Matthias
von Hermanni Hohenroda,
den 16. April 2002
Tel.:
034295/72561
Fax: 034295/72562
http://www.vonhermanni.de
An
die
Postfach
12 07 27
01008 Dresden
per
Fax vorab 0351/ 446 2970
m.
d. B. um Weiterreichung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft Chemnitz
Kopie
zu den Gerichtsakten Landgericht Leipzig, 11. Strafkammer
Kopie
RA Meschkat
Kopie
RA Schurig
Betr.: Strafanzeige gegen StA Leipzig
Hier:
Strafanzeige Nr. IV
Sehr
geehrte Damen und Herren,
mit
dem heutigen Schreiben und seinen Anlagen beweise ich Ihnen,
dass
die von mir gestellten Strafanzeigen berechtigt sind und dass das rechtswidrige
illegale Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig anhält,
ferner
beweise und überführe ich hiermit den StA GL Gast der Strafvereitelung
im Amt.
Ich
erstatte daher eine weitere
aus
allen rechtlichen Gründen gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig; insbesondere
gegen den
StA
GL Gast
wegen
im Amt begangener Straftaten.
Zusammengefasst
behauptet Herr StA GL Gast gemäß Anklageschrift gegen meine Person, ich hätte
mir einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, in dem ich einerseits der „öffentlichen
Hand“ (hier kann es zunächst egal sein ob der Stadt Leipzig, dem bfb, der
GBG/WEP oder KK) einen Schaden zugefügt habe, in dem ich zuließ, dass Herr
Jürgen Sobiak Baumaschinen überteuert bei der „öffentlichen Hand“ abrechnen
konnte, damit dieser „Gewinn“ (= Schaden) mit Leistungen an meinen privaten
Bauprojekten „verrechnet“ wurde.
Nach
der Zeugenaussage der Herren Andreas Balz (Anlage 2), Erhard Balz und Matthias
Große (Anlage 1), sowie der Vorlage des Betonbrecherangebotes aus dem Jahr
1995 durch Frau Degenhardt, ist festzuhalten, dass es aus meiner Sicht
zwischen Herrn Sobiak und mir gar nichts zu verteilen gab. Ich füge Ihnen
die obigen Anlagen bei. Das Angebot liegt dem Landgericht Leipzig vor. Es
handelt sich bei den Zeugenaussagen um Mitschriften der Verteidigung. Zu Ihrem
besseren Verständnis mache ich die entscheidenden Stellen kenntlich (blau)
und kommentiere sie in rot.
Nach
der Zeugenaussage von Herrn Matthias Große ist nun endgültig bewiesen, dass
der bfb betrogen wurde. Es wurden neuwertige Maschinen zugesagt, aber eine
alte gebrauchte Vorsiebmaschine der Marke Ultra Screen sowie ein alter Betonbrecher
der Marke KK 75 S Brown Lennox untergeschoben. Es war bei der Lieferung eines
alten Betonbrechers auch eine erhebliche kriminelle Energie erforderlich:
1.
Die Zulassungspapiere wurden gefälscht.
2.
Die Montageaufträge wurden verfälscht.
3.
Die Betriebsstundenzähler wurden zurückgedreht.
4.
Die Motorennummern wurden ausgetauscht.
5.
Die Identnummer wurde verfälscht.
In
der Zwischenzeit ist die Straftat verjährt. Das Motiv des Staatsanwaltes ist
offensichtlich. Die Handlungen vollständig in den Unterlagen des Ermittlungsverfahrens
in den Akten beim Landgericht Leipzig Aktenzeichen 11 Kls 900 Js 56086/97
dokumentiert.
Damit
hat der Angeklagte Matthias von Hermanni den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft
Leipzig Herrn StA GL Gast der Strafvereitelung, bzw. der Strafvereitelung
im Amt überführt. Gemäß § 258, bzw. 258a StGB ist eine Freiheitsstrafe von
bis zu fünf Jahren vorgesehen. In minderschweren Fällen - was hier auszuschließen
ist - wäre auch eine Geldstrafe möglich.
Die
heute eingetretene Situation ist nach der Strafprozessordnung der Bundesrepublik
Deutschland nicht vorgesehen:
Der Angeklagte überführt den Staatsanwalt im laufenden
Verfahren, vor Gericht, einer Straftat.
Die
Staatsanwaltschaft Leipzig ist nach nunmehr 25 Verhandlungstagen noch immer
auf der Suche nach jemandem der von mir getäuscht oder dem ich einen Schaden
zugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach ihrem eigenen
Vortrag ein Abrechnungsverfahren vorgegeben, das diese für einzig richtig
betrachtet. Dies Verfahren hätte der öffentlichen Hand - egal ob WEP/GBG/KK
oder Stadt Leipzig oder bfb - einen um 850.000,- DM netto, höheren Aufwand
verursacht. Hinzu kommt, dass diese vergleichenden Rechenwerke von den Basiszahlen
der StA ausgehen. Nach der ZV Große ist nun aber bewiesen, dass es zu Scheckzahlungen
gekommen ist und alte Maschinen geliefert wurden. Würde man mit realen Zahlen
der damaligen Zeit rechnen wäre der erhöhte Aufwand für die öffentliche
Hand bei dem StA Modell sogar bei über 1. 2 Mio. DM. Sie können die
vergleichenden Rechenwerke von der Internetseite www.vonhermanni.de unter dem Button
Tatbestände / Schaden herunterladen.
Anlage
1
Auszug
1.
Zeugenvernahme vor dem Landgericht Leipzig, 11. Strafkammer, am 9.April 2002
um 12:20 Uhr
Matthias
Große,
Nickel: Mit
welchem Aufgabengebiet waren Sie bei Fischer und Jung beschäftigt?
Große: Ich war anfangs Verkaufsleiter, später
Prokurist.
Nickel: Was
war der Anlass des Kennenlernens von Herrn Sobiak? Können Sie sich erinnern?
Große: Herr
Sobiak trat telefonisch an mich heran, mit der Absicht eine Aufbereitungsanlage
für Bauschutt zu erwerben.
Nickel: Wann war das ungefähr? Können Sie sich
erinnern?
Große: Das
war im Frühjahr 1994. Zum Verkauf kam es im April, also sicher 4 bis 6 Wochen
vor April.
Nickel: Haben
Sie Herrn Sobiak als Privatperson oder als für eine Firma kennen gelernt?
Große: Herrn
Sobiak als Privatperson mit seiner Firma Baumaschinenvermietung.
Nickel: Hat
er Ihnen bestimmte Vorgaben für die Anlage gemacht, für die Größe, Preisvorstellungen
oder so?
Große: Es
gab ein generelles Interesse für eine solche Anlage bei Herrn Sobiak. Ich
habe daraufhin vorgeschlagen, auf eine Baustelle bei Dresden zu fahren, auf
der unsere Firma ein Vorführgerät hatte um so eine Anlage zu zeigen.
Nickel: Was
war das für eine Anlage in Dresden, hatte die eine bestimmte Bezeichnung?
Große: Ja,
das war ein Backenbrecher, KK 114, von Brown Lennox. Eine Siebmaschine McDonald
Ultrascreen.
Nickel: Hat
Herr Sobiak Ihnen erläutert, wo diese Maschine verwandt werden sollte?
Große: Ja.
Ich denke auch, dass ich selbst März/April auf dieser Baustelle in Leipzig
war, um die erforderlichen Leistungsparameter festzustellen und den Lieferumfang
festzulegen.
