Zeugenvernahme des Herrn Jens Hochberg



Zeugenvernahme 18.12.01, 12.00 Uhr
Hochberg, Jens
43 Jahre
Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität

Belehrung erfolgt.

Nickel: Waren Sie in dem Ermittlungsverfahren mit Ermittlungshandlungen befasst?

Hochberg: Ich war der verantwortliche Ermittlungsführer.

Nickel: Waren weitere Beamte befasst?

Hochberg: Selbstverständlich.

Nickel: Welche?

Hochberg: Zeitweise das gesamte Dezernat.

Nickel: Haben Sie selbst Vernehmungen durchgeführt?

Hochberg: Ja.

Nickel: Von wem?

Hochberg: Das waren alles Beschuldigtenvernahmen.

Nickel: Von wem?

Hochberg: Von Hermanni, Sobiak, Degenhardt, Clausnitzer und Fröhlich.

Nickel: Mehr als eine bei Herrn Fröhlich?

Hochberg: Ich nur eine.

Nickel: Die erste?

Hochberg: Es war die erste.

Nickel: Wann war das?

Hochberg: Der Zeitpunkt ist mir nicht erinnerlich. Es war eine schriftliche Ladung. Die Vernehmung war komplikationslos.

Nickel: Wann wurde der Tatvorwurf erhoben und welcher?

Hochberg: Verdacht des Betruges, 250 TDM.

Nickel: In welchem Zusammenhang stand das mit Herrn Fröhlich?

Hochberg: Mit der sachlich-richtig Zeichnung der Rechnungen und dem Zeitpunkt der
Rechnungslegung.

Nickel: Was war der konkrete Tatvorwurf?

Hochberg: Das steht auf dem Deckblatt der Beschuldigtenvernahme.

Nickel: Können Sie sich erinnern, ob Herr Fröhlich Angaben gemacht hat, gab es Nachfragen, wurden die Aussagen protokolliert?

Hochberg: Es wurde protokolliert, Nachfragen gestellt und Rechnungen vorgelegt.

Nickel: Wie lange?

Hochberg: Zwei bis zweieinhalb Stunden.

Nickel: Gab es Unterbrechungen?

Hochberg: Nein.

Nickel: Wurden Unterlagen vorgelegt?

Hochberg: Mietrechnungen.

Nickel: Andere Unterlagen?

Hochberg: Möglicherweise die Lieferscheine von Fischer & Jung.

Nickel: Fotos?

Hochberg: Nein.

Nickel: Können Sie sich erinnern, welche Angaben Herr Fröhlich zu den Rechnungen
gemacht hat?

Hochberg: Er war in Abwesenheit des Vorgesetzten Clausnitzer zeichnungsberechtigt. Er hat gesagt, er ist nicht verantwortlich für die Zeit, als die Maschinen bereits im Besitz des ABM-Stützpunktes waren.

Nickel: Was bedeutet die sachlich-richtig Zeichnung?

Hochberg: Das bedeutet, dass die Maschine vorhanden ist.

Nickel: War das Ihre Auffassung?

Hochberg: Die des Herrn Fröhlich.

Nickel: Hat er das so zum Ausdruck gebracht.

Hochberg: Ich denke schon.

Nickel: Haben Sie Herrn Fröhlich zum Privathaus des Herrn von Hermanni befragt?

Hochberg: Nein.

Nickel: Herr Fröhlich hat gesagt, das war Gegenstand der Vernehmung.

Hochberg: Das glaube ich eher nicht.

Nickel: Er soll nie etwas davon gehört haben?

Hochberg. Ist mir nicht erinnerlich.

Nickel: Waren weitere Personen bei der Vernehmung anwesend?

Hochberg: Nein.

Nickel: Gab es weitere Personen, die hinzutraten?

Hochberg: Ich wüßte nicht.

Nickel: Welche Aussagen sind Ihnen zum Betonbrecher erinnerlich?

Hochberg: Da fehlt mir der Zusammenhang.

Nickel: Zum Zeitpunkt der Vernehmung des Herrn Fröhlich, wussten Sie da, wie ein
Betonbrecher aussieht?

Hochberg: Ja ich habe selbst einen gesehen und auch Fotos gesehen.

Nickel: Ist die Beschreibung des Betonbrechers mit Herrn Fröhlich erörtert worden?

Hochberg: Kann ich nichts zu sagen.

