Matthias
von Hermanni
Dorfstrasse 8
04509 Hohenroda
Hohenroda, den 10. Januar 2002
An die
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Postfach 12 07 27
01008 Dresden
per Fax
vorab 0351/ 446 2970
m. d. B. um Weiterreichung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft Chemnitz
Betr.: Strafanzeige
gegen StA Leipzig
Hier: Strafanzeige Nr. III
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich weitere
Strafanzeige
aus allen rechtlichen Gründen gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig, insbesondere
gegen den
StA GL Gast
wegen der Durchführung von Ermittlungen aus politischen Motiven gegen
meine Person ohne den Bestand eines Anfangsverdachtes.
Im Folgenden stelle ich Ihnen den Sachverhalt im Zusammenhang dar und verweise
an den jeweiligen Stellen auf die Strafvorwürfe, Beweismittel und benenne
die Zeugen.
Ferner verweise ich bereits jetzt darauf, dass ich auch diese Strafanzeige
über Internet und Medien der Öffentlichkeit zur Verfügung stelle.
Sie haben aber ausreichend Zeit um bis zu diesem Zeitpunkt bei der Staatanwaltschaft
Leipzig und dem LKA Sachsen, Außenstelle Leipzig, Dez. Wirtschaft, Beweissicherungen
vornehmen zu lassen.
Im Frühjahr des Jahres 1998 erhielt StA GL Gast den Auftrag gegen mich
zu ermitteln. Herrn StA GL Gast wurde hierfür die Beförderung zum
Oberstaatsanwalt zugesagt. Im Sommer 2001 wurde ihm dann auch eine entsprechend
dotierte Abteilungsleiterstelle übertragen. Bei seinen Anfangsüberlegungen
ging er davon aus, dass ich über den größten Baubetrieb in
Leipzig als Betriebsleiter verfügend, natürlich auch diese Möglichkeiten
nutzend, Mitarbeiter von den öffentlichen Baustellen abziehend, diese
auf meinen privaten Baustellen eingesetzt hätte. Um belastende Unterlagen
gegen mich zu sammeln nutzte er eine zunächst von ihm selbst als unbegründet
abgelehnte Strafanzeige der Herren Sobiak und Bunge. Er forderte die Herren
auf belastendes Material zusammenzustellen.
Die überreichten Unterlagen bestanden nur aus Kopien. Bei einer Überprüfung
durch das LKA wurde dies von KHK Hochberg vom LKA Sachsen auch festgestellt
und der StA mitgeteilt. Ferner hatte KHK Hochberg durch seine Kontakte zur
Steuerfahndung Leipzig, hier insbesondere Herrn Ihbe, Steuerfahndung Leipzig
auch bereits so deutliche Warnungen erhalten, dass er die StA Leipzig davor
warnte sich alleine auf diese Unterlagen zu stützen. So hatte Herr Ihbe
z. B. davon Kenntnis, dass es diese Unterlagen, da angeblich gestohlen, eigentlich
gar nicht mehr geben konnte. Der Staatsanwaltschaft war damit bereits zu diesem
Zeitpunkt klar, dass sie nicht nur ausschließlich Kopien in den Händen
hielt sondern auch Fälschungen.
Beweis: Vermerk der Steuerfahndung vom 26. Feb. 1996
Beiakte 22 im Strafverfahren Az. 11 Kls 900 Js 56086/97 Blatt 000314
Weitere Erkundigungen waren auch in Hannover angestellt worden. Selbst die
Steuerfahndung Hannover, Herr Löwe, hatte von den Ermittlungen des LKA
Sachsen erfahren, weshalb dieser Herrn Sobiak im Sept. 1998 darauf ansprach.
Herr Sobiak hatte das Abfordern von Unterlagen und die dabei vorgenommenen
Zwischentöne auch richtig verstanden und "als politischen Hintergrund"
bewertet.
Beweis: Protokoll Steuerfahndung Hannover, vom 11. Sept. 1998. Punkt 10,
Beiakte 19 im Strafverfahren Az. 11 Kls 900 Js 56086/97, Blatt 000147
Vom KHK Hochberg gewarnt und sensibilisiert gab nun StA GL Gast dem LKA entsprechende
Anweisungen "breiter" zu ermitteln.
Beweis: Telefonvermerk des KHK Hochberg vom 14. Juli 1998, Punkt 2:
"Bei diesen Vernehmungen ist jedoch auf Anhaltspunkte zu achten,
ob Arbeitnehmer der BfB - bezahlt durch das Arbeitsamt - an Privatobjekten
HERMANNI gearbeitet haben,..."
Fundstelle: Band I Az. 11 Kls 900 Js 56086/97, Blatt 000037
Entsprechend geleitet vom StA GL Gast führten seine Hilfsbeamten namentlich
KHK Hochberg und KOMin Thiele in der Folgezeit auch Ermittlungen und Zeugenbefragungen
in Themenfeldern durch, in denen kein begründeter Anfangsverdacht bestand.
