Zeugenvernahme
Behr, Kathrin, am 26.08.2002
36 Jahre alt
LKA Sachsen
Schongauer Str. 13
Diplom-Ingenieur
Belehrung erfolgt.
Nickel:
Es soll heute um die Vernehmung des Peter Friedrich gehen, die nach
Aktenlage am 9.6.99 stattfand. Schildern Sie bitte, wie kam es zur Vernehmung,
wie lief die Vernehmung ab?
Behr: Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn von Hermanni und
Herrn Sobiak waren umfangreiche Durchsuchungen zu realisieren und die
Vernahme des Herrn Friedrich sollte am gleichen Tag stattfinden. Zahlreiche
Kripobeamte wurden hinzugezogen. Meine Aufgabe war es, den Friedrich
zu vernehmen, gemeinsam mit dem Staatsanwalt Büchner aus Hannover.
Die Vernehmung erfolgte wie aktenkundig.
Nickel: Wurden Sie über die Themen der Zeugenvernehmung informiert?
Behr: Ja, im Rahmen der Ermittlungshandlungen wurde eine Einweisung
des Herrn Friedrich vorgenommen und der Sachverhalt geschildert. Es
wurde ein Fragespiegel vorbereitet und von uns durchgegangen.
Nickel: Von wem wurde der Fragespiegel erstellt, wissen Sie das?
Behr: Das ist mir nicht bekannt, ich vermute, es wurde vom zuständigen
Sachbearbeiter vorbereitet.
Nickel: Wer war der sachbearbeitende Kriminalbeamte?
Behr: Herr KHK Hochberg.
Nickel: Wie lief die Vernehmung dann ab? Welche Funktion war Ihnen zugeteilt?
Wo fand die Vernehmung statt?
Behr: Die Vernehmung fand in den Räumen der Staatsanwaltschaft
Hannover statt. Den Herrn Büchner kannte ich bis dahin nicht. Es
gab im Vorfeld keine Absprache zwischen ihm und mir. Die Vernehmung
fand im Zimmer des Herrn Büchner statt, es stand eine Schreibkraft
des Staatsanwaltes zur Verfügung. Meine Aufgabe war es, anhand
des Fragespiegels abzuarbeiten und darauf zu achten, das nichts vergessen
wird.
Nickel: Haben außer Ihnen noch weitere Beamte an der Vernehmung
teilgenommen?
Behr: Es gab noch einen LKA-Beamten aus Hannover, der zugegen war. Ihm
oblag keine eigentliche Aufgabe.
Nickel: Diesen Fragespiegel, von dem Sie sprachen, haben Sie den vorher
besprochen? Haben Sie ihn durchgenommen, wie kann man sich das vorstellen?
Behr: Ich habe den Fragespiegel schon mal durchgelesen. Ich halte es
für möglich, dass ich noch ergänzende Fragen hatte.
Nickel: Was können Sie zur Befragung sagen? Wie lief diese ab,
wie lange dauerte diese?
Behr: Details bitte ich dem Protokoll zu entnehmen. Herr Staatsanwalt
Büchner hat versucht, sich strikt an den Fragenspiegel zu halten.
Es kann sein, dass sich zusätzlichen Fragen aus den Antworten ergaben,
an Details kann ich mich so nicht erinnern.
Nickel: Ist Ihnen zum Inhalt etwas erinnerlich?
Behr: Es wurde abgehandelt, welche Aufgaben Herr Friedrich in der Firma
hatte. Es gab Fragen zu den Schriftstücken, wer der Verfasser war
und was der Hintergrund für die Erstellung der Schriftstücke
war.
Nickel: Können Sie sich erinnern, welche, gegebenenfalls ob, Schriftstücke
dem Herrn Friedrich vorgelegt wurden?
Behr: An alle erinnere ich mich nicht mehr, im wesentlichen waren es
zwei Schriftstücke, zum einen eine Liste erfolgter Zahlungen vom
bfb für Baumaschinen, auch einzelne Vorhaben von Herrn von Hermanni,
zum anderen ein Schriftstück, in dem es um Forderungen ging, die
verrechnet werden sollten.
Nickel: Woher kamen diese Unterlagen, haben Herr Büchner oder Sie
diese mitgebracht?
Behr: Die habe ich mitgebracht.
