Weitere Zeugenvernahme 29.01.2002 13.05 Uhr
Hochberg, Jens
43 Jahre
Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität
Nickel: Haben sich seit der letzten Zeugenvernahme und heute, haben
sich zwischen den Tagen Ergänzungen ergeben?
Hochberg: Nein.
Nickel: Welche weiteren Personen wurden von Ihnen als Beschuldigte vernommen?
Hochberg: Herr Clausnitzer und Frau Degenhardt.
Nickel: Beginnen wir mit Frau Degenhardt. Was war Gegenstand des Vorwurfs?
Hochberg: Beihilfe zum Betrug und zur Untreue in einer Größenordnung
von 300.000 DM. Es gab drei Vernahmen, bei zweien war Staatsanwalt Gast
dabei.
Nickel: Bei welchen Vernahmen war Herr Staatsanwalt Gast anwesend?
Hochberg: Ich weiß nicht mehr so genau, aber bei der ersten auf
jeden Fall.
Bonell: Er hat eine Vernehmung durchgeführt, bei den anderen
hat er die Schreibmaschine bedient.
Nickel: Woher wissen Sie das?
Bonell: Von meiner Mandantin.
Nickel: Wie war die Aufgabenverteilung?
Hochberg: Herr Gast war federführend, ich habe den PC bedient,
war aber berechtigt zu fragen.
Nickel: Was war der Anlass?
Hochberg: Die Durchsuchung der Wohnung von Frau Degenhardt.
Nickel: Wer war noch anwesend?
Hochberg: Der Ehemann und der Sohn.
Nickel: War der Staatsanwalt Gast anwesend?
Hochberg: Nein.
Nickel: Und wie kam es zur Vernehmung?
Hochberg: Frau Degenhardt war bereit, mit zur Dienststelle zu kommen
und auszusagen.
Nickel: Wie lange hat die Durchsuchung gedauert?
Hochberg: Weiß ich nicht mehr, ist schwer zu sagen, der Beginn
war 7.00 Uhr. Ungefähr anderthalb Stunden.
Nickel: Fand die Vernehmung am gleichen Tage statt?
Hochberg: Ja.
Nickel: Erfolgte die Vernehmung im Beisein von Herrn Gast?
Hochberg: Ja. Durch Herrn Gast auf unserer Dienststelle.
Nickel: Wieso?
Hochberg: Gast wollte.
Nickel: Ist das die übliche Verfahrensweise?
Hochberg: Nein.
Nickel: Woher wusste Herr Gast, das die Vernehmung stattfand?
Hochberg: Von mir.
Nickel: Wann wurde Herr Gast über die beabsichtigte Vernehmung
informiert?
Hochberg: Das war so geplant, dass sie an diesem Tag stattfinden sollte.
Nickel: Wann begann die Vernehmung?
Hochberg: Konkret kann ich das nicht sagen, ich bin der Meinung gegen
9 Uhr.
Nickel: Sind Vorwürfe erhoben worden?
Hochberg: Der Tatvorwurf steht auf dem Deckblatt. Es ging um Beihilfe
zur Veruntreuung und Betrug in acht Fällen.
Nickel: Wer hat die Vernehmung eröffnet?
Hochberg: Das war Herr Gast.
Nickel: Gab es Belehrungen?
Hochberg: Frau Degenhardt wurde belehrt, dass sie keine Angaben zu machen
braucht und jederzeit einen Anwalt hinzuziehen kann. In der ersten Phase
lief die Vernehmung etwas emotionsgeladen ab. Es wurden Fragen gestellt,
die hat Frau Degenhardt im Großen und Ganzen zusammenhängend
beantwortet.
Nickel: Wieso emotionsgeladen?
Hochberg: Frau Degenhardt fing an zu weinen.
Nickel: Wann?
Hochberg: Im ersten Drittel.
Nickel: Wurde die Vernehmung unterbrochen?
Hochberg: Das wollte Frau Degenhardt nicht.
Nickel: Können Sie sich daran erinnern, ob und welche Fragen Sie
gestellt haben?
Hochberg: Was Herr Gast gefragt hat oder was ich gefragt hat, weiß
ich nicht mehr. Frau Degenhardt hat im Zusammenhang geantwortet. Am
Anfang machte sie Angaben, wie lange sie im bfb war und was sie dort
machte. Sie war seit 1991 dort als Abteilungsleiterin für Materialwirtschaft
und war zuständig für Einkauf und die Beschaffung von Mitteln
und auch von Baumaschinen. Frau Degenhardt hat unter anderem angegeben,
dass es im GNO einen Finanzierungsplan gab, der so eng bemessen war,
dass sich der ABM-Stützpunkt entschloss, erst anzumieten und dann
rauszukaufen. Und Frau Degenhardt war dafür zuständig.
Nickel: Gab es weitere Angaben zum Tatvorwurf?
Hochberg: Sie wurden gefragt: gab es bei den Mietrechnungen Unstimmigkeiten.
Am Anfang sagte sie nein. Ihr wurden dann Mietrechnungen vorgelegt,
dann kamen die Tränen und sie war der Meinung, dass Herr von Hermanni
die sachlich-richtig- Zeichnung angewiesen habe, von Mietrechnungen,
die bereits im Anlagevermögen des ABM Stützpunktes waren.
Zwischenruf Bonell:
Stimmt nicht! Das hat Frau Degenhardt nicht ausgesagt. Bitte wörtlich
protokollieren!
