten und wir die
Blödmänner waren, die kein Grundstück baureif bekamen.
Die
Protokolle der operativen Bauberatungen geben darüber Auskunft.
Noch
deutlicher die internen Protokolle der WEP und auch die Schriftsätze.
Man
war kurz davor - und bei einem Auftrag hat man es auch getan - uns aus den
Aufträgen rauszuschmeißen.
Ich
kann mich gut erinnern, dass wöchentlich nachgefragt wurde, wo der Betonbrecher
bleibt.
Aber,
nun im April 94 soll er endlich kommen, der Betonbrecher, er liegt bereits im
Hamburger Hafen. Aber es kommen auch Herr Till und Müller und sagen,
„Wir brauchen den Betonbruch für die Kanäle.“
Ferner
hatte ich in der Zwischenzeit meine bisherigen Bedenken aufgegeben.
Ja,
ich wollte wenn denn möglich, später auch Eigentümer des Brechers werden. Ich
hatte mir in den Wochen davor mehrfach solche Maschinen auf Autobahnbaustellen
angeschaut.
Hohes Gericht, hier müsste ich mich jetzt
eigentlich zum Thema Naumann und Ihrer Aufgabe als Controllingstelle für die
GNO Aufträge detailliert äußern. Es ist mir wirklich zu dumm nun noch mal auf
den Vortrag von Gast zu erwidern. Das Landgericht hat durch den
Aufhebungsbeschluss zum Haftbefehl für mich erkennbar verstanden welche
Überwachungsfunktion Frau Naumann hatte. Gast will es nur nicht verstehen.. Er
trägt hier seine aberwitzigen Theorien in Wahrheit auch nur noch vor, um die
von mir gegen ihn gestellten Strafanträge abzuwehren. Wenn er hier zurücksteckt
wäre bewiesen, dass sein eigener Vermerk vom 3. Dezember 1999 absurd ist.
Fest
steht:
Der
bfb hat bewiesenermaßen gegenüber GBG/WEP und KK keine Personalkosten in
Rechnung gestellt.
Fest
steht auch:
Im
Monat April 1994 war durch geringeren Budgetabfluss der Vormonate ein Guthaben
in Höhe von knapp 400.000,- DM aufgelaufen.
Einzig bemerkenswert hierzu ist, dass Gast an
dieser Stelle in seinem Plädoyer vernebelt und verdunkelt.
Ich habe Hochberg im Februar
und März 2000 mehrfach gebeten, doch die Unterlagen von Frau Naumann zu holen.
Dass Hochberg auch dabei wieder nicht nach rechts und links schaut und
übersieht, dass bereits vorher die Arbeitsgruppe des bfb, die der KPMG
zugearbeitet hatte, sich die Unterlagen bereits angeschaut hatte und deshalb
nur Teile mitnimmt, versucht Gast hier so darzustellen, als hätte Frau Naumann
die Akten in meinem Auftrag im Archiv verschwinden lassen.
Ja, Frau Naumann wohnt bei uns im Haus.
Der Versuch der Staatsanwaltschaft alle Zeugen
dieses Verfahrens anzuklagen, zu kriminalisieren und zu diskreditieren nur weil
die Zeugen den irren Theorien der Staatsanwaltschaft nicht zustimmen, nimmt
einfach nur noch peinliche Züge an.
Glauben Sie mir, wenn es denn so gewesen wäre wie
die Staatsanwaltschaft es zu suggerieren versucht, dann hätte ja wohl kein
Mensch auch nur ein Sandkorn gefunden.
Gast täuscht hier das Gericht genauso wie im
November 1999, aber darauf komme ich später noch ausführlich zurück.
Auf
jeden Fall ist an dem 14.4.1994 mit WEP klar und deutlich alles besprochen
worden. Eine Täuschungshandlung hat es nicht gegeben. Wie der Vermerk auch
deutlich macht, gab mir Dr. Koppe für die nächsten 15 Monate Sicherheit. Mit
dem Guthaben bei WEP war für mich der Wert der Maschine – aus meinem damaligen
Erkenntnisstand nach der Information von Balz - 850.000,- bis 950.000,- DM
gesichert.
Gast
sagt an dieser Stelle, damit sei bewiesen, dass auch ich gar nicht von
Sonstigen Leistungen ausgegangen sei.
Dies
ist richtig falsch, denn im April 1994 wurde mit Herrn Sobiak ausdrücklich noch
nicht über die Rauskaufrate gesprochen. Dies geschah tatsächlich erst im
Frühjahr 1995. Erst zu diesem Zeitpunkt hatte mir Herr Sobiak gesagt, dass er
durch Barleistungen günstiger an die Maschine gekommen war. Das mich Herr
Sobiak an dieser Stelle nicht angelogen hat, beweist die Tatsache, dass die von
ihm damals genannten 750.000,- DM, identisch sind mit seinen eigenen Unterlagen
und ich diese Summe bereits vor Akteneinsicht kannte und auch Hochberg sagte.
Die Information von Herrn Sobiak löste dann ja auch das Abhandeln der beiden
Monatsmieten aus.
Der
Staatsanwalt und seine angeblich mit profunden Sachwissen ausgestatten
Sachverständigen haben hier vorgetragen, Betonbrecher 1994? Kein Problem! Ich
habe es im Frühjahr 1994 jede Woche anders erlebt. Am 52. Verhandlungstag, am
18.11.2002 bestätigt Herr Plew von Fischer & Jung,
„Ja, Betonbrecher, 1994, das
war ein knappes Gut, da gab es lange Lieferzeiten“.
Exakt
so haben wir es alle, die wir dabei waren, in den Jahren 93/94 erlebt. Das wir
warteten beweist übrigens auch der Schriftsatz des Dr. Böckenförde aus Feb.
1994 zum Auftrag WPM.
Nun
sagt der StA: „Man hätte ausschreiben oder mindestens drei Angebote einholen
müssen.“
Gast
hat dies nun schon fast ein Dutzend mal hier formuliert. Rechtlich korrekt
untersetzt hat er dies nicht einmal. Nun dies liegt daran, dass man hier im
Gericht bis heute nicht einmal sich umfassend mit dem Ausschreibungsrecht
auseinandergesetzt hat.
Ich
will es noch einmal deutlicher formulieren. Ich habe nach den hier bisher im
Gerichtssaal abgelaufenen Diskussionsrunden - mit Verlaub und dies beziehe ich
nicht nur auf den Staatsanwalt - den Eindruck, dass mit der typischen Fähigkeit
von Juristen sich zu jedem Thema äußern zu wollen und zu können in Wahrheit ein
Sachverstand zum Thema Ausschreibungsrecht vorliegt, das nur einem
durchschnittlichen Stammtischniveau entspricht. Also gehen wir an dieser Stelle
auch gleich etwas genereller auf das Thema Ausschreibungen ein.
·
Wer,
hätte denn wann, was ausschreiben müssen?
·
Bitte
schön nach welchem Gesetz?
·
Der
bfb die Anmietung eines Betonbrechers zu Lasten der GBG/WEP?
·
Der
bfb die Anmietung einer Nachsiebanlage zu Lasten von KK?
·
Die
GBG/WEP die Anmietung eines Betonbrechers?
·
KK
die Anmietung einer Nachsiebanlage?
·
Der
bfb den möglichen, weil gewünschten, aber leider nicht zuzusichernde Restkauf
eines Betonbrechers nach welchen Vormietzeiten durch wen auch immer?
·
Der
bfb die Nachsiebanlage, die zunächst von einem Dritten bezahlt wird und vom bfb
aber nur gekauft wird, wenn man sie dann auch noch will und Geld hat?
·
Wie
hätte man denn die steuerrechtliche Frage zu beurteilen?
·
Übrigens,
wenn denn ein Verstoß gegen die VOL wirklich vorliegen würde - selbst die
Rechnungsprüfer haben sich nicht mal zu dieser Aussage richtig durchringen
können - ergäbe sich bitte welche strafrechtliche Rechtsfolge?
Ergebnis: Keine!
Ein
potenzieller anderer Anbieter hätte einen möglichen Schadensersatzanspruch. Nur
welche anderen Anbieter gab es denn, die vergleichbares geleistet hätten?
Berater, Finanzier,
Vermieter, Verkäufer und gleichzeitig Verantwortungsträger für die
Abrissaufträge!