Nickel: Können Sie sich erinnern, was Herr Friedrich zu diesen
Schriftstücken gesagt hat?
Behr: Das erste Schriftstück, ich glaube die Anlage 1, da hielt
es Herr Friedrich für wahrscheinlich, dass er es diktiert, aber
nicht selbst geschrieben hat, zum zweiten wollte er keine Angaben machen.
Nickel: Ist nachgefragt worden zu diesen Schriftstücken? Können
Sie sich erinnern?
Behr: Es gab verschiedene Nachfragen, die wohl nicht im Protokoll der
Staatsanwaltschaft Hannover vermerkt sind. Das hielt ich für wichtig,
ich habe deshalb extra einen zusätzlichen Aktenvermerk gefertigt.
Nickel: Noch mal zum Zustandekommen dieses Aktenvermerkes, wie kam es
dazu?
Behr: Aufgrund der Tatsache, weil Friedrich keine Antwort gegeben hat
oder nicht gewillt war zu antworten und diese Fragen nicht im Protokoll
auftauchten, schien es mir und dem Kollegen wichtig, das aktenkundig
zu machen.
Nickel: Habe ich Sie richtig verstanden, dass es sich hier um Fragen
handelt, die Herr Friedrich nicht beantworten wollte und die nicht im
Protokoll aufgenommen sind?
Behr: Es gab eine Frage, auf die Herr Friedrich ausdrücklich geantwortet
hat, dass er hierzu nicht antworten will.
Nickel: Wissen Sie noch, auf was sich diese Frage bezogen hat, also
konkret?
Behr: Wie gesagt, diese Fragen sind nicht im Protokoll.
Nickel: Hat er gesagt, warum er nicht gewillt ist?
Behr: Warum er nicht gewillt war zu antworten weiß ich nicht.
Vielleicht wollte er sich nicht selbst belasten.
Nickel: Hat er dabei Erklärungen abgegeben oder hat er sich nicht
geäußert?
Behr: Nein, er hat sich nicht geäußert.
Nickel: Der Vermerk, wurde der mit Ihrem Kollegen in Hannover abgestimmt?
Behr: Ja, das ist der Aktenvermerk, den wir beide unterzeichnet haben.
Nickel: Ist über den Vermerk mit Herrn Büchner gesprochen
worden?
Behr: Nein, der Vermerk ist danach in einer Dienststelle der Kripo Hannover
gefertigt worden.
Nickel: Ist von Ihrer Seite aus mit Herrn Büchner diese Passage
oder dieses Problem auch in das ursprüngliche Protokoll mit aufzunehmen
gesprochen worden?
Behr: Daran erinnere ich mich nicht mehr, ich erinnere mich nur, dass
Herr Büchner sehr resolut kundgetan hat, dass er derjenige ist,
der die Vernehmung führt.
Nickel: Das Protokoll von Herrn Büchner haben Sie mit unterschrieben?
Behr: Ja.
Nickel: Wann wurde das Protokoll des Herrn Büchner geschrieben
und unterschrieben?
Behr: Ja, im Rahmen der Vernehmung, da war eine Schreibkraft, die parallel
dazu das Protokoll erstellt hat.
Nickel: Nach Aktenlage soll Herrn Friedrich das Schreiben "Hallo
Jürgen" vom 20.07.94 vorgelegt worden sein. Können Sie
sich daran noch erinnern?
Behr: Ja, das war das zweite Schreiben, um das es in der Vernehmung
ging. Herr Friedrich war nicht bereit, zu antworten.
Nickel: Haben Sie selbst im Vorfeld das Schreiben gelesen?
Behr: Davon gehe ich aus.
Nickel: Wie hat Herr Friedrich auf die Vorlage des Schreibens reagiert?
Behr: Er hat bis zu diesem Zeitpunkt ausführlich und bereitwillig
auf die Fragen geantwortet. Bei diesem Schreiben war er nicht mehr bereit
zu antworten.
Nickel: War das eine überlegte oder spontane Äußerung
des Friedrich?
Behr: Sehr spontan, er war offensichtlich sehr erregt.
Nickel: Können Sie sich erinnern, ob er sich dieses Schreiben genau
durchgelesen hat? Hatte er die Möglichkeit dazu oder kannte er
es?
