Dritte Zeugenvernahme 12.02.2002 9.35 Uhr
Hochberg, Jens
43 Jahre
Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität
Fortsetzung
der Vernehmung
Erinnerung
an die Belehrung
Nickel:
Eine Frage zur Vernehmung des Herrn Fröhlich. Der Begriff "sachlich
richtig", der da eine Rolle spielt, wer hat den Begriff verwandt?
Hochberg: Ich denke, den Begriff habe ich eingebracht.
Nickel: Haben Sie eine Erinnerung, was Herr Fröhlich gesagt hat?
Hochberg: Ich habe in freier Rede protokolliert. Ich denke mir schon,
dass der Begriff dort verwendet wurde, aber genau sagen kann ich das
nicht. Ich habe nur eine undeutliche Erinnerung, ich denke Herr Fröhlich
hat den Begriff verwandt.
Nickel: Können Sie den Begriff erläutern? Wie hat Herr Fröhlich
diesen Begriff erklärt?
Hochberg: Um diesen Begriff drehte sich fast alles. Ich bin mir nicht
sicher, ob ich es mit der Vernahme von Herrn Clausnitzer verwechsele.
Aber ich glaube er meinte die körperliche Anwesenheit der Maschine.
Nickel: Vorhalt Vernehmnungsauszug.
Hochberg: Wenn ich das so reingeschrieben habe, dann hat das Herr Fröhlich
so gesagt.
Schumann: Können Sie konkret bestätigen, dass er die
Worte verwandt hat oder haben Sie die vorgegeben?
Hochberg: Das Einzigste was ich eingebracht habe, ist der Begriff gewesen.
Schumann: Haben Sie den Begriff definiert?
Hochberg: Nein
Fleiner: Sie sagten "freie Rede", wie sah konkret das
Protokoll in diesem Fall aus?
Hochberg: Herr Fröhlich konnte sich an den Sachverhalt erinnern,
ich musste weniger Fragen stellen und konnte demnach zusammenhängend
niederschreiben.
Fleiner: Haben Sie daran konkrete Erinnerungen? Können Sie das
schildern?
Hochberg: Das ist schwer, es gab ein Vorgespräch und ich habe mir
Notizen gemacht.
Fleiner: Wie sieht so ein Vorgespräch aus?
Hochberg: Es wird der Verdacht der Beschuldigung und einzelne Fragestellungen
dazu gestellt.
Fleiner: Was protokollieren Sie dann?
Hochberg: Die Antworten im Stil der freien Rede. Ich hatte schon beim
ersten Mal gesagt, dass es verschiedene Möglichkeiten der Protokollierung
gibt. Ich hatte mich für eine Kombination von beiden entschieden.
Fleiner: Was haben Sie protokolliert als freie Rede?
Hochberg: Die Antworten von Herrn Fröhlich.
Fleiner: Können Sie sich daran erinnern?
Hochberg: Undeutlich.
Fleiner: Wie ist das abgelaufen?
Hochberg: Frau Staatsanwältin, die Vernehmung liegt lange zurück,
ich habe keine Erinnerung daran. Ich habe in freier Rede runtergeschrieben,
im Vorgespräch Notizen gemacht, mehr oder weniger... .
Fleiner: Sie machen während der Befragung Notizen und schreiben
dann nieder?
Hochberg: Ja und wenn ich nicht sicher bin, wird noch mal nachgefragt.
Fleiner: Haben Sie den Text alleine entworfen oder mit jemandem zusammen?
Hochberg: Allein, was er gesagt hat.
Fleiner: War der Beschuldigte dabei?
Hochberg: Selbstverständlich. Er konnte es lesen und Änderungen
einbringen.
Reuter: Inhalte haben hier offensichtlich keine Substanz. "Wenn
ich das so reingeschrieben habe, hat er das so gesagt." Ist das
richtig?
Hochberg: Ja.
Hartung: Zur Vernehmung am 1.11.99, Herr Fröhlich, heißt
es bei den Angaben zur Beschuldigung "in sechs Fällen sachlich
richtig gezeichnet". Das ist keine Beschuldigung. Was war die konkrete
Beschuldigung?
Hochberg: Der Verdacht auf Beihilfe zum Betrug.
Hartung: Wem sollte er Beihilfe geleistet haben?
Hochberg: Herrn von Hermanni.
Hartung: Das waren doch aber alles Rechnungen an Sobiak?
Hochberg: ............
Hartung: Gab es eine konkrete Aufklärung, was vorgeworfen wurde?
Hochberg: Das steht auf dem Deckblatt der Beschuldigtenvernahme.
Hartung: Zur Beihilfe konkret und zur strafrechtlichen Bewertung: Ausgangspunkt
war was?
Hochberg: Die Voraussetzung für die Rechnung war die körperliche
Anwesenheit der Maschine.
Hartung: Aber nicht beim Mietkauf.
Hochberg: Das sagt mir jetzt gar nichts.
Zwischenruf Fleiner
Hartung: War das nicht eine dem Staatsanwalt passende einseitige Ermittlung
zum Kaufvertrag?
Hochberg: Es gab keinen Kaufvertrag.
Hartung: Haben Sie das nachgeprüft?
Hochberg: Die sachlich - richtig - Zeichnung auf den Mietrechnungen
bezog sich auf die Höhe, da Mietkauf vereinbart war.
Nickel: Bitte noch mal die Fragestellung.
Hartung: Das ist ein Kunstgriff, eine einseitige Ermittlung der
Staatsanwaltschaft. Ein diffuser Sachverhalt und auseinander genommene
Verträge. Die Vorwürfe sind haltlos, aber in diese Richtung
wurde nie ermittelt.
Nickel: Stellen Sie die Frage!
Hartung: Haben Sie in diese Richtung ermittelt?
Hochberg: Wir haben die Verträge getrennt.
Schurig: Wer ist "wir"?
Hartung: Haben Sie in diese Richtung ermittelt?
Hochberg: Ich bin nicht nur nicht in der Lage, eine rechtliche Wertung
abzugeben. Ich habe die Kaufverträge nur als Mietverträge
angesehen.
Bonell: Haben Sie die Problematik mal mit Herrn Gast besprochen?
Hochberg: Möglich, daran erinnern kann ich mich nicht. Die Ermittlungsrichtung
war vorgegeben.
Bonell: Wie war die Ermittlungsrichtung vorgegeben?
Hochberg: Es galt Unregelmäßigkeiten bei Baumaschinenvermietungen
aufzudecken.
Bonell: Haben Sie sich Gedanken gemacht, warum die Bezahlung durch WEP
erfolgte?
Hochberg: Das hat Herr Böckenförde so vorgegeben.
Bonell: Haben Sie darüber nachgedacht?
Hochberg: Das ist nicht meine Aufgabe. Ich bin für die rechtliche
Seite nicht zuständig.
Allgemeine
Heiterkeit
Bonell: Haben Sie das mit Herrn Gast besprochen?
Hochberg: Wörtlich kann ich Ihnen damit nicht dienen.
Bonell: Was hat Herr Gast gesagt?
Hochberg: Es gab Verfügungen der Staatsanwaltschaft, die sind nachzulesen.
Bonell: Sie sind doch kein Anfänger!
Allgemeine Heiterkeit
Bonell: Warum haben Sie sich keine Gedanken gemacht über Mietkauf
und Mieten?
Hochberg: Die Ermittlungsrichtung war von der Staatsanwaltschaft vorgegeben.
Bonell: Haben Sie Ungereimtheiten mit Herrn Gast besprochen?
Hochberg: Selbstverständlich.
Bonell: Ist Ihnen bewusst gewesen, dass die Maschinen im Anschluss in
Eigentum von ABM übergegangen sind und wie bezahlt wurde?
Hochberg: Ja, Rauskauf nach der Miete, Verträge zwischen WEP und
Sobiak, Kauf zwischen Sobiak und ABM.
Bonell: Und das ist eine Unregelmäßigkeit?
Hochberg: Nein, es gab zwei verschiedene Vertragsarten.
Bonell: Wie war der zeitliche Umfang vom Vorgespräch und der Vernehmung
des Herrn Fröhlich?
Hochberg: Ich habe nur eine undeutliche Erinnerung an die Vernahme Fröhlich.
Ich kann sagen wie es allgemein war, aber nicht wie im konkreten Fall.
Bonell: Wann erfolgte die Belehrung?
Hochberg: Im Vorgespräch.
Bonell: Haben Sie darüber noch Notizen?
Hochberg: Die habe ich nicht mehr.
Bonell: Warum nicht? Warum protokollieren Sie nicht, dass ein Vorgespräch
stattgefunden hat?
Hochberg: Das brauche ich nicht.
Meschkat: Sie haben vorhin gesagt, zwischen Mietvertrag und Kaufvertrag
wurde getrennt. Der Kaufpreis war wie hoch?
Hochberg: Für alle sechs Maschinen 300.000 DM.
Meschkat: Entsprach der Kaufpreis dem Realpreis?
Hochberg: Das kann man so nicht trennen.
Meschkat: Moment, nicht ich trenne, Sie haben zwischen Miet- und Kaufvertrag
getrennt. Haben Sie den Realwert ermittelt zum Zeitpunkt des Herauskaufs?
Hochberg: Das muss man aber zusammensehen.
Großes
Gelächter
Fleiner: ruft das Gericht an, Ordnung zu schaffen
Nickel: Herr Hochberg, bitte sprechen Sie weiter.
Hochberg: Es wurden einige ausgewählte Händler der Branche
angeschrieben. Ich habe mich auf Eckdaten bezogen, Da ging es um den
Preis einer Maschine. Ich habe als Ermittler ein Problem. Wenn ich als
Ermittler sehe das Sobiak die Maschinen für 1.5 Mio. angekauft
hat und dann über Vermietung an die WEP 3 Millionen erzielt und
da ist der Restkauf von 300 TDM noch nicht inbegriffen.
Meschkat: Was wären die Maschinen wert gewesen nach 15 Monaten
auf dem freien Markt?
Hochberg: Das weis ich nicht.
Nickel: Die Vernahme von Frau Degenhardt am 12.11.99. Was war in der
dritten Vernehmung, dass Frau Degenhardt bestätigte korrekt behandelt
worden zu sein?
Hochberg: Herr von Hermanni hat mir mehrmals vorgeworfen, dass ich Frau
Degenhardt unter Druck gesetzt habe.
Nickel: Welche Vernahme fand im Beisein von Herrn Gast statt?
Hochberg: Die erste und die dritte.
Nickel: Wieso erklärte Frau Degenhardt " Auf ausdrückliche
Frage, ich bin korrekt behandelt worden."
Hochberg: Ich denke, die Frage kam von mir.
Degenhardt: Nein, vom Staatsanwalt und was hätte ich denn auch
sagen sollen?
Fleiner: Wie viele Vernahmen gab es bei Frau Degenhardt?
Hochberg: Drei.
Fleiner: Wo fanden die statt?
Hochberg: Einmal in der Staatsanwaltschaft und zweimal im LKA.
Fleiner: Warum drei Vernahmen?
Hochberg: Die Sachverhalte konnten in der ersten nicht geklärt
werden.
Fleiner: Wie erfolgte die Ladung zur Vernahme?
Hochberg: Telefonisch.
Fleiner: Wer und wie?
Hochberg: Ich habe Frau Degenhardt angerufen.
Fleiner: Das erste, zweite und dritte Mal?
Hochberg: Das zweite und dritte Mal.
Fleiner: Was haben Sie ihr da gesagt?
Hochberg: Dass ich sie vorlade zur Fortführung der Beschuldigtenvernahme.
Fleiner: Wer war bei den drei Beschuldigtenvernahmen jeweils dabei?
Hochberg: Bei der ersten und dritten der Staatsanwalt Gast.
Fleiner: Warum?
Hochberg: Kann ich nicht sagen.
Fleiner: Von wem kam der Gedanke, der Sachverhalt ist noch nicht geklärt
und es ist weiter zu befragen?
Hochberg: Vom Staatsanwalt.
Fleiner: Warum waren die Beschuldigtenvernahmen nicht alle in der Staatsanwaltschaft?
Hochberg: Auch das kann ich Ihnen nicht sagen.