Hohes
Gericht, meine Damen und Herren,
versuchen
Sie das mal in einen europaweiten Ausschreibungstext zu bringen ohne dafür
Haushaltsmittel zu haben. Und das ganze bitte für drei Jahre und bitte ab
sofort.
Wie
bitte schön, hätte ein solcher Ausschreibungstext denn aussehen sollen,
wenn er denn nicht gleichzeitig auch schon rechtswidrig hätte sein sollen? Herr
Staatsanwalt GL Gast, lassen Sie es mich ganz schlicht und trotzdem klar sagen:
Auch vom Ausschreibungsrecht
haben Sie keine Ahnung.
Und
nun das entscheidende Argument, im April 1994 ist das Thema Zeit!
Und
der Druck des Auftraggebers. Dies mag in den Ordnungsrahmen eines StA nicht
hineinpassen.
Es
ist aber ganz klar und deutlich festzustellen:
Dem
bfb drohte zunächst ein Schaden aufgrund der falsch kalkulierten
Entsorgungskosten in Höhe von 2,5 Mio. und er war im Handlungszwang wegen des
drohenden Entzuges der Aufträge.
Im
April 1994 wurde mit WEP und Sobiak parallel verhandelt. Zeit zur Ausschreibung
um erneut 5 Monate zu warten war da nicht mehr.
Da
ich dem Staatsanwalt immer hinterherlaufe, also auch hier.
Nun
tun wir doch mal so, als hätten wir Zeit gehabt und wir hätten ausgeschrieben.
Ja und wir haben auch drei Gebote und alle drei sind günstiger als das von
Sobiak.
Der
hat sich nun aber gar nicht beteiligt, weil der klagt gleich vor dem
Landgericht Leipzig 11. Kammer auf Schadensersatz. Und er hätte dort mit
Sicherheit Recht bekommen. Wer hätte denn nun den Schaden bezahlt? GBG? WEP?
ABM Stützpunkt? Oder von Hermanni?
Jetzt
sagt der StA:
Herr
Sobiak habe zu viel Geld bekommen, von wem auch immer und wenn wir denn weniger
gezahlt hätten, dann hätten wir ja mehr und andere Maschinen kaufen können.
Was
heißt hier „andere und zusätzliche Maschinen kaufen“?
Hätten
wir in einen Kaufrausch verfallen sollen oder ging es vielleicht darum,
tatsächlich nur die Maschinen und Geräte zu besorgen, die zur Erfüllung der
Aufträge erforderlich waren? Das habe ich jedenfalls unter meiner Treuepflicht
verstanden.
Ich
habe damals Herr Balz befragt und er, wie immer, seinen Vater. Und das immer im
Betrieb so verfahren wurde, haben nicht nur Herr Balz jun. und sen. bestätigen
können, sondern auch Frau Degenhardt und wenn dies erwünscht ist, auch noch
viele andere. Und Herr Balz sen. wurde befragt, nach Leistungsparametern und
ich bekam eine Antwort: 850.000 bis 950.000 DM.
Untersuchen
wir zunächst, was wir heute zum Thema Preise wissen:
·
Wir
wissen, das 420.000 DM überwiesen wurden.
·
Wir
wissen von Herrn Große, dass es neben der Überweisung einen Scheck gab.
·
Wir
wissen, dass in den Unterlagen des Herrn Sobiak für die Steuer
Aufwendungen von 750.000 DM genannt sind.
·
Wir
wissen, dass im Jahre 2000 nicht nur
die Firma Fischer & Jung für einen 1500 Betriebsstunden alten Betonbrecher
360.000,- DM haben will, auch wenn Gast noch andere Aussagen versucht hat zu
bewirken,
·
Wir
wissen, dass Fischer und Jung im Jahre 2002 bei absolut kaputten Preisen
für einen hornalten etwas leistungsschwächeren und nicht mit allen Extras ausgestatteten
Brecher knapp 300.000 DM haben möchte,
·
Wir
wissen, dass mir im Jahre 1995 Frau Degenhardt eine Zuarbeit für einen deutlich
leistungsschwächern Betonbrecher für 600.000 DM gebracht hat,
·
Wir
wissen auch, dass die mit angeblich profunden Sachwissen ausgestattete KPMG auch
mit 800.000 kalkuliert hätte.
Im
Jahre 2002 sagt nun unser Gruppenleiter der korrupte von Hermanni hat damals
mit Sobiak durchgesteckt und angeblich Halbe/Halbe zugunsten seines Hauses
gemacht. Nur 1995 macht der von Hermanni etwas völlig Irres:
Er
handelt dem Sobiak 2 Monatsmieten im Wert von netto 100.000 DM ab, weil der
Jürgen Sobiak dem Matthias von Hermanni sagt - weil man sich tatsächlich gut
kannte- dass er aufgrund von Barzahlungen, günstiger, als 1994 von Balz gesagt,
an den Betonbrecher herangekommen sei.
Da
werde ich von dem StA Gast als starke Persönlichkeit, die von Anfang an zwar
verworren und nicht nachvollziehbar geplant hat, der unter Ausschluss seiner
Mitarbeiter planvoll gesteuert hat, um sich die Geschäfte zu Nutze zu machen,
geschildert. Und da soll wirklich jemand glauben, ich habe mit Herrn Sobiak
eine Halbe/Halbe-Vereinbarung und handele ihm dann 100.000 DM an Monatsmieten
ab und bringe mich um die Hälfte, d.h. um 50.000 DM?
Absurd.
Sagen
Sie mir bitte einen Grund warum ich ihm zwei Monatsmieten abgehandelt habe?
Und nun zu den sonstigen Leistungen:
Die StA räumt ein, dass es da zwar etwas gegeben hat und
geben musste. Ja, sie gibt uns sogar Beweismittel zur Hand. Sie verweist auf
Seite 73 des Entwurfberichtes der KPMG, in dem sonstige Leistungen aufgelistet
sind. Und wenn wir uns diese Darstellung anschauen stellen wir fest, dass es
sich um ganz präzise benannte und erbrachte Leistungen, teilweise nicht mal
bezogen auf das GNO, handelt.
Die StA unterschlägt hier aber wieder die Sonstigen
Leistungen, die sich konkret auf den Aufbau der Entsorgungsstrecke und die
höchstpersönlichen Leistungen des Jürgen Sobiak beziehen, wie beispielsweise:
·
das Entwickeln der Geschäftsidee und ihre ganz konkrete
schrittweise Umsetzung,
·
drei Jahre Arbeit des Jürgen Sobiak, einschließlich aller
Aufwendungen,
·
die Scheck- und Bargeldzahlungen,
·
die Messebesuche mit Mitarbeitern,
·
das Suchen nach Lösungen für Altreifenentsorgung und vieles
andere mehr.
Wir haben hierzu Herr Hawreluk von der KPMG gehört. Die Frage
war:
„Ist das Abwenden eines 2,5 Mio. Schadens und der Aufbau der
Entsorgungsstrecke eine Leistung“?
Hieran ließ Herr Hawreluk keinen Zweifel aufkommen.
Die weitere Frage war, was war diese Leistung wert? Was hätte
man z.B. bei der KPMG für diese Leistung zahlen müssen?
Nun war Herr Hawreluk nicht mehr so klar in seiner Aussage.
Er teilte uns mit, es gäbe da verschiedene Möglichkeiten. Man
könne dieses an der Höhe des abzuwendenden Schadens orientieren oder auch nach
Stunden abrechnen.
Hohes Gericht, der Staatsanwalt sagt Null DM.
Setzen Sie doch einfach selber eine Summe an. Bei nur 10% des
abzuwendenden Schadens, wären es 250.000 DM. Üblich sind 30%.
Sie können es aber auch mit einem Stundensatz tun.
Was wäre ein gerechter und angemessener Stundensatz?
Das obere Limit gibt uns sicherlich die KPMG mit ihrem
Berichtsentwurf selber:
525,- DM netto, selbstverständlich, ohne Nebenkosten.
Der unterste Stundensatz?
Der Stundensatz des StA GL Gast nach seiner Besoldungstabelle?
Das dürften dann ca. 80,- DM sein.
Ach wie hoch sind eigentlich die angemessenen anteiligen Nebenkosten bei drei Jahren
Arbeit?