Nickel: Es gibt eine Erklärung von Herrn Fröhlich, dass ihm eine Mappe mit Fotos vorgelegt wurde?

Hochberg: Ist mir nicht erinnerlich.

Nickel: Es kam eine Kollegin von Ihnen mit einer Mappe mit Fotos herein?

Hochberg: Ist mir nicht erinnerlich.

Nickel: Es gab eine Inaugenscheinnahme der Fotos und danach eine Vernehmung zur Hierarchie im bfb?

Hochberg: Durchaus möglich.

Nickel: Können Sie sich an die Kollegin erinnern?

Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.

Nickel: Gab es im Vorgespräch eine Fragestellung zum Verhältnis Fröhlich / von Hermanni?

Hochberg: Ich glaube schon. Ich habe ihn gefragt nach der Anweisung, sachlich richtig zu
zeichnen. Ob dieses von von Hermanni oder anderen angewiesen wurde.

Bonell-Zwischenruf (Text fehlt)

Nickel: Ich wiederhole meine Frage.

Hochberg: Die Frage ist beantwortet.

Nickel: Was haben Sie für eine Erinnerung zur Täuschung? Herr Fröhlich hat vorgetragen, dass Sie ihm gesagt haben, "Ihr seid ja alle von von Hermanni getäuscht worden".

Hochberg: Das habe ich so nicht gesagt.

Nickel: Was haben Sie gesagt?

Hochberg: Durch andere Vernehmungen war bereits bekannt, dass Herr von Hermanni Anweisungen gegeben hatte, Rechnungen sachlich richtig zu zeichnen. Es kann durchaus sein, dass ich das in diesem Zusammenhang so gesagt habe.

Nickel: Haben Sie mit Herrn Fröhlich während der Vernahme Berechnungen vorgenommen?

Hochberg: Es ist durchaus möglich, dass ich Rechnungen von anderen Beträgen abgezogen habe.

Nickel: Herr Fröhlich gibt an, es sind Modellrechnungen zum Schaden vorgenommen worden.

Hochberg: Ist mir nicht erinnerlich.

Nickel: Was hat Herr Fröhlich Ihnen während der Vernehmung zum Begriff "Sachlich
richtig" gesagt?

Hochberg: Es bedeutet, dass die Maschinen vorhanden waren.

Nickel: Ich zitiere aus der Erklärung des Herrn Fröhlich "Prämisse des Herrn Hochberg war die körperliche Anwesenheit von Maschinen".

Hochberg: Das hat Herr Fröhlich so ausgesagt, das ist nicht meine Schlussfolgerung.

Nickel: Laut Aussage des Herrn Fröhlich bedeutet das, es wurden Leistungen erbracht.

Hochberg: Nein.


Gast: Haben Sie eine Erinnerung, ob Herr Fröhlich sein Tun im Nachhinein anders sieht?

Hochberg: Herr Fröhlich hat gesagt, er lehnt jede Verantwortung ab. Er hatte die
Anweisung abzuzeichnen.

Gast: Können Sie sich an Einzelheiten erinnern?

Hochberg: Frau Degenhardt informierte ihn, dass die Rechnungen weiterzureichen waren.

Gast: Fühlte er sich nach Ihrer Erinnerung dafür verantwortlich?

Hochberg: Ich glaube schon.

Gast: Wieso?

Hochberg: Ich bin nicht ganz sicher, denke aber, er hat gesagt, dass er sich dafür verantwortlich fühlt.

Gast: Welche Aussagen gab es zum Brecher II ?

Hochberg: Herr Fröhlich hat gesagt, dieser sei nicht nötig gewesen.

Gast: Während der Vernahme?

Hochberg: Ja. Er sagte "Wir hielten die Anschaffung eines zweiten Brechers nicht für notwendig." Es sei eine direkte Absprache zwischen Sobiak und von Hermanni gewesen.

Gast: Was können Sie zur Betriebsführung sagen?

Hochberg: Der Betrieb war zugeschnitten auf Herrn von Hermanni. Er ist eine dominante
Person.

Gast: Die Äußerung "muß körperlich da sein", was aber nicht im Protokoll steht, im
Zusammenhang mit Leistungen und Baufeldern, können Sie sich daran erinnern?

Hochberg: Daran habe ich keine Erinnerung.

Gast: Warum hat Herr Fröhlich auf die Weise gehandelt?

