Vierte Zeugenvernahme 19.02.2002 11.45 Uhr
Hochberg, Jens
43 Jahre
Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität
v.Hermanni:
Herr Nickel, ich hatte Ihnen zugesagt, die Namen der beiden Polizeibeamten
herauszusuchen die ich am 29. November 1999 im Amtsgericht Leipzig zu
dem Gespräch mit Dr. Luttermann und Herrn Hochberg hinzugerufen
habe. Die Polizeibeamten haben sich damals als KHK Klemm und
KHK Nowak ausgegeben.
Nickel: Herr Hochberg, kennen Sie die Beamten?
Hochberg: Selbstverständlich.
Nickel: In welchem Dezernat sind sie beschäftigt?
Hochberg: Im Dezernat 4.13.
v.Hermanni: Herr Hochberg, haben Sie im Postausgangsbuch nachgesehen
wann Sie Herrn StA GL Gast die Akte Brecher II gegeben haben?
Hochberg: Ja, am 22.11.2001.
v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie haben das letzte mal ausgesagt, dass
Sie zum 9. Juni 1999 deshalb keinen Durchsuchungsbeschluss gegen die
Baumaschinenvermietungsfirma erwirkt hätten, weil Sie deren Adresse
nicht hätten ermitteln können. Ist das richtig?
Hochberg: Das ist nicht richtig.
v.Hermanni: Was ist dann richtig?
Hochberg: Die Vorermittlungen hatten die Kollegen aus Hannover geführt.
v.Hermanni: Ferner haben Sie erklärt, dass Sie den Vermieter der
Kanalstr. befragt hätten. Dieser habe erklärt, dort sei alles
leer. Ist das richtig?
Hochberg: Ich habe den Vermieter nicht befragt.
v. Hermanni: Aber Ihre Kollegen?
Hochberg: Das kann ich nicht sagen.
v.Hermanni: Wann haben denn Ihre Kollegen den Vermieter befragt?
Hochberg: Das weiß ich nicht, das kann ich nicht sagen.
v.Hermanni: Warum haben Sie denn dann nicht einen Antrag für die
Schopenhauerstr. ausstellen lassen?
Hochberg: Da müssen Sie die Kollegen in Hannover fragen.
v.Hermanni: Haben denn Sie oder Ihre Kollegen am 9.6.99 Akten der Firma
in der Schopenhauerstr. oder bei KD Steuerberatungsgesellschaft gesehen?
Hochberg: Wenn Unterlagen da gewesen wären, hätten wir sie
mitgenommen.
v.Hermanni: Wie kommen Sie darauf?
Hochberg: Weil wir ordnungsgemäß arbeiten.
v.Hermanni: Stimmt nicht, sie haben nie ordnungsgemäß durchsucht.
Herr Hochberg, am 12. Feb. 2002 haben Sie auf die Frage, ob Sie denn
festgestellt haben, dass auch der bfb Preisermittlungen durchgeführt
hat, geantwortet, "ja, Frau Degenhardt hat so etwas in Ihrer
BV erwähnt." Ist das richtig?
Hochberg: Das ist richtig.
v.Hermanni: Frau Degenhardt hat in Ihrer BV vom 21. 10. 1999 auf Seite
6 gesagt:
"Ich bin auch mal auf die Baumesse nach München gefahren
und habe mich dort gezielt nach Preisen für derartige Anlagen erkundigt.
Dabei waren Preise von über 650 TDM im Spiel."
Nun hat Frau Degenhardt, am 5.2.2002 ausgesagt, die Preise hätten
bei 550 bis 600 TDM gelegen.
Hat jetzt Frau Degenhardt sich geirrt oder vielleicht sogar gelogen,
oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Hochberg: Ich habe niedergeschrieben, was Frau Degenhardt gesagt hat.
v.Hermanni: Sind Sie gewillt, dem Gericht den Unterschied von Brutto
und Netto zu erklären?
Fleiner: Das ist eine Rechtsfrage. Da kann man im Umsatzsteuergesetz
nachlesen.
Nickel: Können Sie die Fragestellung erläutern, steht
die Frage in Zusammenhang mit den Preisanfragen?
v.Hermanni: Ich will darauf hinaus, dass die Staatsanwaltschaft
und das LKA von Anfang an das Thema Umsatzsteuer nicht beachtet hat.
Die WEP ist eine private GmbH. Unterliegt Sie der Mehrwertsteuer?
Fleiner: Das ist auch nachzulesen. Dazu gibt es das Umsatzsteuergesetz.
Nickel: Herr Hochberg, können Sie dazu etwas sagen?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Hat der bfb auch zur Mehrwertsteuer optiert?
Nickel: Herr von Hermanni, sie fragen nach der Wahrnehmung des Zeugen?
v. Hermanni: Ja.
Habe ich Sie auf diesen Unterschied aufmerksam gemacht?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Herr Hochberg, was bedeutet dies nun für den hier zu
beurteilenden Sachverhalt?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie sind Leiter einer Ermittlungsgruppe im
Wirtschaftsdezernat des LKA Sachsen. Wissen Sie denn wie hoch die Mehrwertsteuer
zur Zeit so in Deutschland ist?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
Unruhe
im Gerichtssaal
Bonell:
Das kann ich nicht glauben! Das weiß mein zehnjähriger Sohn.
Ich beantrage wörtliche Protokollierung.
Nickel: Stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag. Ich unterbreche
die Sitzung bis 12:00 Uhr.
Pause,
anschließend Überreichung des schriftlichen Antrages
Nickel:
Ich lehne den Antrag ab, die wörtliche Protokollierung ist nicht
erheblich da es weder auf die Feststellung des Vorganges noch auf den
Wortlaut der Aussage ankommt. Es handelt sich um eine Entscheidung des
Vorsitzenden, da Prozess leitend.
Herr Hochberg, die Frage war nach dem aktuellen Mehrwertssteuersatz.
Hochberg: Den kenne ich nicht.
Bonell: Ich beantrage eine Entscheidung des Gerichts, ich gehe hier
von einer Falschaussage aus, somit von einer Straftat in der Sitzung
gem. § 183 GVG. Ich muss hier von einer Falschaussage ausgehen.
Herr Hochberg ist schließlich Leiter einer Ermittlungsgruppe im
Wirtschaftsdezernat des LKA. Das ist nicht prozessleitend.
Nickel: Ihre Stellungnahme?
Gast: Eine Protokollierung ist nicht erforderlich, da es auf den
Wortlaut der Aussage nicht ankommt.
Meschkat: Wir schließen uns dem Antrag der Verteidigung Degenhardt
an .
Pause
Gerichtsbeschluss,
dass wörtlich protokolliert wird und anschließende wörtliche
Protokollierung.
v.Hermanni:
Was sahen denn die Verträge mit der WEP vor?
Hochberg: Ich kann mich daran erinnern, dass es ein Gesamtbudget gab.