Die KPMG hat für zwei Monate und zwei Mitarbeiter über
zwanzig tausend Mark abgerechnet. Also pro Monat und Person 5.000,- DM. Bei 36
Monaten sind dies also 180.000,- DM.
Aber bezeichnenderweise nimmt die StA auch nicht Stellung und
würdigt in keiner Weise, die 10.000,- DM Barzahlung an die ABM-Mitarbeiter
durch Herrn Sobiak, damit der Termin gehalten wird. Diese 10.000,- DM aus dem
Barbestand des Herrn Sobiak sind nun auf jeden Fall schon mal angefallen.
Die StA würdigt auch gar nicht, dass sich diese 10.000 DM
dann als angeblicher Aufwand bei meinem Privathaus wiederfinden.
Na, das ist ja ein toller korrupter Beamter der beschafft der
öffentlichen Hand dadurch Geld, dass er den Aufwand in sein Haus buchen lässt.
Hohes Gericht, auch wenn der Staatsanwalt es vorträgt, aber bei korrupten
Beamten ist das anders herum. Ehrlich!
Dass
es keinen Schaden beim bfb, WEP oder KK gab ist bewiesen. Was Sobiak zustand
ist strittig.
Was
er erhalten hat wissen wir, netto 2.762.434,78 DM.
Vorsieb, mit Fahrwerk 287.000,-
Nachsieb 312 330.000,-
Radlader 60.000,-
Zwischensumme netto 2.o27.000,- DM
Von
der Nachsiebanlage Nr. II, der Finlay 310 B weiß ich es nicht. Ich weiß auch
nicht, ob ich es nie wusste oder ob der Betrieb sich an der Finlay 312
orientiert hat. Eins weiß ich allerdings ganz genau, es waren mit Ausnahme des
Radladers immer neue Maschinen bestellt. Die Ereignisse um Brecher II beweisen
es ja auch sehr eindruckvoll. Warum mich das Gericht an dieser Stelle in der
Aufklärung nicht mehr unterstützt hat, habe ich übrigens nicht verstanden.
Wenn
ich den letzten Rechtlichen Hinweis des Gerichtes richtig verstanden
habe, dann prüft das Gericht jetzt die Frage einer möglichen mangelnden
Sorgfaltspflicht. Gestatten Sie mir hierzu nur einen Gedanken:
Der
Staatsanwalt sagt, es gibt den großen, alles steuernden, immer auf seinen
persönlichen Vorteil achtenden und betrügenden von Hermanni. Das Gericht prüft
jetzt bei einem Geschäftsvorfall mit Herrn Sobiak, dass ich mich nicht so
richtig um die Geschäfte gekümmert habe. Mit Verlaub, aber das sieht wie eine
aufgestellte Zwickmühle aus. Irgendwie müsste sich die Justiz schon mal vorher
festlegen, ob ich nun der verpennte Beamte oder der korrupte Beamte
bin. Beides mir gleichzeitig vorzuwerfen, geht ja wohl nicht.
Allemal
ergibt sich für mich, dass der Betrieb von Einstandspreisen des Sobiak von ca.
2.3 Millionen, netto ausgehen musste.
Somit
ergibt sich ein Rohertrag in Höhe von 462.000,- DM für seine Aufwendungen und
Zinsen, für seine Beratertätigkeit und seinen Gewinn.
Der
Ertrag des bfb war mit Sicherheit um ein Vielfaches höher.
Allemal
wird aber eins auch hierbei wieder sehr deutlich:
Selbst
wenn man sagt es gab keine sonstigen Leistungen:
Es gab gar
nichts zu verteilen!
Was
bleibt nach all diesen Betrachtungen?
·
Eine zufriedene GBG/WEP
à Wir haben hier die Zeugen Dr. Böckenförde,
Dr. Koppe, Herrn Till gehört,
·
eine zufriedene KK
à Wir haben hier die Zeugen Heer und Kunst
gehört,
·
eine zufriedene Stadt Leipzig
à Wir haben hier den Beigeordneten Müller
gehört und wir entnehmen den Pressenberichterstattungen der vergangenen Monate
auch wie es ist, wenn die Stadt mit ihrem Beschäftigungsförderungsbetrieb nicht
zufrieden ist,
·
aber einen unzufriedenen Jürgen Sobiak
à Wir haben hierzu den späteren
Geschäftsführer der GfH, Herr Bunge gehört, der ausführte, dass seinerzeit auch
Gespräche mit Rechtsanwälten ergaben, dass man die vermeintlichen Forderungen
zivilrechtlich nicht für ein Gericht darstellen könne, man deswegen auch
Verjährung habe eintreten lassen und nun mittels einer Strafanzeige die
Ansprüche prüfen lassen wolle. Zitat:
„Das machen Sie doch auch gut hier, so nach 40
Verhandlungstagen“, bescheinigte er diesem Gericht. Und
„Es
ist die preiswerteste Variante den Staatsanwalt arbeiten zu lassen“
Nur
wie ist es denn nun möglich, dass jemand so viel angeblich unberechtigt
kassiert haben soll auch noch beschwert und zum Staatsanwalt läuft.
Herr
StA GL Gast ihr ganzer Gesamtvortrag ist nicht nur durch absolut nichts
bewiesen, er ist auch in sich völlig unlogisch und unschlüssig.
Lassen
Sie uns auch hier zunächst gar nicht juristisch sondern einfach auch wieder
lebenspraktisch die Vorgänge prüfen. Unser Gruppenleiter würde denklogisch
sagen.
Wenn
denn zwei Personen eine Unrechtsvereinbarung mit einander getroffen hätten,
dann hätten sie doch auch etwas gemeinsam zu verbergen und sie würden sich
gegenseitig schützen.
Ja,
sie würden sich natürlich dann auch gemeinsam Vorteile verschaffen wollen.
Die
Beweisaufnahme hat nun aber gerade ergeben, dass diese Vorteile nicht
verschafft wurden.
Im
Gegenteil:
·
Herr
Sobiak hat in Hohenroda mit seinem Handwerkerhof Geld in den Sand gesetzt und
ich habe ihm nun nachweislich seine Schäden nicht ausgeglichen.
·
Herr
Sobiak hat gegen mich Strafanzeige erstatten lassen. Damit musste ihm doch
klar sein, dass man auch die Geschäftsbeziehungen prüft. Hält man Herrn Sobiak
wirklich für so blöde sich letztlich selbst anzuzeigen?
·
Ich
habe Herrn Sobiak als er seine Subs nicht mehr zeitnah bezahlte, aus den Lehrverträgen
mit dem bfb geworfen. Glauben Sie mir, wenn ich denn mit ihm etwas
zu verbergen gehabt hätte, ich hätte Wege und Möglichkeiten gefunden ihm dann
auch Aufträge oder Geld zukommen zu lassen.
Ich
brauche mich also gar nicht auf irgendwelche Ausflüchte zurückzuziehen. Ich
brauche auch nicht zu sagen im Zweifel für den Angeklagten.
Nein,
ich bin in der Situation die es juristisch eigentlich bei Betrug und
Bestechlichkeit gar nicht gibt. Ich kann sozusagen aktiv beweisen, dass ich
nicht bestechlich bin.
Bei
Mord wäre es leichter; da gäbe es jetzt eine putzmuntere Leiche und darüber
hinaus auch noch ein hundertprozentiges Alibi.
Was
bleibt denn nun?
Es
bleiben in Kopie vorliegende Papiere. Diese Papiere kann es eigentlich gar
nicht mehr geben, wissen wir doch aus dem Steuerstrafverfahren, dass alle Akten
gestohlen worden sein sollen. Und nun sind wir tatsächlich bei einem weiteren
zentralen Punkt dieses Verfahrens:
Der Steuer und dem Finanzamt
und der Steuerfahndung.
Diese beschlagnahmt am 30. August 1994 alle
Unterlagen bei der GfH. Die Mieteinnahmen sind alle auf den Konten, die
Aufwendungen aber nicht.
Es gibt tatsächlich ein Steuerproblem. Offen
gesagt, sogar ein verständliches.
Das Abschreibungsmodell Hohenroda wird
geschaffen.
Es werden entsprechende Unterlagen
produziert.
In der Zwischenzeit auch durch Schriftsatz
von RA Hartung ganz freimütig eingeräumt.