Hochberg: Auf Weisung von Frau Degenhardt, nach Rücksprache mit Herrn von Hermanni.


Reuter: Haben Sie sich auf heute vorbereitet?

Hochberg: Ich habe die Protokolle noch einmal gelesen.

Reuter: Mir fällt ein erheblicher Gegensatz zum Protokoll auf. Ist es möglich, dass bestimmte Dinge nicht protokolliert wurden?

Hochberg: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Vernehmung zu protokollieren, wortgetreu, zusammengefasst oder Kombi. Ich habe in diesem Fall Kombi gewählt. Ich habe die Vorgespräche nicht wortgetreu protokolliert.

Reuter: Nur das, was Sie für wichtig hielten?

Hochberg: Nicht nur ich.

Reuter: Zum Privathaus von Hermanni wurde Person zur Vernehmung hinzugezogen. Sie haben erklärt, dass von Hermanni alle getäuscht habe.

Hochberg: Da muss ich mich nicht dran erinnern. Ich kann mich an solche Sachen nicht erinnern.

Reuter: Die Erklärung, was "sachlich richtig" bedeutet, ist das Ihre Vorstellung?

Hochberg: Im Nachhinein genau das, was der Herr Fröhlich gesagt hat.

Reuter: Also die körperliche Anwesenheit von Maschinen?

Hochberg: Ja.

Reuter: Ist das nicht eher die Meinung von Herrn Hochberg?

Hochberg: Nein.

Reuter: Protokoll Bl. 5 "Mir wurden die aufgeführten Rechnungen sowie die Kauf- und Lieferdaten der einzelnen Baumaschinen vorgelegt". War Ihnen denn die Absprache mit Dr. Böckenförde bekannt? Wußten Sie von der Verfahrensweise der Abrechnung?

Hochberg: Ja.

Reuter: Eine Nachfrage zur Formulierung "...eigentlich unmöglich". Ist Ihnen das
erinnerlich? Haben Sie das nachgeprüft?

Hochberg: Ich denke schon.

Reuter: Haben Sie anhand einer Modellrechnung mit Herrn Fröhlich über den Schaden
diskutiert?

Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.


Meschkat: Haben Sie eine Erinnerung an ein Telefonat mit Herrn Gast am 14. Juli 1998?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Auszugsweiser Vorhalt aus dem Vermerk des Herrn Hochberg vom
14.07.1998, Punkt 2:
"Bei diesen Vernehmungen ist jedoch auf Anhaltspunkte zu achten, ob Arbeitnehmer der bfb bezahlt durch das Arbeitsamt - an Privatobjekten HERMANNI gearbeitet haben..."
Haben Sie eine Erinnerung an diesen Vermerk?

Hochberg: Keine Erinnerung, wenn ich es so aufgeschrieben habe, wird es wohl so sein.

Meschkat: Haben Sie Herrn Fröhlich zum Privathaus des Herrn von Hermanni befragt?

Hochberg: Wenn ich danach gefragt hätte wäre das im Protokoll. Ich hätte sicher danach fragen müssen.

Meschkat: Gab es zwischen Herrn Gast und Ihnen eine Absprache oder Info, dass da etwas gewesen sei? Gab es einen Anfangsverdacht?

Hochberg: Nein, wobei, es kann durchaus möglich sein, dass von solchen Sachen in der Zeugenvernahme Sobiak oder Friederich die Rede war.

Meschkat: In der Beschuldigtenvernahme des Herrn Fröhlich, bei Mitarbeitern des bfb haben Sie nicht danach gefragt?

Hochberg: Ist mir nicht erinnerlich.

Meschkat: Herr Fröhlich sagt aber - .

Hochberg: Das ist seine Aussage.

Meschkat: Haben Sie Herrn Fröhlich bei der Beschuldigtenvernahme Unterlagen zur Kostenermittlung vorgelegt?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Die haben Sie Herrn Fröhlich nicht vorgelegt?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Haben Ihnen am 01.11.99 Unterlagen vorgelegen von Dr. Böckenförde und
Dr. Koppe?

Hochberg: Ja.

Meschkat: Sind Sie sicher?

Hochberg: Ja.

Meschkat: Wie ist das denn möglich, die Unterlagen gingen Ihnen doch erst einen Monat später zu!

Hochberg: Keine Antwort. Schulterzucken des Zeugen.

