Stellungnahme Nr.2 zum Termin 18.11.02
Hohes Gericht, ich bin nach der Verhandlung vom 18. Oktober 2002 von dem Zeugen Herrn Balz darauf aufmerksam gemacht worden, dass Herr Thiele und ich anlässlich seiner Nachfrage zu den Kanälen möglicherweise aneinander vorbeigeredet haben. Herr Thiele fragte nach, dass schon im Leistungsverzeichnis Kanäle genannt seien und dort schon von lagenweiser Verdichtung gesprochen wurde. Ich antwortete, dass es im Frühjahr 1994 um die zusätzlichen Kanäle gegangen sei. Dies ist zwar richtig, aber möglicherweise bezog sich die Frage von Herrn Thiele mehr auf die Problematik der lagenweise Verdichtung. Hier ist festzustellen, dass zwar bereits bei Auftragserteilung von lagenweiser Verdichtung gesprochen wurde, die Beteiligten allerdings davon ausgingen, dass dies mit dem normalen Abbruchgut - also dem nicht durch den Betonbrecher gebrochenem Beton - und dem Einsatz einer entsprechenden Bomac-Rüttelwalze, möglich sei. Dies stellte sich im Frühjahr 1994 als Irrtum heraus. Hierzu gab es dann auch noch einmal eine gesonderte Einschaltung eines Ing. Büros. Ergebnis war, dass der normale Abbruch so unbearbeitet nicht verwandt werden konnte, da mit diesem eine entsprechend geforderte Standfestigkeit nicht erzielt werden konnte. Es musste auf entsprechend verdichtungsfähiges Material zurückgegriffen werden. Dies wiederum hätte aber gekauft und angefahren werden müssen oder man verwendet den Betonbruch, der jedoch damals noch Sobiak zur Refinanzierung des Brechers zugesagt war. Matthias
von Hermanni
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