Die sollten das hier auch bereits bekannte
Problem lösen. Man hatte die Maschinen mit Schwarzgeld bezahlt. Der Scheck für
Herrn Große ist uns ja noch erinnerlich. Die Einnahmen mussten versteuert
werden, also musste man Aufwand produzieren.
Genau
diese Unterlagen beweisen nun auch gleich noch zusätzlich, dass auch der
Vorwurf der Bestechlichkeit nicht zutrifft:
Es
bleibt einzig und allein eine komplette
der
Staatsanwaltschaft Leipzig.
Wir
kommen hier heute zum 58. Mal zusammen, weil man mir vorwirft, etwas Unrechtes
getan, gegen geltende Gesetze verstoßen zu haben. Tatsächlich habe ich aufgrund
der vergangenen Jahre Erfahrungen damit sammeln können wie es ist, wenn Gesetze
und Bestimmungen nicht eingehalten werden.
Nun
offen gesagt, nach meiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hat sich mein
Verhalten gegenüber den hier handelnden Staatsorganen schlagartig und
grundlegend verändert.
Während
ich bis zum November 1999 sehr offenherzig und gutgläubig Hochberg und Gast
Hinweise, Informationen und Fundstellen gegeben hatte, habe ich dann bei den
ersten Akteneinsichten feststellen müssen, dass man durch weglassen, hinzufügen
und zum Teil bewusstem verdrehen der Tatsachen völlig einseitig ermittelte. In
den Ermittlungsakten befinden sich meine ausführlichen Stellungnahmen.
Dank
der großen Zahl, der mich unterstützender Freunde konnten wir nun ab Januar
2000 das Verhalten und die Arbeitsweise enttarnen und auch dokumentieren.
Es
wurden bei insgesamt fünf Akteneinsichten die Unterlagen jeweils Blatt
für Blatt geprüft, es wurde auch jeweils mit der vorhergehenden Akteneinsicht
verglichen. Schnell stellte sich heraus, dass das LKA alleine zweimal den
gesamten Aktenbestand neu geheftet hatte. Dabei wurde immer das, was aus Sicht
der StA nicht passte, in die Beiakten verschoben oder gar Dokumente ganz den
Ermittlungsakten entnommen oder sie verändert.
Eine
Gruppe überprüfte die handelnden Personen.
Eine
Gruppe überprüfte die gelieferten Maschinen.
Da es dem Gericht gegenwärtig wohl sehr auf die
Finlay 310 B ankommt: Aus der Arbeitsgruppe habe ich noch den Hinweis erhalten,
dass die Haldenförderbänder zum Teil Herstellungsdaten aus den achtziger Jahren
tragen sollen, also ebenfalls im Jahre 1996 nicht neu waren.
Aus dieser Gruppe weiß ich auch, dass Hochberg im
Hafen alle Indizien am Brecher II gezeigt wurden, die auf alte Maschinen
hinweisen. Er schickte die Hinweisgeber weg. Seinen, den Staatsanwalt GL Gast
schützenden Nachermittlungsbericht kennen wir.
Nach
dem ich feststellte, dass Medienvertreter zum Teil Details aus dem
Ermittlungsverfahren vor mir und meinen Anwälten kannten, fing ich an unter dem
Stichwort „Becker für Spiegel TV“ mit diversen staatlichen Stellen
Kontakt aufzunehmen. Die Nummer hat nicht nur bei Röger bestens funktioniert
sondern auch beim Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen und vielen anderen
staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Positiv will ich an dieser Stelle den
Pressesprecher des Landgerichtes Leipzig hervorheben. Er war der Einzige der
auf Rückruf bestand.
Meine
Damen und Herren, aus meinen zum Teil einstündigen Gesprächen mit Röger weiß
ich natürlich auch sehr dezidiert, dass dieser Prozess in Wahrheit nicht von
Gast geführt wird.
Ich
bin übrigens davon überzeugt, dass Gast aufgrund seiner grenzenlosen Eitelkeit
sich letztlich darüber selber gar nicht im Klaren ist. Er hat sich so
verstrickt, dass er sein eigenes Fehlverhalten gar nicht mehr objektiv
beurteilen kann. Er stürzt sozusagen nur noch seine Existenz verteidigend
hilflos vorwärts. Er merkt nicht mal mehr, dass er nur noch benutzt wird. Eine
Reflektion dessen, was er angerichtet hat, ist durch ihn selbst nicht mehr
möglich.
Nachdem
wir am 4. Verhandlungstag feststellen mussten, dass die Staatsanwaltschaft aus
den ersten Verhandlungstagen falsch zitierte, wurden die Verhandlungen von bis
zu fünf Personen gleichzeitig mitgeschrieben. Es liegen über 10.000 Blatt
handgeschriebene Mitschriften vor. Aus ihnen wurden dann über 1000 Seiten
Zeugenvernahmen und Gerichtsmitschriften erstellt. Wie sie sicherlich
feststellen konnten, hat die Staatsanwaltschaft auch entsprechend reagiert. Im
Plädoyer des Gast kam nun auch gar kein Zitat mehr.
Diese
gesamte Arbeit wäre nicht zu leisten gewesen, wenn nicht die neue
Betriebsleitung des bfb mit ihrem Freistellen der unliebsamen Mitarbeiter mir
sehr intensiv in die Hände gespielt hätte. Weit über zwanzig Personen werden
nun schon über zwei Jahre zwar bezahlt, aber nicht mehr beschäftigt.
die
ich nun Punkt für Punkt an dieser Stelle beabsichtige vorzutragen und mit dem
Sachverhalt verknüpfe.
1.
Im
Frühjahr 1998 erhält die StA Leipzig den Auftrag gegen mich zu ermitteln. Die
Strafanzeige des Herrn Bunge war definitiv nicht der Startpunkt. Sie war ja
bereits zuvor von der Staatsanwaltschaft Leipzig selbst zurückgewiesen worden.
Die Staatsanwaltschaft beauftragt nicht das
Polizeipräsidium sondern das LKA Sachsen. Bis heute gibt es hierüber keine
Dokumente in den Ermittlungsakten. Das Gericht hat es nicht aufgeklärt. Die
entscheidenden Fragen wurden hier leider nicht beantwortet. Hochberg durfte
sich hinter angebliche nicht vorliegende Aussagegenehmigungen zurückziehen.
Wenn diese Aussageverweigerungsvariante nicht half, trat seine Teilamnesie ein.
Was steht in diesen Dokumenten und wer hat sie auf
wessen Anweisung unterzeichnet?
Halten wir an dieser Stelle auch gleich fest, ich
wusste bereits zu diesem Zeitpunkt, im Jahre 1998 zwar nicht was, aber das
da etwas läuft.
Der Mann aus dem Landesrechnungshof, dort aus dem
Paunsdorfcenter,
dort wo auch das LKA sitzt,
hatte es mir vorher schon gesagt. Ich hatte meinen
Dienstherrn informiert.
Ja, ich hatte sogar schon schriftliche Dokumente
über das illegale Handeln des Landesrechnungshofes in den Händen.
Das Dokument liegt dem Gericht vor.
2.
Im
Frühjahr Sommer 1998 zieht das LKA Erkundigungen ein.
Beweis: Schriftverkehr der Steuerfahndung. Vermerk der
Steuerfahndung Hannover vom 11. Sept. 1998 und der Zeuge Löwe hat es hier noch
mal bestätigt, Zitat:
„Es sind Hinweise bekannt geworden, dass das LKA Sachsen gegen Sobiak
und einen Ex - Hannoveraner in Leipzig ermittelt. Details sind noch nicht
bekannt.
Sobiak wollte sich hierzu nicht äußern, teilte aber
mit, dass die Behörden dort gegen ihn ermitteln (politischer Hintergrund).
Meine Damen und Herren,
wir sind hier an einem wichtigen Detailpunkt.
Der Zeuge Löwe hat hier
ausgesagt, er habe diesen Hinweis von seinem Ansprechpartner aus dem LKA
Niedersachsen erhalten. Dieser Hinweis konnte auch von Herrn Sobiak im Jahre
1998 gar nicht gegeben werden.
Sobiak selbst erfuhr erst
im Sommer 1999, dass auch gegen ihn ermittelt wird.