Meschkat: Im Sommer 2000 fertigten Sie einen Abschlussbericht. Sind Sie derzeit in diesem Verfahren noch tätig?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Wurden Sie mit weiteren Ermittlungshandlungen beauftragt? Haben Sie Ermittlungshandlungen vorgenommen?

Hochberg: Es gibt ein Verfahren zum Betonbrecher KK 75 S im Hafen. Das hat aber ein anderes Aktenzeichen.

Meschkat: Welcher Zusammenhang besteht zwischen den beiden Verfahren?

Hochberg: Das ist für mich ein vollkommen neues Verfahren gegen Fischer & Jung.

Meschkat: Hatten Sie vor dem Termin heute ein Gespräch mit dem Staatsanwalt?

Hochberg: Nein.

Meschkat: Es wurde eine Untersuchung des Brechers II beantragt. Ist Ihnen der Hinweis, von Herrn von Hermanni, dass dort im Jahr 2000 eine Verjährung eintrat, bekannt?

Hochberg: Ja, die Verjährung ist bekannt.

Meschkat: Was ist der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, mit welchem Sie jetzt betraut sind?

Hochberg: Die Feststellung, ob ein neuer Motor eingebaut wurde und ob die Nummern verändert wurden.


S
churig: Sie sagten, die Vernehmung des Herrn Fröhlich war relativ komplikationslos. Was bedeutet das?

Hochberg: Herr Fröhlich konnte sich erinnern.

Schurig: Und das ist komplikationslos?

Hochberg: Ja.

Schurig: Haben Sie Rechnungen von Fischer & Jung vorgelegt?

Hochberg: Rechnungen von Sobiak, möglicherweise Lieferscheine von Fischer & Jung.

Schurig: Woher hatten Sie die Lieferscheine?

Hochberg: Aus der Sicherstellung bei Fischer & Jung.

Schurig: Wo wurden die aufbewahrt? In einem Ordner? Waren es viele, wenige?

Hochberg: Sieben Hängehefter von Fischer & Jung.

Schurig: Haben Sie Prospekte vorgelegt? Und gefragt, welcher Typ dazu passt?

Hochberg: Nein.

Schurig: Vorhalt aus Vernahme des Herrn Fröhlich " Mir wurde ein Ordner mit einem
Prospekten vorgelegt". Darauf sagten Sie, Herr Hochberg, :genau den meine
ich".

Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.

Schurig: Haben Sie bei der ZV des Herrn Dr. Böckenförde diesem den Haftbefehl gegen Herrn von Hermanni vorgelegt?

Hochberg: Ja, die ersten drei Seiten.


Hartung: War bei der Beschuldigtenvernahme Fröhlich die Frage erheblich, was mit der Unterschrift "sachlich richtig" zum Ausdruck kommen sollte? War das erheblich?

Hochberg: Ich denke schon.

Hartung: Was hat Herr Fröhlich mit dieser Handlung der "sachlich-richtig-Zeichnung" bezweckt? Haben Sie Herrn Fröhlich diese Frage gestellt?

Hochberg: Ich denke schon.

Hartung: Das taucht im Protokoll aber nicht auf.

Hochberg: Dann muss ich es mit der Beschuldigtenvernahme Clausnitzer verwechselt
haben.

Hartung: Welche Bedeutung hatte die Unterschrift für Herrn Fröhlich?....

Hochberg: Das weiß ich doch nicht. Das müssen Sie Herrn Fröhlich fragen.

Hartung: Wen sollte er getäuscht haben?

Hochberg: Das kann ich jetzt nicht beantworten.


Bonell: Sie wissen nicht, wer - wenn es so ist - getäuscht wurde?

Hochberg: Mir ist bekannt, wen Herr Fröhlich getäuscht hat. Pause Die GBG.

Bonell: Sie sagten, Herr Fröhlich habe auf Anweisung der Frau Degenhardt gehandelt. Wann hat er die Weisung erhalten?

Hochberg: Aus gegebenem Anlass.

Bonell: Haben Sie nachgefragt?

Hochberg: Nein.

Bonell: Warum nicht?

Hochberg: Das war die Aussage Fröhlich, die Formulierung hat mir gereicht.

Bonell: Warum? Daraufhin wurde der Haftbefehl für Frau Degenhardt ausgestellt, der
"gegebene Anlass" hat ausgereicht?