Nickel: Hat
Ihnen Herr Sobiak mitgeteilt, ob er die Maschinen selbst erwerben wollte oder
jemand anderes, hat er was gesagt?
Große: Die
Firma Sobiak ist von der Firmenbezeichnung her Baumschienenhändler und -vermieter
und wir haben an diese Firma geliefert.
Nickel: An wen sollte diese Maschine vermietet
werden?
Große: Also,
an diese Firma in Leipzig, diese Gesellschaft ABM oder ABS Leipzig.
Nickel: Haben Sie die Firmenbezeichnung erfahren?
Große: An der Baustelle standen ja auch Schilder.
Nickel: ABM-Stützpunkt Leipzig?
Große: Ja.
Nickel: Gut,
wie ging es weiter mit den Verhandlungen mit Herrn Sobiak? Sie haben die Maschine
mit ihm angeschaut?
Große: Ich
habe meine Referenzmaschinen Herrn Sobiak gezeigt. Ca. 14 Tage später die
Gebäudemassen angeschaut, ob es geht und weitere Komponenten vorgeschlagen.
Nickel: Zu
welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Konnte die Maschine eingesetzt werden?
Große: Ja,
natürlich, wir sind zu einem Ergebnis gekommen, dass der Lennox - Brecher
und die Ultrascreen Siebanlage in Frage kommen.
Nickel: Wissen Sie, wann der Betonbrecher geliefert
wurde?
Große: Im April 1994 denke ich.
Nickel: Zum
Kaufpreis, können Sie da etwas sagen, ich meine zum Verkaufspreis?
Große: Das
ist bei Ihnen in den Unterlagen. Ich möchte hier keine falsche Zahl nennen.
Nickel: Wenn
Sie sich nicht erinnern können, dann teilen Sie es bitte mit. Gab es Gespräche
über den gelieferten Betonbrecher? Gab es später Rückfrage, z.B. zu Mängeln?
Große: Die
verantwortlichen Mitarbeiter von ABM auf der Baustelle hatten den direkten
Kontakt, also die Telefonnummer für den Kundendienst, hat auch alles funktioniert.
Das hat letztendlich auch dazu geführt, dass im Herbst weitere Maschinenkomponenten
bestellt wurden. Das wurde vertraglich verabredet.
Nickel: Zum
weiteren Verbleib der Betonbrecheranlage, können Sie da etwas sagen?
Große: Diese
Maschine haben wir über viele Jahre auf der Baustelle als Kundendienst betreut.
Nickel: Für
die Betreuung, wer war da der Ansprechpartner? Herr Sobiak, die Firma oder
andere?
Große: In
der ersten Zeit ja, dann gab es persönliche Kontakte zwischen den Mitarbeitern
auf der Baustelle und unserem Kundendienst. Das ging dann über den kleinen
Dienstweg. Aber zuerst über Herrn Sobiak, dann über ABM. Die Rechnungen gingen
erst an Sobiak und dann direkt an ABM.
Nickel: Wissen Sie, von wem die Festlegung
getroffen wurde?
Große: Von Beiden.
Nickel: Können
Sie das zeitlich einordnen, Monate oder Jahre später nach der Anschaffung?
Große: Ich
schätze, Ende 94, Frühjahr 95, das müsste sich aber aus den Akten ergeben,
Der Zeitraum ist einfach zu lange her.
Nickel: Da wäre also kein Jahr verstrichen
seit Anlieferung der Maschine.
Große: So in etwa, das muss aber alles in
den Akten stehen.
Nickel: Wenn
Sie sich nicht erinnern können, tun Sie uns das kund. Es ist vorgetragen worden,
bzgl. es ersten Betonbrechers, das Stichwort Mietkaufvertrag. Ist dies erörtert
worden, haben Sie etwas erfahren? Oder haben Sie auch mit ABM gesprochen?
Große: Nein,
Sie müssen verstehen, Herr Sobiak war oder ist unser Kunde. Wir haben viele
Kunden, die auch weiter vermieten, da forsten wir nicht weiter nach, wir greifen
nicht in die vertraglichen Beziehungen unserer Kunden ein. Natürlich müssen
wir uns auch gegen unsere Mitbewerber schützen.
Nickel: Möglicherweise
sollte von Herrn Sobiak weiterverkauft werden oder ähnliches, wissen Sie davon
etwas?
Große: Nein.
Nickel: Gab es in folgenden Zeiten weitere
Lieferungen auf Sobiak bezogen?
Große: Ich
sagte bereits, im Herbst 94 wurde noch eine Siebmaschine geliefert, um die
Qualität des gelieferten Materiales zu verbessern. Und im Jahr 95 noch ein
kleinerer Backenbrecher von Lennox für eine kleinere Baustelle geliefert.
Nickel: Sie erwähnten zu Beginn, Herr Clausnitzer
kennen gelernt zu haben?
Große: Ja,
natürlich, die Verantwortlichen auf der Baustelle waren uns bekannt. Wir vollzogen
ja die funktionale Übergabe des Brechers.
Nickel: Herrn v. Hermanni haben Sie auch kennen
gelernt?
Große: Herr
v. Hermanni habe ich persönlich nie kennen gelernt. Ganz am Ende gab es eine
Korrespondenz mit ABM zu einer Maschine, die übernommen wurde, ohne schon
voll bezahlt worden zu sein.
Nickel: Aber der Name sagt Ihnen was?
Große: Natürlich.
Schumann: Sagen
Sie etwas zur Marktlage 1993/94 für Betonbrecher.
Große: Naja,
93-95 war das Hauptgeschäft in Ostdeutschland für Abrisse, hat sich auf diesem
Sektor abgespielt, große Abbruchgeschäfte. Ich habe ja die Unterlagen dazu
abgegeben. Marktpreis je nach unterschiedlicher Ausstattung in etwa 440.000
DM netto.
Schumann: War es leicht, eine Maschine wie den
Betonbrecher zu beschaffen.
Große: Ja,
also, wenn Sie so fragen: Wir sind Baumaschinenhändler. ... Es ist nie schwer,
ein Geschäft zu realisieren.
Schumann: Wie wird der Kaufpreis von Herrn Sobiak
finanziert?
Große: Also,
ich weiß es nicht mehr 100%ig. Aus meiner Kenntnis wurde das erste Maschinenpaket
vollständig von Herrn Sobiak gezahlt, eventuell über eine Bank.
Schumann: Und später dann?
Große: Das
zweite Paket könnte über die GEFA finanziert sein. Aber Sie müssten es in
den Akten nachlesen. Ich habe nicht mehr die vollständige Gewissheit.
Schumann: Der erste Betonbrecher und die Siebanlage,
waren das neue Geräte?
Große: Der Brecher war neu, die Vorsiebanlage war bei uns eine Vorführmaschine.
Mit max. 500 Stunden Laufzeit.
Kommentar von Hermanni:
Es war aber eine neue Vorsiebanlage zugesagt, dies lässt sich auch
anhand des in den Unterlagen des Ermittlungsverfahrens befindlichen Angebotes
nachweisen. Die Täuschungshandlung ist auch dadurch nachweisbar, da das Angebot
nach Rechnung erstellt wurde.
Die
Nachsiebanlage war eine McDonald Ultrascreen, die ist mit dem Betonbrecher
gekauft worden.
Schumann: Also, die Nachsiebanlage, das war die
neue?
