Strafanzeige

 

Matthias von Hermanni
Dorfstrasse 8
04509 Hohenroda


Hohenroda, den 10. Januar 2002

An die
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Postfach 12 07 27
01008 Dresden

per Fax vorab 0351/ 446 2970
m. d. B. um Weiterreichung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft Chemnitz



Betr.: Strafanzeige gegen StA Leipzig
Hier: Strafanzeige Nr. III

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich weitere

Strafanzeige

aus allen rechtlichen Gründen gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig, insbesondere gegen den

StA GL Gast

wegen der Durchführung von Ermittlungen aus politischen Motiven gegen meine Person ohne den Bestand eines Anfangsverdachtes.

Im Folgenden stelle ich Ihnen den Sachverhalt im Zusammenhang dar und verweise an den jeweiligen Stellen auf die Strafvorwürfe, Beweismittel und benenne die Zeugen.

Ferner verweise ich bereits jetzt darauf, dass ich auch diese Strafanzeige über Internet und Medien der Öffentlichkeit zur Verfügung stelle. Sie haben aber ausreichend Zeit um bis zu diesem Zeitpunkt bei der Staatanwaltschaft Leipzig und dem LKA Sachsen, Außenstelle Leipzig, Dez. Wirtschaft, Beweissicherungen vornehmen zu lassen.

Im Frühjahr des Jahres 1998 erhielt StA GL Gast den Auftrag gegen mich zu ermitteln. Herrn StA GL Gast wurde hierfür die Beförderung zum Oberstaatsanwalt zugesagt. Im Sommer 2001 wurde ihm dann auch eine entsprechend dotierte Abteilungsleiterstelle übertragen. Bei seinen Anfangsüberlegungen ging er davon aus, dass ich über den größten Baubetrieb in Leipzig als Betriebsleiter verfügend, natürlich auch diese Möglichkeiten nutzend, Mitarbeiter von den öffentlichen Baustellen abziehend, diese auf meinen privaten Baustellen eingesetzt hätte. Um belastende Unterlagen gegen mich zu sammeln nutzte er eine zunächst von ihm selbst als unbegründet abgelehnte Strafanzeige der Herren Sobiak und Bunge. Er forderte die Herren auf belastendes Material zusammenzustellen.

Die überreichten Unterlagen bestanden nur aus Kopien. Bei einer Überprüfung durch das LKA wurde dies von KHK Hochberg vom LKA Sachsen auch festgestellt und der StA mitgeteilt. Ferner hatte KHK Hochberg durch seine Kontakte zur Steuerfahndung Leipzig, hier insbesondere Herrn Ihbe, Steuerfahndung Leipzig auch bereits so deutliche Warnungen erhalten, dass er die StA Leipzig davor warnte sich alleine auf diese Unterlagen zu stützen. So hatte Herr Ihbe z. B. davon Kenntnis, dass es diese Unterlagen, da angeblich gestohlen, eigentlich gar nicht mehr geben konnte. Der Staatsanwaltschaft war damit bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass sie nicht nur ausschließlich Kopien in den Händen hielt sondern auch Fälschungen.

Beweis: Vermerk der Steuerfahndung vom 26. Feb. 1996
Beiakte 22 im Strafverfahren Az. 11 Kls 900 Js 56086/97 Blatt 000314

Weitere Erkundigungen waren auch in Hannover angestellt worden. Selbst die Steuerfahndung Hannover, Herr Löwe, hatte von den Ermittlungen des LKA Sachsen erfahren, weshalb dieser Herrn Sobiak im Sept. 1998 darauf ansprach. Herr Sobiak hatte das Abfordern von Unterlagen und die dabei vorgenommenen Zwischentöne auch richtig verstanden und "als politischen Hintergrund" bewertet.

Beweis: Protokoll Steuerfahndung Hannover, vom 11. Sept. 1998. Punkt 10,
Beiakte 19 im Strafverfahren Az. 11 Kls 900 Js 56086/97, Blatt 000147

Vom KHK Hochberg gewarnt und sensibilisiert gab nun StA GL Gast dem LKA entsprechende Anweisungen "breiter" zu ermitteln.

Beweis: Telefonvermerk des KHK Hochberg vom 14. Juli 1998, Punkt 2:
"Bei diesen Vernehmungen ist jedoch auf Anhaltspunkte zu achten, ob Arbeitnehmer der BfB - bezahlt durch das Arbeitsamt - an Privatobjekten HERMANNI gearbeitet haben,..."
Fundstelle: Band I Az. 11 Kls 900 Js 56086/97, Blatt 000037

Entsprechend geleitet vom StA GL Gast führten seine Hilfsbeamten namentlich KHK Hochberg und KOMin Thiele in der Folgezeit auch Ermittlungen und Zeugenbefragungen in Themenfeldern durch, in denen kein begründeter Anfangsverdacht bestand.