Ich weiß nicht, ob es brutto oder netto war.
v.Hermanni: Herr Hochberg, die Addition der Einzelaufträge zwischen
WEP und bfb ergibt welche Summe, so ca.?
Hochberg: 6,9 Mio.
v.Hermanni: Netto oder Brutto?
Hochberg: Netto.
v.Hermanni: Bei den abfließenden Budgets wurden dort die Brutto-
oder die Nettobeträge saldiert?
Hochberg: Brutto.
v.Hermanni: Ist es richtig, wenn ich feststelle, dass ich Sie auf das
Brutto - Netto Thema bereits bei der BV im Februar 2000 hingewiesen
habe?
Hochberg: Ja.
v. Hermanni: Ist es richtig, dass Sie das Thema aber gar nicht erfasst
haben, geschweige denn für das Gericht gewertet haben?
Hochberg: Ich denke schon.
v. Hermanni: Wo ist das in den Unterlagen dokumentiert?
Hochberg: Ich weiß nicht, was soll ich darauf sagen.
Meschkat: Ist das nicht vermerkt, z.B. in den Unterlagen des LKA?
Hochberg: Ich kann dazu nichts sagen.
v.Hermanni: Bei einem Gespräch am 5. Okt. 1995, bei WEP wurden
6.9 Mio. akzeptiert obwohl Netto vereinbart war, aber Brutto abgerechnet
wurde. Ich kann mich noch erinnern, dass es zur Vorbereitung des Termins
zwischen mir und Herrn Balz eine Diskussion gab. Ich hatte befürchtet,
dass man sagen könnte, das Finanzamt werde hintergangen. Ich habe
damals in der Besprechung gesagt, gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist,
und Gott was Gottes ist.
Die Summe wäre damals 15 % von 6.9 Mio. DM gewesen. 6,9 Mio. DM
plus die 15 % wäre auch gegangen. Es gab nicht nur keine Überschreitung
des Budgets, es gab nicht nur sonstige Leistungen, sondern wir haben
auch noch auf 15% verzichtet!
v.Hermanni:
Kommen wir also zu dem Thema Brecher und alte Maschinen.
Wir haben das letzte mal bereits abgehandelt, dass eine neue Vorsiebanlage
zugesagt war, aber eine alte geliefert wurde. Mir wurde auch ein entsprechendes
Angebot gezeigt. Das nachträglich erstellte Angebot und die Bankunterlagen
beweisen meine Aussage.
Bezüglich des Brecher I, habe ich in der Erwiderung zur Anklageschrift
insgesamt neun Hinweise und Belege und Beweise eingebracht, dass es
Schwarzgeldzahlungen gegeben hat. Seit dem letzten mal liegt auch die
Akte zum Brecher II dem Gericht vor. Ich habe eine Aufstellung vorbereitet
damit das Gericht es besser verfolgen kann. Herr Nickel, darf ich sie
verteilen?
Inaugenscheinnahme
und Erläuterung
v.Hermanni:
Brecher KK 75 S /Gutachten: Welche Erkenntnisse lagen und liegen Ihnen
heute zum Brecher II, der KK 75 S vor?
Hochberg: Der bfb ist im Besitz eines Brechers KK 75 S. Die Maschinen-Nummer
ist 5730, die Endziffern der Fahrgestell-Nummer 9078 und 4PG 01951 die
Motorennummer.
v.Hermanni: Seit wann haben Sie diese Informationen?
Hochberg: Ich war vor Ort in der zweiten Novemberhälfte.
v.Hermanni: Ist es richtig, dass Sie Herrn Gast darüber informiert
haben?
Hochberg: Ja, am 22.11.01, über das Postausgangsbuch des LKA.
v.Hermanni: Sie haben die Unterlagen von Hand zu Hand übergeben?
Hochberg: Möglich.
v. Hermanni: Hat es ein Gespräch gegeben?
Hochberg: Was für ein Gespräch?
v.Hermanni: Was wurde erörtert? Sie müssen doch mit einander
geredet haben?
Hochberg: Ich habe eine Sachstandsbericht übergeben. Es wären
auch noch weitere Ermittlungen möglich gewesen. Ein Internationales
Rechtshilfeersuchen hätte noch gestellt werden können.
v.Hermanni: Wann wurde der Brecher an den bfb ausgeliefert?
Hochberg: Im August 1995.
v. Hermanni: Und von dort wurde er mehrere Monate nicht wegbewegt..
Gast: Wie kommen Sie denn darauf?
v.Hermanni: Das ist unstrittig.
Gast: Wieso ist das unstrittig?
v.Hermanni: Weil wir es wissen. Was haben Ihre Ermittlungen denn
vor Ort ergeben?
Welche möglichen Identnummern konnten Sie an der Maschine ermitteln?
Was war das Ergebnis der KTU?
Hochberg: Die Fahrgestellnummer, die letzte Nummer hätte unter
Umständen auch eine drei sein können.
v. Hermanni: Was hat die KTU zu den Buchstaben ergeben?
Gast: Was soll das jetzt?
Hochberg: Ich versuche mich zu erinnern.
v. Hermanni: Waren die veränderbar oder nicht?
Hochberg: Aus Erinnerung, es hätte bei den Buchstaben auch ein
R oder P sein können.
v.Hermanni: Wie lautet die Maschinen Nr.?
Hochberg: 4 PG 01951
v.Hermanni: Das ist der Motor.
Hochberg: Ach ja, 5730
v.Hermanni: Die KK 75 S hat einen Catarpillar Motor. Wie lautet die
Motoren Nr.? Wo ist das Schild?
Hochberg: Am Motorblock, 4 PG 01951.
v.Hermanni: Gab es ein weiteres Schild?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Warum haben Sie sich, als Sie am Hafen waren, die Schilder
nicht von den Leuten zeigen lassen?
Hochberg: Habe ich doch.
v.Hermanni: Stimmt nicht, Sie haben sie weggeschickt.
Hohes Gericht, ein weiteres Schild befindet sich zum Beispiel auf dem
Zylinderkopf-Deckel. Diese Tatsache wurde unter anderem von meiner eigenen
Ermittlungsgruppe entdeckt.
Hier konnte ein Satz nicht mitgeschrieben werden
Gast: Das ist eine Wertung.
Nickel: Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass ich die Fragen zulasse.
Wer sind die Personen Ihrer Ermittlungsgruppe? Wegen einer eventuellen
Zeugenbefragung.
v.Hermanni: Das sind die Personen, die mich unterstützen in
diesem Prozess, Sachverständige, Leute vom TÜV und auch von
Firmen, z.B. Balz, sen. und Leute von Atlas.
Nickel: Sind das Personen, die die Maschine gesehen haben?
v.Hermanni: Wollen Sie sie als Zeugen vernehmen? Die Namen möchte
ich nicht unbedingt sagen. Da sind auch Menschen bei, die noch mit Fischer
& Jung handeln. Die hätten erhebliche Nachteile zu befürchten.