Hochberg: Sie hat die Anweisung bekommen, dass Herr Clausnitzer sachlich
richtig zeichnen sollte. Herr Clausnitzer war der Meinung, dass er Schwierigkeiten
bekommen könnte, weil die Maschine noch nicht da war. Es wurden
auch Mietrechnungen für Zeiträume, in denen sich die Maschinen
bereits im Anlagevermögen des ABM-Stützpunktes befanden, vorgelegt.
Nickel: Darf ich Sie nochmals bitten? Das ist eine Korrektur der Aussage.
Bonell: Herr Hochberg wiederholt doch seine unrichtige Darstellung.
Ich beantrage wörtliche Protokollierung folgender Aussage:
"Herr von Hermanni gab Frau Degenhardt die Anweisung auch diejenigen
Mietrechnungen für Maschinen sachlich richtig zu zeichnen, die
bereits in das Anlagevermögen des ABM Stützpunktes gelangt
sind"
Nickel: Die Aufnahme ins Protokoll erfolgt auf Antrag von Herrn Bonell.
Pause Antrag wird verlesen
Nickel: Haben Sie gehört? Was können Sie dazu sagen. Wollen
Sie eine Erklärung abgeben?
Hochberg: Ich habe gesagt, dass Frau Degenhardt Rechnungen vorgelegt
wurden für Baumaschinen und Zeiträume, in denen diese sich
bereits im Anlagevermögen des Stützpunktes befanden. Frau
Degenhardt ging mit dem Stapel Rechnungen zu Herrn von Hermanni. Die
Rechnungen betrafen die KK114. Herr von Hermanni gab die Weisung, die
Rechnungen an WEP weiterzugeben.
Nickel: Ergänzungen, Herr Bonell?
Bonell: Ich ziehe den Antrag zurück, der Zusammenhang fehlt, das
ist ein anderer Hintergrund.
Ich stelle den Antrag, dass auch Herr Lehmann als Mitarbeiter meiner
Kanzlei, Mitschriften anfertigen darf.
13.45 Uhr Herr Prof. Reuter wieder anwesend.
StAin Fleier: Ich bitte den Richter darauf einzuwirken, dass
das Publikum ganz ganz still ist, auch kein Tuscheln und keine Lacher.
Ich bitte um absolute Ruhe. Es gibt auch so was wie sitzungspolizeiliche
Maßnahmen.
Hochberg: Frau Degenhardt wurden Rechnungen über Baumaschinen vorgelegt,
die bereits im Anlagevermögen des Stützpunktes waren. Frau
Degenhardt war zwar zuständig, hatte aber keinerlei Unterlagen.
Das Geschäft fand ausschließlich zwischen Herrn von Hermanni
und Herrn Sobiak statt.
Nickel: Frau Degenhardt, Ihr Einwurf aus der letzten Verhandlung,
dass nämlich nach den privaten Bauakten u. ä. des Herrn von
Hermanni gefragt wurde, bezog der sich auf die erste Vernehmung oder
eine andere?
Degenhardt: Das bezog sich auf die erste Vernehmung.
Zwischenruf Bonell:
Das hatte Herr Hochberg schon im bfb gefragt, das hat er jetzt alles
verschwiegen.
Nickel: Wann haben Sie das erste Mal mit Frau Degenhardt gesprochen?
Hochberg: Das erste Mal habe ich mit ihr in ihrer Wohnung gesprochen.
Bonell: Das ist eine Falschaussage. Sie haben während der
Durchsuchung im bfb am 09.06.99 mit ihr gesprochen
Hochberg: Ich befand mich an diesem Tag definitiv nicht im bfb, ich
habe die Durchsuchungen von der Dienststelle aus geleitet.
Bonell: Sie waren am 09.06.99 nicht im bfb?
Hochberg: Nein.
Bonell: Zwei oder drei Tage später?
Hochberg: Das ist möglich, 14 Tage später gab es auch noch
eine Hausdurchsuchung im bfb. An ein Gespräch mit Frau Degenhardt
habe ich keine Erinnerung, ich war bei Herrn von Hermanni.
Bonell: Vorhalt. Frau Degenhardt fragte nach einer Erklärung, was
im bfb eigentlich los sei. Darauf sagte er: ja dass kann ich Ihnen erklären.
Herr Hochberg legte den Durchsuchungsbeschluss vor und sagte, dass gegen
den Betriebsleiter des bfb ermittelt wird. Haben Sie nicht gefragt,
ob Frau Degenhardt persönliche Bauakten oder Unterlagen über
Privatbau von Herrn von Hermanni in ihrem Büro aufbewahrt?
Hochberg: Daran kann ich mich nicht erinnern.
Bonell: Was war Anlass für die Durchsuchung bei Frau Degenhardt?
Hochberg: Ein Durchsuchungsbeschluss.
Bonell: Das hat Gast doch nicht von sich aus gemacht, das beruht doch
auf einer Zuarbeit von Ihnen?
Hochberg: Ich habe der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, welche Objekte
durchsucht werden sollen. Ob ich das bei Frau Degenhardt vorgeschlagen
habe, weiß ich nicht mehr, müsste ich mich kundig machen
Bonell: Auch bei den anderen Beschuldigten?
Hochberg: Darauf kann ich nur unter Vorbehalt antworten, kann sein.
Bonell: Haben Sie Frau Degenhardt nach privaten Unterlagen von Herrn
von Hermanni gefragt?
