Hochberg,
Jens
Nickel:
Noch einige zusätzliche Fragen zum ersten Komplex. Später
kommen wir auch zur Kaserne Schönau. Herr Hochberg, einige Fragen
zum 1. Komplex, ob Sie zu einzelnen Begriffen Ermittlungen geführt
haben. Tagespauschalpreise, hier als Stichwort, zu der Begründetheit
sind dazu Ermittlungen geführt worden ? Hochberg:
Nein. Nickel:
Ist Ihnen das ein Begriff, können Sie das näher beschreiben? Hochberg:
Ich habe das mal sicherlich gehört, aber nie Ermittlungen dazu
geführt. Nickel:
Herr von Hermanni hat zu Kosten, die entstanden sind im GNO, die der
bfb hatte, ausgeführt. Er hat in der Sitzung vom 02.04.2002 einige
Positionen angeführt, zum Beispiel Mitarbeitertransporte, Unterbringung,
Ausstattung der Arbeiter, Werkzeuge, Kosten für Personalabrechnung
usw. Haben Sie dazu Ermittlungen angestellt? Hochberg:
Auch nicht. Nickel:
Ist Ihnen das in Erinnerung oder hören Sie das das erste Mal? Hat
sich Herr von Hermanni während der Vernehmung zu diesen Betriebskosten
und dergleichen geäußert? Hochberg:
Es ist möglich, dass das Herr von Hermanni in irgendeinem Schriftsatz
festgelegt hat, aber so definitiv kann ich mich nicht erinnern. Nickel:
Es ist auch Gegenstand der Erörterung der Begriff von arbeitsplatzbezogenen
Kosten, die der bfb mal berechnet haben will bezogen auf unter anderem
Overheadkosten, soziale Betreuung, Zusammensetzung der Personalkosten.
Haben Sie Ermittlungen dazu angestellt? Hochberg:
Nein, habe ich auch nicht. Nickel:
Inaugenscheinnahme Ordner Gewerbepark, welches der bfb am 02.03.2000
übergeben hat. Hochberg:
Mir ist das Schreiben bekannt, Herr von Hermanni hat das angebliche
Guthaben in seiner Vernehmung angeführt. Nickel:
Schauen Sie sich die Positionen an, insbesondere das aufgeführte
Zahlenwerk. Sagt Ihnen das was? Hochberg:
Das sagt mir was. Nickel:
Das sagt Ihnen also was? Hochberg:
keine Antwort Nickel:
Gut, danke erst mal. Kommen wir nun zur Kaserne Schönau. Meschkat:
395 TDM als Guthaben. Sie haben dem Gericht erklärt, Sie haben
keine Ermittlungen dazu durchgeführt. Ist das richtig? Wie kommen
Sie darauf, dass das ein angebliches Guthaben sei? Hochberg:
Herr von Hermanni hat ausgeführt, dass es kein Guthaben im Sinne
des Wortes ist, sondern eher eine Aufrechnung. Meschkat:
Sind Sie der Aussage meines Mandanten nachgegangen, haben Sie die nachgeprüft? Hochberg:
Ich habe mit dieser Abrechnung nichts zu tun gehabt. Meschkat:
Sie haben Sie also nicht nachgeprüft? Hochberg:
Nein. Meschkat:
Warum haben Sie angebliches Guthaben gesagt? Was bezwecken Sie damit?
Was wollten Sie damit zum Ausdruck bringen? Hochberg:
Ein Guthaben ist allgemein etwas, über das ich finanziell verfügen
kann. Herr von Hermanni hat gesagt, es ist eine Aufrechnung und nicht
eine Abrechnung. Schurig:
Warum ist das nicht überprüft worden? Ist das nicht eine Entlastungsposition,
der man nachgehen müsste? Hochberg:
Nein, ist es nicht. Es ist ja finanziell nicht hinterlegt. Schurig:
Auch die belastenden Zahlen sind nicht zahlenmäßig hinterlegt.
Da haben Sie auch ermittelt. Warum dann bei den anderen, den entlastenden
Zahlen nicht? Hochberg:
Welche anderen? Ich verstehe Ihre Frage nicht. Schurig:
Okay. Nickel:
Kommen wir nun zum zweiten Komplex, der Kaserne Schönau. Schildern
Sie bitte zusammenfassend, was Sie getan haben, was möglicherweise
bei den Ermittlungen rausgekommen ist. Vielleicht schildern Sie, ob
Sie da auch mit den Ermittlungen betraut waren und wenn ja, mit welchem
möglichen Ergebnis. Hochberg:
Ja, die Kommunalkonzept oder andersherum die Stadt Leipzig führte
seit 1993 die Sanierung der ehemaligen GUS-Kaserne Schönau durch
und ebenfalls seit 1993 ist die Finanzierung auch in die Bund-Länder-Finanzierung
aufgenommen. Das heißt, zu je einem Drittel gab es dafür
eine Förderung zu je einem Drittel von Bund, Land und Kommune.