Nickel: Das muss ja nicht unbedingt heute sein. Beraten Sie sich noch
mal mit Ihren Anwälten.
v.Hermanni: Gemäß der uns untergeschobenen Papiere müssten
wir nun über welchen KK 75 s, mit welchen Nummern verfügen?
Liegt für diese Maschine ein TÜV Gutachten gem. § 18,5
StVZO vom TÜV Rheinland vor? Welche Ident.-Nr.?
Hochberg: Es ist die Maschine, die sich in Ihrem Besitz befindet, allerdings
mit der Maschinennummer M 5736. Auch ein Zuggutachten mit Stempel liegt
vor.
v.Hermanni: Überprüfen wir nun ob und wenn ja, was stimmt.
Fahrgestell: Wer hat dieses TÜV Gutachten wann und wo erstellt?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Das TÜV Gutachten kommt vom TÜV Rheinland. Unterzeichnet
wurde es von Herrn Reichhardt. Herr Reichhardt arbeitet heute noch dort.
Haben Sie mit Herrn Reichhardt gesprochen?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Warum nicht?
Hochberg: Ich zweifle das Gutachten nicht an.
v.Hermanni: Haben Sie auf dem Fahrgestell das Prüfsiegel (TP9)
für Technische Prüfstelle Rheinland Pfalz entdeckt?
Hochberg: Das sagt mit nichts.
v.Hermanni: Haben Sie ein anderes Prüfsiegel einer anderen Prüfstelle
entdeckt?
Nickel: Woher wissen Sie, dass da ein Prüfsiegel sein muss?
v. Hermanni: Das wurde durch meine Ermittlungsgruppe festgestellt.
Nickel: Durch wen?
v. Hermanni: Z.B. Herr Balz, Herr Singer und mich.
War Herr Reichhardt schon mal zur Prüfung in Leipzig? Nein, war
er nie.
Herr Hochberg, kann ein TÜV auf der Baustelle stattgefunden haben?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Nein, man benötigt dazu einen Bremsenprüfstand.
Wenn der Brecher am 31.8.95 geliefert wurde, kann er dann am 19. Oktober
1995 in Aldenhoven geprüft worden sein?
Hochberg: Selbstverständlich nicht.
v.Hermanni: Zur Maschine: Laut Lieferschein sollen wir die Maschine
5736 haben, laut Schild 5730. Kann nach Ihrer Ermittlung 5736 stimmen?
Hochberg: Bei Ihnen ist die Maschinen-Nummer 5730.
v.Hermanni: Warum nicht 5736?
Hochberg: Kann ich nicht sagen.
v.Hermanni: Laut Lieferschein wurde 5736 an uns ausgeliefert. Was sagt
denn nun Ihr Gutachten?
Hochberg: Welches Gutachten?
v.Hermanni: Na, Sie haben doch ein Gutachten geschrieben!
Gast: Hohes Gericht, würden Sie dem Angeklagten bitte den Unterschied
zwischen einem Gutachten und einem Sachstandsbericht erläutern?
Nickel: Das könnte ich, aber ich werde es nicht. Herr von Hermanni,
fragen Sie weiter.
Meschkat: Mein Mandant bezieht sich bei der Befragung des Zeugen
einerseits auf dessen Sachstandsbericht vom 22.11.2001 und andererseits
auf das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung vom Dezember 2001,
wenn er von Gutachten redet. Beide sind dem Zeugen bekannt.
v.Hermanni:
Laut der Akte ist die 5736 am 18. Oktober 1995 mit dem Motor 4 PG 01951
verschifft nach Aldenhoven geliefert worden. Am 19. Oktober war dann
die TÜV Prüfung.
Kann 5730 stimmen? Ist Ihnen aufgefallen, dass das Schild ausgebohrt
wurde?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Ist es dann wahrscheinlich, dass wir diese Maschine haben?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Warum haben Sie das Schild vom Motor nicht fotografiert?
Hochberg: Es ist fotografiert.
v.Hermanni: Es ist aber nicht in der Akte.
Herr Hochberg, haben Sie sich bei der kriminellen Energie die man als
Polizeibeamter benötigt mal in der Szene umgehört wie man
manipuliert?
Nickel: Was meinen Sie mit krimineller Energie?
v.Hermanni: Na, die kriminelle Energie, über die man als Polizeibeamter
verfügen muss, um zu ermitteln.
Hochberg: Ich hatte keine Veranlassung dazu.
v.Hermanni: Man tauscht einfach den Zylinderkopfdeckel einschließlich
Schild aus.
Welche Ermittlungen und Feststellungen liegen Ihnen heute zum zurückgedrehten
Betriebsstundenzähler vor?
Hochberg: Ich kann nicht sagen, ob der Betriebsstundenzähler zurückgedreht
wurde.
v.Hermanni: 2 Stunden stehen auf dem Abnahmeprotokoll. Die Akte liegt
vor, laut Herrn Große soll es ein Vorführgerät sein.
Hätten es dann nicht mehr Stunden sein müssen?
Hochberg: Das bezog sich auf die McDonald Siebanlage.
v.Hermanni: Nein, auch auf den Brecher. Hatten Sie einen Durchsuchungsbeschluss
bei Fischer & Jung?
Hochberg: Sicher.
v.Hermanni: Haben Sie dort am 24.6.99 die Maschinenakten freiwillig
herausgeben lassen oder haben Sie durchsucht?
Hochberg: Nein. Es wurde nicht durchsucht.
v.Hermanni: Sie haben sich die Akten herausgeben lassen?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Kennen Sie diese Montageaufträge?
Nickel: Woher haben Sie die?
Inaugenscheinnnahme
v.Hermanni:
Sie wurden mir zugefaxt.
Nickel: Von wem?
v.Hermanni: Das kann ich nur vermuten. Wahrscheinlich von Leuten, die
mir gegenüber wohlwollend sind. Herr Hochberg, können Sie
mir das erklären? Ich denke Sie hatten die Maschinenakten alle
mitgenommen am 24.6.99? Wie kann denn Fischer & Jung dann am 21.12.99,
also sechs Monate später, noch die Montageaufträge faxen?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Ist es richtig, wenn ich feststelle, dass die vorliegenden
Papiere mit dem vorhandenen Brecher KK 75S nicht übereinstimmen?
In diesem Verfahren wurde nichts ordentlich beschlagnahmt außer
bei Familie von Hermanni!
Gast
lacht
Nickel:
In diesem Verfahren gibt es nichts zu lachen!
v.Hermanni: Ich habe nicht gelacht.
Nickel: Ich hab Sie auch nicht gemeint.
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Herr Hochberg, die Verteidigung hat in einer sehr umfangreichen
langwierigen und aufwendigen Aktion den Sachverhalt überprüft.
Es wurden die Sachverständigen der Szene befragt. Es wurden Baumessen
besucht, Maschinen geprüft und TÜV Gutachter hinzugezogen.
Welche Ausbildung und Qualifikationen haben Sie?
Hochberg: Ich bin Beamter im gehobenen Polizei-Vollzugsdienst.
v.Hermanni: Kann es sein, dass Ihr eigener Sachverstand für die
Überprüfung schlicht nicht ausreicht?