Große: Wir
müssen uns auf die Bezeichnung verständigen.
Schumann: Die zweite Siebanlage meine ich.
Große: Die
Ultrascreen war gebraucht, die Finlay müsste neu gewesen sein.
Schumann: Und der zweite Betonbrecher?
Große:
Die KK 75 S war fabrikneu. Sie ist direkt von England zur Baustelle
geliefert worden.
Schumann: Woher wissen Sie das?
Große: Das steht im Kundendienstvertrag.
Kommentar von Hermanni:
Große bestätigt doch
nicht die Lieferung einer neuen Maschine wenn er auch hätte sagen können,
es war doch nur ein alter Brecher bestellt.
Schumann: Sie
sagten der ABM-Stützpunkt wäre an Fischer und Jung herangetreten.
Große: Die
Inspektion wurde direkt von ABM in Auftrag gegeben und natürlich haben wir
auch Ersatzteile geliefert, wenn z.B. Keilriemen verschlissen waren.
Schumann: Hat Fischer und Jung damals selbst
Maschinen vermietet?
Große: Das
ist ja auch eine Art der Verkaufsanbahnung, es gibt ja Kunden, die nicht sicher
sind, ob sich das Abbruchgeschäft rentiert, ob sie Folgeaufträge bekommen,
Wenn alles gut läuft, wird die Anlage übernommen.
Gast : Zum zweiten Betonbrecher, haben Sie
die Typenbezeichnung im Kopf?
Große: KK 75 s Radmobil.
Gast : Sie sagten vorhin
1995, genauer, wann wurde geliefert?
Große: Sommer denke ich mal.
Gast : Gab es Besonderheiten
was Lieferungen anging?
Große: Die KK 75 ist klein und zweiachsig, statt dreiachsig.
Die wurde relativ wenig verkauft in Deutschland, dabei hat sie einen Vorteil,
sie ist wesentlich flexibler, von einer Baustelle auf die nächste zu transportieren.
Die Lieferzeit ist allerdings länger als bei großen Maschinen. Deshalb konnte
der Liefertermin nicht eingehalten werden. Wir haben dann eine Überbrückungsmaschine
auf die Baustelle gebracht um den Betriebsablauf nicht zu stören.
Gast:
Wurde eine geliefert, eine Maschine zurück genommen? Gab es da Probleme?
Große: Die ist zu unserem Betrieb zurück gekommen.
Gast : Was ist mit der
Überbrückungsmaschine geschehen?
Große: Die
ist Zug um Zug umgesetzt worden. Das hat vielleicht zwei Tage gedauert, das
hat man auch für den Probelauf gebraucht.
Gast : Wann war das?
Große: ...
Gast:
Sie haben also auch Überbrückungsmaschinen als Fischer und Jung angeliefert.
Große: Ich kann nichts sagen, von unserem Betriebshof aus oder von
einem beliebigen Spediteur von irgendeiner Baustelle im Lande.
Kommentar von Hermanni:
Aussage natürlich Quatsch, aus den Akten von F & J müsste die Maschine
und der Spediteur zu erkennen sein, daher die Formulierung „irgendeiner Baustelle
im Lande“.
Gast: War dieses Vorgehen
abgesprochen mit den Vertragspartnern?
Große: Ich
denke mal, wir hatten pünktlich zu liefern. Wir hatten einen Liefervertrag
mit Herrn Sobiak geschlossen. Herr Sobiak hat uns darauf aufmerksam gemacht.
Man ist ja bemüht, eine akzeptable Lösung für den Kunden zu finden und ihm
die Maschine zukommen zu lassen.
Gast:
Wurde auch mit dem verantwortlichen von ABM auf der Baustelle gesprochen,
dass die Baumaschine vorläufig war und ausgetauscht werden sollte?
Große: Mit
Sicherheit haben Absprachen zwischen Kundendienstleiter und Verantwortlichen
auf der Baustelle stattgefunden. Das entzieht sich meiner Kenntnis, wer mit
wem telefoniert hat. Ich persönlich habe mit Herrn Sobiak verhandelt. Die
Gespräche mit den Leuten auf der Baustelle war Aufgabe unseres Kundendienstes.
Gast:
Hatten Sie das schon im Ermittlungsverfahren,
das mit der Umtauschmaschine geäußert.
Große: Das weiß ich nicht mehr. Sämtliche Lieferschiene liegen
ja bei Ihnen, es ist durchaus möglich.
Kommentar von Hermanni:
Steht nirgendwo, Gast bemerkt was gerade passiert ist.
Gast:
Sie wissen es also nicht mehr. Ich würde dem Zeugen gern zeigen, den
Lieferschein vom 31.8.95 KK 75S und zwei weitere Papiere späteren Datums.
Schurig: Wenn Sie direkt aus England angeliefert
wurde, war also der TÜV Aachen in der Fockestrasse?
Große: Das
meine ich so, ja. Es kann auch so sein, dass der TÜV Aachen einen Mitarbeiter
aus Sachsen beauftragt hat, dann ist das auch der TÜV- Aachen.
Schurig: Auf
dem Lieferschein ist ein TÜV-Gutachten angegeben. Ist das üblich so?
Große: In
unserem Hause ist es usus, dass auf dem Lieferschein vermerkt wird, dass das
TÜV-Gutachten mit ausgehändigt wurde. So nach 5 Jahren stellen manche Kunden
fest, dass sie das TÜV-Gutachten nicht haben. Und um Ärger zu vermeiden, vermerken
wir schon auf dem Lieferschein, dass wir ihn mit ausgeliefert haben.
Schurig: Also
müsste am 31.8.95 ein TÜV-Gutachten vorgelegen haben, also auch für die Übergangsmaschine?
Große: Das TÜV-Gutachten übergibt man ja nicht dem Vermieter. Die
Übergangsmaschine kann auf keinen Fall eine KK 75s gewesen sein. Ich weiß
definitiv, dass Fischer und Jung eine KK 75s nie im Bestand hatte.
Kommentar von Hermanni:
Wer weiß, vielleicht haben wir ja eine KK 60s.
Schurig: Aber,
wenn es auf dem Lieferschein ausdrücklich steht, müsste doch das Gutachten
am 31.8. dabei gewesen sein.
Große: Die
Maschine kam ja direkt aus England. Der TÜV wird immer in Deutschland gemacht.
Das passiert ja nicht am nächsten Tag, das kann auch 14 Tage dauern und ist
nicht unüblich. Der TÜV wird informiert, dann läuft der Vorgang.
Hartung: Sie haben gesagt, Sie wären mit Herrn
Sobiak in Dresden gewesen und hätten dort eine Referenzbaustele besichtigt.
Große: Ja, war ich.
Hartung: Herr Sobiak sagt aber, diesen Besuch
hat es nie gegeben.
Große: Ich
bin mir da relativ sicher. Ich habe Herrn Sobiak an der Autobahnraststätte
Wilsdruff abgeholt und dann sind wir in getrennten Autos über Fischbach zur
Baustelle nach Großhartha weitergefahren
und Herr Sobiak hat dort auch Videoaufnahmen gemacht.
Sobiak: Dort haben Sie vielleicht Herrn Hartung
getroffen, der war verantwortlich für alle Maschinen. Wir haben uns in meinem
Büro zum ersten Mal getroffen.
Nickel: Sie haben gehört, was Herr Sobiak sagte,
wollen Sie dazu etwas ergänzen.