Degenhardt:Die erste Beschuldigtenvernahme fand in der Beethovenstraße
direkt durch den Staatsanwalt statt. Herr Hochberg hat protokolliert.
Die zweite Beschuldigtenvernahme in der Schongauer Straße mit
Herrn Hochberg allein, die dritte Beschuldigtenvernahme in der Schongauer
Straße hat Herr Gast geführt, Herr Hochberg hat protokolliert.
Herr Gast hatte mich gefragt, wie ich von seiner Seite aus behandelt
worden bin. Darauf bezieht sich die Passage im Protokoll, nicht auf
Herrn Hochberg.
Nickel: Die Nachermittlungen zum Betonbrecher. Ich hatte Sie
so verstanden, dass die Nachermittlungen abgeschlossen seien. War das
ein Missverständnis?
Hochberg: Ich habe die Nachermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Nickel: Kommen Sie bitte zur Einsichtnahme an den Richtertisch.
Akteneinsicht
Hochberg: Das ist nicht das was ich meine.
Nickel: Wann haben Sie die Unterlagen zum Betonbrecher an die Staatsanwaltschaft
übergeben?
Hochberg: Ich bin mir nicht sicher. Das könnte drei Wochen her
sein. Ist im Postausgangsbuch vermerkt.
Nickel: Wie war der Umfang? Waren das mehrere Aktenbände?
Hochberg: Ein Aktenordner. Den habe ich Herrn Gast persönlich von
Hand zu Hand übergeben.
Nickel: Ist das auch im Postausgangsbuch enthalten?
Hochberg: Ja.
Meschkat: Können Sie eingrenzen, ob Sie das noch 2001 oder
schon 2002 übergeben haben?
Hochberg: Ich denke, in diesem Jahr. Ich biete Ihnen an nachzusehen.
Bonell: Frau Degenhardt hat gesagt, sie waren am 09.06.1999 im
bfb. Haben Sie nachgesehen?
Hochberg: Ich kann mit diesem Datum nichts anfangen. War das die Hausdurchsuchung?
Bonell: Ja.
Hochberg: Ich kann nicht im bfb gewesen sein, da war ich mir total sicher.
Ich hatte die Einsatzleitung im LKA mit einem zweiten Kollegen.
Bonell: Ist das nicht vor Ort notwendiger?
Hochberg: Der Einsatz muss insgesamt geleitet werden.
v.Hermanni: Herr Hochberg Sie haben das letzte mal ausgesagt,
dass der Startpunkt Ihrer Ermittlungen eine Strafanzeige des Herrn Bunge
war. Ist das richtig?
Hochberg: Das ist richtig.
v.Hermanni: Ist es auch richtig, dass diese Strafanzeige zunächst
per Bescheid durch die StA Leipzig eingestellt wurde?
Hochberg: Das ist auch richtig.
v.Hermanni: Haben Sie die Glaubwürdigkeit und Firmenstrukturen
von Bunge und Sobiak dahingehend überprüft, dass dort erhebliche
Finanzprobleme bestanden?
Hochberg: Nein, das ist nicht nötig. Ich muss Zeugen vorher nicht
überprüfen.
v.Hermanni: Kennen Sie diese Übersicht?
Es erfolgt Inaugenscheinnahme einer Firmenübersicht
v.Hermanni: Habe ich Ihnen ein solches Dokument überreicht?
Hochberg: Ja, ein ähnliches.
v.Hermanni: Ist Ihnen folgender Sachverhalt bekannt. In der Zeit vom
Oktober 1997 bis zum März 1998 fand im bfb eine groß angelegte
Prüfung des Landesrechnungshofes, Sitz im Paunsdorf Center ebenso
wie das LKA statt. Nach dem man nichts gefunden hat, fordert der Leiter
der Kommunalprüfung Wurzen Herr Wilhelm, einen seiner Mitarbeiter
zu verdeckten - illegalen - Ermittlungen auf. Gleichzeitig werde
ich anonym gewarnt, "hochrangige Personen seien hinter mir her"
Hochberg: Ich kenne den Sachverhalt aus Schriftsätzen.
v.Hermanni: Habe ich Sie darüber informiert, dass ich damals den
Beigeordneten Müller und den OBM Lehmann Grube darüber unterrichtet
habe?
Hochberg: Das kann ich nicht sagen, es kann sein, dass ich den Sachverhalt
aus Schriftsätzen kenne.
v.Hermanni: Haben Sie das überprüft?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Herr Hochberg; Sie haben bereits am 29.Januar 2002 berichtet,
dass das LKA Herrn Sobiak aufgefordert hatte die Unterlagen zusammenzustellen.
Wann haben Sie festgestellt, dass Ihnen von Herrn Sobiak/der GFH/oder
vom KD Steuerberatungsbüro nur Kopien vorlagen?
Hochberg: Kopien von Anfang an, ja.
v.Hermanni: Haben Sie hierüber Aktenvermerke gefertigt, den Staatsanwalt
oder die Gerichte hierauf aufmerksam gemacht?
Hochberg: Herr von Hermanni, ich habe 150 oder noch mehr Aktenvermerke
geschrieben. Ich kann nicht sagen, ob ich das niedergeschrieben habe.
v.Hermanni: Haben Sie die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt,
dass Herr Sobiak eine Motivlage hatte mich zu belasten?
Hochberg: Ich habe über alles Vermerke gemacht.
v.Hermanni: Haben Herr Meschkat und ich bei der BV am 16/17. Feb. 2000,
Sie aufgefordert Kriminaltechnische Untersuchungen anzustellen?
Hochberg: Das ist richtig.
v.Hermanni: Sind Sie gewillt sich zu erinnern, dass Herr StA GL Gast
dies ablehnte mit dem Hinweis, "es seien doch nur Kopien und da
sei das nicht möglich"?
Hochberg: Ich erinnere mich, dass es so war.
v.Hermanni: Sind Sie gewillt sich zu erinnern, dass Herr StA GL Gast
auf die Frage hin, ob die Gerichte wissen, dass es sich um Kopien handelt,
antwortete, "Die haben doch die Unterlagen, dass werden die schon
merken"?
Hochberg: Ich habe keine Erinnerung an eine derartige Aussage.
v.Hermanni: Zu welchem Zeitpunkt haben Sie von den Steuerbeamten erfahren,
dass die Unterlagen des Herr Sobiak alle gestohlen worden sein sollen?
Hochberg: Von wem bitte?
v.Hermanni: Na, von den Steuerbeamten.
Hochberg: Ich glaube nicht, dass das der Steuerbeamte gesagt hat. Ich
denke, dass ich das in der Akte gelesen habe. Das war 1999 oder 2000.
v.Hermanni: Haben Sie hierüber Aktenvermerke gefertigt, den Staatsanwalt
oder die Gerichte hierauf aufmerksam gemacht?
Der Vermerk "Steuerfahndung" wird als Vorhalt eingeführt
(verlesen), Beiakte 22 Blatt 313/314. -
v.Hermanni: Wie erklären Sie sich das Auftauchen von Kopien nach
dem Zeitpunkt des angeblichen Diebstahls der Unterlagen und Beschlagnahmungen
durch die Steuerfahndung?
Hochberg: Ich müsste jetzt schlussfolgern und das möchte ich
nicht.
v.Hermanni Gibt es denklogisch verschiedene Möglichkeiten?
Hochberg: Dann muss ich spekulieren.
v.Hermanni: Dann spekulieren sie doch, das es gar nicht möglich
ist?
Hochberg: Wenn schon, dann ja.
v.Hermanni: Wurde durch Sie überprüft, ob der vermeintliche
Diebstahl tatsächlich stattgefunden hat, Anzeige erstattet wurde
und aus diesem Grund zumindest eine Tagebuchnummer bekannt ist?
Hochberg: Das wurde nicht überprüft.
v.Hermanni: Seit wann wissen Sie, dass Herr Sobiak im Sept. 1998 auf
Nachfrage des Steuerbeamten Löwe das heutige Verfahren als ein
Verfahren mit politischem Hintergrund wertet.
Hochberg: Da kann ich nichts zu sagen. Da habe ich keinen Vermerk.
Die Beiakte 22 (oder 21) Seite 147, Punkt 10 wird als Vorhalt eingeführt.
Nickel: Herr Hochberg, wollen Sie dazu etwas sagen?
Hochberg: Nein, aber ich habe es gelesen.
v.Hermanni: Welche Unterlagen, Informationen und Erkenntnisse
haben Sie 1998 bzw. 1999 dazu veranlasst die StA zu warnen mit den damals
vorliegenden Unterlagen ein Verfahren gegen mich zu veranlassen?
Hochberg: Ich glaube eher nicht. Ich denke, dass ich die StA darauf
aufmerksam gemacht habe, dass hier nur Kopien vorliegen.
v.Hermanni: Durch wen und wie hat das LKA, konkret Sie, Herr Hochberg,
den Auftrag zu Ermittlungen erhalten und wann war dies?
Hochberg: Niemals persönlich vom LKA. Das Ermittlungsverfahren
wurde durch die StA an das LKA verfügt, nach § 74c GVG.
v.Hermanni: Dazu sind keine Dokumente in den Akten.
Hochberg: Dazu braucht es keine Dokumente. Es reicht eine Verfügung
der StA.
v.Hermanni: Und wo ist die? In den Akten haben wir nichts gefunden.
Hochberg: Keine Antwort
v.Hermanni: Warum wurde nicht das Polizeipräsidium Leipzig beauftragt?
Hochberg: Das LKA wird beauftragt, wenn verschiedene Punkte erfüllt
sind.
v.Hermanni: Wie häufig wurde in den vergangenen Jahren das gesamte
Dezernat Wirtschaft des LKA, Außenstelle Leipzig auf einen Fall
angesetzt?
Hochberg: Das sage ich nicht. Dafür habe ich keine Aussagegenehmigung.
v.Hermanni: Ist meine Einschätzung richtig, wenn ich feststelle
das alleine die hier verbrauchten Personalkosten bei weit über
1 Million DM liegen?
Hochberg: Das kann ich nicht nachvollziehen.
v.Hermanni: Wem gegenüber haben Sie in Dresden über die Ermittlungen
berichtet.
Hochberg: Diese Frage werde ich nicht beantworten. Es gibt einen Abteilungsleiter
in Dresden, der unterrichtet ist.
v.Hermanni: Gemäß einer zusammengeschnippelten Kopie soll
ich am 12. Juli 1994, mit dem unbekannten Unterzeichner des Schriftstückes
"Hallo Jürgen" also nicht mit Herrn Sobiak, denn
der wird ja ausdrücklich angeschrieben, etwas lax ausgedrückt,
halbe /halbe vereinbart zu haben. Halten Sie es für denklogisch
wahrscheinlich, dass - wenn ich denn meinen Dienstherrn um mehrere 100000,-
DM bescheiße, dies mit einem subalternen Mitarbeiter des Herrn
Sobiak bespreche?
Nickel: Herr v. Hermanni, bitte, mäßigen Sie sich in Ihrer
Wortwahl.
v.Hermanni: Gut, dann ersetze ich Bescheißen durch Betrügen.
Aber ich empfinde, dass, wenn ich es denn so gemacht hätte, dass
ich meinen Dienstherrn beschissen hätte.
Gelächter im Gerichtssaal.
Hochberg: Ich müsste schlussfolgern.
v.Hermanni: Ist Ihnen aufgefallen, dass diese Vereinbarung mit dem unbekannten
Mitarbeiter des Herrn Sobiak nach einem anderen Dokument am 22. Juli
1994 gewesen sein soll? Kleine Fehler können beim Fälschen
schon mal vorkommen.
Hochberg: Das sagt mir nichts.
v.Hermanni: Gut, das werden wir dann an der Schautafel sehen.
Diese Dokumente wurden als Beweis für den Antrag zum Haftbefehl
den Gerichten vorgelegt. Der hier Vorsitzende Richter Nickel hat sich
am 29 11.1999 noch nette Gedanken dazu gemacht, ob der vermeintliche
Schreiber dieser Vermerke Herr Friedrich ist. Herr Friedrich hat was
gesagt?