Nickel: Ich weise die Frage zurück!
v.Hermanni: Hat Ihnen die StA Leipzig meine Strafanzeige und meine Beschwerde
gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zur Verfügung gestellt?
Hochberg: Daran habe ich keine Erinnerung.
Nickel: Welche Beschwerde?
v.Hermanni: Meine Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
gegen Sobiak und Verantwortliche der Fa. Fischer & Jung vom 25.
10. 2000 durch StA GL Gast. Ich habe sie hier, sie ist voller Hinweise.
Man hat sie Herrn Hochberg aber nicht gegeben.
Herr Hochberg, wer hat verhindert, dass Sie den vorliegenden Hinweisen
nicht rechtzeitig nachgehen konnten?
Hochberg: Ich habe keine Erinnerung an den Sachverhalt. Ich habe durch
den Staatsanwalt ein AR Verfahren bekommen, das betraf den Brecher.
v.Hermanni: Hohes Gericht, kann Herr Hochberg die Unterlagen der Beschwerde
sehen?
Nickel: Ja.
Hochberg: liest. Ich bin mir nicht sicher, aber wenn es Bestandteil
der Akte ist, habe ich es sicher gelesen.
v.Hermanni: Und wenn es nicht Bestandteil der Akte ist?
Hochberg: Dann nicht.
v.Hermanni: Warum haben Sie das Motorenschild nicht fotografiert?
Hochberg: Es wurde fotografiert.
v.Hermanni: Aber nicht alles. Zeigen Sie es mir doch.
Inaugenscheinnahme
der Lichtbildmappe des LKA,
Übergabe eines durch die Ermittlungsgruppe v Hermanni vorgenommenen
Fotos und Prüfung durch das Gericht
v.Hermanni:
Selbst für jeden Laien sind die amateurhaften Manipulationen erkennbar.
Nickel: Wer hat die Fotos gemacht?
v.Hermanni: Frau Marienberg.
Nickel: Vorname?
v.Hermanni: Liesel.
Nickel: Adresse?
v.Hermanni: an die Zuschauer gewandt
Kennt jemand die Adresse von Liesel?
Antwort
aus dem Gerichtssaal: Haben wir nicht mit.
v.Hermanni:
Ist Ihnen bekannt, dass ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Strafanzeige gegen Staatsanwalt GL Gast wegen Strafvereitelung im Amt
erstattet habe?
Hochberg: Das habe ich gelesen.
v.Hermanni: Ist Ihnen bekannt, dass es sich hierbei um das Thema Brecher
II handelt?
Hochberg: Möglich, ja.
v.Hermanni: Haben Sie, um Herrn StA GL Gast zu schützen, Ihre Ermittlungsergebnisse
dem Gericht nicht klar und vollständig mitgeteilt?
Hochberg: Selbstverständlich nicht.
v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie werden heute zum vierten mal vernommen.
Sie haben bis jetzt ca. 100 mal geantwortet, "daran kann ich
mich nicht erinnern".
Sie haben dies bisher damit begründet, dass Ihre Ermittlungstätigkeiten
schon über zwei Jahre zurücklägen.
Sie haben am 12. Feb. 2002 auf die Frage und Nachfrage, wann Herr Gast
das Gutachten erhalten hat, gesagt, dass Sie sich nicht erinnern. Sie
haben etwas von vielleicht ca. drei Wochen gefaselt. Nun stellt sich
heraus, dass Sie den Vorgang bereits im November 2001 - also vor mehr
als 10 Wochen abgegeben haben. Selbst der Nachauftrag an das Polizeipräsidium
liegt StA GL Gast seit dem 18. Dez. 2001 vor.
Warum haben Sie am 12. Feb. 2002 das Gericht angelogen.
Nickel: Herr von Hermanni, bitte! Das Wort Faseln hat eine abwertende
Bewertung. Ob ein Zeuge das Gericht angelogen hat, beurteilt die Kammer.
Die Frage lasse ich so nicht zu.
v.Hermanni: Warum wollten Sie diese Informationen dem Gericht, der Verteidigung
und Öffentlichkeit vorenthalten?
Hochberg: Ich wollte nicht vorenthalten.
v.Hermanni: Welche weiteren Informationen und Unterlagen insbesondere
aus Ihren Kontakten mit der Steuerfahndung verschweigen Sie noch?
Gast: Hohes Gericht, ich fordere eine rigidere Art des Durchgreifens
vom Gericht!
Nickel: Keine Antwort.
Hochberg: Ich verschweige nichts.
v.Hermanni: Was bedeutet es denn nun, dass Brecher II alt und gebraucht
war?
Hochberg: Da kann ich nichts zu sagen.
v.Hermanni: Wenn ein alter Brecher im Jahre 1995, mit halber Leistung
329.000,- DM den in der Zwischenzeit bekannten Kunden gekostet hat,
und die Konjunktur für Brecher abflacht, was hat dann 1994 die
KK 114 mit doppelter Leistung zum Zeitpunkt der Hochkonjunktur den Neukunden
Sobiak gekostet?
Gast: Der Zeuge wird nicht in der Lage sein, die Frage zu beantworten.
Nickel: Ich habe Ihnen schon gesagt, dass ich die Fragen zulasse!
Hochberg: Das kann ich nicht beurteilen.
v.Hermanni: Wir hatten bereits das letzte Mal herausgearbeitet, es gibt
ganz wenige Händler, denen haben Sie unpräzise Vorgaben gegeben
und die haben sich auch noch abgestimmt. Ich wiederhole meine Frage
vom letzten Mal. Haben Sie, die Ihnen gemachten Angaben anhand von realen
Geschäftsvorfällen geprüft?
Hochberg: Ich habe weder unpräzise Angaben gemacht, noch habe ich
mich mit denen abgestimmt.
v.Hermanni: Ich habe nicht gesagt, dass Sie sich abgestimmt haben sondern
dass sich die Händler untereinander abgestimmt haben. Wie wir an
den Beweis gekommen sind, habe ich Ihnen das letzte Mal gesagt. Haben
Sie einen realen Geschäftsvorfall geprüft?
Hochberg: Ich war niemals bei einem Verkauf dabei.
v.Hermanni: Ich wiederhole ebenfalls: Herr Hochberg können Sie
dem Gericht auch nur einen einzigen realen Vergleichfall zeigen, in
dem ein Neukunde im Jahre 1994 in den Neuen Bundesländern eine
KK 114 Brown Lennox mit allen Extras, für 420.000 DM netto bekommen
hat?
Hochberg: Ich habe an die Baumaschinenhändler geschrieben. Die
Baumaschinenhändler haben geantwortet. Die Unterlagen sind in den
Akten.
v.Hermanni: Wie erklären Sie sich denn nun die eigenen Unterlagen
des Herrn Sobiak, die einen Nettoaufwand von 745.404,55,- DM festhalten
und einen Verlust von 414.924,35 DM.