Ferner wurde das Finanzamt zu Überprüfungen aufgefordert. Die Steuerfahndung teilte dem LKA jedoch ausdrücklich mit, dass kein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung besteht.

Beweis: Vermerk der StA vom 5. März 1999, Seite 2. 2. Absatz
Fundstelle: Band I, Az. 11 Kls 900 Js 56086/97 Blatt 000050

Obwohl sich die Staatsanwaltschaft hier auf Informationen der Steuerfahndung bezieht, sind bis zum heutigen Tage die Dokumente in dem Ermittlungsverfahren weder dem Gericht noch der Verteidigung vorgelegt worden. Diese Unterlagen müssen sich entweder auf dem Arbeitsplatz des Herrn StA GL Gast oder des KHK Hochberg befinden. Das schlechte Gewissen des Herrn Hochberg war im Mai 2000 so groß, dass er mir in einem Vieraugengespräch sagte:

"Ich habe Gast schon 1998 und 1999 gewarnt, aber Polizeibeamter werde ich schon noch bleiben."

Da die Staatsanwaltschaft Leipzig nun immer noch keine konkreten Anhaltspunkte hatte, wurde am 9. Juni 1999 eine umfassende Hausdurchsuchung veranlasst. Bewirkt wurde sie mit dem Vorwurf der angeblichen Doppelabrechnung von Baumaschinenmietrechnungen:

Beweis: Beschluss der Hausdurchsuchung vom 27. Mai 1999

Die LKA Beamten befragten im Folgenden u. a. die Zeugen Detlew Müller und Jochen Fröhlich nach meinen Bautätigkeiten in Hohenroda. Da sie ihre Befragungen nicht in den Zeugen- und Beschuldigtenvernahmen protokollierten, waren sich ihren rechtswidrigen Handlungen auch bewusst. Am 18. Dez. 2001 wurde nun auf Vorhalt des Gerichtes zunächst verneint, dann trat teilweise Amnesie ein, danach wurden die Handlungen bereits teilweise eingeräumt.

Dem KHK Hochberg war sein Fehlverhalten auch sehr wohl bewusst, bemühte er sich doch bei der Zeugenbefragung am 18. Dez. 2001 den nie bestandenen Anfangsverdacht dahingehend zu rechtfertigen, dass er behauptete die Herren Sobiak und Friedrich hätten entsprechende Aussagen getätigt. Richtig ist, dass auch diese bereits ohne bestehenden Anfangsverdacht befragt wurden. Richtig ist aber auch, dass beide Herren dies ausdrücklich bestritten:

Beweis: ZV Friedrich vom 5. August 1998, Seite 5, 4. Absatz
ZV Sobiak vom 15. Juli 1998, Seite 6, 3. Absatz

Beweis: Protokoll der Hauptverhandlung
Zeugen: Vorsitzende Richter am LG Nickel,
Richterin Schuhmann
Die Schöffen, soweit gewünscht können sie mit ladungsfähiger Adresse benannt nachgereicht werden.
Die Aufzeichnungen über die Zeugenvernahmen können im Internet nachgelesen werden. http://www.vonhermanni.de

In der Zeit von Ende November 1999 bis Anfang Januar 2000 wurden sodann in der gesamten Bundesrepublik Deutschland insgesamt 65 Handwerksfirmen befragt. Dieser Aufwand erforderte nach Aussage des KHK Hochberg vom 18. Dez. 2001 den Einsatz aller Mitarbeiter des Wirtschaftsdezernates des LKA Sachsen, Außenstelle Leipzig.

Beweis: Protokoll der Hauptverhandlung
Zeugen: Vorsitzende Richter am LG Nickel,
Richterin Schuhmann
Die Schöffen, soweit gewünscht können sie mit ladungsfähiger Adresse benannt nachgereicht werden.
Die Zeugenvernahmen können im Internet nachgelesen werden.
Ferner wurden in der Zwischenzeit eine Reihe von Handwerkern ermittelt die dies ebenfalls bestätigen werden.

Bei diesen Ermittlungen gab nun tatsächlich die befragte Fa. Lider an, man habe "Leute in grüner Latzhose" gesehen.

Am 16. und 17. Feb. 2000 wurde mir unter Hinweis auf diese Aussage der Vorhalt gemacht, ob denn "Mitarbeiter des bfb in grüner Latzhose" auf meinen Privatbaustellen gearbeitet hätten. Ich bestätigte daraufhin, dass auf meinen Privatbaustellen "bfb Mitarbeiter in grüner Latzhose und schwarzen Gummistiefeln gearbeitet" hätten.