Grundlage dafür ist die Verwaltungsvorschrift über die Planung
und Durchführung und Förderung zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
In der Verwaltungsvorschrift ist das als Ordnungsmaßnahme definiert,
in diesem Fall der Abriss der Kaserne Schönau. Die Ordnungsmaßnahme
sagt meiner Meinung nach aus, dass die Mittel sparsam verwendet werden
müssen und nur Mittel die tatsächlich zum Einsatz kommen auf
dieser Maßnahme. Die Stadt Leipzig beauftragte zur Durchführung
die Kommunalkonzept GmbH. Der ABM-Stützpunkt erhielt den Zuschlag
für den Abriss, wobei der Stützpunkt hier mit 4,7 oder 4,8
Mio. DM, wobei hier vorher durch eine Fremdfirma 12 Mio. DM veranschlagt
waren. Der Zuschlag für ABM für die Abrissmaßnahme erfolgte
aus politischen Gründen. Es wurde nicht ausgeschrieben. Positiv
wurde von der Stadt Leipzig vorher vermerkt, dass ein Brecher vorhanden
ist und dass es einen Wachschutz gab. Das geht aus einem Schreiben hervor,
was mir Kommunalkonzept zur Verfügung gestellt hat. Mit dem Stützpunkt
war vereinbart, dass die Rechnungslegung auf der Basis abzurechnender
Mieten erfolgt, monatlicher Mittelabfluss von 287 TDM war vorgegeben,
das war so vereinbart. Die Abrechnungsmodalitäten waren so vereinbart,
dass die Rechnungen Dritter zuerst im Stützpunkt sachlich und rechnerisch
richtig gezeichnet werden, dann weitergehen an Kommunalkonzept, von
dort wurden die Rechnungen vom Treuhandkonto bezahlt. Nach Ausschöpfung
der Mittel vom Treuhandkonto wurden Mittel vom Amt für Wohnungsbauförderung
beantragt. Die Stadt ist immer für 1 bis 1 _ Jahre in Vorleistung
gegangen. Nickel:
Die Beschuldigtenvernahme, haben Sie die durchgeführt zu diesem
Komplex? Spielte die rechnerisch- richtig- Zeichnung dort eine Rolle? Hochberg:
Sicherlich spielt die rechnerisch- richtig- Zeichnung eine Rolle. Die
Beschuldigtenvernahme von Sobiak und von Hermanni habe nicht ich durchgeführt,
ich war anwesend und habe geschrieben. Nickel:
Vielleicht zunächst zum Stichwort Fördermittel. Habe ich Sie
recht verstanden, zwei Drittel der Kosten konnten damit ersetzt werden?
Von wem konnten die Fördermittel geltend gemacht werden? Hochberg:
Die Firma Kommunalkonzept hat festgelegt, was förderfähig
ist und was nicht. Nickel:
Wem flossen die Fördermittel zu? Kommunalkonzept, der Stadt oder
wem? Können Sie da was sagen? Hochberg:
An Drittfirmen, die Fördermittel wurden im Nachhinein eingestellt
auf das Treuhandkonto der Kommune. Nickel:
Zunächst sind also die Fördermittel der Stadt Leipzig zugeflossen
oder dem Treuhandkonto? Oder können Sie das nicht sagen? Hochberg:
Sie wurden auf das Treuhandkonto der Kommune eingestellt, aber jeweils
erst im Nachhinein. Nickel:
Voraussetzungen und Bestandteile von Fördermitteln, haben Sie da
ermittelt? Hochberg:
Also, ich weiß, dass Abrissmaßnahmen förderfähig
waren. Nickel:
Mussten diese belegt werden? Hochberg:
Von Kommunalkonzept wurden mit dem Amt für Stadtsanierung zusammen
Zwischenverwendungsnachweise erstellt und mit den Rechnungen der jeweiligen
Dritten an das Rechnungsprüfungsamt gegeben, dort geprüft
und dann an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Nickel:
Habe ich Sie richtig verstanden, Gegenstand war ein Pauschalpreis von
4,7 Mio. DM. Hätte es jetzt auch ausgereicht, diesen Pauschalpreis
abzurechnen? Hochberg:
Ich habe dazu Herrn Kunst, den Geschäftsführer von Kommunalkonzept
vernommen. Er gab an, dass Zuwendungen nur aufgrund von Rechnungen erfolgte. Nickel:
Wurde das näher begründet, war das nur seine Auffassung? Hochberg:
Nein, die Basis ist die sächsische Verwaltungsvorschrift und die
sächsische Haushaltordnung. Nickel:
Sie sprachen davon, dass beide Maschinen in der Fockestraße gewesen
wären und dabei nur einzelne Tage für die Kaserne Schönau
im Einsatz waren. Hochberg:
Ja. Nickel:
Wie konnten Sie das ermitteln, dass das nur einige Tage waren? Hochberg:
Es gab Bautagebücher, die wurden ausgewertet, wobei ich sagen muss,
dass die nicht alle vollständig waren. Nickel:
Wie ist dieser Einsatz geschehen? Wurde mit LKW abgefahren? Hochberg:
Das Material wurde abgefahren vom Sanierungsgelände zur Fockestraße. Nickel:
Haben Sie Ermittlungen zum Pauschalpreis geführt, ob der ausgeschöpft
wurde? Hochberg:
Dieser Preis, also das Gesamtbudget wurde ausgeschöpft, es gab
Nachaufträge. Zum Zeitpunkt der polizeilichen Ermittlungen waren
die Arbeiten auf dem Sanierungsgelände noch im Gange. Nickel:
Herrn Hehr, als Projektleiter von Kommunalkonzept, haben Sie den vernommen? Hochberg:
Nein. Nickel:
Zu den Mietpreisen, haben Sie da Ermittlungen angestellt? Hochberg:
Die Mietpreise waren bei 22 Tausend für die Siebanlage und 56 Tausend
für den Brecher, es waren Bruttopreise, im Prinzip wie bei GNO. Nickel:
Soweit dazu. Sollten aus der Vernehmung sich weitere detaillierte Fragen
ergeben, dann können wir diese speziellen Fragen später stellen. Fleiner:
Sie haben vom ABM-Stützpunkt gesprochen. Hieß der da noch
so? Hochberg:
Ich denke ja, bin mir aber nicht sicher. Fleiner:
Gab es denn später mal was anderes als den ABM-Stützpunkt? Hochberg:
Ja, als Eigenbetrieb der Stadt, bfb, Betrieb für Beschäftigungsförderung. Fleiner:
Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen für den Eigenbetrieb? Hochberg:
Ich müsste nachlesen, im Zuge der Ermittlungen spielte das keine
Rolle. Ich habe das Eigenbetriebsgesetz auch beigezogen bei den Ermittlungen. Fleiner:
Sie haben vorhin gesagt, so habe ich es mir notiert, die Firma KK hat
festgelegt, was förderfähig war oder was nicht. Können
Sie mir das erläutern oder war das Ihre Feststellung? Hochberg:
Die gesamte Abrissmaßnahme war förderfähig und Kommunalkonzept
hat an das Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung
mit Zwischenverwendungsnachweis weitergegeben. Fleiner:
Sie hatten über die Vernehmung des Herrn Kunst gesprochen. Die
Abrechnung erfolgte danach nur aufgrund von Rechnungen. Haben Sie gefragt,
was für Rechnungen? Hochberg:
Es gibt einen Protokollvermerk zwischen KK und dem Stützpunkt,
dass der gesamte Zahlungsverkehr nur auf Drittrechnungen basieren soll.
Fleiner:
Haben Sie mal nachgefragt, warum ABM eigene Leistungen nicht selbst
in Rechnung stellt? Hochberg:
Ich habe Herrn Kunst dazu vernommen und er gab an, dass es nicht möglich
gewesen sei. Fleiner:
Haben Sie mal gefragt, warum? Hochberg:
Daran kann ich mich nicht erinnern. Fleiner:
Können Sie sich erinnern, was zur Natur des Vertrages von KK, Stadt
und ABM vereinbart wurde? Hochberg:
Es gab ein Angebot vom Stützpunkt aufgrund eines Leistungsverzeichnisses.
Ich habe den Ordner hinzugezogen. Fleiner:
Haben Sie sich mit der Auspreisung auseinandergesetzt wie man zu den
einzelnen Preisen gekommen ist? Hochberg:
Nein. Meschkat:
Sie haben vorhin ohne Unterbrechung dargestellt, wie der Prozess abgelaufen
ist. Haben Sie die Informationen durch eigene Ermittlungen oder von
der Zeugenvernahme des Herrn Kunst erlangt? Ich habe da erhebliche Parallelen
festgestellt. Hochberg:
Der Herr Kunst hat sich dazu überhaupt nicht geäußert. Meschkat:
Sie sind bei der Beschuldigtenvernehmung Herrn von Hermanni´s
dabei gewesen? Hochberg:
Ich habe protokolliert. Meschkat:
Ja, Sie haben protokolliert. Ist Herrn von Hermanni die Frage gestellt
worden, ob er die Verwaltungsvorschriften kennt? Hochberg:
Ich denke nicht. Meschkat:
Im Zusammenarbeit mit den Abbrucharbeiten, haben Sie Herrn von Hermanni
zu der Fördermittelvergabe befragt? Hochberg:
So definitiv ist diese Frage sicherlich nicht gestellt worden. Es ist
aber in dem Zusammenhang mit der Kaserne Schönau von Fördermitteln
gesprochen worden. Meschkat:
Was hat Herr von Hermanni dazu gesagt? Können Sie sich erinnern? Hochberg:
Ich glaube, es gab einen Vorhalt dazu. Meschkat:
Was hat Herr von Hermanni dazu gesagt? Hochberg:
Also unter Vorbehalt, dass es für ihn keine Rolle spielt. Es ginge
um die Beschaffung von Anlagevermögen für die jetzige und
künftige Generation von Arbeitslosen. Meschkat:
Hat es nach Ihrer Kenntnis möglicherweise durch Befragungen Kontakte
zwischen Herrn von Hermanni und dem Regierungspräsidium gegeben
im Zusammenhang mit KK? Sind da Ermittlungen angestellt worden insbesondere
in diesem Zusammenhang? Hochberg:
Ich denke nicht, dass es Kontakte zwischen Herrn von Hermanni und dem
Regierungspräsidium gegeben hat. Auch nicht im Schriftverkehr,
den ich beigezogen habe zwischen KK, bfb und ASW. Von Hermanni ist nicht
gefallen. Schurig:
Sie sagten die gesamten Abrissmaßnahmen waren förderfähig.