Hochberg: Ich müsste das werten.
v.Hermanni: Herr Hochberg, laut diesem Dokument hat es im Jahr 1995
Auslagen der GfH für mich in Höhe von 252.670,11 DM gegeben,
die mit den Maschinenmieten verrechnet wurden.
Sind Sie bitte doch so freundlich dem Gericht den schier unglaublichen
Zufall zu erklären, warum ich laut dieser Dokumente im August 1996
eine Rechnung erhalten habe, die auf den Pfennig genau - natürlich
rein zufällig - den gleichen Betrag ausmacht?
Hochberg: Wenn ich die Rechnung sehen könnte?
v.Hermanni: Die Rechnung befindet sich auf der Plakatwand.
Inaugenscheinnahme
an Plakatwand
Nickel: Herr Hochberg, können Sie zu diesem Zusammenhang
etwas sagen?
Diskussion und Gespräch zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
an der Plakatwand
v.Hermanni:
Wollen Sie nun noch dem Gericht die "Abrechnung HvH aus Juni
1995 / Brecher" erläutern?
Hochberg: Ich sehe hier Mietrechnungen über eine Anlage.
v.Hermanni: Das ist ein Dokument, das Gast und Hochberg von Sobiak abgefordert
haben. Guthaben wurde gebucht und dann davon wieder abgezogen.
Nickel: Haben Sie aus dem Vermerk heraus Ermittlungen geführt und
wenn ja, welche?
Hochberg: Sehr umfangreiche, die Reparaturrechnungen für den Brecher
gab es, für die Siebanlagen auch. Die Firma Sobiak Baumaschinenvermietung
ist in Vorlauf gegangen. Später hat das der Mieter, der ABM-Stützpunkt,
übernommen.
v.Hermanni: Stimmt, Herr Hochberg! Was heißt dass denn?
Nickel: Ableitende Schlussfolgerungen muss das Gericht werten.
v.Hermanni: Welcher Eindruck wird durch die ersten Zeilen vermittelt?
Hochberg: Keine Antwort
v.Hermanni: Es wird vermittelt, dass jemand 270.000 DM an von Hermanni
geschoben hat. Dann werden die ganzen Positionen dagegen gebucht. Die
haben aber alle nichts mit mir zu tun, sondern mit den Verpflichtungen
der GFH. Am Ende bleiben 10.000,- über, mit elf Fragezeichen, nach
dem Motto und wohin damit?....
Nickel:
Sollen wir das Dokument verlesen?
v.Hermanni: Nein, verlesen nützt nichts. Wir müssen es durcharbeiten,
Zeile für Zeile. Herr Hochberg kennt die Unterlagen seit 1999.
Haben Sie festgestellt, ob v. Hermanni überhaupt die 30.000 DM
an Sobiak überwiesen hat?
Hochberg: Nein. Ich weiß das natürlich nicht.
v.Hermanni: Haben Sie denn Überweisungen gefunden?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Das sind die letzten Barzahlungen aus 1995.
Was haben Sie zur Kläranlage ermittelt?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Was haben Sie zur Außenfassade der Pension ermittelt?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Und was zur Außenfassade der Scheune?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Wissen Sie, wo die Scheune steht?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Rechnung Kurpiela. Haben Sie die Rechnung überprüft?
Hochberg: Dazu hat es ein Gutachten gegeben. Das habe ich nicht erstellt.
Auch an der Zuarbeit war ich nicht beteiligt.
v.Hermanni: Aber Sie haben doch einen Abschlußbericht erstellt
und unterschrieben?
Hochberg: Da ist die Zuarbeit mit eingeflossen.
v.Hermanni: Was ist mit der Jahresmiete 120.000 DM? Wer musste die denn
an wen zahlen?
Hochberg: Sagt mit gar nichts.
v.Hermanni: Na, wer musste denn die Miete an wen zahlen? Lebak an von
Hermanni? Lebak an GFH oder GFH an Lebak?
Hochberg: Die GFH an Lebak.
v.Hermanni: Ja, und wie hoch?
Hochberg: 10.000,- DM im Monat.
v.Hermanni: Na wie viel ist denn zehn mal zwölf?
Nickel: Herr von Hermanni, bitte ...
Hochberg: 120.000 DM.
v.Hermanni: Na, es geht doch!
Also Herr Hochberg, haben Sie die Rechnungen der Subunternehmer, so
wie ich das LKA gebeten hatte, nach Privathaus, Lebak- GmbH und Handwerkerhof
aufgeteilt?
Hochberg: Das war so nicht zuzuordnen.
v.Hermanni: Aus welchen Dokumenten wäre es denn zuzuordnen gewesen?
Hochberg: Herr von Hermanni, ich habe doch bereits gesagt, ich habe
so gut wie keinerlei Aktionen in dieser Hinsicht getätigt. Das
war die Buchprüfung des LKA. Sicher habe ich aus dem Prüfbericht
einige Passagen für den Abschlußbericht übernommen.
v.Hermanni: Wollen Sie bitte dem Gericht erklären wer die juristisch
verantwortlichen Personen für den Handwerkerhof, die Lebak GmbH
und das Privathaus sind?
Hochberg: Für den Handwerkerhof die GfH, Herr Blaume für die
Lebak GmbH und von Hermanni für das Privathaus.
v.Hermanni: Haben Sie den Geschäftsführer der Lebak GmbH,
Herrn Karl Heinz Blaume, nach den Bautätigkeiten der Lebak bis
1995 befragt?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Welcher andere Beamte hat das getan?
Hochberg: Da müsste ich die Unterlagen sehen.
v.Hermanni: Keiner. Herr Karl-Heinz Blaume ist im August 2001
verstorben. Ich bitte darum, die Zeugenvernahme zu verlesen.
Nickel: Soll die Verlesung jetzt stattfinden oder später?
v.Hermanni: Wir können hier jetzt erst mal weiter machen, wichtig
ist nur, dass. Herr Hochberg, haben Sie den Geschäftsführer
der Lebak GmbH Herrn Dirk Blaume nach den Bautätigkeiten der Lebak
befragt?
Hochberg: Ich habe Herrn Dirk Blaume auch nicht befragt.
v.Hermanni: Ein anderer Beamter?
Hochberg: Ich bin mir nicht sicher, ich denke, nicht.
v.Hermanni: Herr Dirk Blaume ist nicht vernommen worden. Es liegt hier
eine eidesstattliche Versicherung vor, vom Juni 2000, wir haben uns
damals große Sorgen gemacht. Es ging um eine Herztransplantation.
Ich bitte das Gericht, auch diese Eidesstattliche Versicherung aus den
Akten zur Kenntnis zu nehmen oder zu verlesen.
v.Hermanni: Kennen Sie diesen Ordner?
Hochberg: Der Ordner kommt aus der Sicherstellung.
v.Hermanni: Haben Sie hineingeschaut?
Hochberg: Kann ich nicht sagen.