Große: Ich meine, es war so, wie ich gesagt
habe.
Sobiak: Ich weiß ja bis heute nicht, wo Fischbach ist.
Hartung: Die Absprache über die Austauschmaschine,
mit wem haben Sie die getroffen?
Große: Ich
habe mit Sicherheit mit dem Vertragspartner zu aller erst gesprochen. Das
hat ja auch rechtlich, juristische Konsequenzen.
Hartung: Auch über diese vorläufige Maschine wurde mit Herr Sobiak
gesprochen?
Große: Ausschließlich.
v.Hermanni: Bei einer KK 75 S radmobil, was ist
da der Sinn der Prüfung durch den TÜV in Deutschland?
Große: Der
Sinn ist, dass sich die Maschine im deutschen Straßenverkehr bewegen darf.
v.Hermanni:
Diese hat keinen eigenen Antrieb. Die Maschine wird doch transportiert.
Was wird vom TÜV geprüft, was ist das Entscheidende, was vom TÜV geprüft wird.
Große: Dass
die Maschine dem Mustergutachten entspricht. Dass die Maße stimmen, die Vorschriften
eingehalten worden sind von der Konstruktion, auch die Beleuchtung.
v.Hermanni: Was ist mit den Bremsen.
Große: Bremsen natürlich auch.
v.Hermanni:
Was stellt der TÜV durch Gutachten fest? Was machen die mit den Bremsen,
wo und wie wird das geprüft?
Große: Ich
sagte ja, über die Maschinen gibt es beim TÜV ein Mustergutachten und es wird
überprüft, ob es eingehalten wird.
v.Hermanni: Was braucht man denn, um Bremsen zu
prüfen.
Große: Die Einrichtung als solche muss vorhanden
sein.
Gast: Der
Herr v. Hermanni unterstellt dem Herrn Große, dass das Gutachten nicht am
19.10. gemacht wurde.
Kommentar von Hermanni
Gast versucht Verwirrung zu stiften, Ihm ist klar welche Auswirkungen
die Aussage hat.
v.Hermanni: Ich
unterstelle gar nichts, das Gegenteil ist der Fall.
Schurig: Herr
von Hermanni hat gar nichts unterstellt.
Nickel: Lassen
Sie Herrn von Hermanni weiter machen.
v.Hermanni: Ein Gutachten kann nur auf dem Bremsenprüfstand
vorgenommen werden und nicht auf der Baustelle.
Große: So
wie ich die Praxis der damaligen Jahre kenne, wurden nicht alle Maschinen
auf dem Bremsprüfstand geprüft.
v.Hermanni: Ich bitte um Inaugenscheinnahme des Lieferscheines vom 18.10.95,
da ist diese Maschine von England durch Fast-Line nach Aldenhoven geliefert
worden. Wir haben die Unterlage aus dem Gutachten des LKA, Seite 4/4
Große:
Unser damaliges Importlager war in Aldenhoven, diese Anschrift wurde
in jedem Fall eingedruckt. Aber wenn ein fester Käufer da war, wurden die
Maschinen auch gleich zum Kunden geführt. Aldenhoven war die Rechnungsanschrift.
Kommentar von Hermanni
Das mag für die Rechnung gelten jedoch nicht für den Lieferschein!
v. Hermanni:
Hier habe ich die Kopie des handschriftliche Gutachtens des TÜV Prüfers
Herrn Reichardt vom 19.10.95. Ich habe mit ihm fernmündlich unter Zeugen gesprochen,
er hat am 19.10. 95 die KK 75 S in Aldenhoven geprüft. Diese
Unterlage ist neu und dem Gericht bisher nicht bekannt.
Der
handschriftlich TÜV-Prüfungsvermerk von Herrn Reichardt wird dem Gericht überreicht.
v.Hermanni:
Waren Sie schon mal bei einer TÜV-Prüfung dabei? Was macht der TÜV-Prüfer
am Ende einer Prüfung?
Große: Ja,
es gibt solche und solche Prüfer. Aber ich war bei wenigen dabei, das machen
normalerweise die Kundendienstleiter. Am 19.10. war ich nicht dabei.
v.Hermanni:
Ich meine nicht am 19.10., sondern generell. Wie wird diese Prüfung
auf der Maschine verewigt?
Große: Da wird eine Nummer eingeschlagen.
v.Hermanni: Und nach dem Nummern einschlagen, was passiert noch, damit
sichergestellt wird, dass an der Nummer nicht mehr manipuliert wird? Was fehlt
noch?
Große: Das Siegel.
v.Hermanni: Das Siegel. Stimmt. Das Siegel für TÜV Reinland ist TP9.
Dieses Siegel fehlt uns auf der Maschine aber?
Große: Keine Antwort
Kommentar von Hermanni
Große ist absoluter Experte, er weiß genau Bescheid.
v.Hermanni:
Ich habe hier einen Aktenvermerk vom 7.3.01 über ein Gespräch mit Herrn
Reichardt, unterzeichnet von Herrn Balz, Herrn Singer und mir.
Vermerk wird dem Gericht übergeben
Nickel: fragt
nach verliest auszugsweise aus dem Aktenvermerk unter der Anmerkung:
Das
hier sind zunächst nur verschiedene Behauptungen. Ob die hier stimmen oder
nicht, ist im Moment nicht entschieden. Es ist nur zum Vorlesen.
Nickel: Kennen Sie Herrn Reichardt.
Große: Nein, nicht persönlich.
v.Hermanni:
Sie sagen, Sie haben uns eine neue KK 75S geliefert. Die war aber alt,
was bewiesen ist.
Große: 100%ig war diese Maschine fabrikneu. Wir haben mit Sicherheit
einen neue Maschine geliefert. Wir hätten auch gar keine alte KK 75S zur Verfügung
gehabt, um diese auszutauschen.
Kommentar von Hermanni:
Man sollte mal die Versicherungsmeldungen und Diebstahlsanzeigen der
damaligen Zeit prüfen.
v.Hermanni:
Bei Ihnen müssen doch Lieferscheine über die Überführung der Überbrückungsmaschine
vorliegen?
Große: Ich
kenne nicht alle Lieferschiene der Firma. Wir haben alle Unterlagen zusammengestellt.
v.Hermanni: Kennen Sie Herrn Allen Bird?
Große: Natürlich.
v.Hermanni:
Über den ist doch diese Maschine geliefert worden. Der hat uns nämlich
gesagt, dass diese Maschine wahrscheinlich in Südkorea läuft.
Große: Das möchte ich nicht bewerten. Das
soll das Gericht bewerten.
v.Hermanni:
Wenn Sie heute noch wissen, dass Fischer und Jung nie eine Austauschmaschine
der Marke KK 75s je im Bestand hatte, und Sie sind seit 1991 dort beschäftigt,
wie alt muss denn dann unsere Maschine sein?
Große:
Ich wiederhole noch einmal, die Maschine ist 100%ig neu gewesen. Und
wenn man bei Fischer und Jung die Montageaufträge einsieht, wird man feststellen,
dass sie in den folgenden Monaten mehrere Inspektionen genossen hat.
v.
Hermanni: Ist es üblich, dass auf Montageaufträgen
handschriftlich geändert wird.
Große:
Ich bezieh mich auf Unterlagen aus dem eigenen Hause. Ich bin mir ziemlich
sicher, dass die Monteure, die Nummer, die sie durchgestrichen haben und überschrieben
haben auch vorgefunden haben.
v. Hermanni: Die Monteure sind von zwei unterschiedlichen Stellen angereist.