Hochberg: Kann mich nicht erinnern.
Bonell: Und wenn ich Ihnen vorhalte, was meine Mandantin dazu sagt?
Hochberg: Da wird mein Erinnerungsvermögen nicht verbessert. Ich
halte es für unwahrscheinlich, dass Frau Degenhardt private Unterlagen
von Herrn von Hermanni zu Hause hat.
Bonell: Warum dann die Durchsuchung?
Hochberg: Sie arbeitet im bfb.
Bonell: Haben Sie nach Unterlagen von GFH oder Sobiak gefragt?
Hochberg: Keine Erinnerung, durchaus möglich.
Bonell: Warum?
Hochberg: Gegenstand der Untersuchung waren Baumaschinen.
Bonell: Wie haben Sie Frau Degenhardt motiviert mitzukommen?
Hochberg: Mit der Frage nach ihrer Bereitschaft dazu.
Bonell: Haben Sie ihr gesagt, dass der Staatsanwalt schon auf sie wartet?
Hochberg: Nein.
Bonell: Haben Sie gesagt, dass, wenn Frau Degenhardt nicht freiwillig
mitkommt, dass Sie dann in einer Stunde wieder da sind?
Hochberg: Das ist schon zwei Jahre her. Ich weiß nicht mehr so
genau. Ich bin der Meinung, dass zu dieser Zeit bereits Haftbefehl bestand.
Nickel: Es gab einen Antrag, aber keinen erlassenen Haftbefehl.
Der Antrag auf Haftbefehl wurde am 26.10.99 von der Staatsanwaltschaft
zurückgezogen.
Bonell: Wo ist Ihre Dienststelle?
Hochberg: Im Behördenzentrum Paunsdorf.
Bonell: Sie sind nicht in die Staatsanwaltschaft gefahren?
Hochberg: Das halte ich für möglich, aber ich denke doch ,
dass es in der Dienststelle war.
Bonell: Wo? Laut Protokoll war es in der Beethovenstraße 2.
Hochberg: o.k.
Bonell: Ist es richtig, dass Herr Gast Sie angewiesen hat Protokoll
zu schreiben und darauf Sie gefragt haben, ob Sie denn jetzt sein persönlicher
Protokollant sind?
Hochberg: Ich bin Ermittlungsführer und kein Protokollführer.
In Ausnahmefällen protokolliere ich aber schon mal.
Bonell: Das war also eine Herabwürdigung Ihrer Person?
Hochberg: Das war kein Herabwürdigen der Person. Ich bin Ermittlungsbeamter
und das Protokollieren gehört eigentlich nicht zu meinen Aufgaben.
Bonell: Wurde verlautet, dass Haftbefehl am 20.10.99 gegen Herrn Clausnitzer
erlassen wurde und dieser nur mit Mühe zurückgezogen werden
könne?
Hochberg: Da habe ich keine Erinnerung, kann ich nichts zu sagen.
Bonell: Hat Herr Gast Passagen aus der Vernehmung von Herrn Clausnitzer
vorgelesen?
Hochberg: Kann sein.
Bonell: Hat Herr Gast gesagt, Herr Clausnitzer ist nicht glaubwürdig,
er ist senil?
Hochberg: Eventuell.
Bonell: Was heißt das?
Hochberg: Sinngemäß kann sein, wortgetreu aber nicht. Er
konnte sich nicht erinnern.
Mehrere Zwischenrufe: Ach, und Sie?
Bonell: Hat der Herr Gast die Schlussfolgerung gezogen "Sie sehen
doch, Frau Degenhardt so wurden Sie von Herrn von Hermanni getäuscht?"
Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.
Bonell: Missbraucht?
Hochberg: Hä?
Bonell: Missbraucht im Sinne von Hintergangen, nicht sexuell!
Hochberg: Das kann ich beim besten Willen nicht sagen.
Bonell: Ist es richtig, dass Herr Gast zum Ende der Vernehmung gesagt
hat, das ist erst die Spitze des Eisberges?
Hochberg: Kann ich nichts zu sagen.
Bonell: Haben Sie Frau Degenhardt nach Hause gefahren?
Hochberg: Ja.
Bonell: Gingen die Gespräche während der Fahrt weiter?
Hochberg: Es ist möglich, dass ich ihr empfohlen habe, einen Rechtsanwalt
zu nehmen.
Bonell: Haben Sie sie nicht gefragt, was das Haus von Herrn von Hermanni
ihrer Meinung nach wohl gekostet hat?
Hochberg: Habe daran keine Erinnerung.
Bonell: Hat Frau Degenhardt nicht gesagt, wohl eine Million und Sie
haben darauf geantwortet "Aber Frau Degenhardt, Sie können
aber schlecht schätzen!"
Hochberg: Ich wusste damals nicht, was das Haus kostet.
Bonell: Haben Sie gesagt, dass Herr von Hermanni Mitarbeiter des bfb
auf seiner Privatbaustelle beschäftigt hat?
Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.
Bonell: Meinen Sie, dass sich Frau Degenhardt das alles aus den Fingern
saugt?
Hochberg: Sicher nicht, aber ich habe keine Erinnerung.
Bonell: Haben Sie Frau Degenhardt nach privaten Autos gefragt?
Hochberg: Ja.
Bonell: Haben Sie ihr Vorhaltungen gemacht, dass sie zwei BMW hat?
Hochberg: Möglich.