Hochberg: Ich habe die Vernehmung nicht durchgeführt.
v.Hermanni: Aber Sie wissen davon. Herr Friedrich hat am 6.12.99 von
seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht aber diese Aussage
hat Herr StA GL Gast dem Oberlandesgericht nicht mitgeteilt. Gemäß
Anklageschrift sagt nun StA GL Gast ich hätte diese halbe/halbe
Absprache "an einem nicht mehr zu bestimmenden Tag im April 1994"
vorgenommen. Offensichtlich geht also heute die StA auch von kopierten
Fälschungen aus. Ist das richtig?
Hochberg: Ich habe die Zeugenvernahme gelesen und dann müsste ich
wieder Schlussfolgerungen vornehmen.
v.Hermanni: Ganz allgemein eine Frage an einen Kriminalbeamten gerichtet.
Wenn man feststellt, man hat gefälschte Dokumente vor sich, entlasten
oder belasten diese gefälschten Dokumente denjenigen, der durch
die Fälschung belastet werden soll?
Hochberg: Das kann ich so nicht beantworten. Das geht nicht.
Nickel: Das läuft auf eine Wertung hinaus.
v.Hermanni: Haben Sie denn Herrn Löwe von der Steuerfahndung
befragt ob er die Dokumente von seiner Hausdurchsuchung im August 1994
kennt?
Hochberg: Ich habe mit Herrn Löwe gesprochen. Dieses Thema habe
ich nicht berührt. Es ging um den Verbleib der Unterlagen.
v.Hermanni: Was hat Herr Löwe berichtet?
Hochberg: Ich wollte wissen, ob noch Unterlagen vorhanden sind?
v.Hermanni: Hat Ihnen Herr Ihbe auch bestätigt, dass das Absetzen
der gefälschten Rechnungen von der Steuerschuld bei der GfH geklappt
hat?
Hochberg: Das hat mir Herr Ihbe nicht berichtet.
v.Hermanni: Herr Hochberg kommen wir noch mal zu dem Thema Verdunkelung
und Herausgabe von Akten. Sie hatten am 29. Januar 2002 auf die Frage
von Herrn Schurig erklärt, es sei ganz normal wenn man die Bankunterlagen
stehen lässt, weil die eh häufig unvollständig seien
und weil man die sich besser und dann vollständig von der Bank
holt. Ist das richtig wiedergegeben?
Hochberg: Das ist richtig.
v.Hermanni: Erklären Sie uns dann bitte warum das LKA am 9. Juni
1999 restlos alle Finanz- und Bankunterlagen aus dem Hause von Hermanni,
einschließlich der Akten aus dem Jahre 1996 bis 1999 mitgenommen
hat, nur die Bankunterlagen - drei Bände - aus den Jahren 1992
bis 1995, die unmittelbar im gleichen Fach daneben standen, nicht mitnahm?
Für die Schöffen sei hinzugefügt, die Bautätigkeiten
einschließlich Planungen waren exakt in diesem Zeitraum von 1992
bis 1995.
Hochberg: Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich habe an der Durchsuchung
nicht teilgenommen.
v.Hermanni: Erschien am 10. Juni 1999 morgens um 8. 30 h ein Praktikant
des LKA in Hohenroda und suchte eine Akte?
Hochberg: Wenn Sie mich das so fragen, kann ich das heute bestätigen.
v.Hermanni: Können Sie sich erinnern, dass aufgrund mehrerer Telefonate
ich den Praktikanten von meiner Frau in Hohenroda festhalten ließ,
damit ich zunächst mit Ihnen und dann mit Herrn StA GL Gast sprach,
damit der Praktikant gleich die stehen gelassenen Bankunterlagen aus
den Jahren 1992 bis 1995 mitnehmen konnte?
Hochberg: Sie haben mit mir gesprochen und ich habe Sie an den Staatsanwalt
verwiesen.
v.Hermanni: Haben Sie eine Erklärung, warum StA GL Gast sich weigerte
die angebotenen Bankunterlagen - die sind übrigens heute noch komplett
und vollständig - entgegen zu nehmen?
Hochberg: Ich habe keine Erklärung, was StA GL Gast macht.
v.Hermanni: Können Sie mir dies bitte noch einmal unter dem Gesichtspunkt
des § 160 Absatz 2 erläutern?
Hochberg: Das tue ich nicht.
v.Hermanni: Warum wurden die Bankunterlagen dann im Nov. 1999 für
viel Geld bei der Bank doch beschlagnahmt?
Hochberg: Die Erklärung habe ich schon letztes Mal gegeben.
Meschkat: Wieso haben Sie dann die Unterlagen von 1996 bis 1999
beschlagnahmt? Können Sie das erklären?
Hochberg: Ich habe an der Durchsuchung nicht teilgenommen.
v.Hermanni: Warum haben Sie es am 22. Juni 1999 abgelehnt, einen
Aktenvermerk über einen Betrugsprozess gegen Herrn Sobiak in Bitterfeld
entgegen zu nehmen?
Vermerk wird Herrn Hochberg gezeigt.
Hochberg: Das war nicht relevant für das Verfahren. Der Aktenvermerk
war eingeführt. Ich hätte ständig darauf zurück
greifen können.
v.Hermanni: Herr Hochberg, habe ich Sie darauf aufmerksam gemacht, dass
Herr Sobiak im Frühjahr 1996 zunächst von Herrn Muster, dann
vom bfb und dann von mir 250.000,- DM forderte für den Verlust
der Verträge zu den Lehrvereinbarungen?
Hochberg: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
v.Hermanni: Haben Sie dazu Ermittlungen angestellt?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Mit welchem Ergebnis?
Hochberg: Das war eine Abstandszahlung von Muster, die Sobiak gefordert
hat.
v.Hermanni: Habe ich Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass Herr Sobiak/GfH
nach Auffassung der bfb Rechtsstelle tatsächlich Ansprüche
hatte, die wir aber nicht befriedet haben?
Hochberg: Das ist bekannt.
v.Hermanni: Ich habe der StA die Unterlagen schon im Juni 1999 zur Verfügung
gestellt. Die Rechtsstelle des bfb, dort Herr Winkler, hatte ein Gutachten
hierzu erstellt. Herr Sobiak hatte Ansprüche; die haben wir aber
nicht befriedet.
Hochberg: Kenne ich nicht.
v.Hermanni: Habe ich Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass Herr Sobiak/
GfH tatsächlich bei Stundensatzerhöhungen der Lehrvereinbarungen
diese immer als letzter erhielt und sogar Systeme eingeführt wurden,
damit er weniger erhält als die anderen Firmen.
Hochberg: Den ersten Teilsatz kann ich mit "ja" beantworten,
den zweiten aber nicht.
v.Hermanni: Es gab keine Bevorzugung des Herrn Sobiak, im Gegenteil,
er ist immer benachteiligt worden.
Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei diesem Betrugsprozess in Bitterfeld
ursprünglich um Forderungen der Firma Muster gegen Herrn Sobiak
handelt, die zu überwiegendem Teil aus den Lehrvereinbarungen zum
bfb und zu einem weiteren Teil aus den Forderungen der Fa. Muster bezüglich
meines Privathauses handelt?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Würden Sie nach Ihren Erfahrungen der vergangenen zwei
Jahre heute den Aktenvermerk im Zusammenhang mit Bitterfeld noch immer
zurückweisen?
Hochberg: Ja, bei dem gleichen Kenntnisstand.
v.Hermanni: Und bei heutigen Kenntnisstand?
Hochberg: Das kann ich nicht beantworten.
Nickel: Herr von Hermanni, Sie haben, wie ich sehe, Ihre Fragen
schriftlich vorbereitet. Ich habe eine Frage an die Verteidigung: Kann
dem Gericht ein Exemplar zur Verfügung gestellt werden.
Schurig: Ja, wir können Sie Ihnen das nächste Mal vorher
geben. Möchten Sie von diesem Mal auch gleich die Antworten dazu?
v.Hermanni: Herr Hochberg, kommen wir noch mal auf Ihre Aussage
vom 29. Januar 2002 zurück. Sie haben dort erklärt, ich hätte
mich am 12. Nov. 1999 zweimal geweigert die Akten herauszugeben.
Ich gebe Ihnen hier Ihren Vermerk vom 12.11.99. Bitte lesen Sie dem
Gericht den letzten Satz Ihres Vermerkes vor.
Vorhalt Band 11, Seite 1918 und 1919 wird verlesen:
"Eine Übergabe der Akten an hiesige Dienststelle wurde zugesichert."
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Hochberg sagt: Es gibt zwei dem LKA inhaltlich unbekannte
Aktenstapel. Den Stapel 1, den von Hermanni dem LKA am 9.11.99 angeboten
hat, will von Hermanni nun nicht mehr herausgeben. Den Stapel 2, dessen
Inhalt er auch nicht kennt, könnt ihr Euch aus der Friederienkenstr.
abholen.
von Hermanni sagt: Hochberg kommt am 12. Nov. 99 mit Herrn Uhlemann
und möchte den am 9.11.99 angebotenen Aktenstapel. Daraufhin teile
ich Ihnen mit, der ist auf dem Weg zum Rechtsanwalt. Auch organisiere
ich in Ihrem Beisein, dass ein zweiter mir ebenfalls unbekannter Aktenstapel
zur Abholung bereit gehalten wird. Beide Stapel sollen mit Luttermann
durchgesehen und dann Ihnen ausgehändigt werden. Wir gehen einvernehmlich
auseinander.
Welche Version ist denklogisch nur möglich?
Hochberg: Soll ich das noch mal beantworten?
v.Hermanni: Ja.
Hochberg: Den Aktenstapel aus der F 37 hätten wir am Montag problemlos
holen können. Für den 1. Aktenstapel hat HvH die Herausgabe
verweigert.
v.Hermanni: Können Sie mir bitte erklären, wie ich denklogisch
etwas zur Herausgabe verweigert haben soll, was nicht in meinem Besitz
ist?
Lesen Sie doch den ersten Absatz Ihres eigenen Vermerkes und woher haben
Sie denn gewusst, dass die Akten auf dem Weg zu Luttermann sind? Hier
ist auch das Schreiben von Dr. Luttermann.
Schreiben Dr. Luttermann wird ins Verfahren eingeführt.
Meschkat: Die Verdunkelung wurde konstruiert.
Hochberg: Das ist nicht richtig.
v.Hermanni: Sind Sie am 12.11.99, nach Ihrem Besuch in der Hans-Driesch-Str.
zurückgefahren in das LKA (Paunsdorfcenter) oder zur StA? Sie haben
das letzte mal ausgesagt sie könnten sich hieran nicht mehr erinnern.
Dies glaube ich Ihnen aber nicht, denn Sie haben auf jeden Fall am Morgen
noch Kontakt mit der StA gehabt, denn diese hat sofort Durchsuchungsbeschluss
bei Luttermann beantragt und erhalten und noch am gleichen Tag durchsucht.
Wo und wie war denn nun der Kontakt zu Herrn StA GL Gast?
Meschkat Die Hausdurchsuchung beim Kollegen Luttermann Wer hat die beantragt
und wann?
Hochberg: Das hat die StA verfügt.
Meschkat Ja, und wann?
Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern.
Meschkat: Wo haben Sie sich denn den Durchsuchungsbeschluss besorgt?
War es ein gerichtlicher oder war es Gefahr im Verzug?
Hochberg: Es war ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss.
Nickel: Ja der ist hier in den Akten.
Meschkat Das war doch fast zeitgleich, Sie müssen sich doch
daran erinnern?
Hochberg: Ich kann mich erinnern, dass ich bei Luttermann durchsucht
habe.
v.Hermanni: Warum wurden weder am Freitag, den 12.11.1999 noch
am darauf folgenden Montag, den 15. 11. 1999 die Akten aus der Friedrikenstr.
abgeholt?
Hochberg: Herr Luttermann hat angerufen und gesagt, dass die Unterlagen
komplett und vollständig vorhanden sind.
v.Hermanni: Warum wurde denn nun kein Beschlagnahmeantrag für den
Stapel in der Friederikenstr. gestellt?
Hochberg: Weil Sie den herausgeben wollten.
v.Hermanni: Ja, beide.
Hochberg: Nein.
Einbringung des Schreibens von Herrn Dr. Luttermann an Herrn Gast
vom 15.11.99.
v.Hermanni: Wann wurden die Unterlagen aus beiden Aktenstapeln/Kisten
vom LKA auf ihren Inhalt und ihre Beweiserheblichkeit durch wen geprüft?