Behr: Ich glaube mich zu erinnern, dass ich den Eindruck hatte, dass
er das Schreiben kannte.
Nickel: Woraus leiten Sie Ihre Vermutung, Annahme ab, dass er dieses
Schreiben kannte?
Behr: Also, wenn man sich erregt über ein Schreiben, was man nicht
durchgelesen hat, da habe ich für mich abgeleitet, das er das Schreiben
kennt.
Nickel: Das Schreiben "Hallo Jürgen" hat mehrere Seiten.
Können Sie sich erinnern, ob er einzelne Seiten gelesen hat?
Behr: So detailliert erinnere ich mich da nicht dran.
Nickel: Woran erinnern Sie sich denn?
Behr: Ich glaube, dass er alle vier Seiten mal so mit einem Blick gewürdigt
hat. Er hat keine Zeit gehabt, sich das Schreiben detailliert durchzulesen.
Da aber seine Reaktion spontan und heftig war, nehme ich an, dass er
es kannte. In der Kürze der Zeit hat er es sicher nicht durchgelesen.
Nickel: Hat sich nach der Lesung dieses Schreibens die Erregung des
Herrn Friedrich wieder gedämpft oder war er weiter erregt?
Behr: Nein, er hat sich dann wieder beruhigt, als der Staatsanwalt zu
anderen Fragen übergegangen ist.
Nickel: Hat Herr Büchner im Zusammenhang mit dem Aussageverhalten
des Herrn Friedrich über Zwangsmaßnahmen gesprochen oder
angedroht?
Behr: Nein gar nicht. Daran erinnere ich mich nicht.
Nickel: In der Vernehmung des Friedrich taucht die Formulierung "Hälftige
Überschussbeteiligung" auf. Sagt Ihnen das etwas im Zusammenhang
mit der Vernehmung des Herrn Friedrich?
Behr: Nein, zu dem Sachverhalt als solchem ist das heute sehr schwer
nachzuvollziehen. Ich denke, dass mit Herrn Friedrich darüber gesprochen
wurde, er wollte aber nichts sagen.
Nickel: Vorhalt S. 333 Anlage 2 zum Thema hälftige Überschussbeteiligung"
Ihnen wird ein weiteres Schriftstück, welches als Anlage 2 zur
Zeugenvernahme beigefügt wird, ... Antwort: Dazu möchte ich
mich nicht äußern. Wenn ich noch einmal zu der hälftigen
Überschussbeteiligung gefragt werde, so möchte ich dazu sagen,
dass ich dafür zur Zeit keine Erklärung habe und keine Angaben
dazu machen möchte. Dieses sind Fragen, die an Herrn Sobiak gestellt
werden müssten, denn ich bin bei möglichen Gesprächen
zwischen Herrn Sobiak und Herrn von Hermanni über derartige Teilungsvereinbarungen
nicht dabei gewesen, wenn es eine derartige Teilung überhaupt gegeben
hat, über die gesprochen hätte werden können"
Können Sie sich an diese Aussage des Friedrich erinnern?
Behr: Wenn es so im Protokoll der Vernehmung steht, dann ist es so gesagt
worden. Ich habe keine genauen Erinnerungen.
Nickel: Können Sie was zum Zustandekommen der Aussage sagen , einem
möglichen Widerspruch?
Behr: Ich denke mal, Herr Friedrich hat das so geäußert und
Herr Büchner hat das durch seine Schreibkraft so zu Protokoll nehmen
lassen, Herr Friedrich hatte keine Einwände.
Nickel: Waren Gegenstand der Vernehmung auch Gespräche zwischen
Herrn Sobiak und Herrn von Hermanni im Hause von Hermanni? Können
Sie sich daran erinnern?
Behr: Nein, daran habe ich keine Erinnerung, sollte dazu was im Protokoll
vermerkt sein, verweise ich darauf.
Thiele: Wie erfolgte die Protokollierung? Wurde einzeln oder
im Zusammenhang protokolliert?
Behr: Es gab Fragen des Staatsanwaltes an Friedrich, dann gegebenenfalls
Antworten auf die Fragen, eventuell Nachfragen, dann hat der Staatsanwalt
im Beisein des Friedrich und im Blickkontakt mit ihm der Schreibkraft
diktiert.