Ist es nicht egal, ob mit dem Hammer oder dem Betonbrecher abgebrochen
worden ist? Hochberg:
Es gab ja ein zeitliches Limit. Schurig:
Es gab ein zeitliches Limit und 4,7 Mio. Pauschalpreis? Hochberg:
Ja, das ist richtig. Schurig:
Haben Sie geprüft, mit welchen Maschinen gearbeitet wurde? Hochberg:
Nein. Hartung:
Die Baumaschinen waren gemietet. Gab es Rechnungen von Herrn Sobiak? Hochberg:
Es gab Rechnungslegung von Sobiak Baumaschinen für die KK 75 S. Hartung:
Hat also Kommunalkonzept den Auftrag an ABM erteilt, Betonbrecher anzumieten? Hochberg:
Nein, dann habe ich Ihre Frage falsch verstanden. Hartung:
Ist das passiert? Hochberg:
Nein, der Stützpunkt durfte im Auftrag und zu Lasten der Firma
Kommunalkonzept Maschinen und Geräte anmieten. Hartung:
Sind Sie sicher? Hochberg:
Ja. Hartung:
Der Betonbrecher wurde im Juli 1995 angemietet, ... Hochberg:
Ja, ich weiß. Hartung:
Die erste Rechnung ist im Januar 96... Hochberg:
Im Februar 1996. Hartung:
Im Februar 1996 gestellt. Das ist doch eine Diskrepanz. Wie kommt das? Hochberg:
Der Brecher war vorher für GNO im Einsatz und hat erst ab Februar
1996 für die Kaserne Schönau gearbeitet. Hartung:
Sie haben die ganze Zeit von Zwischenverwendungsnachweisen gesprochen.
Was ist darunter zu verstehen? Hochberg:
Der Zwischenverwendungsnachweis , den KK an das Amt für Stadtsanierung
gegeben hat, ist Nachweis für die Ausgabe
von Mitteln aufgrund der Rechnungslegung von Drittfirmen. Hartung:
Gab es neben dem Zwischenverwendungsnachweis auch einen Verwendungsnachweis? Hochberg:
Das nennt sich Zwischenverwendungsnachweis. Hartung:
Eine besondere Bedeutung, dass man zwischen eingeschoben hat, haben
Sie nicht erkannt? Hochberg:
Also dieser Begriff Zwischenverwendungsnachweis kommt vom Amt für
Stadtsanierung. Hartung:
Man hat also nicht unterschieden? Hochberg:
Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Hartung:
Das deutet auf eine partielle Abrechnung hin. Hochberg:
Ist mir so nicht bekannt. Hartung:
Gab es darauf noch andere Verwendungsnachweise, zur Stadt beispielsweise? Hochberg:
Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Rechnungen aufgrund des
Zwischenverwendungsnachweises, das Regierungspräsidium prüft
nicht als solches, sondern bloß, ob die darin aufgeführten
Beträge förderfähig sind. Hartung:
In wie weit ist dieser Zwischenverwendungsnachweis von Bedeutung gewesen
für die Stellen, die Fördermittel geben? Hochberg:
Ich habe die Frau Tornau und Herrn Liebau gefragt. Sie waren der Meinung,
dass die Mietrechnungen förderfähig sind. Hartung:
Das waren ja Rechnungen von dem Brecher. In wie weit sind Mietrechnungen
förderfähig? Hochberg:
Gucken Sie in die Zeugenvernahme des Herrn Liebau, da steht es meines
Erachtens so drin. Hartung:
Das Anmieten von Betonbrechern ist also förderfähig? Hochberg:
Na, von Maschinen. Hartung:
Die Verwendung der Mittel war eigentlich für den Abriss vorgesehen,
nicht für den Betonbrecher. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage
scheint mir das ein eklatanter Widerspruch zu sein. Hochberg:
Dazu kann ich nichts sagen. Hartung:
Haben Sie dazu nicht ermittelt? Hochberg:
Ich kann bloß noch mal wiederholen, aus der Zeugenvernahme Liebau
ist mir bekannt, dass das Regierungspräsidium den Zwischenverwendungsnachweis
prüft, mehr kann ich dazu nicht sagen. Hartung:
Ist geprüft worden, dass die Mittel nur für den Abriss einzusetzen
sind. Haben Sie beim Regierungspräsidium ermittelt, dass die Mittel
für den Betonbrecher ausgegeben werden? Hochberg:
Herr Hartung, ich verstehe Ihre Frage nicht. Die Stadt Leipzig ist mit
dem Treuhandkonto immer in Vorleistung gegangen. Die Fördermittel
wurden ein bis anderthalb Jahre später gezahlt worden. Beantwortet
das Ihre Frage? Hartung:
An sich nicht, nein. Es geht mir im Prinzip um die Frage, ob die Bewilligung
von Fördermitteln abhängig war von der Vorlage der Rechnungen. Hochberg:
Also, der Stützpunkt hatte den Auftrag, sachlich und rechnerisch
zu prüfen, Kommunalkonzept prüfte die rechnerische Richtigkeit,
das führte zum Mittelabfluss. Hartung:
Also wenn diese Rechnungen nicht ausgereicht hätten, die 4,7 Mio.