Hochberg: Ich denke mir, dass ich mir die Unterlagen unmittelbar danach
angesehen habe, länger als einen Tag. Wie lang der Zeitraum war,
kann ich nicht mehr sagen.
v.Hermanni: Gab es eine Sichtung gem. § 110 StPO durch die StA?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Wann haben Sie die Akten geprüft?
Hochberg: Die nächsten Tage bestimmt. Es waren sehr viele Akten
Es hat sich über einen Zeitraum erstreckt.
v.Hermanni: Sollte eine Verdunkelungslage für die Gerichte produziert
werden?
Hochberg: Ist das eine Frage?
v.Hermanni: Ja.
Hochberg: Selbstverständlich nicht.
v.Hermanni: Sie sind ein inzwischen berufserfahrener Kriminalbeamter.
Wurden Sie inzwischen häufiger in Ihrem Berufsleben von Beschuldigten
auf beweiserhebliche Unterlagen und Materialien aufmerksam gemacht?
Hochberg: Selbstverständlich.
v.Hermanni: Wie häufig hat eine solche Mitwirkung an der Aufklärung
durch Beschuldigte dazu geführt, dass daraus ein Verdunklungstatbestand
und Haftbefehl erlassen wurde?
Hochberg: Die Frage kann ich so nicht beantworten.
v.Hermanni: Können Sie mir erklären, wie jemand mit Akten
auf die er selbst aufmerksam macht und die er selbst anbietet, verdunkeln
kann?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Hohes Gericht, ich bitte Sie dringend diesen Vorgang noch
einmal gemeinsam zu durchdenken. Der Vorgang beweist nicht nur, dass
es nie eine Verdunkelung gegeben hat, er beweist auch, dass die Verdunkelungslage
konstruiert wurde.
Wurden Sie am 29. November 1999 von mir auf der Fahrt zur Untersuchungshaft
darauf aufmerksam gemacht, dass es bei WEP Aktenvermerke über Vereinbarungen
zu rückwirkender in Rechnungsstellung geben muss?
Hochberg: Wenn Sie das so sagen, ich habe einen Aktenvermerk dazu geschrieben.
Bd. 11, Seite 1913-1915
v.Hermanni: Warum trägt dieser Vermerk das Datum 29. September
1999 und nicht 29. November 99?
Hochberg: Das ist ein Tippfehler.
Inaugenscheinnahme des Vermerkes
Nickel: Hier ist der Vermerk, bei uns ist aber der maschinengeschriebene
29. September durchgestrichen und handschriftlich durch den 29.November
ersetzt.
Meschkat: Hohes Gericht, in den Unterlagen der Verteidigung ist
dies nicht der Fall, Ihre Unterlagen sind verändert worden.
Das Gericht nimmt die unterschiedlichen Vermerke in Augenschein.
v.Hermanni: Warum war dieser Vermerk auch noch im Feb. 2000 chronologisch
falsch abgeheftet unter dem 29.9.99?
Hochberg: Keine Antwort.
Nickel: Wann hatten Sie Akteneinsicht?
v.Hermanni: Februar/März/April 2000.
v.Hermanni: Sollten die Gerichte getäuscht werden?
Hochberg: Selbstverständlich nicht.
v.Hermanni: Aber trat hierdurch nicht eine Täuschung bei den Gerichten
ein, weil diesen suggeriert wurde, es handele sich um einen alten Infostand
der längst überprüft und als nicht richtig ermittelt
wurde?
Hochberg: Herr von Hermanni, ich habe mich im Datum vertippt. Das ist
alles. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
v.Hermanni: Sie haben am 2. Dez. 1999 Herrn Dr. Koppe auf den Hinweis
dass es Vermerke bei WEP geben müsse hingewiesen. Bitte schildern
Sie Ihr am 3. Dez. 1999 geführte Telefonat mit Herrn Dr. Koppe?
Hochberg: Herr von Hermanni, das liegt zu lange zurück. Der Aktenvermerk
ist in den Unterlagen.
v.Hermanni: Das glaube ich Ihnen nicht. Hat Dr. Koppe Sie, und wenn
ja, mit welchen Worten davon in Kenntnis gesetzt, dass man überraschenderweise
doch Aktenvermerke über die Anmietung von Brecheranlagen im Keller
gefunden hatte? Er war, wie wir wissen und er hier auch ausgesagt hat,
ja sehr überrascht.
Hochberg: Ich müsste den Vermerk sehen.
Telefonvermerk des Hochberg vom 3. 12. 99 Bd. 3, Seite 449 wird gezeigt.
Hochberg: Ich habe keine Erinnerung.
v.Hermanni: Das glaube ich nicht. Hohes Gericht, Herr Hochberg, wir
sind am 3.12.99, ich sitze in Untersuchungshaft, der Ring war zu, die
Medien in ganz Deutschland waren voll, ich hatte Ihnen am 29. die Hinweise
auf die Aktenvermerke gegeben. Dr. Koppe hat Sie überraschenderweise
im Keller gefunden, hat mit seinen ganzen Geschäftsführern
bis spät in den Abend mitten in der Weihnachtszeit getagt, Dinse
hat das noch mal ausdrücklich bestätigt, und Ihnen noch am
Vorabend um 19:21 Uhr die Vermerke zugefaxt. Sie finden die Vermerke
am 3. Dezember morgens im Büro vor, sind entsetzt und können
sich jetzt nicht mehr erinnern?
Ich glaube Ihnen kein Wort.
Pause
Nickel: Weiter. Stellen Sie die nächste Frage.
v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie haben was sonst nur selten geschehen
ist, den Vermerk an Gast mit dem Fax Protokoll abheften lassen. Wollten
Sie sich auf diese Weise absichern, dass Sie die Information sofort
an den Staatsanwalt weitergegeben haben?
Hochberg: Nein, warum sollte ich mich absichern?
v.Hermanni: Zu dem Fax Vermerk erfolgte bestimmt noch ein Telefonat.
Was wurde dort von Ihnen gesagt, Was hat Gast geantwortet?
Hochberg: Es gibt sicherlich ein Protokoll.
v.Hermanni: Nein.
Hochberg: Ich habe keine Erinnerung.
v.Hermanni: Wussten Sie, dass die Staatsanwaltschaft die Gerichte von
diesen Informationen nicht in Kenntnis gesetzt hat?
Hochberg. Ich kann diese Frage nicht beantworten.
Meschkat: Ja oder nein?
Hochberg: Woher soll ich das wissen?
Meschkat; Also nein?
Hochberg: Wenn Sie so wollen, ja.
v.Hermanni: Wollen Sie dem Gericht bitte schildern, was sich
auf dem Flur des Amtsgerichtes am 29. Nov. 1999 ereignete? Wie Sie rot
und weis wurden, sich hektisch eine Zigarette anzündeten, zwei
Schutzpolizisten von mir als weitere Zeugen hinzugerufen wurden?
Hochberg: Sie haben mir versucht zu erklären, dass es eine Art
Bedrohung gegeben hat. Kann es das sein, was Sie meinen?
v.Hermanni: Ja.
Nickel: Wer hat an diesem Gespräch teilgenommen?
v.Hermanni: Herr Hochberg, Herr Luttermann haben sich unterhalten
und ich war dabei.
Wurden Sie am 29. Nov. 1999 im Amtsgericht Leipzig von Herrn Dr. Luttermann
auf das Schreiben vom 7. März 1997 von Herrn Sobiak an mich aufmerksam
gemacht?
Hochberg: Ich erinnere mich.
Nickel: Um welches Schreiben geht es hier?
v.Hermanni: Um das Schreiben vom 7.3.97, von Sobiak an mich. Ich hab
es hier. Wenn die Plakatwand dann hängt, können wir es dem
Gericht zeigen, dort ist es aufgeklebt. Das Schreiben beweist, dass
es nie eine Abrechnung gegeben hat und bestätigt nochmals die Barzahlungen.
Der Staatsanwalt GL Gast war von Dr. Luttermann bereits eine Woche zuvor
über das Schreiben unterrichtet worden. Ich hatte Herrn StA GL
Gast bereits am 15. Juni 1999 - also fünf Monate zuvor - in Kenntnis
gesetzt. Dieses Schreiben war 1997 das auslösende Moment um meinen
Vorgesetzten den Beigeordneten Müller und die Rechtsamtsleiterin
Frau Boysen-Tilly zu informieren.
Nickel: Fragen Sie bitte weiter.
v.Hermanni: Warum hat StA GL Gast Sie nicht informiert?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Ja, aber Sie waren doch stinksauer.
Nickel: Herr v. Hermanni, woher haben Sie denn die Polizisten
geholt?
v.Hermanni: Aus dem Nachbarzimmer.
Nickel: Was waren das denn für Polizisten.
v.Hermanni: Zwei Polizeibeamte in Uniform. Die Namen kann ich jetzt
nicht sagen. Ich habe sie mir aber damals notiert und wenn es das Gericht
wünscht, sie ihm geben.
Ist Ihnen bekannt, dass der Telefonvermerk des StA GL Gast zwischen
Gast und mir zwischen erster und zweiter Akteneinsicht aus den Akten
entfernt wurde?
Hochberg: Das ist mir bekannt, ja.
v.Hermanni Haben Sie auf Anweisung von Gast den Vermerk entfernt?
Hochberg: Ja, ich habe darauf aufmerksam gemacht, weil im Aktenvermerk
persönliche Schlussfolgerungen standen.
Verlesung des Telefonvermerkes vom 15.6.99 über Telefonat von
Herrn Gast mit Herrn von Hermanni erfolgt
v.Hermanni: Hohes Gericht, dies ist der Beweis, dass ich bereits sechs
Tage nach Hausdurchsuchung dem StA alle wesentlichen Informationen,
Sie können dies ja heute beurteilen, dieses Verfahrens mitgeteilt
habe. Dieses Schreiben ist dann plötzlich aus den Akten verschwunden
und erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde wieder eingefügt
worden.
Meschkat: Die StA hat sich hierfür entschuldigen müssen.
Nickel: Weiter. Stellen Sie bitte die nächste Frage.
v.Hermanni: Welche Gespräche haben Sie mit dem Staatsanwalt über
das Schreiben vom 7. März 1997 geführt?
Hochberg: Inwiefern?
v.Hermanni: Natürlich über den Inhalt.
Hochberg: Ich kann mich erinnern, dass ich das Schreiben beigezogen
habe.
v.Hermanni: Welche Ermittlungshandlungen wurden durch den StA GL angewiesen?
Hochberg: Die sind dokumentiert in den Unterlegen entsprechend der Verfügung
der StA.
v.Hermanni: Warum wurde das Schreiben vom 7. März 1997 nicht bei
der GfH beschlagnahmt?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Wenn Sie es nicht aus den Akten entfernt haben, wer dann?
Hochberg: Keine Antwort
v.Hermanni: Haben Sie das Schreiben bei den Unterlagen der GFH gefunden?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Haben Sie das Schreiben "Hallo Jürgen" einer
KTU unterzogen?
Hochberg: Nein. Eine KTU an Kopien ist zwecklos, man findet nichts.
v.Hermanni: Haben Sie die kopierten Rechnungen einer KTU unterzogen?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Warum nicht?
Hochberg: Da müssen Sie einen Experten fragen. An Kopien kann man
nichts feststellen.
v.Hermanni: Warum nicht? Herr Hochberg, das ist doch einfach Nonsens,
was Sie sagen, natürlich kann man auch aus Kopien versuchen zu
erkennen, welche Handschriften auf diesen Kopien sind, mit welchen Schreibmaschinen
geschrieben wurde, ob irgendetwas zusammengeklebt wurde.
Hochberg: Dafür gibt es Experten.
Meschkat: Wir haben bis heute keine Originale gesehen.
v.Hermanni: Im Fernsehen gibt es immer am Mittwoch auf VOX um 20.15
h immer "C.S.I. Dem Täter auf der Spur". Da können
Sie noch eine Menge lernen..
Haben Sie die Leistungsverzeichnisse der Einzelaufträge in Sachen
GNO überprüft?
Hochberg: Auf was?
v.Hermanni: Auf die Leistungen. Die Leistungsverzeichnisse zwischen
bfb und WEP.