Thiele: Also eine Art Zusammenfassung?
Behr: Ja, also was im Protokoll aufgeschrieben ist, ist im Wesentlichen
die Aussage des Friedrich.
Thiele: War Herr Friedrich damit einverstanden?
Behr: Herr Friedrich erklärte sich durch seine Unterschrift einverstanden.
Nickel: Vorhalt 337 der Akte "...berief sich nicht auf
sein Zeugnisverweigerungsrecht..."
Warum ist dieses Zeugnisverweigerungsrecht erwähnt worden und ausdrücklich
vermerkt worden?
Behr: Ich gehe mal heute davon aus, dass es sich um einen Schreibfehler
handelt, es ist vielmehr das Aussageverweigerungsrecht. Das ist offensichtlich
ein Fehler. Warum das ausdrücklich vermerkt ist, schlussfolgere
ich. Das Herr Friedrich nicht ausschließlich vom Aussageverweigerungsrecht
Gebrauch gemacht hat und offensichtlich auch nicht ausdrücklich
auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verwiesen hat, war für mich
Anlass und wichtig, das so zu dokumentieren.
Nickel: Das schlussfolgern Sie jetzt im Nachhinein?
Behr: Ja, das schlussfolgere ich jetzt im Nachhinein, kann mich aber
im Detail nicht erinnern.
Nickel: Hat die Staatsanwaltschaft Fragen?
Gast: Keine Fragen.
Meschkat: Haben Sie sich nach der Vernehmung danach mit dem Staatsanwalt
über die Vernehmung unterhalten? Haben Sie eine Wertung vorgenommen?
Wie sind Sie auseinander gegangen?
Behr: Ich kann mich heute nicht mehr erinnern. Es wird Gründe gegeben
haben, dass ich damals den Aktenvermerk geschrieben habe. Ich kann mich
noch sehr genau erinnern, dass Staatsanwalt Büchner sehr resolut
darauf bestanden hat, dass das Protokoll so gefertigt wird, wie er es
wollte.
Meschkat: Haben Sie sich darüber unterhalten über das Aussageverhalten
des Zeugen? Warum der nichts sagt, haben Sie das noch mal erörtert?
Behr: Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass wir uns danach
mit Büchner unterhalten haben.
Schurig: Haben Sie sich denn mit Ihren Kollegen in Hannover über
den Vermerk unterhalten?
Behr: Davon gehe ich aus, dass ich den Aktenvermerk mit dem Beamten
aus Hannover besprochen hatte, da er die gleiche Position bezogen hat
und wir es als notwendig ansahen, den Aktenvermerk zu fertigen.
Schurig: Haben Sie daran noch Erinnerungen oder keine Erinnerungen mehr,
weil Sie sagen, Sie gehen davon aus?
Behr: Im Nachgang an die Vernehmung sind wir zum Durchsuchungsobjekt
zu Herrn Sobiak gefahren. Es kann sein, dass wir uns auf der Fahrt verständigt
haben, den Aktenvermerk zu fertigen.
Auerswald: Mir fehlen die Worte angesichts der Tatsache, dass
sich die Kriminalbeamten an nichts erinnern können!
Nickel: Also keine Fragen.
v.Hermanni: Herr Hochberg hat hier im Gericht ausgesagt, dass
er bei dem Vermerk Hallo Jürgen zwar im Jahr 1998 noch nicht, aber
vor der Vernahme am 9.6.99 gesehen hatte, dass der Vermerk mit zwei
Schreibmaschinen geschrieben wurde. Sie haben vorhin ausgesagt, dass
Sie für die Vernahme am 9. Juni eingewiesen wurden.
Behr: Ich kann mich daran nicht mehr erinnern.
v.Hermanni: Hat Herr Hochberg Sie darauf aufmerksam gemacht?
Behr: Ich halte es für möglich, ich kann mich an dieses Detail
nicht erinnern, da dies in der Vernehmung nicht Gegenstand war.
v.Hermanni: Versuchen Sie sich mal bitte zu erinnern.
Behr: Ich kann es nicht ausschließen, aber ich halte es für
wenig wahrscheinlich, dass wir solche Details im Vorfeld der Vernehmung
besprochen haben.
Ende der Zeugenvernahme 13.43 Uhr.