Der Vermerk beweist also,
dass ab 1998 das LKA Sachsen am Suchen war, wie man gegen mich vorgehen könnte.
3.
Im
Sommer 1998, das LKA fordert Herrn Sobiak auf Unterlagen gegen mich
zusammenzustellen. Herr Sobiak verweist an Herrn Friederich. Hochberg fährt zu
Herrn Friederich nach Hause und bittet ihn, in seinem Wohnzimmer sitzend,
Unterlagen gegen mich zusammenzustellen.
Beweis: Aussage
des Friederich und Geständnis in der 2. ZV des KHK Hochberg durch Hochberg
selbst, welchem er später widerspricht.
4.
Der
Aktenordner I wird abgegeben. Er war zunächst für die Steuer geschaffen worden.
Dort bei der Steuer hat der Ordner auch die gewünschten Erfolge erzielt. Herr
Ihbe von der Steuerfahndung Leipzig hat es mir im Februar 2001 unter Zeugen
bestätigt. Ja, er hat mich sogar gebeten, den Verfahrensvorgang als solchen - das
System - nicht zu veröffentlichen, denn dies sei ein ganz einfacher und
schlichter aber sehr wirkungsvoller Weg um Steuern zu sparen, besser wohl
gesagt zu hinterziehen.
Man produziert zunächst einen künstlichen nicht
vorhandenen Aufwand, schreibt sodann eine Fantasierrechnung und notiert auf
ihr, der Empfänger könne nicht zahlen. Siehe da, die Einnahmen vermindern sich,
der Aufwand bleibt und die Differenz wird kleiner und nur die ist nun
noch zu versteuern. Bei der Wohnung Balz kann man es wunderbar nachvollziehen.
Wenn ich Klose richtig verstanden habe ist der Aufwand in Höhe von 25.000,- DM
übrigens immer noch in meinem Haus verbucht. Dies System des Betruges ist nach
meiner Auffassung nicht die Idee von Herrn Sobiak, sondern von Bunge. Das
Gericht hat den Typ ja kennen gelernt.
Friederich bemerkt, dass er
den falschen Ordner abgegeben hat. Er möchte ihn zurück und reicht den gleichen
Ordner, nun allerdings ohne das Fach Sonstiges wieder ein. LKA und StA
bemerken, dass es sich nur um Kopien handelt. Aus den Gesprächen mit der
Steuerfahndung aber auch aus den schriftlichen Dokumenten wissen sie auch, dass
es sich um Fälschungen handelt. Herr Sobiak gesteht ihnen dies auch
völlig offen ein.
Hohes Gericht, dies ist
wieder eine der zentralen Stellen.
Zitat aus der ZV des KHK
Hochberg:
„Hochberg: Herr Sobiak hat
erklärt, dass er sich seine Gelder nach dem Rausschmiss bei ABM zurück holen
wollte.
von Hermanni: Was hat das denn mit meinem Haus zu
tun?
Hochberg: Er hat gesagt, er wollte sich sämtliche
Auslagen zurückholen“.
Die Staatsanwaltschaft und das LKA nehmen es aber - die
Gerichte planmäßig täuschend - nicht in ihre Protokolle auf. Das Gericht
mag bitte die alten Zeugenaussagen des Friederich und Sobiak neben einander legen.
Sie werden nirgendwo den Aussageinhalt dieser Zeugenaussage finden.
Das Motiv für die Erstellung der Dokumente wird klar
und deutlich benannt, in die schriftlichen Zeugenaussagen aber nicht
aufgenommen.
Unglaublich.
Beweis: ZV Hochberg vom 19. 2. 2002,
Protokolle aus dem
Ermittlungsverfahren
Protokolle Steuerfahndung
Hannover („alle Unterlagen wurden gestohlen“)
5.
Im
Mai 1999 weiß StA GL Gast längst, dass die - nur in Kopie vorliegenden -
Unterlagen nicht stimmen. Hochberg selbst hat hier ausgesagt, dass man auch
bereits vor Hausdurchsuchung gesehen hatte, dass „Hallo Jürgen“ mit zwei
Schreibmaschinen geschrieben war. Hier hat er auch eingeräumt das Gast
informiert war. Auch gab es bereits zu diesem Zeitpunkt sehr gute Kontakte
zwischen Hochberg und Ihbe. Man nutzt also nur noch die Unterlagen um die
Hausdurchsuchung gegenüber den Gerichten zu begründen. Man behauptet in der
Begründung zur Hausdurchsuchung, es habe Doppelabrechnungen gegeben.
Ich veranlasse nach Hausdurchsuchung eine
Zusammenkunft der Beteiligten und ein Abgleich der Konten von WEP, KK und bfb.
Natürlich hatte ich befürchtet das Monatsrechnungen an den Beleg- und
Sicherungssystemen vorbei zweimal bezahlt worden waren. Das Ergebnis ist die
Erkenntnis, es gab keine Doppelabrechnung einer Maschine auch nur für
einen Monat. Diese Zusammenkunft wird der Staatsanwalt später als
Verdunkelungsmaßnahme darstellen.
Die Richter der 11. Kammer werden in ihrem tiefen
Glauben an die Rechtstaatlichkeit der Staatsanwaltschaft auf die Darstellung
hereinfallen. Lesen Sie bitte die Begründung für den Haftbefehl.
Wir sind noch im Mai 1999, Gast weiß bereits damals,
dass das Material, mit dem sich das Gericht hier über 50 Prozesstage
herumgeschlagen hat, nicht stimmt, er hat eine ganz andere Auffassung.
Er denkt, wenn da jemand einen Betrieb mit 8000
Mitarbeitern hat, dann lässt der doch einige von denen auf der Privatbaustelle
arbeiten. Er weist Hochberg zu Ermittlungen an ohne einen begründeten
Anfangsverdacht zu haben. Er lässt nach ABM Mitarbeitern auf meinen
Privatbaustellen suchen.
Die Vermerke liegen vor.
Hochberg hat es hier hilflos versucht zu verbergen,
es nach Vorlage der Vermerke und Gegenüberstellung der Zeugenaussagen aber doch
letztlich eingeräumt. KHK Hochberg wusste auch um sein rechtswidriges Handeln,
er befragt zwar alle Zeugen dazu, schreibt es aber nirgendwo nieder.
Beweis: ZV im Gericht von D. Müller, Fröhlich,
Degenhardt, sowie ZV von Friederich und Sobiak im Ermittlungsverfahren und die
Aussagen von rund einem Dutzend Handwerkern, siehe LKA Beiakten Handwerker,
Teilgeständnisse KHK Hochberg und KOM Thiele.
6.
Am
9.6.99 findet die Hausdurchsuchung statt. StA GL Gast beschlagnahmt illegal
20.000 Personaldatensätze des bfb ohne richterliche Genehmigung. Auf diese
Weise hofft man die angeblichen ABM Mitarbeiter an meinem Privathaus zu finden.
Auch wenn heute das Landgericht sagt, es gibt jetzt und heute keinen
Herausgabeanspruch mehr, damals war der Vorgang illegal und durch nichts
gedeckt.
Beweis: Protokolle der Hausdurchsuchung,
Schriftverkehr mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen, Telefonate
zwischen Herrn Schrader (Landesdatenschutz) und „Becker für Spiegel TV“ (MvH)
Übrigens:
Ist ein einfacher Staatsanwalt aus Leipzig wirklich
in der Lage über 70 Mitarbeiter des LKA Sachsen, Dezernat Wirtschaft aus
Leipzig, Dresden und Chemnitz einzusetzen?
Natürlich nein. Die Dokumente wurden uns nicht gezeigt.
Hier ist der beste Ansatz für einen
parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
7.
Hohes
Gericht, wir kommen jetzt zu einem winzigen Detail. Man möchte darüber
hinweggehen. Es löste damals ein Störgefühl bei mir aus. So ein Magengrummeln,
man kennt das. Da stimmt was nicht, aber man kann es nicht richtig fassen. Erst
Monate, manchmal Jahre später fällt es einem wieder auf und ein. Und nun
plötzlich wird aus einem winzigen Detailstück ein dicker Felsbrocken.