Hochberg: Ich habe welche gesehen, kann aber nicht sagen, um welche
es sich handelte.
v.Hermanni: Haben Sie sie denn nun überprüft?
Hochberg: Ich habe welche gesehen, kann aber nicht sagen, welche.
v.Hermanni: Haben Sie im Vergleich zwischen den Bauberatungsprotokollen
und den Leistungsverzeichnissen festgestellt, dass der bfb zusätzliche
Leistungen in großem Umfang erbracht hat?
Hochberg: Das ist richtig. Der ABM-Stützpunkt hat z.B. Kanäle
verfüllt, die nicht im Leistungsverzeichnis standen.
v.Hermanni: Seit wann wissen Sie das?
Hochberg: Seit den Bauberatungsprotokollen.
v.Hermanni: Wann haben Sie die gelesen?
Hochberg: Im November 1999.
v.Hermanni: Haben Sie das 17. und 18. Operative Bauberatungsprotokoll
gelesen in dem Herr Clausnitzer Herrn Wilke von der WEP über die
Aufstellung und den Betrieb der Betonbrechanlage unterrichtet?
Hochberg: Das müsste ich sehen, das kann ich so nicht beantworten.
Herr von Hermanni überreicht Herrn Hochberg das 17. und 18.
Bauberatungsprotokoll
Hochberg: Es ist möglich, dass ich die gesehen habe, ich weiß
aber nicht wann. Ich habe keine Erinnerung.
v.Hermanni: Warum haben Sie Herrn Wilke nicht die Unterlagen bei der
ZV vorgelegt und damit getäuscht?
Hochberg: Das kann ich auch nicht sagen.
v.Hermanni: Sie haben den Betonbrecher und die Anlagen vom bfb im Hafen
persönlich in Augenschein genommen. Wäre Ihnen, wenn Sie Bauleiter
gewesen wären und jeden Tag auf der Baustelle sind, der Aufbau
aufgefallen?
Hochberg: Ich denke ja.
v.Hermanni: Glauben Sie, dass Herr Wilke wesentlich weniger intelligent
ist als Sie?
Nicklel: Ich lasse nicht zu, dass Sie den Zeugen diskriminieren.
v.Hermanni: Das habe ich nicht getan, ich halte Herrn Hochberg
für einen intelligenten und fähigen Ermittlungsbeamten und
gerade deshalb möchte ich von ihm wissen, ob Herr Wilke auch eine
angebliche Täuschung hätte merken müssen.
Warum haben Sie in Ihrem Schlussbericht nicht erwähnt, dass der
bfb aus erbrachten Leistungen im April 1994 ein Guthaben hatte?
Hochberg: Der Schlussbericht ist ein polizeilicher Bericht und hat nichts
mit der Anklageschrift zu tun. Ich kann Ihnen dafür keinen Grund
benennen.
v.Hermanni: Warum haben Sie niemals Frau Naumann als Zeugin vernommen?
Hochberg: Weswegen bitte, hätte ich sie vernehmen sollen?
v.Hermanni: Weil Frau Naumann diejenige war, die den Vermerk vom 13.
April 1994 verfasst hat. Weil Frau Naumann diejenige ist, die die Unterlagen
geführt hat, aus denen sich das Guthaben des bfb ergab. Weil ich
Sie auf diese Unterlagen aufmerksam gemacht habe und Sie diese Unterlagen
erst im März/April 2000 beschlagnahmt haben.
Hochberg: Ich kann mich nicht erinnern. Gab es dafür einen Beweisantrag?
Meschkat: Was ist denn das für ein Unsinn, dass, wenn ein
Beschuldigter auf beweiserhebliche Unterlagen hinweist, dafür ein
Beweisantrag gestellt werden muss?
Nickel: Bitte die nächste Frage.
v.Hermanni: Seit wann kennen Sie die handschriftlichen Vermerke von
Herrn Till vom 14. April 1994 und 4. Oktober 1995?
Hochberg: Ich müsste sie sehen, dann könnte ich das sagen.
Herr von Hermanni zeigt im die Unterlagen
Hochberg: Ich kenne diese Unterlagen, seit der Herausgabe bei WEP.
v.Hermanni: Warum werden die handschriftlichen Vermerke des Till, denen
deutlich zu entnehmen ist, dass das rückwirkende in Rechnung stellen
mit WEP abgesprochen wurde und daher gar keine Täuschung vorliegen
kann, in Ihrem Schlussbericht nicht erwähnt?
Hochberg: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
v.Hermanni: Haben Sie den StA darauf aufmerksam gemacht, und wenn ja
wann?
Hochberg. Das kann ich Ihnen nicht sagen, daran habe ich keine Erinnerung.
v.Hermanni: Haben Sie immer gegen den §160 Abs. 2 StP0 auf Anweisung
des StA GL Gast verstoßen oder aus eigenem Antrieb?
Nickel: Herr von Hermanni, bitte.
v.Hermanni: Herr Hochberg ist Ihnen der grundgesetzlich abgesicherte
Anspruch auf rechtliches Gehör bekannt?
Hochberg: Selbstverständlich.
v.Hermanni: Sie haben am 30. November 1999 meinem damaligen Verteidiger
Herrn Luttermann als Termin einer Beschuldigtenvernahme den 3. Dez.
1999 vorgeschlagen. Am 1. Dez. 1999 haben Sie den Termin wegen Raummangel
abgesagt. Ist das korrekt wiedergegeben?
Hochberg: Das ist richtig.
Schreiben Dr. Luttermann vom 17. 4. 2000 wird eingeführt
Nickel:
Was können Sie dazu sagen?
Hochberg: Die Terminabstimmung ist schwierig. Es war ein Dreiecksverhältnis.
Ich muss klären, ob Rechtsanwalt und Staatsanwalt Zeit haben. Am
3.12. war kein Vernehmungszimmer frei.
Meschkat: Die haben ca. 16 Vernehmungszimmer. Mit wem haben Sie
telefoniert?
Hochberg: Mit einem Mitarbeiter in der Haftanstalt.
Meschkat: Also, wenn ich morgens da anrufe, habe ich innerhalb von zwei
Stunden einen Raum.
v.Hermanni: Also, ich hatte eine Einzelzelle.
Meschkat: Ja, das wäre auch gegangen.
v.Hermanni: Nun hat aber Herr StA GL Gast in einem Vermerk vom
2. Dez. 1999 der eigenartigerweise erst im April 2000 aufgetaucht ist,
behauptet Herr Luttermann habe am 2. Dez. 1999 eine Vernehmung von Herrn
von Hermanni: abgelehnt. Was wissen Sie davon?
Hochberg: Ich kenne den Aktenvermerk von Herrn Gast.
Meschkat: Das finde ich sehr interessant. Sie kennen den Aktenvermerk?
Können Sie dem Gericht den Inhalt wiedergeben.
Hochberg: Es steht darin, dass Herr Dr. Luttermann abgesagt hat und
Herr Gast ihm einem neuen Termin angeboten hat.
Meschkat: Steht darin dass von Hermanni den Termin abgesagt hat?
Hochberg: Ja.
Inaugenscheinnahme
Bd. 11, Seite 1923,
v.Hermanni: Ist es nicht vielmehr so, dass durch die Demonstrationen
und die öffentliche Medienberichterstattung in den Tagen Anfang
Dez. 1999 und nach dem Finden der Unterlagen bei WEP sie alle den Überblick
verloren hatten.
Hochberg: Das ist nicht so.
v.Hermanni: Haben Sie mit StA GL Gast in den damaligen Tagen erörtert
was man denn nun den Gerichten an Unterlagen geben sollte? Was wurde
denn im Detail erörtert?
Hochberg: Es ist nicht so. Herr von Hermanni, das ist grober Unfug.
v.Hermanni: Es wurden viele Unterlagen nicht vorgelegt.
Hochberg: Im zweiten Teil 99 war das LKA selten im Besitz einer kompletten
Akte. Es gab die Anweisung, Duplikatsakten anzufertigen. Es bestand
nicht die Möglichkeit, die Aktenbände zu vervollständigen.
Ich musste darauf warten, dass ich mindestens zwei Bände habe,
um die Akten zu vervollständigen.
Meschkat: Das Fax von WEP, haben Sie den Inhalt zur Kenntnis
bekommen?
Hochberg. Das ist richtig.
Meschkat: Dann sind doch diese Dokumente wichtig und wurden sofort der
StA vorgelegt. Ist das richtig? Sie sind auch den Gerichten vorzulegen.
Hochberg: Das ist richtig.
v.Hermanni: Der Vermerk von Gast vom 2. Dezember 1999 ist erst im
April 2000 in den Unterlagen aufgetaucht. Er ist gefälscht. Es
gibt auch gar keinen Sinn, einen Termin abzusagen, der gar nicht mehr
besteht. Die Wahrheit ist, Gast war aufgefallen, dass es kein Rechtliches
Gehör gegeben hatte. Ein Schreiben an meine Frau aus der Untersuchungshaft
von Anfang Dezember 99 hat ihn auf diese Idee gebracht, denn dort habe
ich meiner Frau geschrieben, ob es denn überhaupt Sinn hätte,
bei den Ermittlungsmethoden etwas zu sagen.
Nickel: Stellen Sie bitte Fragen.
v.Hermanni: Weiter zum Thema Rechtliches Gehör. Herr Hochberg,
wie häufig habe ich Sie gebeten, dass wir uns gemeinsam mit dem
Architekten zusammensetzen um die Rechnungen der Sub's und die vermeintlichen
Rechnungen der GfH zu prüfen?
Hochberg: Das kann ich so nicht sagen, aber mehrfach.
v.Hermanni: Hätten Sie dies für sinnvoll empfunden?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Warum?
Hochberg: Es ist besser, wenn der vorliegende Sachverhalt ermittelt
wurde.
v.Hermanni: Haben Sie mich zu meinem Hausbau befragt?
Hochberg: Ich glaube schon.
v.Hermanni: Nein, zu meinem Hausbau haben Sie mich nicht befragt. Es
gibt hierüber auch keinen Aktenvermerk. Die Beschuldigtenvernahme
am 17. Februar 2000 wurde genau an dieser Stelle abgebrochen. Welcher
andere LKA Beamte hat dies denn getan?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Hat mich die StA befragt?
Hochberg: Weiß ich nicht.
v.Hermanni: Müssten Sie denn nicht die Vermerke der StA, wenn es
sie denn gäbe, haben?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Haben Sie welche?
Hochberg: Nein. Wenn Gast befragt hätte, gäbe es ein Protokoll.
v.Hermanni: Noch mal langsam zum Mitschreiben:
Hier tagt also die 11. Strafkammer des Landgerichtes Leipzig. Anklage
wurde gegen mich: erhoben, weil ich mich bezüglich meines Privathauses
bereichert haben soll. Herr Nickel der Vorsitzende der 11. Strafkammer
hat am 29. November 1999, also vor über zwei Jahren einen Haftbefehl
ausgesprochen, der auch heute noch gilt. Und Sie teilen uns jetzt mit:
Herr von Hermanni ist hierzu gar nicht vernommen worden?
Verhandlungspause
v.Hermanni: Für den 9.6.1999 erfolgte eine "konzertierte"
Aktion, in dem unter allen relevanten Anschriften, die im Zusammenhang
mit v.Hermanni /bfb /LEBAK /Sobiak standen Durchsuchungsbeschlüsse
erwirkt wurden. Außerdem wurde koordiniert, dass die Hausdurchsuchungen
zeitgleich stattfanden, damit keine Abstimmungen mehr zwischen den vor
Ort von den Durchsuchungen betroffenen Personen erfolgen konnten. Hierzu
gab es zuvor auch eine Lagebesprechung in Sachsen. Mit den Kollegen
in Niedersachsen wurden sicherlich entsprechende Abstimmungen vorgenommen.
Ist das zutreffend?
Hochberg: Das trifft zu.
v.Hermanni: Warum wurde am 9. Juni 1999 keine Hausdurchsuchung in der
Kanalstr. in Hannover, dem Sitz der Baumaschinenvermietungsfirma, also
der Firma die die Maschinen vermietet hat, vorgenommen?