Ferner wurde das Finanzamt zu Überprüfungen aufgefordert. Die Steuerfahndung
teilte dem LKA jedoch ausdrücklich mit, dass kein Anfangsverdacht
der Steuerhinterziehung besteht.
Beweis: Vermerk der StA vom 5. März 1999, Seite 2. 2. Absatz
Fundstelle: Band I, Az. 11 Kls 900 Js 56086/97 Blatt 000050
Obwohl sich die Staatsanwaltschaft hier auf Informationen der Steuerfahndung
bezieht, sind bis zum heutigen Tage die Dokumente in dem Ermittlungsverfahren
weder dem Gericht noch der Verteidigung vorgelegt worden. Diese Unterlagen
müssen sich entweder auf dem Arbeitsplatz des Herrn StA GL Gast oder
des KHK Hochberg befinden. Das schlechte Gewissen des Herrn Hochberg war im
Mai 2000 so groß, dass er mir in einem Vieraugengespräch sagte:
"Ich habe Gast schon 1998 und 1999 gewarnt, aber Polizeibeamter
werde ich schon noch bleiben."
Da die Staatsanwaltschaft Leipzig nun immer noch keine konkreten Anhaltspunkte
hatte, wurde am 9. Juni 1999 eine umfassende Hausdurchsuchung veranlasst.
Bewirkt wurde sie mit dem Vorwurf der angeblichen Doppelabrechnung von
Baumaschinenmietrechnungen:
Beweis: Beschluss der Hausdurchsuchung vom 27. Mai 1999
Die LKA Beamten befragten im Folgenden u. a. die Zeugen Detlew Müller
und Jochen Fröhlich nach meinen Bautätigkeiten in Hohenroda. Da
sie ihre Befragungen nicht in den Zeugen- und Beschuldigtenvernahmen protokollierten,
waren sich ihren rechtswidrigen Handlungen auch bewusst. Am 18. Dez. 2001
wurde nun auf Vorhalt des Gerichtes zunächst verneint, dann trat teilweise
Amnesie ein, danach wurden die Handlungen bereits teilweise eingeräumt.
Dem KHK Hochberg war sein Fehlverhalten auch sehr wohl bewusst, bemühte
er sich doch bei der Zeugenbefragung am 18. Dez. 2001 den nie bestandenen
Anfangsverdacht dahingehend zu rechtfertigen, dass er behauptete die Herren
Sobiak und Friedrich hätten entsprechende Aussagen getätigt. Richtig
ist, dass auch diese bereits ohne bestehenden Anfangsverdacht befragt wurden.
Richtig ist aber auch, dass beide Herren dies ausdrücklich bestritten:
Beweis: ZV Friedrich vom 5. August 1998, Seite 5, 4. Absatz
ZV Sobiak vom 15. Juli 1998, Seite 6, 3. Absatz
Beweis: Protokoll der Hauptverhandlung
Zeugen: Vorsitzende Richter am LG Nickel,
Richterin Schuhmann
Die Schöffen, soweit gewünscht können sie mit ladungsfähiger
Adresse benannt nachgereicht werden.
Die Aufzeichnungen über die Zeugenvernahmen können im Internet nachgelesen
werden. http://www.vonhermanni.de
In der Zeit von Ende November 1999 bis Anfang Januar 2000 wurden sodann in
der gesamten Bundesrepublik Deutschland insgesamt 65 Handwerksfirmen befragt.
Dieser Aufwand erforderte nach Aussage des KHK Hochberg vom 18. Dez. 2001
den Einsatz aller Mitarbeiter des Wirtschaftsdezernates des LKA Sachsen, Außenstelle
Leipzig.
Beweis: Protokoll der Hauptverhandlung
Zeugen: Vorsitzende Richter am LG Nickel,
Richterin Schuhmann
Die Schöffen, soweit gewünscht können sie mit ladungsfähiger
Adresse benannt nachgereicht werden.
Die Zeugenvernahmen können im Internet nachgelesen werden.
Ferner wurden in der Zwischenzeit eine Reihe von Handwerkern ermittelt die
dies ebenfalls bestätigen werden.
Bei diesen Ermittlungen gab nun tatsächlich die befragte Fa. Lider an,
man habe "Leute in grüner Latzhose" gesehen.
Am 16. und 17. Feb. 2000 wurde mir unter Hinweis auf diese Aussage der Vorhalt
gemacht, ob denn "Mitarbeiter des bfb in grüner Latzhose"
auf meinen Privatbaustellen gearbeitet hätten. Ich bestätigte daraufhin,
dass auf meinen Privatbaustellen "bfb Mitarbeiter in grüner Latzhose
und schwarzen Gummistiefeln gearbeitet" hätten.