Nickel: Das Gericht würde auch gerne wissen, was das für
ein Ordner ist. Herr von Hermanni, können Sie das bitte erläutern.
v.Hermanni: Das ist ein Ordner der Lebak. Mein Schwager Herr Blaume
hat ihn mir mitgegeben. Er wurde am 9.6.99 beschlagnahmt, und im Januar
2000 wieder herausgegeben. Darin enthalten sind die Originalangebote
der GfH für Lebak. Das war zur Beantragung von Fördermitteln.
Ich kannte den Ordner gar nicht. Er ist von Herrn Eck zusammengestellt,
der hat dafür 8000,- DM erhalten, und von meinem Schwiegervater.
Bei der Abrechnung von den Fördermitteln hat meine Frau geholfen.
Das LKA hat weder gesichtet, noch kopiert, vor der Herausgabe.
Nickel: Herr Hochberg, kennen Sie den Ordner?
Hochberg: Ich kann Ihnen das jetzt nicht sagen, ich hatte über
1.800 Aktenordner als Beweismittel mit Dokumenten und Rechnungen.
v.Hermanni: Warum nicht? Herr Hochberg haben Sie einseitige Ermittlungen
durchgeführt?
Nickel: Herr von Hermanni!
v.Hermanni: Na, vielleicht sagt er ja irgendwann mal ja!
Sie haben 65 Handwerksfirmen befragt. Haben Sie diese Firmen denn auch
korrekt befragt wo sie jeweils, bzw. an welchem Objekt auf wessen Rechnung
sie gearbeitet haben?
Hochberg: Ich habe die Befragung nicht gemacht.
v.Hermanni: Kollegen, die Ihnen bekannt sind?
Hochberg: Weiß ich nicht.
Gast: Hohes Gericht, .......???????................(Rest nicht
verständlich)
Nickel: Das weiß ich, ich habe selbst lange als Staatsanwalt
gearbeitet. Herr von Hermanni, fragen Sie weiter.
v.Hermanni: Bei Sand, Zement und Steinen ist es nach acht Jahren natürlich
nicht möglich den Nachweis zu bringen wo, was eingebaut wurde.
Bei Geräten kann man das aber, daher zwei Beispiele. Kennen Sie
diese Erklärungen an Eides statt?
Hochberg: Nein, kenne ich nicht.
Nickel: Sind die Dokumente in den Gerichtsakten?
v.Hermanni: Das ist einmal eine Eidesstattliche Versicherung von Volker
Weiske und eine von Mathias Knauer. Die von Weiske ja, die andere nicht.
Die
Eidesstattliche Versicherung wird zu den Akten gegeben.
v.Hermanni:
Haben sie die Rechnungszeitpunkte der Subs auf Plausibilität überprüft
Hochberg: Ich hatte mit den Sub-Rechnungen nichts zu tun. Weder mit
der Befragung noch mit der Auswertung.
v.Hermanni: Hier wurde beispielsweise die G+H mit GfH verwechselt.
Ist Ihnen zum Beispiel aufgefallen, dass der Dachdecker seine Schlussrechnung
für das Privathaus an die GfH nach Schlussrechnung der GfH Sobiak
an mich gestellt hat?
Hochberg: Ich verstehe die Frage nicht.
Nickel: Welche Ermittlungshandlungen haben Sie in dem Zusammenhang
durchgeführt?
Hochberg: Die Ermittlung erfolgte nicht durch mich.
Nickel: Sind sie über Ermittlungsergebnisse informiert worden?
Hochberg: Bin ich nicht.
v.Hermanni: Sind Sie über die Plausibilitätsprüfung der
Rechnungshöhen der Subs informiert worden?
Hochberg: Ich habe in meinem Schlussbericht mehrere Einlassungen der
Buchprüferin vermerkt.
v.Hermanni: Sie wohnen ja auch auf dem Lande und das Haus wurde bestimmt
neu eingedeckt. Was haben Sie denn pro Quadratmeter bezahlt?
Hochberg: Zur Plausibilität der Rechnungen, ob die tatsächlich
stimmen oder die Leistungen erbracht wurden, kann nicht Gegenstand der
Ermittlungen sein. Ich kann nur die erbrachten Leistungen aufgrund von
Rechnungen einschätzen.
v.Hermanni: Herr Hochberg, Sie müssen doch geprüft haben,
ob 170,- DM für einen Quadratmeter Dach eindecken normal sind?
Hochberg: Ich bin nicht in der Lage, die erbrachten Leistungen auf den
Rechnungen einzuschätzen.
Meschkat: Sie haben umfangreiche Dokumente im Beweismittelordner
I und II. Wenn Sie solche Schreiben wie "Hallo Jürgen"
sehen, welches übrigens den Haftbefehl begründete, der nach
über zwei Jahren immer noch besteht, sind Sie dann nicht hingegangen
und haben die einzelnen Beträge verglichen?
Hochberg: Das hat die Buchprüferin des LKA gemacht.
v.Hermanni: Herr Hochberg ist Ihnen aufgefallen, dass die Bargeldzahlungen
an die ABM Mitarbeiter für den Abriss der Esse bei WEP in Höhe
von 10.000,- DM in mein Privathaus gebucht wurde?
Hochberg: Es gab einen Betrag in Höhe von 10.000 DM, das ist richtig.
v.Hermanni: In Rechnung an mich?
Hochberg: Ja.
v.Hermanni: Können Sie mir erklären, wieso die 10.000 DM in
meinem Privathaus verbucht werden?
Hochberg:
Herr Sobiak hat erklärt, dass er sich seine Gelder nach dem
Rausschmiss bei ABM zurück holen wollte.
v.Hermanni:
Was hat das denn mit meinem Haus zu tun?
Hochberg:
Er hat gesagt, er wollte sich sämtliche Auslagen zurück
holen. Ich kann Ihnen nicht mehr dazu sagen.
v.Hermanni:
Herr Hochberg, haben Sie die hausinternen Vermerke der GfH geprüft
und festgestellt, dass die GfH selbst erklärt, dass dort ein Betrag
von 25.000,-DM von der Fa. Kurpiella nicht dem Privathaus der Fam. von
Hermanni zugeordnet werden dürfen?
Hochberg: Sagt mir jetzt nichts.
v.Hermanni: Der Sachverständige der Steuerfahndung hat die Baumängel
überprüft. Sie auch?
Hochberg: Das war nicht meine Aufgabe.
v.Hermanni: Hat Herr Ihbe Ihnen von den Baumängeln berichtet?
Hochberg: Herr Ihbe hat mir nichts berichtet.
v.Hermanni: Wissen Sie, dass man vergessen hatte im Hausfundament eine
Folie als Feuchtigkeitssperre einzubringen?
Hochberg: Das weiß ich nicht, daran habe ich keine Erinnerung.
v.Hermanni: Wissen Sie, dass die spätere Dachbodenwohnung um 60qm
reduziert werden musste, weil drei Stahlträger auf den Dachboden
aufgesetzt werden mussten um die Statik des Dachstuhles abzufangen?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Wissen Sie, dass im ersten Stock eine 10 cm starke Schüttung
aufgebracht werden musste, weil der Meterstrich falsch gesetzt wurde?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Wissen Sie, dass die Klinkerfugen von den Normen abweichen?