nicht ausgeschöpft worden wären, wären sie nicht förderfähig
gewesen? Das ist doch ein eklatanter Widerspruch. Der Zweck war doch
klar, nun war es auf einmal nicht mehr förderfähig, weil keine
Drittrechnungen mehr vorgelegen haben. Hochberg:
Ich sage es gern noch mal, die Zeugenvernahme des Herrn Kunst brachte
zum Ausdruck, dass Angebot und Abriss nur unter der Vorlage von Rechnungen
nachgewiesen werden konnten, die waren unbedingt notwendig. Hartung:
Wenn nicht ausgeschöpft worden wäre, dann wäre also nicht
förderfähig gewesen, weil keine Rechnungen da waren? Hochberg:
Nein, dann wären die 4,7 Mio. DM nicht ausgeschöpft worden. Hartung:
Sind denn darüber ernsthaft Ermittlungen erfolgt? Hochberg:
Tut mir leid, ich verstehe Ihre Frage nicht. Meschkat:
Ich versuche mal zu übersetzen. Ist Ihnen bekannt aus der Vernehmung
des Herrn Kunst, wie hoch das ursprüngliche Angebot lag? Hochberg:
Die Kostenermittlung lag bei 12 Millionen. Meschkat:
Was hat der ABM-Stützpunkt oder bfb unterbreitet? Hochberg:
4,7 oder 4,8 Millionen. Meschkat:
Ja, verstehen Sie jetzt die Frage des Kollegen? Hochberg:
Ich denke schon. Hartung:
Also förderfähig war nur, was an Drittrechnungen kam? Wenn
die Rechnungen nicht ausgereicht hätten, wäre die Differenz
nicht förderfähig gewesen? Hochberg:
Da kann ich nichts dazu sagen. Meschkat:
Ist die Zahlung nun möglich oder nicht bei dieser Differenz? Fleiner:
Die Verteidigung will dem Zeugen rechtliche Wertung aufdrängen.
12 Millionen sind nicht förderfähig. Förderfähig
ist der Abriss. Nickel:
So ist es in der Tat, aber Herr Hartung, Sie können Ihre Frage
anders formulieren. Hartung:
Mir geht es nur darum, in welche Richtung ermittelt worden ist. Der
Zeuge sagt, dass es förderfähig ist. Das ist ein eklatanter
Widerspruch. Hochberg: Diese 4,7 oder 4,8 Millionen, die das Angebot des Stützpunktes ausmachten, waren für den Abriss gedacht. Der Abriss war förderfähig, desgleichen Mietrechnungen für Maschinen, Geräte und dergleichen. Beantwortet das Ihre Frage? Nickel:
Haben Sie das Problem erkannt und haben Sie entsprechend ermittelt? Hochberg:
Ich hatte das aus der Zeugenvernahme Liebau vom Regierungspräsidium.
Er hat eindeutig gesagt, es müssen Rechnungen vorliegen. Meschkat:
Also hätte auch eine Rechnung über 4,7 Mio. DM vorgelegt werden
können? Hochberg:
Keine Antwort. Hartung:
Ich habe nur noch eine Frage. Hier wird der Eindruck erweckt, dass nur
Rechnungen förderfähig waren. Nickel:
War das Gegenstand der Ermittlungen? Hartung:
Hätten Sie denn gegenüber von Entscheidungsträgern nachgefragt,
warum der ABM-Stützpunkt keine Rechnung legen wollte oder legen
konnte. Was war der Grund? Hochberg:
Kann ich nichts dazu sagen. Schurig:
Haben Sie im Regierungspräsidium die Frage gestellt, ob eine denkbare
Rechnung, die der ABM-Stützpunkt an KK gestellt hätte, förderfähig
gewesen wäre. Hochberg:
Die Frage, so wie Sie sie formulieren, habe ich so nicht gestellt. Schurig:
Haben Sie eine Frage gestellt, die meiner Formulierung nahe kommt? Hochberg:
Ich habe Frau Tornau zu diesem Problem befragt, ob die Rechnung explizit
förderfähig ist. Sie hatte gesagt, ja schon, aber im Prinzip
ist das egal, die Hauptsache ist, die Leistung ist erbracht worden. Meschkat:
Mir lässt es keine Ruhe, dass in der Anklageschrift folgender Satz
ausgeführt wird Zitat: Hochberg:
Ich denke, dass Herr von Hermanni zu den gültigen Verwaltungsvorschriften
in der Vernehmung nicht befragt wurde. Meschkat:
Haben Sie Kenntnis davon, dass andere Zeugen oder Dokumente diesen Satz
bestätigen? Hochberg:
Ich denke nicht. Hartung:
Noch mal zur Förderfähigkeit der Rechnungen. Was waren weitere
Voraussetzung, dass man sie als brauchbare förderfähige Rechnung
ansehen konnte. Was waren die vertraglichen Grundlagen. Ist geprüft
worden, wer war der Vertragspartner. Wurden die Verträge geprüft? Hochberg:
Ich denke, aber dazu kann Herr Kunst oder Herr Liebau besser Auskunft
geben als ich. Hartung:
Sie haben also keine Ermittlungen angestellt? Hochberg:
Das muss das nicht unbedingt bedeuten. v. Hermanni:
Herr Hochberg haben Sie denn nun in der Zwischenzeit die Probleme mit
der Mehrwertsteuer klären können? Hat sich mit der Euroeinführung
der Steuersatz verdoppelt oder halbiert? Nickel:
Herr von Hermanni, zur Sache, bitte! v. Hermanni:
Hohes Gericht, ich denke, dass das sehr wohl zur Sache gehört.