Am Abend der Hausdurchsuchung stellte ich fest, man
hatte wirklich alles abgeräumt. Vielleicht stellen sie sich mal ganz viele
leere Schränke auch bildlich vor. Natürlich auch die Ordner mit den aktuellen
Bankunterlagen, nur die Ordner mit den Bankunterlagen aus den Jahren 1993 bis
1996 im gleichen Schrank im gleichen Fach, hatte man stehen lassen. Die standen
da und waren ganz einsam.
Man konnte sie einfach nicht übersehen haben. Völlig
unmöglich.
Komisch denke ich mir, die können die doch nicht
vergessen haben und selbst wenn die bei der Bank die Unterlagen beschlagnahmen,
da sind doch nicht meine persönlichen Vermerke drauf.
Am nächsten Morgen rufe ich Gast an und frage wo ich
die drei Ordner vorbei bringen soll.
Gast lehnt ab.
Kann mir nur einer einen plausiblen Grund sagen,
warum ein Staatsanwalt der Haus und Hof untersucht die Originalbankunterlagen
mit allen Vermerken die ihm freiwillig angeboten werden zurückweist?
Frau Schumann, Herr Nickel, Sie werden in den
letzten Monaten so manches mal über diesen Prozess nachgedacht und
wahrscheinlich auch diskutiert haben und sich gesagt haben, na da haben sich
zwei Menschen im Laufe eines Verfahrens in einander verrannt. Der von Hermanni
und der Gast, die darf man wenn sie auf einander einschlagen sowieso nicht so
ernst nehmen.
Stimmts?
Aber das dieses Verfahren stinkt und zwar von Anfang
an stinkt, können Sie an diesem Punkt sehen. Wir sind hier nämlich am 10. Juni
1999 und ich bin völlig offen und ohne jeden Hintergedanken auf Gast
zugegangen.
Es gibt nur einen plausiblen Grund für das
Verhalten von Gast:
Die Staatsanwaltschaft hatte gar kein Interesse an
einer zügigen und sachgerechten Aufklärung. Man wusste durch Bauakte 8 und den
Hinweisen der Steuer die Unterlagen des Friederich sind Müll und der Vorwurf
Schrott.
8.
StA
GL Gast stellt am 11.6.99 schriftlich fest, HvH soll über seinen Hausbau „akribisch
Buch geführt“ haben. Genau diese akribische Buchführung, die
Bauakte 8, verschwindet. Hochberg hatte zunächst erklärt sie sei wieder da. Es
muss hier wohl vorsichtig formuliert „Abstimmungsprobleme“ gegeben
haben.
Beweis: Dokumente der StA, schriftliche Erklärung
des RA Frank, Einlassungen von Uhlemann und Hochberg, und ein Dutzend
Schriftsätze und Vermerke
9.
Ich
informiere StA GL Gast bereits am 15. 6. 1999 fernmündlich über die
Gesamtzusammenhänge. Gast notiert zunächst, lässt diesen Vermerk aber aus den
Akten entfernen, damit die Richter ihn nicht sehen. Nach Dienstaufsichtsbeschwerde
im Jahre 2000 wird der Vermerk wieder eingefügt.
Beweis: Schriftverkehr liegt vor. Geständnis ZV KHK
Hochberg
10. Im Oktober 1999 werden
rechtswidrig Daten nach dem Telekommunikationsgesetz erhoben. Als man über die
Rechnung der Telekom überführt wird, erklärt man ja, man habe aber eine andere
Person überprüft, nicht HvH. Warum die Rechnung im Ermittlungsverfahren HvH
abgeheftet und verbucht wird, hat man bis heute nicht begründet.
Hier im Gerichtssaal korrigiert man nun und Hochberg
erklärt, man habe Herrn Clausnitzer überprüft.
Die StA Chemnitz korrigiert im Oktober 2002
erneut, nun wurde eine Familie Dietrich überwacht.
Wer ist bitte Dietrich?
Kennt hier irgendjemand einen Herrn oder Frau
Dietrich?
Herr im Himmel, wenn ihr schon lügt, dann macht es
doch wenigstens so intelligent und stimmt Euch vorher ab.
Beweis: Schriftverkehr, ZV
Hochberg liegt vor. Schriftsatz StA Chemnitz
11. Am 9. 11. 1999 biete ich dem
LKA Beamten Hochberg Akten an, die in meinem Büro in Kisten verpackt auf dem
Fußboden stehen. Herr Hochberg hat kein Interesse sie mitzunehmen. Am 12. Nov.
1999 erscheint Herr Hochberg und möchte nun diesen Aktenstapel, der in der
Zwischenzeit auf dem Weg zum Anwalt ist, mitnehmen. Es wird vom LKA und der StA
eine angebliche Verdunkelungslage produziert. Man erklärt, HvH verweigere die
Herausgabe von Akten.
Nur, wie kann ich Akten verweigern, die gar nicht in
meinem Besitz sind? Gleichzeitig biete ich weitere Akten in der Friederikenstr.
an.
Da fährt man aber nicht hin.
Dem System Leipzig folgend - siehe die Fälle Wollny
und Kessler - und aus der Terroristenfahndung bekannt, wird nun die Kanzlei der
Rechtsanwälte durchsucht.
Die selbst konstruierte Verdunkelung wird dem
Gericht mit verfälschtem Inhalt und zweiter Unterschrift eines Kriminalbeamten
untergeschoben. Der Vermerk vom 9.11.99 nach dem ich die Akten selbst angeboten
habe, wird bewusst falsch abgeheftet.
Herr Nickel, es tut mir ja auch leid es so offen
sagen zu müssen. Aber Gast weiß natürlich was bei den Gerichten in Sachsen los
ist.
Wir sehen hier ja in jeder Verhandlungspause welche
cbm Aktenberge hin- und hertransportiert werden.
Gast weiß das Richter sich die Beiakten sowieso nur
selten anschauen. Die Richter der 11. Kammer fallen rein und haben nun ab sofort
große Probleme sich zu korrigieren.
Ist es denkbar, dass Richter vielleicht doch auch
einen Fehler machen und ihn dann sogar selbst eingestehen?
Es gab an keiner Stelle eine Verdunkelungsmaßnahme
durch mich.
Beweis:
Vermerke vom 9. und 12. November 1999,
Zeugenaussagen Becker und Balz und ZV Hochberg
12. Am 29. November 99
gebe ich dem KHK Hochberg eine Vielzahl von entlastenden Hinweisen.
Ich hatte mir in der Zwischenzeit die Akten
angeschaut, die ich am 12. November selber noch nicht kannte. Um die Gerichte
zu täuschen, wird der Vermerk vom 29. November auf den 29. September 99
zurückdatiert und auch noch chronologisch falsch abgeheftet.
Als die Verteidigung durch Dienstaufsichtsbeschwerde
auf den Vorgang aufmerksam macht, wird der Vermerk kurzerhand durch Änderung
des Datums verfälscht und wieder neu geheftet.
Beweis:
Akten des Gerichtes und ZV KHK Hochberg und eigene
Erkenntnis des Gerichtes während laufender Hauptverhandlung - das ungläubige
Gesicht des Vorsitzenden der 11. Kammer ist uns allen noch gut erinnerlich.
13. Am 29.11.99 werde ich in
Untersuchungshaft genommen. Rechtliches Gehör wird nicht gewährt. Als
dies später StA GL Gast auffällt, wird ein Vermerk - Ich hätte angeblich
rechtliches Gehör abgelehnt - nachträglich geschrieben und auf den
2. Dez. 1999 zurückdatiert und abgeheftet.
Gibt es irgendjemand hier im Raum der sagt, er könne
sich auch nur ansatzweise vorstellen, dass der von Hermanni den Mund halten und
nichts sagen will? StA GL Gast
behauptet es.
Beweise: Schreiben Dr. Luttermann, Vermerke und ZV
KHK Hochberg
An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass es zum
Thema Privathaus der Eheleute von Hermanni seitens der Staatsanwaltschaft
überhaupt kein Rechtliches Gehör gegeben hat. Ein völlig irrer Vorgang.
Da steht über drei Jahre lang ständig in den Medien ich hätte mich bei Haus und
Hof bereichert, nur befragt werde ich nie.
Beim falschen Parken funktioniert jedes
drittklassige Ordnungsamt besser.
14. Nun kommen wir zu dem Tag an
dem Gast richtig illegal wurde.
Aufgrund der drei Tage zuvor (29.11.99) von mir
gegebenen entlastenden Hinweisen, hat Hochberg bei WEP nochmals nachgefragt.