Hochberg: Herr von Hermanni, woher soll ich das wissen?
v.Hermanni: Wissen Sie, dass der Estrich im Parterre so hoch angebracht
wurde, dass die Haustüren nicht mehr geschlossen werden konnten
und abgesägt werden mussten?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Wissen Sie, dass durch Kommunikationsprobleme es die GfH
zu verantworten hatte, das Haus über sechs Monate später fertig
gestellt wurde als zugesagt?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Welche Baumängel sind Ihnen denn vom Hörensagen,
vielleicht von Herrn Ihbe, bekannt geworden?
Hochberg: Das ist mir weder von Herrn Ihbe noch überhaupt bekannt.
v. Hermanni: Aber Sie haben doch damals täglich miteinander telefoniert?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Kann ich feststellen, dass Sie zwar von den Baumängeln
wussten, den Hinweisen aber nicht nachgegangen sind?
Hochberg: Welche Hinweise?
v. Hermanni: Die ich Ihnen gegeben habe.
Hochberg: Über die Telefonate mit Ihnen habe ich Aktenvermerke
gefertigt und die Hinweise sind auch bei der Buchprüfung verwendet
worden.
v.Hermanni: Kennen Sie die Schlussrechnung zum Privathaus von Hermanni?
Hochberg: Kenne ich, 69.000 DM.
v.Hermanni: An wen habe ich die Schlussrechnung bezahlt?
Hochberg: An Kurpiella, mit Scheck.
v.Hermanni: Warum?
Hochberg: Kann ich nicht sagen.
v. Hermanni: Die Eheleute Kurpiella standen am 14. 12. 94 weinend vor
mir, sie konnten die Weihnachtsgehälter für ihre Mitarbeiter
nicht zahlen.
v.Hermanni: Kennen Sie die Schlusserklärung zum Privathaus von
Hermanni?
Hochberg: Kenne ich.
v.Hermanni: Haben Sie die Schlusserklärung überprüft?
Was sagt sie aus?
Hochberg: Pauschal, dass im gegenseitigen Einvernehmen keine Forderungen
mehr vorliegen. Dass Schriftstück diente laut Herrn Sobiak zu ganz
anderen Zwecken.
v.Hermanni: Welchen?
Hochberg: Herr von Hermanni, Herr Sobiak hat erklärt, dass Sie
die für einen weiteren Kredit benötigten.
v.Hermanni: Und was für einen Sinn hat dann die Schlussrechnung
von 1994 und was steht da drin? Was bedeutet denn Schlussrechnung?
Hochberg: Es sollte normalerweise bedeuten, dass dies die letzte Rechnung
ist.
v.Hermanni: Und welchen Sinn gibt dann noch die Schlusserklärung
aus 1996?
Hochberg: Keine Antwort
v.Hermanni: Dass es Barzahlungen gegeben hat, wegen der Container eine
Aufrechnung und keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen!
v.Hermanni:
Haben Sie die Rechnungen für Jalousien für Kinderzimmer des
Herrn Sobiak in Hannover aus den Leistungen für die Lebak GmbH
abgegrenzt?
Hochberg: Ich habe schon erklärt, dass ich mich mit den Rechnungen
nicht beschäftigt habe.
v.Hermanni: Herr Hochberg, wenn sich die Firma Phillip Holzmann auf
ihren Bauhof Material liefern lässt, wurde dann dies Material auch
im Bauhof der Firma Phillip Holzmann verbaut?
Hochberg: Das verstehe ich nicht.
Gast: Was hat das mit dem Thema zu tun?
Nickel: Das verstehe ich auch nicht.
v.Hermanni: Na, das war ein Bauhof und alles Material, was auf den Bauhof
geliefert wurde, ist einfach bei von Hermanni reingebucht worden. Wenn
bei Phillip Holzmann Material angeliefert wird, wird das doch auch nicht
dort eingebaut.
Nickel: Fragen Sie weiter.
v.Hermanni: Was wissen Sie zu dem Thema Wohnung Balz? Was haben Sie
ermittelt?
Hochberg: Die Wohnung war in der Wettiner Straße. Die Wohnung
sollte saniert werden und GFH hat saniert. Herr Balz hat 25.000 DM bezahlt
und 50.000 DM waren noch offen.
v.Hermanni: Was haben Sie ermittelt?
Hochberg: Es kann sich nur um einen Betrag handeln, der Ihnen in Rechnung
gestellt worden ist.
v Hermanni: Wir können uns das an der Plakatwand anschauen. Erst
werden willkürlich 75.000 DM reingebucht. Als Balz seine 25.000
DM bezahlt, verbleiben noch 50.000 DM und die bucht man dann bei mir
rein. Ich bitte das Gericht, dass wir die Eidesstattliche Versicherung
von Herrn Balz hier jetzt oder später verlesen. Das hat doch mit
von Hermanni überhaupt nichts zu tun!
v.Hermanni:
Die nächste Frage lasse ich jetzt lieber weg.
(Kennen Sie den Unterschied von 15% Mehrwertsteuer und 14 % Zinsen?/
Der Fragenkatalog liegt den Beteiligten vor)
Nickel: liest die Frage nach und fragt,
Wieso?
v.Hermanni: Im LKA-Gutachten sind die Brutto-Rechnungssummen addiert
worden. Auf diese Summe wurden Zinsen draufgeschlagen, wie man die berechnet
hat ist mir schleierhaft, und diese Zinsen wurden dann als angebliche
Mehrwertsteuer identifiziert.
v.Hermanni:
Es wurden über 17.000,- DM für einen Herrn Fehse in das LKA
Gutachten gebucht. Wollen Sie uns bitte mitteilen, was Herr Fehse ausgesagt
hat?
Hochberg: Ich habe die Vernehmung nicht durchgeführt.
v.Hermanni: Aber Sie haben sie doch gelesen? Was hat er denn ausgesagt?
Hochberg: Er hat gesagt, er hat Fliesen verlegt, allerdings nicht in
dem Umfang.
v.Hermanni: Und was hat er noch gesagt?
Hochberg: Mit seinen Quittungen stimmt was nicht.
v.Hermanni: Wurde eine Überprüfung der Handschrift vorgenommen?
Hochberg: Das ist richtig.
v.Hermanni: Und mit welchem Ergebnis?
Hochberg: Die Handschrift wurde überprüft.
v.Hermanni: Sagen Sie das doch bitte dem Gericht im Klartext was die
Überprüfung ergeben hat?
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Die Unterschriften wurden gefälscht.
v.Hermanni:
Laut der Rechnungskopien soll die Firma Servatko für rund 150.000,-DM
Leistungen an den Privatobjekten von mir gearbeitet haben.
Kennen Sie die Person Alexander Servatko?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Herr Alexander Servatko war bei Prozessauftakt am 4.Oktober
2001 im Gerichtssaal!