Auf beiden Stellen der gleiche Fehler. Das ist ja ein Zufall. Welche Maschinen
hatten die Monteure denn vor sich?
Große:
Seriennummer und Maschinennummer zu verwechseln ist schier unmöglich.
v.
Hermanni: Ich teile Ihre Auffassung, außer es
ist vorsätzlicher Betrug.
Wir haben hier in den Unterlagen des LKA ein Foto von der Maschinennummer
die beim bfb steht; Herr Große, bitte lesen Sie diese Maschinennummern vor.
Um welche Nummer handelt es sich dort.
v. Hermanni zeigt Foto
Große: 57 30
v.Hermanni: Auf den Lieferscheinen stand 5730 und auf beiden Montageaufträgen
ist beide mal abgeändert worden die 5730 in 5736.
Kommentar von Hermanni
Somit ist bewiesen, es wurden nicht nur die Montageaufträge abgeändert,
auch die Rechnung. Das TÜV Gutachten kann auch nicht von der bfb Maschine
sein. Da wir wissen, dass der Catarpillar Motor in England in die 5736 eingebaut
und erst am 18.10.95 nach Deutschland geliefert wurde, ist auch das Motorenschild
in betrügerischer Absicht ausgetauscht worden.
v.Hermanni:
1999 haben Sie gesagt, dass Sie sich gut erinnern, einen Scheck von
Herrn Sobiak für die KK 114 bekommen zu haben.
Große: Die
Akten liegen vor. Jeder kann dort noch einmal nachlesen. Heute sitze ich hier
ohne Unterlagen.
v.Hermanni: War das damals richtig oder falsch?
Große:
Das, was ich ausgesagt hab, ist richtig. Ich habe jetzt nicht bejaht
oder verneint, was den Scheck betrifft, sondern die Aussage der Vernehmung
bestätigt.
v.Hermanni: Also haben Sie einen Scheck erhalten.
Große:
Das ist möglich. Als ich damals geantwortet habe, habe ich vorher die
Papiere gehabt und mich sachkundig gemacht.
Meschkat:
Vorhaltung aus der Zeugenvernahme des Herr Große vom 18.4.2000:
Die Anlieferung, der Aufbau und der Probelauf
ist für den Kunden kostenfrei und im Kaufpreis enthalten. Anschließend erfolgte
die Kaufpreisübergabe mittels eines Schecks. Ich kann nun nicht mehr sagen,
wann ich den Scheck bekommen habe, zumindest war es pünktlich. Bei der Übergabe
der Maschine an den Sobiak war ich selber dabei.
Gast:
Bitte lesen Sie den nächsten Absatz auch noch vor.
Kommentar von Hermanni
StA Gast möchte dass sich Große nach dem Vorlesen des „oder“ nun für
Überweisung entscheidet.
Meschkat: Der nächste Schritt seitens Sobiak
war der Kauf einer Siebanlage inklusive drei Haldenförderbänder im August
1994 Ich bin der Meinung, dass wir diese im Zeitraum 19.9.94 bis 21.9.94 geliefert
haben. Auch hier erfolgt die Zahlung per Scheck oder Überweisung. Genau kann ich mich nicht mehr
daran erinnern. Zumindest fristgerecht. Daran kann ich mich noch erinnern.
Meschkat: Haben Sie den Kaufpreis von Herrn Sobiak
als Scheck bekommen?
Große: Das
ist sicher in den Buchhaltungsunterlagen von Fischer und Jung nachvollziehbar.
v.Hermanni:
Ich bitte das wörtlich zu protokollieren. Aber deshalb braucht das
Gericht ja nicht gleich wieder raus und rein laufen.
Nickel: Ich
treffe als Vorsitzender die Entscheidung. Es wird nicht protokolliert.
v.Hermanni:
Na Hauptsache das Gericht ist sich im Klaren was die Aussage bedeutet.
Meschkat:
Zurück zur KK 114. Sie haben den Kaufpreis
per Scheck bekommen. In den Unterlagen bei Fischer und Jung steht aber der
Kaufpreis der Banküberweisung. Wie erklären Sie sich das?
Große: Wissen Sie, das war 1994, heute haben
wir 2002.
Meschkat: Haben Sie den Scheck entgegen genommen?
Große:
Ich habe mit Sicherheit einen Scheck bekommen. Es kann sein, dass der
nicht die volle Kaufhöhe hatte und noch zusätzlich Banküberweisungen kamen.
Meschkat: Also
ist ein anderer Betrag auf dem Scheck als in den Bücher von Fischer und Jung
oder haben Sie den Scheck für sich genommen?
Große: Wenn
ich einen Scheck erhalten habe, dann habe ich ihn in der Firma abgegeben.
Sonst wäre ja der Kaufpreis nicht realisiert worden.
Meschkat: Ich
will Ihnen fairer Weise mitteilen, dass der volle Kaufpreis überwiesen wurde.
Haben Sie den Scheck selbst genommen? Gab es Nebenabreden?
Große: Es
gibt kein Nebenabrede. Es hat auch bei allen zukünftigen Geschäften keine
gegeben.
Meschkat: Der
Kaufpreis ist in voller Höhe der Banküberweisung erfolgt. Meine Frage: Hat
der Scheck etwas mit Nebenabreden zu tun?
Große: Ich
habe zum damaligen Zeitpunkt den kaufmännischen Leiter gebeten, mir eine Zuarbeit
zu machen. Ich habe veranlasst, dass die kaufmännischen Unterlagen rausgesucht
wurden. Ich hatte auch die Erinnerung, einen Scheck bekommen zu haben. Dann
habe ich die falsche Zuarbeit bekommen, diese Aussage von mir war dann falsch.
Meschkat: Was haben Sie mit dem Scheck gemacht? Der ist nirgends aufgetaucht.
Große: keine Antwort
Meschkat: Sie haben gesagt, Sie haben einen Scheck erhalten. Im Zeitraum
93-95 war eine erhebliche Nachfrage nach Betonbrechern.
Große: Ja.
Meschkat: Sie
haben mitgeteilt, der Marktpreis lag damals bei 440.000 DM. Netto oder Brutto?
Große: Das war 94 ein Nettobetrag. 91/92 waren
die Preise noch höher.
Meschkat: Sie
haben Herrn Sobiak für über 540.000 DM den Betonbrecher angeboten. Abgeschlossen
aber für über 100.000 DM weniger. Erklären Sie uns den Preisnachlass.
Große: Ob
ich ein Auto oder eine Baumaschine kaufe, der Händler muss einen Preis finden.
Beim ersten Angebot muss man von einem Preis ausgehen, den der Händler auch
realisieren kann. Das schwankt, ob man eine oder mehrere Maschinen kauft.
Der aktuelle Preis konnte dann mit dem Käufer verhandelt werden.
Meschkat: Die
Nachfrage war damals hoch. Also gehen doch Preise hoch und nicht runter, wie
bei Ihnen.
Große: Ich denke, dass wir im Rahmen des Üblichen
lagen und nicht darunter.
Meschkat: Ein anderer Zeuge hat vorher von 850.000
DM Brutto gesprochen.
Große: Ich
spreche ja immer für unser Haus. Welche Preise andere Händler nehmen, weiß
ich nicht. Es gibt ja auch heute noch gewaltige Unterschiede....