Hochberg: Die Aufklärung hatte ergeben, dass die Räume seit
Jahren leer standen.
v.Hermanni: Die am 9.6.1999 unterbliebene Durchsuchung der Kanalstr.
in Hannover wurde nun mittels Durchsuchungsbeschluss vom 2.7.99 - also
drei Wochen später - nachgeholt. Aus diesem Grund fanden Sie sich
zusammen mit KHK Thomas am 5. Juli 1999, d.h. knapp einen Monat nach
den ansonsten erfolgten Durchsuchungen, in Hannover ein.
Aus Ihrem Aktenvermerk vom 7.Juli 1999 geht hervor, dass Sie Herrn Sobiak
"in dessen Firmensitz in Hannover, Schopenhauer Strasse 24"
aufsuchten. Wenn Sie einen Durchsuchungsbeschluss für die Kanalstrasse
10 vorliegen hatten, warum fuhren Sie dann aber in die Schopenhauerstr.?
Hochberg: Die Aufklärung hatte ergeben, dass die Räume seit
Jahren leer standen.
v.Hermanni: Haben Sie die Geschäftsräume Kanalstr. je betreten
bzw. durchsucht?
Hochberg: Die Kollegen aus Hannover hatten mit dem Vermieter gesprochen.
v.Hermanni: In der Schopenhauerstr.. 24 trafen Sie um 14:00 Uhr auf
Herrn Sobiak. Laut Vermerk heißt es: "Auf Frage teilte
Herr Sobiak mit, dass sich die Unterlagen nicht im Hause, sondern bei
seinem Steuerberater Thomas Bunge, Vahrenwalderstr.255, befinden."
"Im Hause", welches Haus war damit gemeint, die Schopenhauer
Str. oder die Kanalstrasse?
Nickel: Welcher Vermerk?
Herr Meschkat nimmt einen auszugsweisen Vorhalt des Vermerkes vom
7.7.99 vor.
Hochberg: Ich war nie in der Kanalstrasse.
v.Hermanni: Wie erklären Sie sich, dass Sie am 5.Juli 99
von Herrn Sobiak zur KD-Steuerberatungsgesellschaft geschickt wurden
um dort Unterlagen zu bekommen, die Sie allerdings bei der Hausdurchsuchung
am 9.6.1999 dort nicht erhalten hatten?
Hochberg: Ich kann die Frage nicht beantworten.
v.Hermanni: Was hat denn Herr Sobiak gesagt, wie lange diese Unterlagen
inzwischen bei der KD Steuerberatungsgesellschaft gelegen haben sollen,
seit dem 10.6.99 oder schon früher?
Hochberg: Das war nicht Gegenstand des Gespräches.
v.Hermanni: Kann es sein, dass Sie am 9.Juni 1999 die Akten in der KD-Steuerberatungsgesellschaft
übersehen haben?
Hochberg: Eher nicht.
v.Hermanni: Man wollte sie nicht oder es gab sie nicht?
Hochberg: Wir hatten kein Durchsuchungsbeschluss für die Sobiak-Baumaschinenvermietung.
v.Hermanni: Warum nicht? Sie hatten Durchsuchungsbeschlüsse für
fast 20 Firmen, private Vereine, für ein Dutzend GmbH's und die
Firma, über die die Hauptgeschäfte abgewickelt wurden, für
die hatten sie keinen Durchsuchungsbeschluss. Wir erklären Sie
sich das?
Hochberg: Wenn ich nicht weiß, wo die Firma ist, kann ich sie
nicht durchsuchen.
v.Hermanni: Wurden Ihr Kommen am 5.7.1999 im KD Steuerberatungsbüro
angekündigt oder sind Sie dort unangemeldet erschienen?
Hochberg: Angekündigt, wir haben angerufen.
v.Hermanni: Warum haben Sie sich anmelden lassen, nachdem Sie die Erfahrung
hatten, dass Sie bei einer unangemeldeten Durchsuchung am 9.6.99 schon
nicht alle Unterlagen erhalten hatten?
Hochberg: Wir haben uns nicht anmelden lassen. Wir haben gefragt, wo
sich die Unterlagen befinden.
v.Hermanni: Wie viel Zeit verging zwischen Ihrem Verlassen der Schopenhauerstr.,
der telefonischen Anmeldung Ihres Besuches im Steuerbüro und Ihrem
Erscheinen in dem KD-Steuerberatungsbüro.
Hochberg: Ich kenne mich in Hannover nicht aus. Sicher nicht gleich
um 14:00 Uhr. Um 14:00 waren wir in der Schopenhauerstr. mit Herrn Sobiak
zusammen.
v.Hermanni: Die Schopenhauerstrasse liegt in Hannover Kleefeld-Kirchrode.
Bis zur Vahrenwalder sind es maximal 20 Minuten. Herr Hochberg, wo waren
Sie denn essen?
Hochberg. Wir waren nicht essen.
Meschkat: Um 17:00 Uhr waren Sie in der KD-Steuerberatungsgesellschaft.
Das sind drei Stunden. Das ist doch eine sehr lange Zeitspanne. Wieso
lassen Sie sich drei Stunden Zeit?
Hochberg: Ich kann Ihnen nicht sagen, wann ich Herrn Sobiak gefragt
habe, wo sich die Unterlagen befinden. Wir haben ein Gespräch geführt,
2 ½ Stunden oder so.
v.Hermanni: Waren Sie zwischendurch noch Essen?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Welchen Kenntnisstand hatten Sie am 5.7.99 über die
Rolle von Herrn Thomas Bunge, d.h. seine Funktion als Steuerberater,
ist er überhaupt Steuerberater, über evtl. freundschaftliche
Beziehungen zu Herr Sobiak, über geschäftliche Beziehungen
zu Herr Sobiak - inzwischen Gesellschafter der GFH und Geschäftsführer?
Hochberg: Das ist mir unbekannt.
v.Hermanni: Herr Hochberg haben Sie den Gesellschaftervertrag der Baumaschinenfirma
Sobiak und Räck geprüft?
Hochberg: Worauf hin?
v.Hermanni: Na, zum Gesellschaftervertrag.
Hochberg: Wenn es in den Unterlagen einen Gesellschaftervertrag gibt,
habe ich ihn sicher durchgearbeitet. Ich habe daran keine Erinnerung.
v.Hermanni: Es gibt in den Unterlagen keinen Gesellschaftervertrag.
Die Verteidigung hat sich vom Amtsgericht Hannover Auszüge geholt.
Dort ist hälftige Verteilung des Gewinns vereinbart. Das ist doch
wichtig. Wir haben den Gesellschaftervertrag hier, wir können ihn
in die Akten einführen. Ist Ihnen bekannt, dass die Gewinne entsprechend
der Anteile hälftig zwischen Sobiak und Räck aufzuteilen waren?
Hochberg: Ja, wenn Sie damit R&S - Maschinenhandel meinen.
v.Hermanni: Ja natürlich meine ich die. Es gab doch kein Interesse
für Sobiak, die Gewinne aus der Vermietung in dieser Firma auftauchen
zu lassen, sondern zuvor Aufwendungen dagegen zu fahren. Sonst hätte
er doch seine Gewinne teilen müssen.
Hochberg: Ich müsste hier schlussfolgern.
v.Hermanni: Haben Sie mir am 22. Juni 1999 im Beisein des Rechtsanwaltes
Frank bestätigt, dass die Akte Nr. 8 sich wieder eingefunden hat?
Hochberg: Ja, das habe ich.
Gesamte Aktenvermerk wird durch Herr von Hermanni verlesen.
v.Hermanni: Haben Sie am 16. 2. 2000 im Beisein von RA Meschkat Ihre
ursprüngliche Aussage gegenüber RA Frank und mir bestätigt?
Hochberg: Sicher.
v.Hermanni: Hat der StA GL Gast am 16.2.2000 versucht Ihre Aussage zu
unterdrücken?
Hochberg: Ich müsste schlussfolgern.
Nickel: Sie können doch schildern, wie das damals war.
Hochberg: ...
v.Hermanni: Ich wollte mich äußern. Zur Bauakte 8
kam der Hinweis, sie sei wieder da. Herr Hochberg hat dies bestätigt
und Herr Gast wollte das verhindern. Dies geschah durch körperliches
Anfassen, indem er seine Hand auf den Arm von Hochberg gelegt hat und
die Bemerkung: "Lass das jetzt".
Meschkat: Herr Gast hat dann das Zimmer verlassen. Können
Sie das bestätigen?
Hochberg: Ja.
Bonell: Sie bestätigen, dass Herr Gast das Zimmer verlassen
hat?
Hochberg: Das mit der Hand auf meinem Arm kann ich so nicht bestätigen.
Bonell: War Herr Gast verärgert?
Hochberg: Ich hatte den Eindruck, dass es so war.
Nickel: Können Sie Ihre Erinnerung daran schildern?
Hochberg: Es war eine etwas komische Situation. Ich kann nicht mehr
bestimmt sagen, welche Vernehmung das war. Herr Gast hat Fragen gestellt,
die Herr von Hermanni hätte beantworten können. Er hat dies
aber ziemlich ausschweifend getan. Ich habe das Protokoll geschrieben.
Ich hatte den Eindruck, dass Herr Gast die Vernehmung fortführen
wollte und es ihm deshalb nicht passte.
Nickel: Können Sie sich erinnern, ob die Bauakte 8 vorhanden war?
Hochberg: Zum damaligen Zeitpunkt war ich der Meinung, dass die Bauakte
8 noch vorhanden war.
Nickel: Hat Herr Gast etwas dazu gesagt?
Hochberg: Direkt nicht.
v.Hermanni: Herr Gast war stinksauer, die versuchen doch jetzt
es so darzustellen, dass ich die Akte geklaut habe.
Fleiner: War die Akte da?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Gemäß Vermerk der StA Leipzig vom 11.
Juni 1999 - also zwei Tage nach Hausdurchsuchung - stellt StA GL Gast
fest : "Hermanni soll recht akribisch Buch über die Erstellung
seines Hauses und der Pension geführt haben."
Nickel: Wo ist der Vermerk
v.Hermanni: Band 1, Blatt 55.
Das Gericht nimmt Einsicht.
v.Hermanni: Herr Hochberg, in welcher Akte habe ich denn noch
akribisch Buch über die Erstellung des Hauses Buch geführt?
Hochberg: Das kann ich nicht sagen.
v.Hermanni: Stimmt, ich habe akribisch Buch über die Erstellung
des Hauses geführt. Woher kann das denn Herr Gast wissen, wenn
nicht aus der Bauakte 8? Er muss sie also in den Händen gehalten
haben! Sind Ihnen andere Akten bekannt, in denen ich akribisch Buch
über die Erstellung des Hauses geführt habe?
Hochberg: Das kann ich nicht sagen, danach müssen Sie Herrn Gast
fragen.
v.Hermanni: Ist vom LKA ein internes Ermittlungsverfahren zum Verlust
der Bauakte 8 eingeleitet worden?
Hochberg: Nein, im LKA wurde ein Disziplinarverfahren gegen den zuständigen
Beamten eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren gibt es bei der Staatsanwaltschaft.
v.Hermanni: Gegen wen?
Hochberg: Das muss ich Ihnen nicht sagen, aber ich kann Ihnen sagen,
es ist Herr Uhlemann.
v.Hermanni: Ist das der Uhleman, der am 12.11.99 den Vermerk für
den Haftbefehl mit unterschrieben hat?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Herr Nickel, das ist wieder so eine Stelle, zu der man eigentlich
was sagen müsste.
Nickel: Sie brauchen das Gericht nicht zu belehren, Herr von
Hermanni. Stellen Sie Fragen.
v.Hermanni: Wurden denn alle Beamten die bei der Hausdurchsuchung
anwesend waren befragt?
Hochberg: Das kann ich nicht sagen. Ich war weder bei der Hausdurchsuchung
anwesend noch bei der Befragung.
v.Hermanni: Waren auch Beamte der Steuerfahndung anwesend?
Hochberg: Wann?
v.Hermanni: Na, am 9.6.99 in meinem Haus.
Hochberg: Da müssen Sie die Protokolle lesen, da steht's drin.
v.Hermanni: Nein, da steht es eben nicht drin. Es waren drei Beamte
der Steuerfahndung anwesend und die sind nicht befragt worden. Wir haben
mit unserer Ermittlungsgruppe das Spiel Cluedo anhand dieser Akte gespielt.