Bonell: Warum die Frage? Was hat das für einen Hintergrund?
Hochberg: Es gibt ein polizeiliches Auskunftssystem.
Bonell: Herr Hochberg, Sie sind doch Kriminalbeamter. Sie haben Sich
doch dabei etwas gedacht. Oder haben Sie nur gefragt, weil Sie Frau
Degenhardt so attraktiv fanden?
Hochberg: Es gibt ein polizeiliches Auskunftssystem.
Bonell: Wie und wo haben Sie Auskunft geholt?
Hochberg: Ich habe im polizeilichen Auskunftssystem alles abgefragt,
was zur Person Degenhardt wichtig war.
Bonell: Haben Sie gesagt, ach ich wollte Sie nur mal testen, ob Sie
die Wahrheit sagen?
Hochberg: Das halte ich für eher unwahrscheinlich.
Erklärung v. Hermanni:
Es gab ein Vieraugengespräch zwischen mir und Herrn Hochberg im
April 2000 im LKA. Es war ein zielorientiertes, freundliches und sachliches
Gespräch, nicht das wir uns hier missverstehen. Dort habe ich ihm
vorgehalten, dass er das Vertrauensverhältnis zwischen von Hermanni
und Degenhardt zerstört habe. Er sagte wörtlich "wir
verstehen unser Geschäft und dass das eine linke Nummer war, wissen
wir auch, aber wir haben unser Ziel erreicht.
Nickel: Herr Hochberg, was sagen Sie dazu.
Hochberg: Nur der erste Teil ist richtig. Herr von Hermanni hat mir
mehrmals vorgeworfen, dass die Vernehmungsmethoden wie im Krimi oder
verschärft seien. Irgendwann reißt auch einem Kriminalisten
der Geduldsfaden und da habe ich eben gesagt "wir verstehen unser
Geschäft".
Meschkat: Haben Sie Frau Degenhardt einen Haftbefehl gezeigt?
Hochberg: Nein.
Meschkat: Haben Sie darauf hingewiesen?
Hochberg: Nein.
Schurig: Ist es öfter vorgekommen, dass die Angeklagten
mit Vernehmungsprotokollen der anderen Beschuldigten konfrontiert worden?
Zum Beispiel wie beim Haftbefehl Clausnitzer?
Hochberg: Nicht auszuschließen, aber nicht normal.
Schurig: Können Sie ausschließen, dass Frau Degenhardt der
Haftbefehlsantrag vorgelegt wurde?
Hochberg: Das kann ich nicht ausschließen.
Fröhlich: Bei der Vernehmung vom letzten Mal haben Sie auf
die Frage von Herrn RA Hartung "wen sollte Herr Fröhlich getäuscht
haben?" geantwortet: "mir ist bekannt, wen Herr Fröhlich
getäuscht hat die GBG." Ich bin nie danach gefragt worden.
Warum taucht das Wort GBG weder in den Vernehmungen noch in den Protokollen
auf. Wieso? Was war Ursache und Anlass dafür zu behaupten, ich
hätte die GBG getäuscht.
Hochberg: Wie war jetzt Ihre Frage?
Fröhlich: Die Frage besteht im Grunde aus zwei Teilen: 1. Warum
taucht das Wort GBG nicht in den Vernehmungen auf und woher ziehen Sie
dann die Schlussfolgerungen, dass ich die GBG getäuscht habe?
Hochberg: Zur Beantwortung Ihrer ersten Frage: Ich habe Sie einmal vernommen,
ich kenne Ihre Einlassungen nicht. Die zweite und dritte Vernahme war
nicht in meinem Beisein.
Zu Ihrer zweiten Frage: Im GNO gab es VZOG- Flächen, die Verwaltung
fand durch die Kommune statt, aber die Flächen waren nicht in ihrem
Besitz. Deshalb wurde die GBG als 100%ige Tochter der Stadt gegründet,
die nahm z.B. Kredite auf. Die GBG war auch nicht in der Lage, die Geschäfte
zu führen. Deshalb wurde als Geschäftsbesorger WEP eingesetzt.
Der ABM-Stützpunkt wurde beauftragt, Abrissarbeiten durchzuführen.
Dafür benötigten sie Maschinen. Diese wurden im Auftrag und
zu Lasten der GBG angeschafft. Die Aufgabe des ABM-Stützpunkt war,
Rechnungen sachlich richtig zu zeichnen, Herr Fröhlich hat sachlich
richtig gezeichnet. WEP hat vom Konto der GBG Rechnungen bezahlt.
Fröhlich: Warum wurde ich dazu nicht befragt, das ist doch der
Hauptvorwurf. Ich habe häufig nach dem Vorwurf gefragt. Mich wundert
Ihre Aussage. Ihre Ermittlungen waren nach meinem Dafürhalten sehr
oberflächlich.
Hochberg: In der Beschuldigtenvernahme konnten Sie sich festlegen, darauf
wurde aufgebaut. Ich habe die weiteren Beschuldigtenvernahmen nicht
vorgenommen. Ich glaube schon, dass ich Ihnen eine Beschuldigung bekannt
gegeben habe.
Fröhlich: Die Frage war immer nur, warum Unterschrift geleistet
wurde, wenn die Maschinen noch gar nicht da sind.
Meschkat: Gibt es eine Bestätigung für eine Täuschungshandlung?
Von den Geschäftsführern der WEP oder GBG?
Hochberg: Es lag ein Verdacht vor.