Meschkat: Sie waren also auf dieser Seite günstiger
als andere Firmen?
Große: Das
war ein für damals üblicher und durchschnittlicher Preis im Hause Fischer
und Jung.
Hartung: Es
ging die ganze Zeit um einen Scheck. Ihre Nachforschungen bei Fischer und
Jung, worauf bezogen die sich.
Große: Ich war Prokurist und Verkaufsleiter. Ich hatte
keine Zeit überall nachzusehen. Deshalb habe ich den kaufmännischen Leiter
damit beauftragt.
Hartung: Wenn der Kaufpreis überwiesen ist, dann ist er doch überwiesen.
Auf welchen Kaufvertrag bezog sich das also, auf die KK 114?
Große: Auf die KK 114. Ja, natürlich, wenn
wir davon reden.
Hartung: Dann war die Information richtig?
Große:
Wenn Sie rausgefunden haben, dass die Überweisung den vollen Betrag
hatte.
Hartung: Es gab mehrere Kaufverträge. Außer KK 114 sind noch mehrere
Maschinen gekauft worden?
Große: Das lief ordnungsgemäß, die Zahlungseingänge
sind erfolgt.
Hartung: Wie sind die Maschinen bezahlt worden?
Große:
Sie sagten, mit Überweisung. Dann ist mein Zeugenaussage nicht richtig.
Hartung. Wie wurde üblicherweise von den Kunden bezahlt, mit Scheck
oder mit Überweisung?
Große: Mit Scheck oder Überweisung.
Hartung: Diese scheinbare oder offensichtliche Diskrepanz zwischen
Überweisung und Scheck, könnte es unterschiedliche Verträge gegeben haben?
Große: Die Maschinen sind ja in einem Paket
verkauft worden.
Hartung: Können Sie sich an mehrere Verträge
erinnern.
Große: Der überwiesene Betrag ist der Betrag.
Hartung: Es gab mehrere Verträge mit Herrn Sobiak. Sind die immer
auf die selbe Weise abgewickelt worden, oder auf unterschiedliche. Mit Scheck
oder mit Überweisung?
Große:
Zu der Zeit hat die Mehrheit der Kunden mit Scheck gezahlt. Ich habe
die Aussage damals aufgrund der Informationen des kaufmännischen Leiters getroffen.
Heute kann ich mich nicht mehr erinnern, ob die Zahlungen per Scheck oder
Überweisung erfolgten. Es lief ja immer alles glatt. Schwierigkeiten hat es
nur beim letzten Geschäft gegeben.
Hartung: Die Marktlage 93/94 in Relation zu heute betreffs Betonbrecher,
ist die heute besser oder schlechter:
Große:
Die Marktlage ist so, dass Recycling heute relativ unrentabel ist.
Nordberg hat zu dieser Zeit stationäre Maschinen gebaut. Heute werden Raupen
gebaut. Die sind heute Raupenmobil und nicht mehr Radmobil.
Hartung: Gab es 93/94 schon Nordberg und wie war das Preisgefüge
im Vergleich zu anderen?
Große:
Konnte nicht mitgeschrieben werden, Herr Große macht längere technische
Ausführungen zu der Entwicklung der Hersteller und Lieferanten.
Hartung: D.h., das war eigentlich der einzige
Anbieter?
Große: Ja, im Prinzip ja.
Kommentar von Hermanni
Hartung weiß natürlich durch Sobiak was gelaufen ist. Ich verstehe
die Art der Fragen und die dadurch gegebenen Hinweise so, dass die Überweisung
(690.000,-DM) für den Brecher KK 114 einschließlich aller Extras war und der
Scheck für die gebrauchte Ultra Screen Vorsiebanlage. Diese musste aber mit
auf die Rechnung, so hat man sie aus der Anlageverzeichnis auch „ordnungsgemäß“
ausbuchen können. Die 690.000,- korrespondieren auch mit den eigenen Sobiak
Unterlagen über 750.000,- Gesamtaufwendungen.
Über die Höhe des Schecks kann man nur spekulieren. Da sich die vorgefundenen
Zahlen letztlich irgendwie doch immer wieder finden, scheint es am wahrscheinlichsten,
dass die Höhe des Schecks mit dem Nettobetrag der Rechnung korrespondiert
und bei 161.000,- DM lag.
Ende:
14:00 Uhr
Anlage
2
Auszug
1.
ZV Andreas Balz
Protokoll
vom 05.03.2002
10.51
Uhr: Zeugenvernahme Herr Balz
Andreas Balz,
Nickel: Zum allgemeinen Begriff Baumaschinen gab es da eine konkrete
Linie in der Anschaffung?
Balz:
Die Beschaffung war mir zugeordnet. Ich war der Vorgesetzte von Frau
Degenhardt. Das Problem waren die Investitionsmittel, deshalb wurden Maschinen
erst angemietet und später zu einem Restkaufpreis übernommen.
Nickel: Dieses Verfahren, welcher Personenkreis hat dieses Verfahren
initiiert und beschlossen?
Balz:
Das Verfahren war generell mit der Spitze der Stadtverwaltung abgestimmt,
seit 1991.
Nickel Mit wem konkret in der Stadtverwaltung?
Balz:
Konkret, direkter Vorgesetzter Herr Müller, mit dem Rechnungsprüfungsamt,
Herrn Ogiermann, auch andere, namentlich nicht erinnerlich, auch dem Kämmerer.
Nickel
Warum wurde dieser Weg gewählt, im Unterschied zum reinen Anmieten?
H.
Balz: Es gab Unterschiede vom bfb zu anderen Beschäftigungsgesellschaften.
Wir waren nicht irgendeine Bitterfelder Abbruchgesellschaft, die ihre eigenen
Fabrikhallen abbricht und danach ihre Leute nach Hause schickt , und die entsprechenden
Maschinen nicht mehr braucht. Das Konstrukt bfb – war die Schaffung eines
Betriebes, der dauerhaft dazu dient, Arbeitslose zu beschäftigen. Der Investitionsbedarf
fehlte, durch das Anmietungs- Restkaufverfahren wurde es möglich ein Anlagevermögen
zu schaffen. Dieses Prozedere war auch mit der Bundesanstalt für Arbeit in
Nürnberg besprochen.
Nickel: Seit wann gab es diese Überlegungen?
Balz:
Die Überlegungen hat es bereits vor Gründung des Betriebes gegeben.
Schon bei den ersten Gesprächen in der Startphase 1991 in Hannover war es
im Gespräch ein solches Prozedere zu verwirklichen.
Nickel: Das Verfahren, Anmietung später Kauf, bezog sich das auf
bestimmte Maschinen?
Balz:
Bestimmt nicht. Bei einer Anzahl von über 500/600 Maschinen, damals
250, ich kann mir nicht vorstellen, dass da einzelne Maschinen ein Thema war.
Nickel Gab es auch Maschinen wo nur eine
Anmietung erfolgte?
Balz:
Will ich nicht ausschließen das mal eine Maschine gemietet wurde und
dann nicht mehr gebraucht wurde. Gekauft wurde, was betriebsnotwendig war.
Nickel: Was verstehen Sie unter betriebsnotwendig?
Balz:
Die Maschinen, die wir wiederkehrend nutzten, wo die Fachabteilungen
wiederkehrende Aufträge signalisierten und wir möglichst viele Menschen in
Arbeit bringen konnten. Wir haben den Anspruch an uns selbst gehabt, den Mitarbeitern
eine möglichst reale Arbeitswelt zu bieten. Wenn sie heute in den Bereich
der Firmen schauen, die im Tiefbau arbeiten, so werden sie feststellen, dass
dort nicht mit der Schaufel gearbeitet wird, sondern mit Minibaggern -beispielsweise.
