RECHTSANWALT ANDREAS MESCHKAT AUCH FACHANWALT FÜR
STRAFRECHT |
RA MESCHKAT ARNDTSTR. 39 D-04275 LEIPZIG |
Landgericht Leipzig - 11.Strafkammer - Harkortstraße 9 04107 Leipzig |
AKTENZEICHEN: MEIN AKTENZEICHEN: LEIPZIG,
02.04.02 11 KLs 900 Js 56086/97 0055/00 |
In
dem Strafverfahren gegen Matthias von Hermanni u.a.
nehme
ich zu dem Beweisantrag der Staatsanwaltschaft vom 25.03.2002 sowie dem Befangenheitsantrag
vom 26.03.2002 wie folgt Stellung:
1. Den detaillierten
Ausführungen des Verteidigers Schurig zum Beweisantrag schließe ich mich vollumfänglich
an. Der Beweisantrag ist abzulehnen, da dieser offensichtlich allein zum Zweck
der Prozessverschleppung gestellt worden ist.
Die
Staatsanwaltschaft Leipzig ist seit fast drei Jahren nach Sicherstellung in
Besitz der angeblich neu vorgelegten Beweismittel. Die Staatsanwaltschaft
will nach 20 Hauptverhandlungstagen erneut
Zeugen vernehmen lassen, die mehrfach vernommen worden sind. Die Staatsanwaltschaft
hat nach Ankündigung der Kammer, demnächst über die Haftbefehle und das vorläufige
Beweisergebnis zu beraten, eine vom Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung
am 26.02.2002 schriftlich vorbereitete umfangreiche Stellungnahme verlesen,
in der die angeblich jetzt
Die
Staatsanwaltschaft will mit überflüssigen Beweisanträgen das
Dies
ist nichts Neues seit Beginn des Ermittlungsverfahren.
Die
Staatsanwaltschaft hat eine Aufklärung im Sinne der Aufklärung der prozessualen
Wahrheit stets zu vereiteln gewusst und den befassten Gerichten manipulierte
Ergebnisse präsentiert,
Die
Staatsanwaltschaft hat dem Ansehen der Justiz in Sachsen, der ich als Strafverteidiger
und Organ der Rechtspflege ebenfalls angehöre, schwersten Schaden zugefügt.
Es
wird Zeit, dass sich die Justiz in Sachsen bemüht, diesen Schaden durch Rückkehr
zur Objektivität und Rechtsstaatlichkeit
2. Zum Befangenheitsantrag
ist auszuführen, dass nicht ansatzweise Befangenheit der Kammer vorliegen
kann, nur weil ein
Die
Kammer hat keine vorzementierte Meinung, wenn sie eine Entscheidung nach Beratung
trifft, die 6 Wochen zuvor angekündigt wird und zu der die Staatsanwaltschaft
4 Wochen zuvor Stellung nimmt. Das Gericht hat sehr lang und intensiv beraten,
es sei an die Kritik der Verteidigung erinnert, die eine Aufhebung des Haftbefehls
bereits im Dezember beantragt hatte.
Befangenheit
liegt eindeutig vor auf Seiten des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft.
Das Verhalten des Dienstvorgesetzten, Herrn Leitenden Oberstaatsanwaltschaft
Spitz sowie des Pressesprechers, Herrn Oberstaatsanwalt Röger, zeigt jedoch
eindrucksvoll, dass auch diese befangen sind.
Daher
wird es Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sein, in Kürze über
dieses Verhalten zu befinden und notwendige Konsequenzen einzuleiten; auch,
damit der Justiz in Sachsen kein weiterer Schaden entsteht.
Meschkat
Fachanwalt
für Strafrecht
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