Durch die vor Gericht vorgenommenen Zeugenbefragungen ist der Verteidigung und Öffentlichkeit bekannt geworden, dass die im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt aufgenommenen Zeugenaussagen verfälscht wurden. Man hat nicht nur einseitig ermittelt, man hat auch wesentliche Erkenntnisse vollkommen weggelassen oder sie entstellend dargestellt. Ferner wurde in Themenfeldern ermittelt, in denen kein begründeter Anfangsverdacht bestand. Man muss sich seines rechtswidrigen Handelns auch bewußt gewesen sein, nahm man Aussagen hierzu in die Protokolle gar nicht erst auf. Da die Zeugenaussagen vom Gericht nicht mitprotokolliert werden, besteht natürlich die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft im Nachhinein die gerichtlichen Zeugenaussagen mal wieder "uminterpretiert und umdeutet". Aus diesem Grunde hat die Verteidigung veranlasst, dass jeweils zwei Personen Wortprotokolle führen. Im Folgenden werden zunächst veröffentlicht: |
||
|
|
||