Auf die Nachfrage des StA GL Gast, ob ich bereit sei die Namen preiszugeben,
bejahte ich dies und erklärte, "es seien dies die bfb Mitarbeiter
Matthias und Dagmar von Hermanni in grüner Latzhose und schwarzen Gummistiefeln
gewesen".
Nicht nur ich hatte den Eindruck, dass StA GL Gast, einem "HB Männchen"
gleich, die Decke durchschlagen wollte.
Beweis: Anwesende Personen StA GL Gast
KHK Hochberg
RA Meschkat
MvH
Um die angeblich auf dem Privatobjekt des HvH arbeitenden Personen zu ermitteln
wurden weitere Straftaten begangen.
Am 9. Juni 1999 wurden auf ganz persönliche und direkte Veranlassung
des Staatsanwaltes GL Gast über 15.000 Personaldatensätze des bfb
beschlagnahmt. Zu diesem Zeitpunkt hatte StA GL Gast noch die Hoffnung über
die Mitarbeiter des bfb ABM Kräfte zu ermitteln die auf meiner Privatbaustelle
gearbeitet hätten.
Eine richterliche Genehmigung lag und liegt nicht vor. Die Straftat hält
an.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen wurde mündlich und schriftlich
am 9. März 2000 von mir auf den Vorgang aufmerksam gemacht. Er sah nach
fernmündlicher Absprache mit der StA Leipzig keine Veranlassung zu reagieren.
Auch die Beschwerde von ca. 20 betroffenen Personen führte zu keiner
angemessenen Reaktion.
Ich selbst führte zu diesem Zeitpunkt unter dem Pseudonym "Becker
für Spiegel TV" mit Herrn Oberstaatsanwalt Röger und Herrn
Schrader, dem Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten, ausführliche
Telefonate die auch ausreichend dokumentiert wurden.
Die StA Leipzig hatte dem Datenschutzbeauftragten versichert, dass man einen
entsprechenden Anfangsverdacht hätte und auch die richterliche Genehmigung
ausreiche. Entsprechend wird mit Schriftsatz an meine Person vom 10. März
2000 vom Landesdatenschutzbeauftragten auch ausgeführt:
"Ausgangspunkt jedes Ermittlungsverfahrens ist die nach pflichtgemäßem
Ermessen zu beurteilende Frage, ob ein hinreichender Anfangsverdacht
für Ermittlungen besteht."
Dass auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte mit seiner vorgetragenen
Rechtsauffassung noch rechtswidrig über das Ziel hinausschießt,
sei nur am Rande erwähnt. Gemäß BGH, NJW 70, 1543 handelt
es sich auch nicht ein mal um eine Ermessensentscheidung.
Genau dieser hinreichende Anfangsverdacht bestand jedoch
zu keinem Zeitpunkt!
Nach Mitteilungen und Hinweisen von bfb Mitarbeitern sollen noch weitere ehemalige
Mitarbeiter vorgeladen und zu meinem privaten Bautätigkeiten befragt
worden sein. Bei den Akteneinsichten meiner Verteidigung konnten bisher weitere
Zeugenaussagen nicht festgestellt werden. Es ist zu vermuten, dass diese Zeugenbefragungen
den Ermittlungsakten nicht beigefügt wurden.
Ich fordere Sie daher auf eine entsprechende Durchsuchung und Sicherung der
Beweismittel bei LKA und StA vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sei auf die
bereits "verschwundene" Bauakte 8 verwiesen.
Ferner können bei dieser Gelegenheit auch gleich die Vermerke über
die Treffen und Gespräche mit der Steuerfahndung aus den Jahren
1998 bis 2001 sichergestellt werden. Der Verteidigung liegen hier konkrete
Hinweise vor, dass z. B. im Januar 2001 ein solches Treffen in Leipzig
stattfand. Auch diese Unterlagen sind bisher - obwohl sie dem Ermittlungsverfahren
hätten beigefügt werden müssen - in den die dem Gericht und
der Verteidigung zur Verfügung stehenden Akten nicht enthalten.
Abschließend sei darauf verwiesen, dass es sich bei den hier angezeigten
Praktiken der Staatsanwaltschaft Leipzig keineswegs um einen Einzelfall handelt.
Wie die
Spielbankenaffäre
und auch der
Fall Wollny
zeigen,
entspricht das politisch motivierte, juristisch illegale Verhalten der Staatsanwaltschaft
Leipzig durchaus der dort praktizierten üblichen Regel.
Mit freundlichen
Grüßen
Matthias
von Hermanni
Durchschrift
erhalten:
Justizminister Kolbe
Landgericht Leipzig 11. Kammer, per FAX 0341/ 2141 200
RA Meschkat
AK Junger Juristen zur Veröffentlichung im Internet