Ich halte es für extrem wichtig, dass wir in aller Schärfe
deutlich machen auf welchem Niveau die Ermittlungen geführt wurden.
Das ist der Kern des Verfahrens. Hierbei ist es insbesondere wichtig
auch der Kammer klar zu machen mit welchen Methoden das System Leipzig
der Staatsanwaltschaft läuft und wie sie getäuscht wurde.
Gerade Sie, Herr Nickel als Vorsitzender der Kammer, haben durch ihre
Beschlüsse zum Haftbefehl in diesem Verfahren die letzten zwei
Jahre mitgewirkt. Gerade Sie sind durch den Staatsanwalt und seine Hilfsbeamten
getäuscht worden. Gerade Ihrer Person aber auch der Öffentlichkeit
muss der geistige Rahmen in dem dieses Verfahren abläuft verdeutlicht
werden. v. Hermanni:
Herr Hochberg, Sie haben das letzte Mal hier am 19.2.2002 ausgesagt.
Haben Sie oder andere Mitarbeiter des LKA in der Zwischenzeit seit Februar
2002 Aufträge von der StA zur Nachermittlung gegen meine Person
erhalten? Hochberg:
Ja, das ist richtig. v. Hermanni:
Welche? Hochberg:
Es ging um Fragen zum Brecher. v. Hermanni:
Welches Ergebnis hatte die Ermittlung? Hochberg:
Herr von Hermanni, ich habe die Ermittlungen abgeschlossen und an die
Staatsanwaltschaft abgegeben. v.Hermanni:
Das war vor Februar 2002. Gab es noch weitere Ermittlungen? Hochberg:
Ich meine jetzt die Nachermittlungen, die den Brecher betreffen. v.Hermanni:
Na, Herr Hochberg, welche denn noch? Sind Sie gewillt dies dem Gericht
zu berichten? Hochberg:
Es gab noch einen weiteren Nachermittlungsauftrag zur Beiziehung von
Fahrtenbüchern. v.Hermanni:
Und was noch? Gab es nicht noch einen nach Hannover? Was haben denn
Ihre Kollegen in Hannover und in wessen Auftrag gemacht? Hochberg:
Bitte? v. Hermanni:
Na, Ihre Kollegen waren doch bei Herrn Bollmann in Hannover. Das wissen
Sie doch ganz genau. Was haben die denn da gemacht? Hochberg:
Es ging um die Fahrtenbücher und die LKW vom bfb. v. Hermanni:
Na, also. Wer hat denn den Kollegen des LKA in Hannover den Auftrag
gegeben? Hochberg:
Ich habe dem LKA Hannover den Auftrag erteilt. v.Hermanni:
Welches Ergebnis? Liegen dem Gericht die Ergebnisse vor? Hochberg:
Keine Antwort. v.Hermanni:
Ja, immer wenn es dem Staatsanwalt nicht passt, werden die Unterlagen
dem Gericht nicht vorgelegt. Was haben denn Hannover und Herr Bollmann
mit den Fahrtenbüchern des bfb zu tun? Da hätten Sie hier
in Leipzig doch Herrn Jahn und Herrn Berger - das geht natürlich
schlecht - befragen müssen? Hochberg:
keine Antwort v.Hermanni:
Kommen wir zur nächsten Frage. Herr Hochberg, haben Sie weitere
Aufträge zum Thema Brecher erhalten? Hochberg:
Nein, warum? v. Hermanni:
Es hätte doch sein können, dass Sie den Auftrag bekommen haben,
ein Internationales Rechtshilfeersuchen für den Brecher II zu stellen. Hochberg:
Ich habe das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. v. Hermanni:
Können Sie sich noch erinnern, dass Sie ermittelt haben, dass der
große Betonbrecher auf dem Kasernengelände aufgebaut war
und der kleine Betonbrecher II in der Fockestr. stehend und Tonbruch
brechend, bei Kommunalkonzept abgerechnet wurde? Hochberg:
Ja. v.Hermanni:
Ist es also richtig, wenn ich feststelle, dass offensichtlich
mindestens ein Brecher auf dem Kasernengelände und ein zweiter