Nickel: War er danach noch mal da?
v.Hermanni: Nein.
Nickel: Kennen Sie die Anschrift?
v.Hermanni: Nein.
Hat das LKA die Firma Servatko gefunden?
Hochberg: Nein.
v.Hermanni: Kennen Sie die Mitarbeiter der Fa. Servatko?
Hochberg: Ich kenne keine Mitarbeiter der Fa. Servatko.
v.Hermanni: Haben Sie Hinweise welcher Nationalität die Mitarbeiter
von Herrn Servatko waren?
Hochberg: Ich glaube mich erinnern zu können in Ihren Unterlagen
gelesen zu haben, dass es sich um ausländische Staatsbürger
handelte.
v.Hermanni: Wie wurden Herr Fehse und die Polen wohl bezahlt? Per Banküberweisung?
Hochberg: Weiß ich nicht.
v.Hermanni: Haben ich Ihnen einen Nachweis von Barabhebungen in Höhe
von über 300.000,- DM für die Zeit von 1993 bis 1996 von dem
Privatkonto der Eheleute von Hermanni vorgelegt?
Hochberg: Das sagt mir nichts, ich möchte es aber nicht ausschließen.
v.Hermanni: Wir können uns das an der Wand ansehen. Aus dem Schreiben
vom 7.3.97, wir nennen es immer das Erpresserschreiben, geht auch deutlich
hervor, dass es Barzahlungen gegeben hat. Jetzt versucht man nur, da
die Schlusserklärung von 1996 das Datum von 1994 trägt, die
Barzahlungen auf 1994 zu begrenzen.
Ist es in Deutschland verboten, seine Rechnungen bar zu bezahlen?
Hochberg: Soviel ich weiß, nicht.
v.Hermanni: Wo heftet man, wenn man, wie Herr Gast erklärt hat
die Unterlagen akribisch führt, die Quittungen ab?
Gast: Das gehört hier nicht zur Sache.
Nickel: Erläutern Sie Ihre Frage.
v.Hermanni: Das ist eine Formulierung des Herrn Gast, dass meine Unterlagen
akribisch geführt waren, aus einem Vermerk zwei Tage nach Hausdurchsuchung.
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni: Herr Hochberg, hat deshalb die StA Leipzig oder Ihre Hilfsbeamten
die Bauakte 8 verschwinden lassen?
Gast: Das ist eine Unterstellung.
Hochberg: keine Antwort
v.Hermanni:
Wissen Sie wer der Architekt des Privathauses der Familie v. Hermanni
war?
Hochberg: Herr Grabbe
v.Hermanni: Haben Sie den Architekten nach den Bauunterlagen und Preisen
befragt?
Hochberg: Ich nicht, nein.
v.Hermanni: Wer?
Hochberg: Die Zeugenvernahme fand durch zwei Beamte statt.
v.Hermanni: Welche Unterlagen haben Sie denn erhalten?
Hochberg: Ich müsste in das Asservatenverzeichnis sehen.
v.Hermanni: Mal reingeschaut? 400 Seiten Statik haben Sie bekommen,
mehr wollte man nicht, man meldet sich wieder hat man gesagt.
Ist Ihnen bekannt, dass für den Rohbau des Hauses von Hermanni
mehrere Angebote eingeholt wurden?
Hochberg: Damit habe ich nichts zu tun.
v.Hermanni: Ist Ihnen bekannt, dass Herr Grabbe für die Bauüberwachung
zuständig war?
Hochberg: Das haben Sie so gesagt.
v.Hermanni: Ist Ihnen bekannt, dass die Rechnungen der Subs von Herrn
Grabbe abzuzeichnen waren. Also auch nur diese Rechnungen zu akzeptieren
sind?
Hochberg: Ich denke, dass Sie das gesagt haben.
v.Hermanni: Haben Sie es überprüft?
Hochberg: Ich habe mit der Auswertung nichts zu tun.
v.Hermanni:
Wenn Ihre aufgestellten Theorien von Halbe/Halbe stimmen, warum hat
dann die Lebak GmbH am 8. Oktober 1995 über 34.000,- DM an die
Zimmerei Regen bezahlt, wenn doch drei Tage zuvor am 4. Oktober 1995
HvH nach Ihrer Auffassung gerade mal 250.000,- Herrn Sobiak besorgt
hatte. Wie ist das mit Ihren fundierten Erfahrungen als Kriminalist?
Wollen Betrüger nicht auch immer was ab haben?
Nickel: Das ist eine Wertung. Die haben wir als Gericht vorzunehmen.
Danach können Sie nicht Herrn Hochberg fragen.
v.Hermanni:
Das LKA hat ja nun die Steuerfahndung Leipzig eingeschaltet. Die haben
sich vier Wochen mit dem Haus beschäftigt. Was hat man Ihnen denn
nun mitgeteilt?
Hochberg: Das LKA hat nicht die Steuerfahndung eingeschaltet?
v.Hermanni: Wer denn?
Hochberg: Es gab ein Ersuchen durch die Staatsanwaltschaft.
v.Hermanni: Was wurde im Ergebnis mitgeteilt?
Hochberg: Das weiß ich nicht.
v.Hermanni: Sind Sie qualifizierter als der Bausachverständige
des Finanzamtes?
Nickel: Herr von Hermanni, welcher Sachbezug besteht?
v.Hermanni: Die Steuerfahndung Leipzig ist im Sommer 1999 bei uns im
Haus unterwegs gewesen, mit dem Architekten und einem Sachverständigen.
Die haben sich auch die Baumängel angeschaut. Man hat festgestellt,
dass das Haus einen maximalen Wert von 1,1 Millionen hat und die Familie
von Hermanni auch über einen entsprechenden Betrag verfügte.
In den Unterlagen hat man nur das Gutachten der Steuer über 2,2
Millionen drin gelassen und die 5,5 Millionen von der Strafanzeige.
Nickel: Herr Hochberg, zum Wert, haben Sie dazu Ermittlungen getätigt?
Hochberg: Der Schlussbericht ist gestützt auf die Unterlagen der
Buchprüferin. Ich habe im Schlussbericht vermerkt, dass das Privathaus
einschließlich des Weinhandels und der Pension 1,8 Millionen ausmachen
und an Sobiak nur 1.1 Million gezahlt worden ist. Die Summen, die andere
Bauvorhaben betreffen, sind von dieser Summe abgezogen worden, ca. 500.000
DM blieben offen.
v.Hermanni: Es ist alles so, wie ich es vermutet habe. Es ist alles
vermischt worden und die Voraus- und Barzahlungen wurden überhaupt
nicht berücksichtigt.
v.Hermanni:
Herr Nickel die letzte Frage zu diesem Themenkomplex lasse ich besser
weg.
Herr
Nickel: liest die Frage in der allen Beteiligten vorliegenden Vorlage
und erklärt
Besser so.
Die
Zeugenvernahme wird auf unbestimmte Zeit unterbrochen.