Hochberg: Es war ausreichend.

Bonell: Haben Sie nachgefragt, ob Frau Degenhardt weisungsberechtigt war?

Hochberg: Herr Fröhlich war Stellvertreter von Herrn Clausnitzer, Clausnitzer hat die Frage beantwortet. Das impliziert die gleiche Sache.

Bonell: Sie hätten fragen müssen, ob die Weisungen berechtigt waren. Sie sind der Ermittlungsführer und hinterfragen nicht?

Hochberg: Der Zeuge gibt keine Antwort


Heise: Die Absprachen zwischen WEP und bfb kannten Sie zum Zeitpunkt der Vernahme des Herrn Fröhlich, haben Sie zu Professor Reuter gesagt. Halten Sie das jetzt nach der Befragung durch Herrn Meschkat noch aufrecht oder ziehen Sie zurück?

Hochberg: Kann ich nichts zu sagen.

Heise: Kannten Sie zudem schriftliche Dokumente? Welche?

Hochberg: Kann ich nichts zu sagen.

Heise: Welche Absprachen zwischen WEP und bfb kennen Sie heute?

Hochberg: Aus der Vernahme Müller ist bekannt, dass Absprachen zwischen Till und ihm oder von Hermanni getroffen waren, es war auch bekannt, dass für bestimmte
Leistungen noch Geld abgefordert werden konnte.

Heise: Ist das alles?

Hochberg: Es gibt gewisse Protokolle, wo festgelegt wurde, das rückwirkend Rechnungen
gelegt wurden.

Heise: Fußt diese Feststellung auf Vereinbarungen zwischen den Verantwortlichen?

Hochberg: Ja.

Heise: Wußten Sie das zur Einvernahme des Herrn Fröhlich?

Hochberg. Weiß ich nicht.

Fröhlich: Sie sagten vorhin, dass in Ihrem Protokoll alle wesentlichen Punkte vorhanden sind.
Ist Ihnen bekannt, dass ich am 19.10.2000 eine schriftliche Stellungnahme abgegeben habe?

Hochberg: Nein.

Fröhlich: Wissen Sie auch nicht, dass ich da Stellung zu diesen Punkten, die Sie mich nicht gefragt haben, genommen habe?

Hochberg: Nein.

Fröhlich: Haben Sie mich nach der "sachlich - richtig" Zeichnung gefragt?

Hochberg: Ja.

Fröhlich: Nein! Ich habe geschrieben, dass es noch keine Festlegungen zu diesem Zeitpunkt gab.
Wir haben lange diskutiert, Sie haben dann ein Telefonat geführt und den Ordner bringen lassen. Als ich Ihnen gesagt habe, dass der Brecher auf dem Prospekt nichts mit dem im bfb zu tun hat, haben Sie den Ordner zugeschlagen und mit mir über die Struktur des bfb gesprochen. Können Sie sich daran erinnern?

Hochberg: Tut mir leid.

Fröhlich: Ich habe Ihnen eine Modellrechnung aufgemacht und Ihnen vorgerechnet, dass kein Schaden entstanden ist. Ich sagte Ihnen, dass es nicht darum ging, ob bezahlt war, sondern wann die Vorleistung erbracht wurde und wie dann abgerechnet wurde. Können Sie sich daran erinnern?

Hochberg: Nein.

Fröhlich: Ich habe Ihnen erklärt, dass ein Kontrollinstrument aufgebaut wurde und jeder Vorgang abgelichtet und abgeheftet wurde.

Hochberg: Sie haben gesagt, dass Sie die Unterlagen nicht haben und auch nicht herangekommen sind.

Fröhlich: Also haben wir uns ja doch darüber unterhalten!
Sind wir hier jetzt im völlig falschen Bahnhof!

v. Hermanni: Zunächst zu den Baumaschinen. Wenn eine Firma sich eine Maschine kauft, kommt erst die Rechnung oder erst das Angebot?

Hochberg: Erst das Angebot.

v. Hermanni: Ist Ihnen aufgefallen, dass dies bei Fischer & Jung nicht der Fall war? Die Angebote kamen nach der Rechnungslegung.

Hochberg: Ja.

v. Hermanni: Was war Ihre Schlussfolgerung?

Hochberg: Keine.

v. Hermanni: Das glaube ich Ihnen nicht. Haben Sie dazu Vermerke gefertigt?