Die Mitarbeiter von WEP sind in die Archive eingestiegen.
Am 2. Dez. 1999 sitzen bei WEP die drei betroffenen
Geschäftsführer einschließlich Till und Dinse zusammen.
Man hält die Dokumente in den Händen,
man liest die handschriftlichen Vermerke des Till,
man erinnert sich und
man übermittelt noch am Abend des 2. Dez. 1999 nach
18:00 Uhr dem LKA per FAX die Unterlagen und Vermerke der WEP.
Am Morgen des 3. Dezember wird nochmals telefoniert.
Klare Aussage:
Wir haben alles gewusst, wir haben keinen Schaden.
Noch am gleichen Morgen, am 3. Dez. 1999 erkennt KHK
Hochberg, dass man aufgrund dieser Unterlagen ein „Problem“ hat. Er greift
sofort zum Hörer und meldet:
„Hallo Gast, wir haben ein Problem!“
Gast reagiert nicht wie Hochberg es vermutet hat.
Also schreibt er einen Vermerk und zu seiner
Absicherung heftet er in die Unterlagen nicht etwa den normalen Vermerk, wie
sonst immer.
Nein, er nimmt den Vermerk mit dem Faxprotokoll.
Er weiß genau was er tut. Ich habe es schon häufiger
hier gesagt, der Mann ist alles andere als blöde.
Auch kann er sich an jede Kleinigkeit erinnern -
wenn er will.
Hier im Gericht wollte er immer nur wenn es ihm passte.
Immerhin war er über das Verhalten von Gast wohl so
sauer, dass er erst mal für mehrere Wochen in Krankheit verschwand.
15. StA GL Gast hätte an diesem
Morgen des 3. Dezember 1999 sofort Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellen
müssen. Er erfüllt mit seinen Nichthandlungen alle Voraussetzungen der
Freiheitsberaubung. Aber stellen Sie sich die Blamage vor der gesamten
deutschen Öffentlichkeit vor. Der Ring in Leipzig war erstmals seit 1989 wieder
geschlossen. Die gesamte deutsche Medienlandschaft hatte berichtet.
Sagen wir es offen und direkt:
Gast wird an diesem Morgen
kriminell.
Er schreibt einen Vermerk, negiert bewusst und
vorsätzlich die Aussagen von Dr. Koppe und die ihm vorliegenden Dokumente. Er
schreibt einen Vermerk, legt diesen auch ab. Die Vermerke und Zeugenaussagen,
die mich komplett entlasten, verbuddelt er in den Beiakten. Aber selbst die
Beiakten legt er zu diesem Zeitpunkt den Gerichten nicht vor.
Er kennt die Arbeitsweise der Kollegen vom Gericht.
Die in den 90iger Jahren unter der Führung von
Minister Heitmann entstandene Sächsische Justiz ist ihm gut vertraut.
Man hat doch Korpsgeist. Die Welt da draußen ist
doch schwer genug. Da müssen wir doch hier drinnen wenigstens zusammenstehen.
Die Nummer klappt, alle Richter der Zukunft schauen
nie wieder auf den Ausgangspunkt, keiner studiert intensiv die Dokumente und
durchdenkt sie - zugegebenermaßen bis irgend eines schönen Tages die junge und
gerade neu eingestellte Richterin auf Probe Schumann den Auftrag erhält den
Prozess vorzubereiten.
Beweis: Umfänglicher Schriftverkehr und
Geständnis des LOStA Spitz nach Dienstaufsichtsbeschwerde, einschließlich eines
Telefonates zwischen RA Meschkat und LOStA Spitz.
ZV Dinse, Dr. Böckenförde, Dr. Koppe sowie
die nicht vorhandenen handschriftlichen
Vermerke aller Richter und die handschriftlichen Vermerke von Frau Schumann in
der Hauptakte.
16. Im November und Dezember
1999 werden Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt der Haftbefehl gegen HvH zur
Einschüchterung gezeigt. Straftat gem. § 353 d StGB. An die sonstigen verbalen
Einschüchterungsversuche der Staatsanwaltes und der LKA Beamten bei den
diversen Zeugen und Beschuldigtenvernahmen können Sie sich sicherlich noch
erinnern.
Beweis:
ZV Dr. Böckenförde und Frau Degenhardt, Geständnis des KHK Hochberg
Aussagen der Herren Fröhlich, D. Müller etc.
17. Im Zusammenhang mit der
Verhaftung meiner Person findet eine spontane Demonstration statt. Obwohl alle
schriftlichen und mündlichen Berichte der Polizei und des Ordnungsamtes von nicht
strafrechtlich relevanten Vorgängen ausgehen und dies auch schriftlich
festhalten, ordnet der LOStA Spitz persönlich eine Verfolgung an.
Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht der
Staatsanwaltschaft Leipzig lehnt ein Verfahren ab, die Abteilung Staatsschutz
wurde daraufhin beauftragt, die bfb - LKW Fahrer strafrechtlich zu verfolgen.
Die nachfragenden Journalisten werden von Röger
persönlich angelogen.
18. Anfang Januar 2000 berichtet
mir meine Frau, dass während meiner Untersuchungshaft ein LVZ Redakteur ihr mitgeteilt
hat, dass eine männliche Person mit ausländischer Stimme Redakteuren der LVZ
die Bauakte 8 angeboten habe.
Ich rufe bei der LVZ und
anschließend bei der Bildzeitung mehrfach an.
Beide Redakteure bestätigen
den Vorgang.
Der Anrufer habe gesagt, er hätte den Ordner aus dem
Golf eines Staatsanwaltes gestohlen.
Beide hatten umgehend bei der Staatsanwaltschaft
nachgefragt.
Beide Male soll die Staatsanwaltschaft sofort und
ohne Rückkoppelung und ohne Nachfrage erklärt haben, dass sei alles Unsinn.
Der Bildzeitungsredakteur berichtet mir ferner, dass
im Sommer 1999 der Golf eines Staatsanwaltes aufgebrochen worden sein soll.
19. Mit Schreiben vom 19. Januar
2000 teilt Fischer & Jung mit, ein 15 Monate alter Brecher mit 1500
Betriebsstunden hat einen Wert von netto 360.000,- DM.
Der 19. Januar 2000 ist ein
Freitag.
Die LKA Beamten Hochberg und
Thiele wissen sofort was das bedeutet.
Sie setzen noch am Sonnabend, den 20. Januar 2000
eine Nachricht an Gast ab.
Das ganze wunderschöne staatsanwaltliche Rechenwerk
ist gerade mal wieder komplett zusammengebrochen.
Auch unser Gruppenleiter weiß natürlich was das
heißt.
Das darf so nicht stehen bleiben.
Er muss Fischer & Jung zu einer anderen Aussage
bringen.
Er diktiert sofort und schon am 25. Januar 2000 geht
das Schreiben raus.
Nun hat der Brecher nur noch einen Wert von
192.000,- DM.
Dass die ursprünglich im Jahre 2000 genannte Summe
von 360.000,- DM schon extrem niedrig war, wird durch das Angebot der Firma
Fischer & Jung aus dem Jahre 2002 nun vollständig bewiesen:
Die wollen tatsächlich heute für eine hornalte
Maschine, mit etwas geringerer Leistungskraft und schlechterer Ausstattung als
eine KK 114 immer noch knapp 300.000,- DM.
All dies beweist abschließend nur eins, für
420.000,- DM (netto abzüglich Skonto) gab es 1994 in der Hochkonjunkturphase
von Fischer & Jung mit Sicherheit keine nagelneue mit allen Extras
ausgestatte Brown Lennox KK 114 für den Neu- und Erstkunden Sobiak.
20.
Im
Sommer 2000 weise ich die Staatsanwaltschaft Leipzig schriftlich auf die
Lieferung alter Baumaschinen im Jahre 1994/95 hin, obwohl neue zugesagt und
entsprechend bepreist waren.
Damit brach das gesamte Rechenwerk der
Staatsanwaltschaft erneut völlig zusammen.
Wenn ein alter KK 75 S mit halber Leistung im
Herbst 1995 329.000,- DM kostet, kann
ein neuer KK 114 mit doppelter Leistungskraft und allen Extras im Frühjahr 1994
nicht 420.000,- DM kosten.