Es wäre sicher auch sinnvoll gewesen - unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigungsförderung,
möglichst viele Menschen mit Schaufeln auszustatten, aber die reale Arbeitswelt
war uns wichtiger-
Nickel: Schildern Sie uns doch welche Maschinen
es waren?
Balz:
Feststehende Maschinen, wie Holzbearbeitungsmaschinen, aber auch mobile
wie Fahrzeuge und anderes.
Nickel: Was können Sie zu den Betonbrechern sagen, die hier eine Rolle spielen?
Balz:
Die Betonbrecher sind mir bekannt. Der Größere - das war eine etwas
andere Situation, da war uns nicht klar, um was für eine Maschine es sich
überhaupt handelt. Sie stach aus dem Maschinenprogramm des bfb heraus, was
ihre Größe und ihre Kosten betraf. Es gab lange Diskussionen ob wir die Maschine
einsetzen können. Eine ähnliche Diskussion gab es auch beim 2. Brecher.
Nickel: Um was ging es bei der Diskussion zur
ersten Maschine?
Balz:
Das war ein mehrstufiges Ergebnis. H. Sobiak hatte die grandiose Idee
diese Maschine vorzuschlagen. Der Einsatz eines eigenen Betonbrechers minimierte
den Aufwand im GNO erheblich. Frau Degenhardt hatte uns damals informiert,
dass die Entsorgungskosten in GNO drohten den finanziellen Rahmen zu sprengen.
Die nächste Runde war, was wird mit dem gebrochenen Material. Auch das wurde
diskutiert. Später kam es dann noch auf die Beschaffenheit des Materials an,
das die Maschine produziert, dabei war die Körnung wichtig und um später das
Material auf den Baustellen weiterzuverwenden, dafür war eine Siebanlage nötig.
Nickel: War in die Diskussion auch Herr Sobiak eingebunden?
Balz:
Ja, das waren die Bestrebungen von Herrn Sobiak, er wollte das Material
selber verwerten, das hat Herr von Hermanni damals aber nicht zugelassen.
Nickel: Betreffs erster Brecher, war in die Diskussion Herr Sobiak
mit eingebunden?
Balz:
Mit Sicherheit, ob interne Absprachen im bfb, das möchte ich bezweifeln.
Da haben wir auch eigene Abstimmungen vorgenommen.
Nickel: Haben Sie Kenntnis über die Vertragsgestaltung, ob sie dem
Herrn Sobiak mitgeteilt worden ist ?
Balz:
Bei der 2. Betonbrecheranlage weiß ich das, da habe ich Herrn Sobiak
ein Schreiben übergeben, dass wir beabsichtigen, eine zweite Brecheranlage
anzuschaffen. Bei der 1. weiß ich es nicht genau. Dort gab es noch die Diskussion,
ob wir die Maschine dauerhaft einsetzen können. Dadurch, dass wir die Maschine
nicht kannten, waren die Risiken für uns zunächst nicht abschätzbar. Eine
endgültige Lösung kam erst, dadurch dass wir das gebrochene Material weiterverarbeiteten.
Nickel: Wann kam es zum Ausschluss der Risiken?
Balz:
Mit Inbetriebnahme der Siebanlage ist es vollzogen worden, aber den
Tag weiß ich nicht mehr.
Nickel: Zur KK 114, was wissen Sie da von einem
Kaufpreis?
Balz:
Ist meine eidesstattliche Versicherung dazu bereits dem Gericht verlesen
worden?
Nickel: Nein, aber es ist
so, dass Sie sich in der Hauptverhandlung erinnern sollen. Nur wenn sie es
nicht mehr genau wissen, unterstützen wir ihr Gedächtnis gegebenenfalls mit
ihrer eidesstattlichen Versicherung
Balz: Gut, einverstanden.
Nickel: Wann haben sie die eidesstattliche
Erklärung abgegeben?
Balz: Im Frühjahr 2000.
Nickel: Welche Erinnerungen haben sie denn
noch?
Balz:
Ich habe eine familiäre Vorbelastung, wenn es um Baumaschinen geht.
Mein Vater ist seit über 40 Jahren im Bereich der Baumaschinen tätig. Wenn
im bfb über Baumaschinen gesprochen wurde, habe ich bei meinem Vater angerufen,
um die Einkaufspreise festzustellen, das selbe war auch im Reparaturbereich
so z.B. bei Werks- oder Händlerkulanz.
Also ich war damit regelmäßig im bfb der Ansprechpartner
für Baumaschinen. Als die KK 114 erstmals zur Sprache kam, ist Herr von Hermanni
mit einer seiner gelben Karteikarten zu mir gekommen und hat mich gebeten
bei meinem Vater nach einem Preis für die darauf vermerkte Brecheranlage zu
fragen. Ich weiß noch, dass auf der Karteikarte von einer mobilen Brecheranlage
und einem Durchsatz von Tonnen pro Stunde die Rede war. Ich kannte solch eine
Maschine nicht, auch mein Vater konnte mir, als ich ihn anrief nicht sofort
helfen. In seiner Firma waren solche Anlagen nicht im Sortiment. Er versprach
mir aber, die gewünschten Informationen zu geben. Ich weiß nicht mehr, ob
er mich sofort zurückgerufen hat, vermute aber, das es kurze Zeit später war.
Er teilte mir einen Preis von 850.000,- DM oder 950.000,-DM netto mit. Das
habe ich dann Herrn von Hermanni mitgeteilt.
Nickel Die Firma ihres Vaters war welche?
Balz:
Die Atlas Hannover GmbH, die hat aber nichts mit dem in Leipzig ansässigen
Händler zu tun.
Nickel: Die Erklärung vom 6.6.2000 war welcher
Anlass?
Balz:
Anlass waren die Diskussionen, auch die Vorwürfe von Herrn von Hermanni.
Er hat mich natürlich gefragt: „Kann das falsch gewesen sein, was du damals
gesagt hast?“
Nickel
liest aus Erklärung vor.
Nickel: Ist das richtig?
Balz: Ja, an Tonnen pro Stunde kann ich
mich erinnern.
Nickel: Hat ihr Vater ihnen gesagt wie er zu dem Angebot des Betonbrechers
gekommen ist?
Balz:
Ja, wir haben darüber gesprochen, er weiß es aber nicht mehr genau.
Entweder war der Preis aus der Allgemeinen Bauzeitung, es kann auch sein,
dass er einen Händler gefragt hat.
Nickel: Haben sie in diesem Zusammenhang schriftliche Unterlagen
gesehen von ihrem Vater?
Balz: Das kann gut sein, aber ich erinnere
mich heute nicht mehr daran.
Nickel: Etwas detaillierter bitte zu Verfahrensfragen
zum ersten Brecher, was gab es für Aspekte, was war bedeutsam?
Balz:
Zunächst einmal der Preis. Wir hatten keine Maschine, die dieses Volumen
erreichte und die Rentabilität war auch noch nicht klar. Aber wir bekamen
Aufträge über Abbrüche über mehrere Jahre. Das war eine erhebliche Größenordnung,
es wurde geachtet auf die Verwendungsmöglichkeiten. Wir mussten die Aufträge
im GNO auch im Hinblick auf Budgets einhalten, auch im Hinblick auf Folgeaufträge.