Brecher in der Fockestr. zur Verfügung stand? Hochberg:
Der eine Brecher , die KK 114, wurde nach Ostern 96 aufgebaut, der zweite
Brecher in der Fockestraße, der wurde teilweise für KK eingesetzt. v.Hermanni:
Ich zitiere ZV Kunst vom 14.12.99, Seite 5, 2. Absatz, Frage des Herrn
Hochberg: Nickel:
Ich lasse die Frage nicht zu. Meschkat:
Dann stellen wir die Frage um. Warum Haben Sie die Frage so gestellt? Hochberg:
Es erschien mir notwendig, diese Frage zu stellen, weil der Brecher
für KK nicht die ganze Zeit im Einsatz war. Schurig:
Es ist eine Unverschämtheit, so zu fragen. Ich bitte hier festzustellen,
dass es einen Unterschied gibt zwischen offensichtlich nicht vorhanden
oder nur zeitweise im Einsatz. v.Hermanni:
Wo liegt Ihr Motiv? Hochberg:
keine Antwort v.Hermanni:
Herr Hochberg, sind Sie bitte so freundlich dem Gericht den Unterschied
von Eigentum und Besitz zu erläutern? Nickel:
Herr von Hermanni, was wollen Sie mit der Frage bezwecken? v.Hermanni:
Herr Hochberg weiß definitiv aus den Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft
bereits im Sommer 1999 von mir erhalten hat, das waren die Schreiben
der Rechtsanwälte Gräf von der Firma Fischer & Jung, dass
der Brecher unter Eigentumsvorbehalt stand. Das Eigentum hat der bfb
erst erworben nach Zahlung der letzten Mietraten für die Siebanlage
im Frühjahr 1997. Nichtsdestotrotz waren wir bereits im Besitz
des Brechers, er hat ja seit 1995 für uns gearbeitet. Mir erschien
es wichtig, das herauszuarbeiten, für meine nächste Frage
an Herrn Hochberg. Ich zitiere ZV Kunst vom 14.12.99, Seite 4, 2 letzter
Absatz, Frage des Herrn Hochberg: Hochberg:
Ich denke mir in dem Moment, der Brecher wurde verkauft, die Summe ist
geflossen. v.Hermanni:
Kennen Sie die Unterlagen der Rechtsanwälte Gräf zum Eigentumsübergang? v.Hermanni:
Na gut. Kommen wir jetzt zum Thema Steuerfahndung. Herr Hochberg, aus
Ihrer ZV vom 12.2.02 halte ich Ihnen folgendes vor:
Nickel:
Es handelt sich hier nicht um die Protokolle des Gerichtes sondern um
Ihre Mitschriften bzw. um die Mitschriften der durch die Anwälte
beauftragten Protokollanten. Entscheidend ist aber, was hier im Gerichtssaal
gesagt wird. v.Hermanni:
Ach, Herr Nickel, Herr Hochberg kennt doch die Zeugenaussagen aus dem
ff. Die Protokolle hat er sich doch von den Internetseiten runtergeladen. Nickel:
Also gut, Herr von Hermanni. Wie ist nun Ihre Frage? v.Hermanni:
Wenn Sie sicher wissen, dass es Aktenvermerke gibt, sind Sie
dann bitte bereit dem Gericht mitzuteilen was darin steht? Hochberg:
Sicher, ich habe über alles Wesentliche Aktenvermerkte gefertigt.
Täuschung hatte ich niemals vor und habe das auch nicht gemacht.
Ich habe nach allen Gesprächen, die mir bekannt sind, Aktenvermerke
gemacht. Bei Gesprächen, bei denen ich nicht dabei war, konnte
ich auch keine Aktenvermerke schreiben. Nach Ende der Ermittlungen hat
es definitiv keine Gespräche mit der Steuerfahndung und mir gegeben,
demzufolge gibt es auch keine Vermerke. v.Hermanni:
Herr Hochberg, am 12. 2. 2002 haben Sie auf die Frage, Hochberg:
Es hatte im Laufe der Ermittlung Gespräche gegeben, an denen ich
nicht beteiligt war. v. Hermanni:
Woher wissen Sie denn davon? Hochberg:
Da gab es Aktenvermerke und Verfügungen der Staatsanwaltschaft.
