17. September 2002 Stellungnahme zum Antrag des StA GL Gast und seinem Verhalten vom 10. September 2002
Warum?
Nein, natürlich nicht! StA GL Gast verfährt ebenso wie er das gesamte Ermittlungsverfahren seit 1999 gestaltet hat. Immer kurz vor Abschluss eines bestimmten Themas tritt er auf, behauptet etwas, was mit Ausnahme von ihm keiner wahrgenommen hat, vernebelt, verdunkelt und was das wichtigste ist, er versucht zu verschleppen. Dieses System wurde von ihm immer jeweils kurz vor den Entscheidungen über den Haftbefehl über zwei Jahre lang praktiziert. Auch während des Prozesses konnte dieses taktisch - strategische Verhalten des StA GL Gast beobachtet werden. So geschah es mit seinem Befangenheitsantrag gegen das Gericht wie aber auch seinen völlig unsinnigen Beweisanträgen vom 25. März 2002. Am 10. Sept. 2002 wurde nun das Gericht selbst Zeuge in welcher Weise StA GL Gast durch falsche Aussagen im Gerichtssaal versucht Ermittlungsergebnisse zu verfälschen. Der bei der Stadt Leipzig zuständige Beigeordnete Müller hatte ausdrücklich gleich zweimal ausgesagt, dass die VOL erst seit 1997 für die Eigenbetriebe der Stadt anzuwenden war. Ich bin sicher, dass die Schnellschreiberin der StA Leipzig Frau Fleiner diese Aussage auch mitgeschrieben hat. Auch in den der StA vorliegenden RPA Berichten sind diese Hinweise zu finden. Der StA GL Gast hat damit auch bewusst und vorsätzlich eine Falschaussage verbreitet. Die aktiven Verdunkelungs- und Verschleppungsmaßnahmen ziehen sich durch diesen Prozess wie ein roter Faden. Obwohl StA GL Gast seit Sommer 1999 um die Steuerstrafverfahren der GfH weis, suggerierte er dem Gericht, man solle und könne da nicht nachforschen. Dies obwohl er selbst seit Mitte 1999 spätestens jedoch seit dem 23. Dez. 1999 Einblick in diese Steuerakten hatte. Über die schriftlich hinaus vorliegenden Akten hat es aber auch vielfältige Hinweise der Steuerfahndung gegeben. Die teilamnesiebehafteten Erinnerungslücken der staatsanwaltschaftlichen Hilfsbeamten sind allen Beteiligten noch gut in Erinnerung. Obwohl ich seit dem 17. Februar 2000 um rechtliches Gehör in Sachen "Bauvorhaben Hohenroda" gebeten habe, wurde Rechtliches Gehör nicht gewährt. Vielmehr erhielt Frau Klose vom LKA den völlig unsinnigen Auftrag, anhand der nur in Kopie vorliegenden Unterlagen des Strafanzeigenerstatters ein sogenanntes Gutachten zu erstellen. Ziel war nur die Prozessverschleppung. Wie sich nun herausgestellt hat, mit einem völlig unbrauchbaren Ergebnis. Dies auch, weil der Gutachtenauftrag durch die Vorgaben von StA GL Gast völlig unsinnig war und ist: Eine summarische Auf- und Gegenrechnung von ver- und gefälschten Dokumenten kann nun mal auch im Ergebnis nur falsch sein. Seit August 1999 liegt StA GL Gast das Ergebnis der Steuerfahndung Leipzig zum Privathaus von Hermanni vor. Die Steuerfahndung hatte gemeinsam mit Architekt und eigenem Bausachverständigem das Bauvorhaben geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Hauses den versteuerten Einnahmen der Familie von Hermanni entspricht..
Die Beweisaufnahme zum Thema Bauvorhaben hat ergeben:
Der StA GL Gast wird sich nun aussuchen können, ob er den Zeugen Friederich als glaubwürdig darstellt oder nicht. Beide mal führt es jedoch zu der Entlastung meiner Person. An alle Prozessbeteiligten die zugegebenermaßen provokante Frage: Was wollen Sie eigentlich noch von mir? Nirgendwo ein Schaden, nirgendwo Verluste, nirgendwo eine Täuschung, nirgendwo eine unbezahlte Rechnung. Was bleibt ist die Fantasieanklage der Staatsanwaltschaft Leipzig, 8000 zerstörte Arbeitsplätze und ein von der Staatsanwaltschaft Leipzig mittelbar zu verantwortender Schaden in Höhe von 15 Millionen Euro beim Betreib für Beschäftigungsförderung. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf die von StA GL Gast bereits im November 2001 mit breitem Grinsen hier im Gericht vorgetragenen Anwürfe gegen das Gericht zu zitieren; "Nicht die Staatsanwaltschaft Leipzig sondern die 11. Kammer selbst hat die Klage zugelassen." Der gegenwärtig amtierende LOStA der OStA Röger hat über die LVZ gleichlautende Erklärungen abgegeben. Beide haben natürlicherweise nicht erwähnt, dass dieser Zustand durch die Täuschungshandlungen der Staatsanwaltschaft herbeigeführt wurde. Dem Verdunkeln und Verschleppen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig muss nun endlich ein Ende gesetzt werden. Mit Schriftsatz vom 13. August 2002 hatte ich mich ausdrücklich bereit erklärt, obwohl mir meine Unterlagen in Form der Bauakte 8 nicht zur Verfügung stehen, an der Aufklärung mitzuwirken. Ich hatte dies nach Beratung mit meinen Rechtsanwälten getan, um auch gegenüber dem Gericht meine Bereitschaft zur Aufklärung nachdrücklich zu dokumentieren.
Ich habe damit bereits ohne Vorlage der Bauakte 8 meine Unschuld nachweisen können. Am 10. September 2002 hat nun StA GL Gast dem Gericht zu suggerieren versucht, ich hätte die Bauakte 8 verschwinden lassen, zumindest sei sie quasi innerhalb meines Machtbereiches abhanden gekommen. Er versucht nicht nur erneut zu kriminalisieren, er dreht damit die Beweislast nun komplett und vollständig schlicht um.
Hiermit beantrage ich daher, die sofortige Vorlage der Bauakte 8, beschlagnahmt durch das LKA am 9. Juni 1999, protokolliert gem. Asservaten Nr. 1.5.12. . Matthias
von Hermanni
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