Ich weiß nicht, ob das jemand von Ihnen kennt. Die Ergebnisse
hierzu, einschließlich der Auszüge aus der Akte habe ich
hier und reiche sie den Gerichtsakten bei.
Vorsitzende
Richter nimmt Unterlagen an sich.
v.Hermanni: Warum hat man vergessen die Beamten der Steuerfahndung zum
Verschwinden der Bauakte 8 zu befragen?
Hochberg: Ich habe damit nichts zu tun, außer dass ich selbst
befragt wurde.
v.Hermanni: Haben Sie eine Erklärung warum in der Nacht vom 9.
auf den 10 Juni 1999 die Kiste mit den wichtigen Akten nicht im Asservatenraum
des LKA eingeschlossen wurde?
Hochberg: Ich kann weder noch bestätigen.
v.Hermanni: Ist Ihnen bekannt, dass Herr KOK Uhlemann zum Verschinden
der Bauakte 8 zwei schriftliche Aussagen vornehmen musste?
Hochberg: Nein, das ist mir nicht bekannt.
v.Hermanni: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum seine erste
und zweite Aussage an der entscheidenden Stelle deutlich voneinander
abweicht?
Hochberg: Ich kenne die Aussagen nicht.
v.Hermanni: Ist Ihnen bekannt, dass im Dezember 1999 ein anonymer Anrufer
nach Auskunft der Bild und der LVZ eine Akte angeboten hat, die aus
einem gestohlenen Fahrzeug eines Staatsanwaltes stammen soll?
Hochberg: Herr Gast hat mir das irgendwann später mal gesagt.
v.Hermanni: Der Pressesprecher der StA Herr OStA Röger, soll gegenüber
den Medienvertretern ohne bei den Ermittlungsbehörden nachgefragt
zu haben beide mal und sofort erklärt haben, dies sei "Quatsch".
Wieso konnte dies Herr Röger sofort, gleich und ohne Nachfrage
beantworten? Sind durch Sie oder andere Beamte der Polizeibehörden
hierzu Ermittlungen durchgeführt worden?
Hochberg: Durch mich nicht. Der Sachverhalt ist relativ spät ermittelt
worden. Kollegen meines Dezernates waren ebenfalls nicht beteiligt.
Über andere Beamte der Polizei kann ich nichts sagen.
v.Hermanni: Ist durch Sie oder andere Beamte der Polizei überprüft
worden, ob in dem entsprechenden Zeitraum, Fahrzeuge von Staatsanwälten
gestohlen oder aufgebrochen wurden?
Hochberg: Nicht durch mich und nicht durch Kollegen meines Dezernates.
Über andere Beamte der Polizei kann ich nichts sagen. Aber ich
weiß, dass zu diesem Zeitpunkt das Auto eines Oberstaatsanwaltes
gestohlen wurde.
v.Hermanni: Welcher war das?
Hochberg: Röger.
v.Hermanni: Herr Hochberg die KPMG hat in diesem Verfahren für
die Stadt Leipzig ein umfangreiches Gutachten im Werte von über
300.000,- DM erstellt. Kennen Sie den Inhalt des Gutachtens?
Hochberg: Ja, ich habe dieses Gutachten gelesen.
v.Hermanni: Die Vertreter der KPMG, die ja auch beim Hersteller waren,
haben die Hinweise gegeben, dass es sich zum Teil um gebrauchte Maschinen
gehandelt haben muss. Sind Sie diesen Hinweisen und wenn ja, wann nachgegangen?
Hochberg: Das habe ich zum damaligen Zeitpunkt nicht gelesen. Sie hatten
es ja später mitgeteilt.
v.Hermanni: Ja, da habe ich es angezeigt.
Das Ergebnis der Juristen der KPMG ist, dass weder ein Schaden eingetreten
ist noch eine Täuschung vorlag. Erstaunt es Sie, dass StA GL Gast
zu einem anderen Ergebnis gekommen ist?
Hochberg: Das muss mich nicht erstaunen.
v.Hermanni: Warum nicht?
Hochberg: Man kann sicher zu anderen Ermittlungsergebnissen kommen.
Eine Wertung wird später vorgenommen.
v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie hatten bereits am 18. Dez. 2001 ausgeführt,
dass Sie im Wirtschaftsdezernat des LKA arbeiten. Auch hatten Sie uns
mitgeteilt, dass Sie aus Ihrer dezidierten Kenntnis von wirtschaftlichen
Abläufen wissen, dass die Angebote immer vor den Rechnungen kommen.
Dies war nun, wie sie ebenfalls festgestellt hatten, bei den Geschäften
zwischen Sobiak und Fischer & Jung nicht der Fall. Sie haben am
18. Dez. 2001 erklärt: "ich habe dies als gegeben hingenommen."
Dies glaube ich Ihnen so einfach nicht. So einfältig wie Sie sich
hier darstellen sind Sie nicht.
Nickel: Herr von Hermanni, Sie sollten in der Wortwahl den Zeugen
nicht beleidigen.
v.Hermanni: Das habe ich nicht getan. Ich glaube ihm und seinen
Antworten nicht.
Nickel: Stellen Sie Ihre Frage.
v.Hermanni: Haben Sie denn nun Ihre Erkenntnisse mit dem Herrn StA GL
Gast erörtert?
Hochberg: Also die Vorsiebanlage ist im Dezember 93 bestellt worden
und die Rechnung stammt aus April 94.
v.Hermanni: Und von wann ist das Angebot? Das Angebot ist doch nach
der Rechnung erstellt worden. Es kann ja demzufolge nicht den Sinn haben,
der auf ihm drauf steht. Ein Angebot, das nach Rechnung erstellt wird,
kann schlechterdings kein Angebot sein. Wir müssen also über
dieses Dokument spekulieren. Welchen Zweck sollte denn nun dieses Dokument
erfüllen?
Hochberg: Ich kann Ihnen sicherlich zustimmen, aber mir fehlt die Kennung,
ob.
v.Hermanni: Welchen Sinn könnte denn dieses Dokument nun haben?
Hochberg: Ich kann nur schlussfolgern.
v.Hermanni: Welchen Sinn kann ein Angebot nach Rechnungslegung haben?
Hochberg: Na, vielleicht ist es eine andere Maschinen.
v.Hermanni: Oder?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Oder zur Täuschung meiner Person? Denn ich hatte darauf
bestanden, dass ich die Angebote sehen wollte.
Seit wann ist Ihnen bekannt, dass und bei welchen Maschinen Gebrauchtgeräte
geliefert wurden?
Hochberg: keine Antwort.
v.Hermanni: Aus den Unterlagen war das schon im November 99 erkennbar.
Hochberg: Da stand schon drauf, dass sie gebraucht waren?
v.Hermanni: Ja!
Hochberg: Gut.
v.Hermanni: Welche Erkenntnisse lagen und liegen Ihnen heute zum Brecher
II, der KK 75 S vor?
Hochberg: Dazu fehlt mir die Aussagegenehmigung. Das ist ein anderes
Ermittlungsverfahren.
Meschkat: Das hat aber Auswirkungen auf dieses Verfahren.
Hochberg: Ich kann ja eine Aussagegenehmigung einholen.
Nickel: Bitte bemühen Sie sich darum.
v.Hermanni: Wir können aber gern jetzt weiter machen, ich behaupte
sowieso, dass meine Ermittlungsgruppe besser ist, als das LKA.
Welche Ermittlungen und Feststellungen liegen Ihnen heute zum zurückgedrehten
Betriebsstundenzähler vor?
Hochberg. Mir fehlt der Zusammenhang.
v.Hermanni: Auf dem Übergabeprotokollen von Fischer und Jung ist
der Betriebsstundenzähler festgehalten mit 2 Stunden.
Hochberg: Das ist mir nicht bekannt.
v.Hermanni: Wann wurde der Brecher an den bfb ausgeliefert?
Hochberg: Im August 95
v.Hermanni: Liegt für diese Maschine eine TÜV Gutachten gem.
§ 18,5 StVZO vom TÜV Rheinland vor?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Wer hat dieses TÜV Gutachten wann und wo erstellt?
Hochberg: Dazu sage ich jetzt nichts. Ich muss auf das andere Ermittlungsverfahren
verweisen.
Fleiner: Können wir das verschieben?
Meschkat: Ich möchte hier eine Einlassung bringen, dass
das wesentliche Bestandteile für dieses Verfahren sind.
Nickel: Ja, Herr Hochberg hat ja auch erklärt, dass er sich
bemüht, eine Aussagegenehmigung hierfür zu erhalten.
v.Hermanni: In den Ermittlungsakten befinden sich Preisumfragen von
Baumaschinenhändlern. Wie haben Sie diese Informationen erlangt?
Haben Sie offene Frage gestellt oder geschlossene Fragen? Haben Sie
zur Beantwortung von Fragen Vorgaben, Prämissen gestellt?
Hochberg: Sowohl als auch. Bei der Ermittlung zu den Mieten die von
94 bis 96 gängig waren habe ich versucht, zwanglos Preise zu erfahren.
Den Händlern wurden Eckdaten gegeben. Es besteht ein Zusammenhang
zwischen dem Restwert und den Mieten. Deswegen musste ich Restwert und
Mieten angeben.
Heftige Zwischenrufe und Gelächter
v.Hermanni: Also doch Mietkauf! Vor einer halben Stunde war doch noch
alles getrennt.
Haben Sie diese Prämissen/Vorgaben aufgestellt oder wurden diese
vorgegeben?
Hochberg: Ich hatte gesagt, dass ein Zusammenhang besteht, aber ich
kann anders ermitteln.
Meschkat: Das sind aber falsche Prämissen, Machen Sie das
immer so, wie gerade passt?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Haben Sie die Ihnen gemachten Angaben anhand von
realen Geschäftsvorfällen geprüft?
Hochberg: Ich denke ja.
v.Hermanni: Handelt es sich dabei auch immer um Neukunden in den Neuen
Bundesländern im Jahre 1994?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Herr Hochberg, was bedeutet es wenn Firmen, die Sie nicht
angefragt haben, bei Anruf als erstes fragen: Kommen Sie auch vom LKA
Sachsen?
Hochberg: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Meschkat: Was vermuten Sie denn?
Hochberg: --------keine Antwort
v.Hermanni: Na, die Händler haben sich abgestimmt, es sind
ja nur 5 oder 6 in ganz Deutschland.
Herr Hochberg, können Sie dem Gericht auch nur einen einzigen realen
Vergleichfall zeigen, in dem ein Neukunde im Jahre 1994 in den Neuen
Bundesländern eine KK 114 Brown Lennox mit allen Extras, für
420.000 DM bekommen hat?
Hochberg: Durch meine Dienststelle wurden Faxe an die Händler geschickt.
Die Händler haben alle auf die Prämissen geantwortet.
v.Hermanni: Und es war kein realler Vergleichsfall dabei?
Hochberg: Wenn Sie so fragen: Nein.
v.Hermanni: Herr Hochberg, ist Ihnen bekannt, dass im Jahre 1994 und
1995 vom bfb ebenfalls Preise geprüft wurden?
Hochberg: Es kommt darauf an, was Sie prüfen nennen. Frau Degenhardt
hat dies in ihrer Vernehmung gesagt.
v.Hermanni: Haben Sie Frau Degenhardt hierzu vernommen?
Hochberg: Frau Degenhardt hat dies in ihrer Vernehmung gesagt.
v.Hermanni: Haben Sie Herrn Balz, jun. vernommen?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Warum nicht?
Hochberg: Es gibt eidesstattliche Versicherungen und die sind in der
Wertung wesentlich höher als Zeugenvernahmen.
v.Hermanni: Haben Sie Herrn Balz, sen. vernommen?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Warum nicht?
Hochberg: Aus dem gleichen Grund.
v.Hermanni: In den Bankunterlagen der Dresdener Bank befindet sich ein
Angebot für den Brecher I von Fischer & Jung für die KK
114 in Höhe von 545.000,- DM netto ohne Extras. Gezahlt
wurden per Banküberweisung nach Abzug von Skonti 420.000,- netto
mit allen Extras. Herr Hochberg wie erklären Sie sich denn diesen
sensationellen Unterschied im Wert von rund 200.000,- DM?