Zum Beispiel hat die Staatsanwaltschaft die Steuerfahndung beauftragt,
ein Gutachten zu erstellten. v.Hermanni:
Wir kennen aber nicht alle. Und nach 1999? Hochberg:
Ich denke, da hat es keine Gespräche mehr gegeben. v. Hermanni:
Herr Hochberg, nach den Unterlagen aus den Ermittlungsakten haben Sie
gem. § 89 Abs. 6 im Jahre 1999 Daten nach dem Telekommunikationsgesetz
über HvH abgefragt. Welche Daten waren dies und warum hat die Verteidigung
bis heute diese Unterlagen und Erkenntnisse nicht zur Einsicht bekommen? Hochberg:
Über Sie habe ich keinerlei Daten abgefragt. v.Hermanni:
Wofür denn dann die Rechnung in meiner Akte? Hochberg:
Das betrifft nicht Sie, sondern Herrn Clausnitzer. v.Hermanni:
Auf welchen Rechtsgrundlagen? Hochberg:
Nach § 89 Telekommunikationsgesetz. v.Hermanni:
Das stimmt nicht, man hat wohl rauskriegen wollen, wer mit wem telefoniert
hat, ob wir was miteinander besprechen. Nickel:
Herr von Hermanni, was ist der Grund Ihrer Frage? v.Hermanni:
Das Sächsische Polizeigesetz wurde im Juni 99 geändert aufgrund
des Verstoßes gegen die Verfassung, vorher waren solche Abfragen
möglich. Danach nicht mehr. Die Ermittlungen, die man durchgeführt
hat, waren illegal. Ich habe bei der Telekom nachgefragt. Die haben
mir auch bestätigt, dass sie Ermittlungen vorgenommen haben und
auch Daten erhoben haben. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie ihre Unterlagen
vernichtet haben. Dann hat das LKA Leipzig die Unterlagen nach Dresden
gegeben. Das LKA Dresden hat mir dann mitgeteilt, dass sie alle Unterlagen
der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen. Wir haben aber bislang
in allen Akteneinsichten keinerlei Unterlagen gesehen oder gefunden. Meschkat:
Sie hatten die Telefonnummer von Herrn Clausnitzer ermittelt. Warum
haben Sie nicht im Telefonbuch nachgesehen? Die Adresse war Ihnen doch
bekannt. Hochberg:
Herr Rechtsanwalt, weder im Telefonbuch noch in irgendwelchen anderen
Dateien war Herr Clausnitzer verzeichnet. Meschkat:
Es ging wirklich nur um eine Telefonnummernabfrage, nicht um eine beantragte
oder anderweitige Überwachung? Hochberg:
Was denken Sie, was ich für 25,- DM für Daten von der Telekom
bekomme? v.Hermanni:
Wir wissen ja nicht, wo noch Unterlagen sind. Wenn die eine Rechnung
schon falsch ist, wo dann die anderen abgeblieben sind. Meschkat:
Stimmt. v.Hermanni:
Herr Hochberg ist Ihnen bekannt, dass gem. § 353 d StGB derjenige
mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann, der ein amtliches Schriftstück
eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen mitteilt bevor
dieses in öffentlicher Verhandlung erörtert wurde oder das
Verfahren abgeschlossen ist? Hochberg:
Da müsste ich nachlesen. v.Hermanni:
Bei einem Haftbefehl handelt es sich zweifelsfrei um ein solches Schriftstück.
Sie haben am 18. Dez. 2001 gestanden Herrn Dr. Böckenförde
bei seiner Zeugenvernahme die ersten drei Seiten des Haftbefehles von
Hermanni zur Einsicht vorgelegt zu haben. Hochberg:
Erstens, also ich habe nicht gestanden, weil ich dazu keine Veranlassung
hatte, nur mal so allgemein. Der Haftbefehl lag der Stadt Leipzig schon
vor, Herr Dr. Böckenförde wollte wissen, warum und ich wollte
nichts Falsches erzählen. Ich tat es in der Absicht, Herrn Dr.
Böckenförde richtig zu informieren. v.Hermanni:
Warum haben Sie dann Frau Degenhardt den Haftbefehl gezeigt? Wollten
Sie Frau Degenhardt einschüchtern? Hochberg:
Habe ich das? v.Hermanni:
Ja, Frau Degenhardt hat das ja hier im Gerichtssaal ausgesagt. Hochberg:
Frau Degenhardt hat ja auch ausgesagt, dass sie mich am 09.06.1999 im
bfb gesehen hat. Ich habe aber den Einsatz von der Zentrale aus geleitet. v.Hermanni:
Laut Anklageerhebung hat Herr Dirk Blaume LKW der Stadt Leipzig fahrend
Steine von Hannover nach Leipzig transportiert. Haben Sie überprüft
ob Herr Blaume einen LKW Führerschein hat? Hochberg:
Ich weiß nicht, wieso Herr Blaume in der Anklageschrift benannt
wird. Ich habe die Anklageschrift nicht verfasst. Das kommt auch in
meinem Abschlußbericht nicht vor. v.Hermanni:
Lässt sich aus einer Quittung für den Kauf von Steinen erkennen
wie die Steine transportiert wurden? Hochberg:
Aus der Quittung nicht. Es ging nicht darum, wie die Steine transportiert
worden sind, sondern auf der Quittung war das polizeiliche Kennzeichen
erkennbar. Das gehörte zu einem LKW des Stützpunktes. Aber
ich denke immer noch, dass es ein Lieferschein war und keine Quittung. v.Hermanni:
Welche weiteren Ermittlungen wurden dazu geführt? Haben Sie Herrn
Bollmann befragt, Herrn Jahn oder Herrn Berger? Hochberg:
Ich hatte keinen Auftrag dazu, weitere Leute zu befragen, lediglich
Bollmann. v.Hermanni:
Der bfb hatte zum Zeitpunkt der Aufnahme Ihrer Ermittlungen 8000 Beschäftigte.
Heute arbeiten dort keine 500 Menschen mehr. Stimmen Sie mir zu, wenn
ich feststelle, dass Sie zwar sehr schlampig aber durchaus erfolgreich
gearbeitet haben? Nickel:
Die Frage lasse ich nicht zu. v.Hermanni:
Schade! Fleiner:
Herr Hochberg, haben Sie sich die von RA Luttermann übergebenen
Ordner, die mit RA gekennzeichnet sind, durchgesehen? Hochberg: Nein. 10.30 Uhr Vorläufige Entlassung |
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