Meschkat: Haben Sie das den Beschuldigten mitgeteilt?
Hochberg: Jede Vernehmung beginnt mit dem Satz "Sie werden beschuldigt"
Meschkat: Vorhalt des Aktenvermerkes vom 03.12.99 über ein Telefonat
mit Herrn Dr. Koppe:
Auf Vorhalt gab Herr Dr. Koppe weiterhin an, dass er sich auch jetzt
nicht mehr an den Vermerk vom 14.4.1995 (1994) erinnere, er demzufolge
auch nichts über die Zahlungsmodalitäten der Brech- und Siebanlage
mitteilen könne. Fest stehe nur, dass die Anmietung der o. a. Maschinen
transparent gemacht wurde und es offensichtlich auch Absprachen mit
Herrn Dr. Böckenförde als GF der Fa GBG mbH gegeben hat.
Gab es dann weiterhin einen Verdacht auf betrügerische Handlung
für Sie als Kriminalist und juristisch bewanderte Person?
Hochberg: Für die strafrechtliche Würdigung ist die Staatsanwaltschaft
zuständig.
Meschkat: Die StPO und die Vorschriften sind Ihnen bekannt? Und Sie
sind Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und führen die Vernehmung
durch.
Hochberg: Ja, ich muss mich danach richten.
Bonell: Haben Sie eine Erinnerung daran, was mit dem Vermerk
passiert ist?
Hochberg: Der kam in die Akten.
Bonell: Haben Sie Herrn Gast postwendend informiert? Wann?
Hochberg: Daran habe ich keine Erinnerung. Irgendwann.
Bonell: Dieser Vermerk ist besonders interessant.
Hochberg: In diesem Verfahren gibt es nur interessante Vermerke.
Bonell: Und der Vermerk ist entlastend?
Herr von Hermanni reicht Herrn Hochberg den Vermerk vom 3. 12. 99
Hochberg: Der Absatz ist auch anders interpretierbar.
Meschkat: Gibt es da einen Zusammenhang zu den Faxen ins LKA.
Können Sie sich erinnern, dass WEP ein Fax an das LKA geschickt
hat?
Hochberg: Ja.
Nickel: Kommen wir zurück auf den Komplex Vernehmung Frau
Degenhardt.
Hochberg: In der weiteren Vernehmung gab Frau Degenhardt an, dass sie
aus freien Stücken heraus Kopien von Mietrechnungen besorgt und
bei der WEP die entsprechenden Zahlungsvorgänge herausgesucht hat.
Diese Unterlagen wurden bei Herrn von Hermanni im Haus im Beisein von
Frau von Hermanni und Herrn Balz auf Doppelzahlungen überprüft.
Dann hat sie sie in ihrem Büro aufbewahrt. Die Protokolle waren
nach der ersten Vernehmung aus ihrem Büro verschwunden. Nach dem
9.6. gab es ein Treffen im ABM-Stützpunkt. Anwesend waren Herr
von Hermanni, Frau von Hermanni, Herr Clausnitzer, Herr Müller
und Herr Balz. Frau Degenhardt war erstaunt, dass auch ausgeschiedene
Mitarbeiter bei der Beratung dabei waren. Gesprächsgegenstand war
die Durchsuchung und die Vorwürfe. Es wurde von Herrn von Hermanni
gesagt, er habe die Verantwortung aber eben auch die Abteilungsleiter
in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Es sollte ein Konsens gefunden
werden wie man sich weiterhin gegenüber den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
verhalten sollte.
Meschkat: Was haben Sie unter Doppelzahlungen verstanden?
Hochberg: Herr von Hermanni ging immer davon aus, dass irgendwas doppelt
bezahlt war.
Meschkat: Das haben Sie so festgestellt?
Hochberg: Das waren meine Schlussfolgerungen.
Meschkat: Ähnliches stand auch im Haftbefehl.
v. Hermanni: Nein, im Durchsuchungsbeschluss vom 09.06.1999.
Erklärung v. Hermanni:
Ich habe es bereits einmal ausgeführt. Im Durchsuchungsbeschluss
steht Sobiak habe Mietrechnungen beim bfb abgerechnet. Wir sind also
davon ausgegangen, es seien für eine Maschine und einen Monat beim
bfb und der WEP Mieten gleichzeitig abgerechnet worden. Wenn das so
wie vorgeworfen gewesen wäre, hätten die von uns aufgebauten
Kontrollsysteme versagt und Mitarbeiter hätten einen Fehler gemacht.
Frau Degenhardt hat daher von mir den Auftrag erhalten die Buchungslisten
von WEP und KK zu besorgen. Das Ergebnis der Sitzung war: Es gab keine
Doppelabrechnung.
Meschkat: Das ist wichtig, weil aus diesem Zusammentreffen eine
Verdunkelung konstruiert wurde!
Degenhardt: Ich möchte bestätigen, das ist so richtig.
Ich schließe mich den Ausführungen an.
Nickel: Wie oft wurde Herr Clausnitzer vernommen? War Herr Gast
anwesend?
Hochberg: Zweimal, einmal war Herr Gast anwesend.
Nickel: Können Sie die Vernehmung schildern?