Hochberg: Ich kann Ihnen das nicht erklären, ich weiß nicht,
warum Fischer und Jung so etwas macht.
v.Hermanni: Wie haben Sie die Hinweise von mir, es habe Schwarzgeldzahlungen
gegeben, überprüft?
Hochberg: Ich habe Sobiak und Fischer & Jung befragt.
v.Hermanni: Wie erklären Sie sich denn nun die eigenen Unterlagen
des Herrn Sobiak die einen Nettoaufwand von 745.404,55,- DM festhalten.
Hochberg. Ich kann darauf keine Antwort geben.
v.Hermanni: Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht?
Hochberg: Das wäre Spekulation.
v.Hermanni: Können Sie sich darin erinnern, dass dies genau die
Summe von 750.000,-DM ist, die ich Ihnen im Nov 1999 nannte, bevor ich
Akteneinsicht hatte?
Hochberg: Ich habe daran keine Erinnerung.
Nickel: Wann hatten Sie denn das erste mal Akteneinsicht
v.Hermanni: Ende November 99. Sobiak hatte mir diese Summe gesagt, weshalb
er die 19. und 20. Rate im Gegensatz zu dem Schreiben vom 20. April
94 nicht mehr bekam. Wenn trotzdem die 19. Rate gezahlt wurde, dann
hat das damit zu tun, dass Herr Sobiak die Reparaturrechnungen übernommen
hatte, die aber eigentlich vereinbarungsgemäß der bfb hätte
zahlen müssen.
Haben Sie die Bankunterlagen auf Schwarzgeldzahlungen geprüft?
Hochberg: Ja, wir haben die Unterlagen geprüft
Meschkat: Wie?
Hochberg: Bei der Dresdener Bank und bei Herrn Sobiak.
v.Hermanni: Gab es Barabhebungen auf den Konten von Herrn Sobiak?
Hochberg: Sicherlich.
v.Hermanni: In welcher Höhe? Mit welcher Zuordnung?
Hochberg: Das bearbeitet im LKA die Abteilung Buchprüfung.
v.Hermanni: Was hat die denn ermittelt und was haben die denn zusammengestellt?
Geht daraus auch hervor, dass es für 96.000,-DM Werbegeschenke
für Baumaschinen gab?
Hochberg: Ich habe es gelesen, ja.
v.Hermanni: Welche Kredite wurden beantragt?
Hochberg: Ich bin mir nicht sicher, ich glaube 600.000 DM bei der Dresdener
Bank.
v.Hermanni: Wurde ein Baumaschinenkredit im Mai 1994 also zum Lieferzeitpunkt
des Brecher I, in einen Barkredit in Höhe von 100.000,- umgewandelt?
Hochberg: Ja, das ist mir so erinnerlich.
v.Hermanni: Hatten Sie einen Durchsuchungsbeschluss für die Fa.
Fischer & Jung?
Hochberg: Das kann ich definitiv nicht sagen. Ich denke aber ja.
v.Hermanni: Haben Sie ihn auch vollstreckt?
Hochberg: Man muss das immer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
sehen. Die Firma Fischer & Jung hat die Akten freiwillig herausgegeben.
v.Hermanni: Haben Sie Herrn Große von der Fa. Fischer & Jung
vernommen.
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Was hat denn nun Herr Große gesagt, wie der Brecher
I am 17. Mai 1994 bezahlt wurde?
Hochberg: Er war nicht ganz sicher, ob die per Überweisung oder
per Scheck erfolgt ist.
ZV Große Seite 2 vom 18.4.00 wird eingeführt und Herr
v. Hermanni liest die Absätze vor:
" Zur damaligen Zeit bestand an Betonbrechern und Siebanlagen eine
große Nachfrage, weil, es war die Zeit, in der neue Gewerbeparks
entstanden und viel abgebrochen wurde. Dementsprechend war der Druck
der Lieferung auf uns auch sehr groß, denn wenn wir nicht rechtzeitig
hätten liefern können, wäre der Kunde zur Konkurrenz
gegangen. Beide o.a. Maschinen haben wir zwischen dem 29.4.1994 -Versanddatum/Lieferschein-
und dem 17.5.1994 -handschriftlicher Lieferschein- an das Gewerbegebiet
Nordost geliefert und konkret am 17.5.94 an Sobiak übergeben. Die
Anlieferung, der Aufbau und der Probelauf ist für den Kunden kostenfrei
und im Kaufpreis enthalten. Anschließend erfolgt die Kaufpreisübergabe
mittels eines Schecks. Ich kann nun nicht mehr sagen, wann ich
den Scheck bekommen habe, zumindest war es pünktlich. Bei der Übergabe
der Maschine an den Sobiak war ich selber dabei."
Herr Hochberg neben der Überweisungssumme, gab es also noch einen
Scheck! Vielleicht war es auch Bargeld. Sind Sie willens dem Gericht
zu erklären, was das alles zusammen gefasst bedeutet?
Hochberg: Da müsste ich ja wieder schlussfolgern. Aus den Unterlagen
geht hervor, dass eine Überweisung stattfand.
v. Hermanni: Damit ist bewiesen, dass der Scheck zusätzlich war.
Es gab zwischen Sobiak und mir gar nichts zu verteilen.
Wie wir gehört haben wurde von der StA Leipzig die Steuerfahndung
eingeschaltet. Seit wann kennen Sie Herrn Ihbe von der Steuerfahndung
Leipzig?
Hochberg: In diesem Ermittlungsverfahren, seit dem Sommer 98.
v.Hermanni: Seit wann und wie gut kennen Sie Herrn Ihbe. Haben Sie inzwischen
mehrfach mit ihm zusammengearbeitet?
Hochberg: Wir sind Kollegen.
v.Hermanni: Gab es intensiven Austausch von Unterlagen?
Hochberg: Selbstverständlich nicht.
v.Hermanni: Seit wann kennen Sie Herrn Löwe von der Steuerfahndung
Hannover?
Hochberg: Seit Mitte 1999.
v.Hermanni: Wie gut kennen Sie Herrn Löwe?
Hochberg: Ich habe ihn zweimal gesehen.
v.Hermanni: Welche Informationen wurden zwischen Ihnen und Herrn Ihbe
wann ausgetauscht oder anders formuliert: Was hat denn die Steuerfahndung
gemacht und welches Ergebnis wurde Ihnen mitgeteilt?
Hochberg: Es ging um die Wertfeststellung Ihres Grundstückes.
v.Hermanni: Welches Ergebnis?
Hochberg: Ich will mich nicht festlegen, das ist in den Akten enthalten.
v.Hermanni: In den Akten ist es nicht enthalten.
Hochberg: Doch.
v.Hermanni: Nein, in den Akten ist die Wertfeststellung über 2,2
Mio. aus Juni 99, aber nicht die aus Juli/ August.
Hochberg: Da müsste ich mich in den Akten noch mal kundig machen.
Schriftwechsel (mit Kommentaren vom 6.4.99 StA an Steuerfahndung
Leipzig 15.4.99, Steuerfahndung an StA, 6.9.99 Steuerfahndung an StA
6.9.99, Steuerfahndung an v. Hermanni wird verteilt.
v.Hermanni: In den Ermittlungsakten haben Sie und die StA Leipzig immer
vom
"EFH von Hermanni" gesprochen; z.B. Band I Seite 000041, Was
heißt EFH?
Hochberg: Na, Einfamilienhaus.
v.Hermanni: Wie viele Wohnungen gibt es denn nun in dem Einfamilienhaus
von Hermanni?
Hochberg: Ich weiß es nicht.
v.Hermanni: Es sind drei abgeschlossene Wohnungen
Hochberg: Das weiß ich doch nicht, ob Sie nun ein Einfamilienhaus
oder ein Mehrfamilienhaus haben.
v.Hermanni: Ihre Kollegen haben bei der Hausdurchsuchung immer den Kellereingang
gesucht, haben die Kollegen den Kellereingang gefunden?
Hochberg: Ich kann nichts zum Keller sagen,
v.Hermanni: Es gibt gar keinen Keller.
Wo wurden denn die Akten der Lebak GmbH gefunden?
Hochberg: Ich weiß es nicht, ich war nicht bei der Hausdurchsuchung
dabei. Ich musste mich in den Akten kundig machen.
v.Hermanni: Aber Herr Hochberg, Sie haben doch umfangreiche Fotos gesehen.
Es ist doch alles von oben bis unten fotografiert worden.
Laut Anzeigenerstatter soll das Haus einen Wert von 5 bis 5.5 Mio. DM
gekostet haben. Ist Ihnen bekannt, dass die Bausachverständigen
der Steuerfahndung zu einem Ergebnis in Höhe von max. 1.1. Mio.
DM gekommen sind?
Hochberg: Ich habe vorhin bereits gesagt, dass ich der Meinung bin,
es ist in den Akten.
v.Hermanni: Welche Schlussfolgerungen haben Sie hieraus, abgesehen vom
Gequatsche mit Frau Degenhardt im Auto gezogen?
Hochberg: Das es 1,1 Mio sind und etwas kann hier nicht stimmen.
Meschkat: Bei der Vernahme des Herr Bunge waren es 5,5 Mio. Später
erfolgte durch die Steuerfahndung eine Wertermittlung in Höhe von
maximal 1,1 Mio. Wie haben Sie diese beiden Beträge gewertet, den
enormen Unterschied. Hatten Sie keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit
des Zeugen?
Hochberg: Das ist eine Diskrepanz, wenn es denn so ist.
Meschkat: Was schließen Sie daraus?
Hochberg: Ich hatte bereits angegeben, dass ich mit den Berechnungen
der Firma Sobiak nicht zu Recht gekommen bin. Aus diesem Grund habe
ich mich mit Herrn Friedrich in Verbindung gesetzt, bzw. mir einen anderen
Ordner geben lassen. Es ist mir bei keinem gelungen.
v.Hermanni: Warum haben Sie denn nirgendwo vermerkt, dass es da auch
1.8 Millionen Mark Kredite und Bürgschaften der Eheleute von Hermanni
gibt.
Hochberg. Ich glaube schon, dass es vermerkt worden ist.
v.Hermanni: Ich glaube nicht, dass es vermerkt worden ist. Haben Sie
versucht den Gerichten mit dem Stichworten Neid, betrügerischer
Wessi und korrupter Beamter ein Bild zu zeichnen?
Hochberg: Wenn Sie mir das so vorhalten, habe ich dafür absolut
kein Verständnis.
v.Hermanni: Waren Sie bei Gesprächen zwischen der Steuerfahndung
und der StA zugegen?
Hochberg: Bei welchen?
v.Hermanni: Zum Beispiel im Januar 2001
Hochberg: Daran habe ich keine Erinnerung.
v.Hermanni: Gibt es hierzu Aktenvermerke?
Hochberg: Sicher.
v.Hermanni: Hat Herr Ihbe Sie darüber unterrichtet?
Hochberg: Ich habe kein persönlich - freundschaftliches Verhältnis
zu Herrn Ihbe. Herr Ihbe hat mir keine Informationen gegeben, die er
mir nicht hätte geben dürfen. Herr Ihbe hält sich an
das Steuergeheimnis.
v.Hermanni: Ja, theoretisch. Deshalb wissen hier auch Alle, dass Sie
es nie zugeben werden.
Wissen Sie von Gesprächen zwischen der StA und der Steuerfahndung?
Hochberg: Ja, aber ich war nicht dabei.
v.Hermanni: Was wurde im Januar 2001 vereinbart?
Hochberg: Daran habe ich keine Erinnerung.
v.Hermanni: Kennen Sie Aktenvermerke dazu?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Welche Informationen hat Ihnen Herr Ihbe zum Fall Gotsch/Sobiak
zukommen lassen?
Hochberg: Ich kenne keinen Herrn Gotsch.
vHermanni: Es stand doch sogar in der LVZ. Hat Sie Herr Ihbe informiert,
dass auch in diesem Verfahren zunächst der Berufszeuge Friederich
auftrat?
Hochberg: Ich habe mich mit Herrn Ihbe nicht über Herrn Gotsch
unterhalten.
Die Sitzung wird um 14:05 Uhr geschlossen.