Die Maschinen waren im Einsatz und hoch rentabel für uns. Entscheidend war
auch der tatsächliche Einsatz des Brechers. Wie viele Mitarbeiter bedienen
die Maschine welche Einarbeitungszeit brauchen die Mitarbeiter usw..
Nickel: War die Siebanlage von Anfang an im
Gespräch?
Balz:
So weit wie ich weiß, nicht. Meines Erachtens ist die erst später hinzugekommen.
Zum Einsatz des gebrochenen Materials brauchten wir eine bestimmte Körnung,
z.B. für den Wegebau bei wassergebundenen Decken oder Pflasterarbeiten. Diese
Körnung kam erst durch die Siebanlage.
Nickel: Wissen sie noch von wem der Vorschlag
für die Siebanlage kam?
Balz: Nein, daran kann mich heute nicht
mehr erinnern.
Schumann: Bezüglich des ersten Brechers,
können sie sich genau erinnern wann er gekauft wurde?
Balz:
Genau weiß ich das nicht, es war ein laufender Prozess.
Schumann: Können Sie etwas dazu sagen, wie die Mietraten berechnet wurden?
Balz:
Das weiß ich nicht.
Schumann:
Wie war der Vorgang zum 2. Brecher?
Balz: Ich weis, das wir die Preise auch
beim 2. Brecher überprüft haben. Ich war mit Frau Degenhardt ungefähr 1995
auf der BAUMA in München, einer Fachmesse für Baumaschinen. Ich habe mich
dort wegen eines Abbruchbaggers erkundigt. Ich weis noch welche Maschine.
Es war ein Komatsu PC400 mit Longfrontarm, der in der Lage war mit einer an
seinem 35m langen Arm befestigten Betonschere Abbrucharbeiten z.B. an Hallen
und größeren Gebäuden vorzunehmen.
Unruhe und Gelächter im Gerichtssaal
Entschuldigung, das interessiert hier wohl keinen. Jedenfalls
war Frau Degenhardt damals in München wegen eines Betonbrechers auf der Messe.
Eines zweiten kleineren Modells.
Schumann: Stand beim 2. Brecher von Anfang an
fest, ob er gekauft wird?
Balz: Ich meine ja.
Ich meine, bei dem ist es anders gewesen, der 2. wurde mit anderem Material
befüllt, mit Ziegelbruch. Da stand schon fest, wofür wir ihn brauchten, wie
er arbeitet und welche Einsatzbedingungen vorliegen. Auch der Einsatz des
gebrochenen Materials war uns zu diesem Zeitpunkt schon klar. Es hat aber
eine Diskussion darüber gegeben, ob wir genügend Material zum Befüllen der
Anlage haben. Zum damaligen Zeitpunkt waren aber bereits die erforderlichen
Abbruchaufträge avisiert.
Schumann: Wie lief das im Allgemeinen mit dem Mietkauf ab? Wurde mit Dritten
schon über den Rauskauf gesprochen?
Balz: Mit den Dritten wurde über den Rauskauf
gesprochen. Es wurden aber keine Sicherheiten gegeben und keine Verträge geschlossen.
Schumann: Der Ankauf stand also schon im Raum?
Balz:
Wir haben mit den Vertragspartnern
darüber gesprochen. Trotzdem haben wir auch beim 2. Brecher diskutiert.
Flyner: Wer war denn wir?
Balz:
Wir ist die Betriebsleiterberatung gewesen, auch die Oberprojektleiter,
auch einzelne Personen. Es hat Einzelberatungen gegeben mit Oberprojektleitern,
Projektleitern, mit der Bereichsleitung und der Beschaffung.
Flyner: Können Sie Namen nennen?
Balz: Frau Degenhardt, Beschaffung, OPL
H. Clausnitzer, H. Fröhlich, H. Müller, H. Nestler, bei Fragen zum Abriss.
Gast:
Haben Sie jemals zur Ermittlung
von Preisen Angebote von Dritten eingeholt?
Balz: Ja, das haben wir gemacht, auch
in der Abteilung Beschaffung.
Gast:
Haben Sie eher Ihren Vater gefragt oder auch generell schriftlich angefragt.
Balz:
Regelmäßig auch meinen Vater. Auch die Beschaffung hat eine regelmäßige
Marktbeobachtung und Preisanfragen gemacht. Bei einem Maschinenvolumen von
ca. 600 war dies auch erforderlich. Mein Vater konnte mir ja nur Angaben zu
Baumaschinen machen. Er konnte mir ja die Einkaufspreise für Händler ab Werk
nennen. An diese Preise sind wir nirgendwo sonst herangekommen.
Gast: Im Nachhinein?
Balz: Nein, es wurde beides gemacht.
Gast:
Habe ich Sie recht verstanden, dass Frau Degenhardt alle schriftlichen
Angebote eingeholt hat.
Balz:
Nicht unbedingt nur Frau
Degenhardt. Wir hatten eine Überwachung durch ein Mietkartei bei Frau Rajewski.
Gast:
Meine Frage war, ob Sie
die Preise geklärt haben, oder ob es dafür eine eigene Abteilung gab?
Balz:
Nein. Sowohl als auch.
Ich habe mit Sicherheit auch regelmäßig Rücksprache mit meinem Vater gehalten.
Gast:
Wissen Sie warum die Abt.
Materialbeschaffung nicht mit einbezogen wurde?
Balz:
Die Abteilung ist damit befast worden, aber die zusätzliche Quelle,
die sich mir durch den Informationsstand meines Vaters erschloss, haben wir
nicht ausgelassen.
Gast:
Sie mutmaßen also, dass parallel zu
Ihren Anfragen durch Abt. Materialwirtschaft Angebote eingeholt wurden?
Balz: Ja, das kann sein.
Gast: Hat Ihr Vater Ihnen die Einkaufspreise
zu den Maschinen genannt?
Balz:
Nein, zu den Maschinen hat mir mein Vater die Nettoverkaufspreise genannt.
Gast:
Lagen Ihnen schon Angebote
von der Beschaffung zum Zeitpunkt des ersten Brechers vor?
Balz:
Lagen mir nicht vor. Wir haben aber keine Gelegenheit ausgelassen,
um uns über Preise zu informieren.
Gast:
Aber das was Sie gerade
gesagt haben, sagt ja, dass Sie überlegt haben, ob Sie mieten oder kaufen?
Balz:
Nein, zum damaligen Zeitpunkt nicht, es wäre nicht sinnvoll gewesen,
weil noch nicht klar war ob wir mieten oder kaufen.
Gast:
Haben Sie Ihren Vater nach
Mietpreisen gefragt?
Balz:
Nein, entscheidend war der Kaufpreis, Mietpreise hätten uns nicht viel
gesagt.
Gast: Sie haben nicht nach dem Mietpreis
gefragt?
Balz:
Nein. Denn die gängigen Mietpreislisten differenzieren nach der Dauer
einer potentiellen Miete und weisen daher kein für uns vergleichbaren Preise
aus.
Gast: Wussten Sie denn damals zu welchen
Zeiten gemietet werden sollte?
Balz:
Nein, ich kannte zwar das
Auftragsvolumen im GNO, die Bauabläufe waren für mich ansonsten nicht abzuschätzen.
Wir fanden dauernd neue Betonbauten, teilweise auch unterirdisch.