Hochberg: Es bestand der Verdacht der Beihilfe zur Untreue und zum Betrug
in 17 Fällen mit einem Schaden von 500.000 DM. Herr Clausnitzer
gab zu Protokoll, dass er seit 1991 im Stützpunkt tätig war,
zuletzt als OPL Tiefbau mit dem Aufgabenfeld Beantragung, Durchführung,
Kontrolle und Abrechnung von Maßnahmen in diesem Bereich und auch
zuständig für die sachlich - richtig - Zeichnung der Mietrechnungen.
Auf Frage gab Herr Clausnitzer an, dass er sich erinnern kann, dass
er mit einem Stapel Rechnungen zu Frau Degenhardt gegangen ist. Die
Maschinen waren noch nicht geliefert und er hätte Schwierigkeiten
befürchtet. Soweit ich mich erinnern kann, gab Herr Clausnitzer
zu Protokoll, im guten Glauben gehandelt zu haben, weil Frau Degenhardt
alles mit Herrn von Hermanni abgehandelt hat. Ich habe Herrn Clausnitzer
17 Mietrechnungen vorgelegt. Herr Clausnitzer wies die Verantwortung
von sich. Er hatte keine Unterlagen, dass die Maschinen bereits gekauft
waren. Es kann sein, dass Herr Clausnitzer Angaben zu Rechnungen (Verrechnungen)
vorgenommen hat. Ich legte Herrn Clausnitzer die Vernehmung Degenhardt
vor. Herr Clausnitzer war erleichtert, dass er dazu schon Angaben gemacht
hatte in Übereinstimmung mit den Aussagen von Frau Degenhardt.
Pause bis 14.55 Uhr (10 Minuten)
Nickel: Weiter zur Vernehmung Clausnitzer.
Bonell: Haben Sie sich mal ein Organigramm vom bfb geben lassen?
Hochberg: Ich kann dazu nichts sagen, glaube aber schon, dass wir es
in den Akten haben.
Bonell: Haben Sie es am 09.06. mitgenommen?
Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern, das liegt drei Jahre zurück.
Bonell: Das wäre interessant, weil im Protokoll steht, Herr Clausnitzer
wurde angewiesen. Wer kann Herrn Clausnitzer anweisen?
Hochberg: Herr Clausnitzer hat ausgesagt, dass die Weisung von Frau
Degenhardt bindend für ihn war, da sie sich mit der Betriebsleitung
abstimmen musste.
Bonell: Haben Sie nachgefragt, wer Vorgesetzter von Herrn Clausnitzer
war?
Hochberg: Ich kenne die Zeichnungsbefugnis. Sie weist aus, das die Bereichsleiter
und Abteilungsleiter sachlich richtig zeichnen können.
Bonell: Wissen Sie wie viele Abteilungsleiter es im Betrieb gibt? Haben
Sie die Weisungsberechtigung überprüft?
Hochberg: Nein, das war abgesegnet von oben.
Bonell: Wird Ihre Mutmaßung damit begründet, dass Frau Degenhardt
Abteilungsleiter war?
Hochberg: Herr Clausnitzer handelte im guten Glauben, weil die Anweisung
von oben kam. Er war der Meinung, dass die Weisung von Frau Degenhardt
bindend war, weil Frau Degenhardt ganz oben stand.
Bonell: Das könnte ja eine Schutzbehauptung sein, ohne dass ich
Herrn Clausnitzer etwas unterstellen will. Herr Clausnitzer hätte
ja auch die Möglichkeit gehabt, zu seinem Vorgesetzten zu gehen.
Der hätte sich ja übergangen gefühlt haben können.
Hochberg: Das ist Ansichtssache. Frau Degenhardt wurde zu diesem Sachverhalt
befragt und hat das Gleiche gesagt wie Herr Clausnitzer.
Bonell: Was?
Hochberg: Ich habe meinen Ermittlungen Genüge getan, denn Frau
Degenhardt hat die Aussage von Herrn Clausnitzer bestätigt, dass
er mit einem Aktenstapel von 17 Rechnungen zu ihr kam. Herr von Hermanni
hat Frau Degenhardt angewiesen, die Rechnungen an WEP weiterzuleiten.
Bonell: War das so?
Hochberg: Ja.
Bonell: Das finde ich in der Beschuldigtenvernahme nicht.
Hochberg: Ich bin der Meinung, das es so drin steht. Ich weiß
es.
Schurig: Was war Anlass für die Hausdurchsuchung bei Herrn
von Hermanni?
Hochberg: Die Anzeige von Herrn Bunge, Geschäftsführer der
GFH. Herr Bunge hatte angezeigt, dass die GFH noch Gelder aus dem Hausbau
zu bekommen hatte.
Schurig: Da muss es doch noch mehr gegeben haben. Unbezahlte Rechnungen
sind doch kein Grund für Ermittlungen des LKA!
Hochberg: Das war sicher nicht der einzige Anlass. Ausgangspunkt waren
zwei Teile einer Anzeige. Erstens die unbezahlten Rechnungen und Gewerbepark
Hohenroda. Herr Bunge hat einen Aktenordner übergeben, wo alle
Rechnungen an die Lebak, Blaume und von Hermanni drin waren, so wohl
unbezahlte als auch beglichene. Ich habe versucht zuzuordnen, das ist
mir nicht gelungen. Da war zum Beispiel eine Teilrechnung mit einem
Betrag X für Putzarbeiten unterlegt mit Sanitär und Klempnerei.