Hochberg: Nein, ich habe das als gegeben hingenommen.

v. Hermanni: Haben das alle im Gerichtssaal verstanden, muss man noch ausführen, was es bedeutet?

Nickel: Herr von Hermanni, bitte!

v. Hermanni: Herr Vorsitzender, vielleicht darf ich den Herrn Professor Reuter bitten- auch wenn er um 13.30 Uhr beenden wollte - ob er noch 5 Minuten Zeit hat?

Nickel: Wenn Herr Professor Reuter nichts dagegen hat? Gut, also noch 5 Minuten.

v. Hermanni: Kommen wir nun zu meinen angeblichen Verdunkelungshandlungen. Wer hat Sie am 9. November 1999 auf die Arbeitsakten aufmerksam gemacht?

Hochberg: Sie.

v. Hermanni: Wo befanden sich diese?

Hochberg: In Ihrem Arbeitsbereich.

v. Hermanni: Warum haben Sie sie nicht mitgenommen?

Hochberg: Die Arbeitsakten waren nicht relevant zu diesem Zeitpunkt.

v. Hermanni: Ich hatte Ihnen auf einem Blatt Papier aufgemalt, dass Sie drei Gruppen von Akten beschlagnahmt haben, alle ABM Akten, alle Personaldaten und alle Rechnungen, die diese miteinander verbindenden Arbeitsakten aber nicht.
Warum wurde der Vermerk über den 09.11.99 nicht unter LKA Vermerke abgeheftet? Wurde dieser Vermerk nicht unter LKA Vermerke abgeheftet um die Gerichte nicht darauf aufmerksam zu machen, dass ich diese Akten selbst angeboten hatte?

Hochberg: Ich weiss schon worauf Sie hinauswollen. Aber wir waren wegen der Beschlagnahme von Bordbüchern unterwegs. Das war am Dienstag oder Mittwoch und da war ich mir noch nicht im Klaren ob die Arbeitsakten wichtig sind. Daher ist der Vermerk bei den Beschlagnahmungen abgeheftet worden.

v. Hermanni: Wurden Sie und von wem, am Freitag , den 12.11.1999 auf einen 2. Aktenstapel im Tiefbau des bfb in der Friederikenstrasse aufmerksam gemacht?

Hochberg: Von Ihnen.

v. Hermanni: Wussten Sie am 12.11.1999 welche Akten bzw. Materialien sich in welchem der zwei Stapel befanden?

Hochberg: Nein.

v. Hermanni Sind Sie am 12.11.99, nach Ihrem Besuch in der Hans Driesch Str. in das LKA oder in die Staatsanwaltschaft gefahren?

Hochberg: Kann ich nicht beantworten. Wohl ins LKA zurück.

v. Hermanni: Sie wollten bei Herrn Dr. Luttermann eine Beschlagnahme der Akten, die ich Ihnen am Mittwoch angeboten habe, durchführen?

Hochberg: Ich war am Freitag bei Ihnen und wollte die Akten holen, da waren sie aber nicht mehr. Sie wollten Sie mir nicht geben.

v. Hermanni: Ich konnte sie Ihnen nicht geben, weil sie sich nicht mehr in meinem Besitz befanden. Warum haben Sie nicht den zweiten Stapel Akten aus der Friederikenstraße geholt?

Zwischenruf Gast: Weil sie da noch nicht waren.

Hochberg: keine Antwort.

v. Hermanni: Ich habe die Akten zu meinem Anwalt, Herrn Dr. Luttermann, bringen lassen, um sie in der darauf folgenden Woche mit ihm gemeinsam durchzugehen. Woher wussten Sie davon, denn Sie haben noch am Freitag eine Hausdurchsuchung bei Herrn Dr. Luttermann veranlasst?

Hochberg: Keine Antwort.

v. Hermanni: Herr Nickel, damit wurde eine angebliche Verdunklung produziert, die Sie den
Haftbefehl in Kraft setzen ließ!

Der Vorsitzende Richter Nickel unterbricht die Befragung und vertagt die weitere Befragung des Zeugen auf den 29. Januar 2002. Herr Hochberg bittet um Mitteilung zu welchen Themen er das nächste mal befragt werden soll, worauf ihm mitgeteilt wird: zu allen Themen die das Gericht für notwendig hält.

Protokolliert durch zwei Personen.