Auf die Nachfrage des StA GL Gast, ob ich bereit sei die Namen preiszugeben, bejahte ich dies und erklärte, "es seien dies die bfb Mitarbeiter Matthias und Dagmar von Hermanni in grüner Latzhose und schwarzen Gummistiefeln gewesen".

Nicht nur ich hatte den Eindruck, dass StA GL Gast, einem "HB Männchen" gleich, die Decke durchschlagen wollte.

Beweis: Anwesende Personen StA GL Gast
KHK Hochberg
RA Meschkat
MvH

Um die angeblich auf dem Privatobjekt des HvH arbeitenden Personen zu ermitteln wurden weitere Straftaten begangen.

Am 9. Juni 1999 wurden auf ganz persönliche und direkte Veranlassung des Staatsanwaltes GL Gast über 15.000 Personaldatensätze des bfb beschlagnahmt. Zu diesem Zeitpunkt hatte StA GL Gast noch die Hoffnung über die Mitarbeiter des bfb ABM Kräfte zu ermitteln die auf meiner Privatbaustelle gearbeitet hätten.

Eine richterliche Genehmigung lag und liegt nicht vor. Die Straftat hält an.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen wurde mündlich und schriftlich am 9. März 2000 von mir auf den Vorgang aufmerksam gemacht. Er sah nach fernmündlicher Absprache mit der StA Leipzig keine Veranlassung zu reagieren.

Auch die Beschwerde von ca. 20 betroffenen Personen führte zu keiner angemessenen Reaktion.

Ich selbst führte zu diesem Zeitpunkt unter dem Pseudonym "Becker für Spiegel TV" mit Herrn Oberstaatsanwalt Röger und Herrn Schrader, dem Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten, ausführliche Telefonate die auch ausreichend dokumentiert wurden.

Die StA Leipzig hatte dem Datenschutzbeauftragten versichert, dass man einen entsprechenden Anfangsverdacht hätte und auch die richterliche Genehmigung ausreiche. Entsprechend wird mit Schriftsatz an meine Person vom 10. März 2000 vom Landesdatenschutzbeauftragten auch ausgeführt:

"Ausgangspunkt jedes Ermittlungsverfahrens ist die nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilende Frage, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für Ermittlungen besteht."

Dass auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte mit seiner vorgetragenen Rechtsauffassung noch rechtswidrig über das Ziel hinausschießt, sei nur am Rande erwähnt. Gemäß BGH, NJW 70, 1543 handelt es sich auch nicht ein mal um eine Ermessensentscheidung.


Genau dieser hinreichende Anfangsverdacht bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt!


Nach Mitteilungen und Hinweisen von bfb Mitarbeitern sollen noch weitere ehemalige Mitarbeiter vorgeladen und zu meinem privaten Bautätigkeiten befragt worden sein. Bei den Akteneinsichten meiner Verteidigung konnten bisher weitere Zeugenaussagen nicht festgestellt werden. Es ist zu vermuten, dass diese Zeugenbefragungen den Ermittlungsakten nicht beigefügt wurden.

Ich fordere Sie daher auf eine entsprechende Durchsuchung und Sicherung der Beweismittel bei LKA und StA vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sei auf die bereits "verschwundene" Bauakte 8 verwiesen.

Ferner können bei dieser Gelegenheit auch gleich die Vermerke über die Treffen und Gespräche mit der Steuerfahndung aus den Jahren 1998 bis 2001 sichergestellt werden. Der Verteidigung liegen hier konkrete Hinweise vor, dass z. B. im Januar 2001 ein solches Treffen in Leipzig stattfand. Auch diese Unterlagen sind bisher - obwohl sie dem Ermittlungsverfahren hätten beigefügt werden müssen - in den die dem Gericht und der Verteidigung zur Verfügung stehenden Akten nicht enthalten.

Abschließend sei darauf verwiesen, dass es sich bei den hier angezeigten Praktiken der Staatsanwaltschaft Leipzig keineswegs um einen Einzelfall handelt. Wie die

Spielbankenaffäre und auch der
Fall Wollny

zeigen, entspricht das politisch motivierte, juristisch illegale Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig durchaus der dort praktizierten üblichen Regel.


Mit freundlichen Grüßen


Matthias von Hermanni


Durchschrift erhalten:
Justizminister Kolbe
Landgericht Leipzig 11. Kammer, per FAX 0341/ 2141 200
RA Meschkat
AK Junger Juristen zur Veröffentlichung im Internet

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