Damit konnte ich nichts anfangen. Ich habe mich mit Sobiak in Verbindung
gesetzt, der hat mich an Herrn Friedrich verwiesen. Bei der Durchsicht
des Ordners mit Herrn Friedrich stellte der fest, dass es der verkehrte
Ordner ist. Herr Friedrich war bereit, mir andere Rechnungen vorzulegen.
Ich habe ihn mir dann genauer angesehen. In dem Ordner war ein Fach
Schriftverkehr', darin war das Schriftstück "Hallo Jürgen".
Es ging darin um hälftige Überschussbeteiligung bei dem Betrag
aus den Mietrechnungen, dass Herr von Hermanni einen Anteil haben wollte.
Ich habe Herrn Friedrich darauf angesprochen. Der Brecher hatte definitiv
am Privathaus nichts zu suchen, sondern war an den bfb vermietet worden.
Es ging um 140.000 DM, die plötzlich im Raum standen, von denen
angeblich die Hälfte an Herrn von Hermanni gehen sollte. Es bestand
der Verdacht der Untreuehandlungen zu Lasten des ABM-Stützpunktes.
Das war die Grundlage für den Durchsuchungsbeschluss.
Schurig: Aufgrund des Verdachtes wurden Unterlagen gesucht?
Hochberg: Ja.
Schurig: Auch Bankunterlagen?
Hochberg: Ja, nicht unbedingt. Wenn ich bei dem Beschuldigten durchsuche,
muss ich nicht von der Vollständigkeit der Unterlagen ausgehen.
Schurig: Auch wenn die Bankunterlagen vorhanden sind?
Hochberg: Das sind Erfahrungswerte. Es ist gängige Praxis, die
Bankverbindung während der Durchsuchung aufzunehmen.
Meschkat: Das Schriftstück "Hallo Jürgen".
Wer ist der Verfasser? Haben Sie das überprüft?
Hochberg: Weiß ich nicht, wurde geprüft mit negativem Ergebnis.
Meschkat: Ist nicht bekannt, wer das verfasst hat?
Hochberg: Nein.
Meschkat: "Hallo Jürgen" wurde vom Staatsanwalt im Termin
im Amtsgericht hochgehalten, war Anlass für Erlass des Haftbefehls
und Sie konnten den Verfasser nicht ermitteln?
Hochberg: Das ist richtig.
Schurig: Die Bankunterlagen. Hat Herr von Hermanni Ihnen diese
Unterlagen am 10.06.99 angeboten?
Hochberg: Weiß ich nicht, ich bin nicht sicher, ob ich am 10.
bei ihm war.
Schurig: Kann es vielleicht telefonisch gewesen sein?
Hochberg: Ja. Ich habe doch versucht es zu erläutern. Ich kann
nicht ausschließen, dass die Bankunterlagen unvollständig
sind. Es ist gängige Praxis die Bankunterlagen nicht mitzunehmen.
Schurig: Ist es richtig, dass die Bankunterlagen dann im November 1999
bei der Bank doch beschlagnahmt wurden?
Hochberg: Ja. Ja, die Kontoverbindung wurde bei der Durchsuchung notiert.
Schurig: Da gibt es die Unschuldsvermutung. Aber es wird erst mal davon
ausgegangen, dass die anwesenden Beschuldigten schuldig sind.
Hochberg: Die Ermittlungsorgane arbeiten sowohl be- als auch entlastend.
Es ist nicht belastend, wenn ich davon ausgehe, das die Bankunterlagen
unvollständig sind.
Schurig: Knüpfen wir noch einmal an Ihre Aussagen vom 18. Dezember
01 an. Sie hatten ausgesagt, dass Herr von Hermanni Sie am 09.11.99
auf die Arbeitsakten aufmerksam gemacht hat. Sie hatten die Akten nicht
mitgenommen. Am 12.11.99 wurden Sie auf einen zweiten Aktenstapel in
der Friederikenstraße aufmerksam gemacht. War Ihnen der Inhalt
von Stapel 1 oder Stapel 2 bekannt?
Hochberg: Nein.
Schurig: Haben Sie durch Herrn von Hermanni von den beiden Aktenstapeln
erfahren?
Hochberg: Ja.
Schurig. Hat Herr von Hermanni Ihnen am 12.11. gesagt, er kenne den
Inhalt der Unterlagen noch nicht und wolle sich diese am Buß-
und Bettag gemeinsam mit seinem Anwalt anschauen?
Hochberg: Ja.
Schurig: Warum wurden die Unterlagen aus der Friederikenstraße
am 12.11. nicht abgeholt?
Hochberg: Die waren nicht vollständig, mussten erst zusammengesucht
werden.
Schurig: Woher wissen Sie das?
Hochberg: Herr von Hermanni hat in meinem Beisein eine Mitarbeiterin
angerufen, er hat das Telefon auf Lautsprech-Funktion gestellt, so dass
ich mithören konnte. Die Mitarbeiterin wurde angewiesen, die Unterlagen,
die sich wegen eines Umzuges in der Friederikenstraße befanden,
zusammen zu stellen.
Meschkat: Sie kennen die Unterlagen nicht und beantragen Haftbefehl?
Schurig: Am 09.11.99 wurden Sie auf die Arbeitsunterlagen aufmerksam
gemacht und Sie möchten sie nicht mitnehmen. Am 12. möchten
Sie sie haben, sie befinden sich jedoch auf dem Weg zum Anwalt. Den
zweiten Stapel in der Friederikenstrasse nehmen Sie aber nicht mit und
Herr Gast beantragt einen Haftbefehl.