Also lässt StA GL Gast die Verjährungsfrist
mit dem Argument, „alte Maschinen arbeiten genauso gut wie neue Maschinen“,
verstreichen.
Meine Damen und Herren,
diese Erkenntnis unseres Gruppenleiters wird demnächst den Gebrauchtwagenhandel
Deutschlands revolutionieren.
Die von dem Gericht angewiesenen neuen
Ermittlungen werden behindert und verzögert. Strafvereitelung im Amt, Strafbar
gem. § 258 a StGB.
Beweis: Umfänglicher Schriftverkehr.
Ferner als Zeugen:
Die Richter und Schöffen der 11. Kammer
Die Unterlagen und Hinweise von mir aus dem
Jahr 2000 werden dem LKA von dem StA GL Gast nicht zur Verfügung gestellt. Das
von KHK Hochberg angeregte Internationale Rechtshilfeersuchen - die
Baumaschinen kamen aus Groß-Britannien - unterbleibt.
Die seit 22.11.2001 vorliegende Akte mit den
neuen Ermittlungsergebnissen wird dem Gericht nicht zur Kenntnis gegeben. Erst
als StA GL Gast in Urlaub ist und das Gericht die StAin Flyner erneut bittet
nachzuschauen, liegt die Akte binnen weniger Minuten, 10 Wochen nach Eingang
bei Gast, auf dem Tisch des Gerichtes.
21.
Am 2. Juli 2002 kommt es zu der ersten
Zeugenvernahme des Friedrich. Friederich beruft sich auf sein
Zeugnisverweigerungsrecht. Er begründet dies zur Überraschung aller
Verfahrensbeteiligten, einschließlich der StAin Fleiner, mit dem durch Gast
gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren. StA GL Gast hat erneut gegen
seine gesetzlich vorgeschriebenen strafprozessualen Pflichten verstoßen.
Zunächst und zuallererst hat er jedoch das
Gericht erneut zu täuschen versucht. Er wollte wohl dem Verfahren einen
Revisionsgrund verpassen.
22.
Am 18. Oktober 2002, nach über fünfzig Verhandlungstagen, tauchen nun
urplötzlich Kontenblätter auf. Sie belegen, dass es Einnahmen für den
Betonbruchverkauf an Dritte und allein nur auf diesem Konto schon in
Höhe von über 120.000,- DM und allein dies nur in der Anmietungsphase gegeben
hat. Der Gruppenleiter wird erneut überführt, wichtiges entlastendes
Beweismaterial unterdrückt zu haben. Seine erste und sofortige Reaktion ist
weder eine Entschuldigung, noch bestreitet er die schweren Vorwürfe.
Das normalste wäre gewesen, er hätte gesagt:
„Da kann ich jetzt nichts
zu sagen, dass muss ich erst prüfen.“
Nein, dass macht er nicht und das sagt er auch
nicht.
StA GL Gast räumt die Tatsache als solche sofort und
offen und ohne in die Akten zu sehen geständnisgleich ein.
Er muss also den Verkauf bemerkt haben. Er sagt
spontan schlicht und ergreifend und mit der ganzen staatsanwaltlichen Arroganz:
Zitat „Es ist doch
unerheblich.“
Gast entscheidet hier also
was erheblich ist. Er hat das sagen, was auf den Tisch des Gerichtes kommt. Er
ist sich sicher, ihm kann nichts geschehen. Es ist doch egal. Was soll einem
Staatsanwalt in Sachsen schon passieren?
Eine bodenlose, unglaubliche
Ignoranz und Frechheit gegenüber dem Gericht!
Hohes Gericht, hier geht es
nicht mehr allein um mich und dies Verfahren, hier geht es um die Grundzüge unseres Rechtssystems.
Wir hatten eine
vergleichbare Situation im Prozessverlauf bereits einmal:
Der Leitende
Oberstaatsanwalt Spitz stellt einen Justizbeamten in Uniform ab, um den
Vorsitzenden Richter auf dem Flur abzufangen.
Meldung ans Gericht:
Hopp, Hopp, ruf mich sofort
an.
Beweis: Die Richter und Schöffen der 11. Kammer
des Landgerichtes Leipzig und ein Dutzend Zeugen auf dem Flur des Landgerichtes
Leipzig.
Der Leitende
Oberstaatsanwalt Spitz hat sich in der Zwischenzeit aus dem Staub gemacht. Es
ist gut so.
Bevor ich nun zum Schluss komme, möchte ich
noch auf etwas anderes hinweisen, was wir vielleicht auf Grund der langen
Verfahrensdauer alle schon vergessen haben.
Hier gab es am Anfang ja noch drei weitere
Angeklagte.
Frau
Degenhardt
Herrn Fröhlich
und
Herrn
Clausnitzer.
Alle drei haben sich bei den hier zu
beurteilenden Sachverhalten völlig korrekt verhalten.
Alle drei haben sich damals exakt an meine
Anweisungen gehalten.
Dieses habe ich vom ersten Tage an gesagt,
nicht nur hier im Gericht auch dem LKA und der Staatsanwaltschaft.
Warum wurden sie angeklagt?
Nun, sie mussten von Gast als unabhängige
Zeugen ausgeschaltet werden.
Hohes Gericht,
das ist ein hinterhältiges und perfides
System, wie hier der Staatsanwalt vorgegangen ist.
Ist Ihnen eigentlich klar, was man hier mit
dem verdienten Lebensabend von zwei Menschen und Familien gemacht hat?
Ich kann nur darum bitten, dass Sie es auch
entsprechend würdigen und die Öffentlichkeit und insbesondere die Medien
auffordern mal diesem Vorgang – dieser unglaublichen menschenverachtenden
Methode der Staatsanwaltschaft Leipzig – nachzugehen.
Wie war doch der Ausgangspunkt meines
Schlusswortes?
Alle
Beamten sind korrupt und alle Staatsanwälte arbeiten illegal
Vielleicht gibt es ja doch vereinzelt
Ausnahmen?
Und wenn ja, wer ist die Ausnahme?
Hohes Gericht, Sie haben es leicht.
Sie müssen nur über einen zu
entscheiden.
Allein die Kosten meiner Verteidigung,
einschließlich eigener Ermittlungen liegen in der Zwischenzeit bei weit über 100.000,- €uro.
Unter normalen
Verhältnissen hätte ich dies Verfahren allein schon unter den finanziellen
Gesichtspunkten gar nicht durchgestanden. Das ist der Staatsanwaltschaft im
Übrigen natürlich auch bewusst. Erst die extrem große Solidarität von sehr sehr
vielen Menschen hat mich überhaupt in die Lage versetzt diesen
staatsanwaltlichen Vernichtungsfeldzug durchzustehen.
Der Aufwand des Verfahrens dürfte in
der Zwischenzeit bei weit über zwei Millionen Euro angekommen sein.
Die beim bfb und der Stadt eingetretenen
Schäden übersteigen die 25 Millionen Euro Grenze in der Zwischenzeit bei
weitem.
Die zerstörten über 5000 Arbeitsplätze
sind rechnerisch gar nicht zu erfassen, sie haben eine gesellschaftliche Dimension.
Zur
Gerechtigkeit gehören: Macht, Weisheit und Wille
Leonardo da Vinci
Ich erwarte von diesem Gericht nicht
nur einen kompletten Freispruch.
Ich
erwarte auch eine deutliche Positionierung zum Verhalten der Staatsanwaltschaft
Leipzig.
Mir ist dabei völlig bewusst, was ich damit sage.
Ich weiß wie ungewöhnlich dies ist.
Ich weiß unter welchem Druck die Berufsrichter stehen und
welchem Druck sie sich in der Zukunft aussetzen und insbesondere wenn man - was
ja in Sachsen so üblich ist - dann vielleicht demnächst noch als zuvor junge
Richterin die Staatsanwaltschaft Leipzig durchlaufen muss.
Um
so wichtiger wird es daher sein, dass hier auch die Schöffen Frau Schmidt und
Herr Thiele klar und deutlich Stellung beziehen.
Abschließend
darf ich mich, ja ich denke, muss ich mich bei Herrn Nickel bedanken. Ich weiß,
welchen Freiraum er mir gegeben hat. Ich habe ihn auch tatsächlich manchmal
geärgert.
Ich
danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Matthias von Hermanni