Hochberg: Nein. Ich war nur beauftragt mit der Durchsuchung. Ich kann
nicht sagen, wann der Staatsanwalt Haftbefehl beantragt hat.
Meschkat: Sind Sie vom Staatsanwalt angewiesen worden, die Akten
herbeizuschaffen?
Hochberg: Ja. Ich hatte sie am 9. nicht für wichtig gehalten.
Schurig: Warum wurde dann aber für den 1. Aktenstapel eine
Hausdurchsuchung bei Luttermann durchgeführt?
Hochberg: Es gab einen Durchsuchungsbeschluss für Luttermann.
Schurig: Und warum brauchten Sie die Unterlagen am 12. so dringend?
Hochberg: Ich hatte Anweisung, die Unterlagen beizubringen.
Meschkat: Was hat sich zwischen dem 09. und 12.11. ereignet?
Hochberg: Die Unterlagen waren vorher nicht wichtig. Sie müssen
sich das so vorstellen: Wir hatten
aufgrund der ersten Durchsuchung über 1.800 Aktenordner durchzusehen
um be- oder entlastendes Material zu finden. Ich hatte es deshalb nicht
für notwendig erachtet, noch mehr Akten mitzunehmen.
v. Hermanni: Ich habe 2 Aktenstapel angeboten. Einen davon kann
ich Ihnen objektiv nicht herausgeben.
Nickel: Ihre Frage bitte!
v. Hermanni: Wir gehen völlig einvernehmlich auseinander.
Sie wissen, dass ich am Buß- und Bettag die Akten mit meinem Anwalt
durchzugehen.
Hochberg: Nein. Sie wollten sie nicht herausgeben.
v. Hermanni: Ich konnte nicht, weil sie sich nicht in meinem Besitz
befanden. Wie denn nun? Am 9. wollten Sie sie nicht und am 12. hatte
ich sie nicht mehr. Dazu gibt es einen Aktenvermerk mit zwei Unterschriften,
der einzige übrigens, der zwei Unterschriften trägt. Der Vermerk
gibt klar Auskunft. Der erste und letzte Absatz ...
Nickel: Welcher Vermerk?
Meschkat: Bd. 11 S. 1918 1.Absatz
Nickel: Wer hat diesen Vermerk geschrieben?
Hochberg: Ich!
v. Hermanni: Dieser Aktenvermerk ist unlogisch und völliger Nonsens....
Nickel: Herr von Hermanni, ich muss bitten, dass Sie die sachliche Atmosphäre
wahren! Ich bitte Sie Fragen zu stellen. Wenn Sie eine Erklärung
abgeben wollen.....
v. Hermanni: Ich stelle nochmals fest, es sollte eine Verdunklungslage
hergestellt werden. Es gibt keinen Sinn bei zwei Aktenstapel deren Inhalt
man nicht kennt den einen zur Abholung anzubieten und bei dem anderen
die Herausgabe zu verweigern wenn man gar nicht im Besitz dieses Stapels
ist.
Hochberg: Ich habe das jetzt nicht zum ersten Mal gehört. Die Vorwürfe
weise ich konkret und ausdrücklich von mir. Eine Verdunklungslage
wurde nicht produziert. Es ist richtig, dass die Unterlagen angeboten
wurden. Ich habe den Fehler gemacht und die Unterlagen nicht gleich
mitgenommen. Ich hatte mir die Zeichnung von Herrn von Hermanni durch
den Kopf gehen lassen. Am 12. fragte ich Herrn von Hermanni, ob er mir
den Aktenstapel freiwillig geben würde. Herr von Hermanni sagte
nein. Ich fragte ihn später noch einmal. Er sagte wieder nein.
Den zweiten Aktenstapel habe ich nicht mitgenommen. Herr von Hermanni
hatte die Weisung an Frau Kulow gegeben, die Unterlagen bis zum 15.11.99
zusammenzustellen.
Nickel: Warum trägt der Vermerk zwei Unterschriften?
Hochberg: Es waren zwei Beamte dabei.
Meschkat: Davon gab es dutzende Termine, die Vermerke tragen
aber alle nur eine Unterschrift.
Hochberg: Nein.
Meschkat: Welche denn noch?
Hochberg: Na zum Beispiel der vom 09.11.
Von Hermanni zeigt dem Zeugen und dem Gericht den Vermerk vom 9.11.,
welcher nur eine Unterschrift trägt und erklärt: es gibt in
dem gesamten Verfahren keinen weiteren Vermerk mit zwei Unterschriften.
Hochberg: Ich kann mir vorstellen, welche Vermutung Sie haben. Sie sind
der Meinung, dass der Vermerk eine hohe Glaubwürdigkeit haben soll
und deshalb zwei Unterschriften trägt.
Meschkat: Wollten Sie sich absichern?
Hochberg: In diesem Verfahren sich absichern zu wollen hat keinen Sinn.
Meschkat: Wurde der Durchsuchungsbeschluss bei Luttermann von Herrn
Gast veranlasst?
Hochberg: Ja.
Meschkat: Welche Feststellungen wurden getroffen?
Hochberg: Es waren keine Unterlagen da.
Meschkat: Was ist dann passiert?
Hochberg: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Meschkat: Haftbefehl?
Hochberg: Ich weiß nicht, wann der vorbereitet oder beantragt
wurde.
Die Zeugenvernahme wird unterbrochen und auf den 12. Feb. 2002, 9.00h
vertragt