Zeugenvernahme
02.07.02 9.40 Uhr
Hochberg, Jens
43 Jahre
Beamter
LKA Sachsen, Abt. Wirtschaftskriminalität
Belehrung erneuert.
Nickel:
Sie sollen noch einmal vernommen werden, haben sich Ihre Personaldaten
verändert?
Hochberg: Nein.
Nickel: Sie kennen den Gegenstand, die Vernehmung des Herrn Sobiak.
Nach Aktenlage wurde er erst als Zeuge, dann als Beschuldigter vernommen.
Wann haben Sie die Vernehmung durchgeführt?
Hochberg: Ja, ich habe an der dritten Beschuldigtenvernahme teilgenommen,
ich habe protokolliert. Die Beschuldigtenvernahme hat Herr Gast durchgeführt.
Nickel: Wann hat es früher Zeugenvernehmungen gegeben. Da haben
Sie mitgewirkt, nach Aktenlagen?
Hochberg: Nein, das ist richtig. Die Zeugenvernahme habe ich durchgeführt.
Nickel: Beginnen wir mit der Zeugenvernehmung. Welche Informationen
sollten erlangt werden, erinnern Sie sich noch an Inhalte?
Hochberg: Es fällt mir ziemlich schwer, da die Vernehmung über
vier Jahre zurück liegt.
Nickel: Versuchen Sie sich daran zu erinnern, wo fand die Vernehmung
denn statt?
Hochberg: Die Vernehmung fand in Hannover statt. Es ging darum, die
Angaben, die Herr Bunge in seiner Anzeige gemacht hatte, zu präzisieren.
Herr Bunge hatte ungenaue Angaben gemacht. Die Anzeige war wenig unterlegt.
Herr Sobiak sollte aus seiner Sicht darlegen, wie der Ablauf war. Und
ich wollte Rechnungen beiziehen, die die Anzeige unterlegten.
Nickel: Können Sie das noch zeitlich einordnen. Das Datum der Vernehmung
war 15.7.98. Können Sie sich da noch erinnern?
Hochberg: Ich denke, es war die erste Handlung in diesem Zusammenhang,
die überhaupt durchgeführt wurde.
Nickel: Können Sie sich an wesentliche Aussagen von Herrn Sobiak
erinnern. Sie sprachen von Unterlagen, können Sie sich erinnern,
ob Sie die in diesem Zusammenhang erlangt haben?
Hochberg: Der Herr Sobiak erklärte, dass er am Hausbau des Herrn
von Hermanni als eine Art Generalunternehmer teilgenommen hat, dass
Rechnungen nicht beglichen wurden und dass er später auf ein LPG-Projekt
auswich. Das war der Gewerbepark. Da wurden Absprachen getroffen, in
der Form, dass Mieter durch v.Hermanni beschafft werden sollten. Das
wurde dann nichts. Bunge war der Anzeigenerstatter. Nach der Zeugenvernahme
wurden die Rechnungen beigezogen.
Nickel: Herr Hochberg, hier soll es nach Aktenlage auch noch um eine
Vernahme in Hannover gegangen sein. An dieser Vernahme haben außer
Ihnen auch Herr Thomas aus Ihrem Dezernat und Herr Hartung teilgenommen,
im Juli 1999.
Hochberg: Sinn und Zweck dieser Gespräche war die Feststellung,
dass Baumaschinen bezahlt wurden, als die Maschinen noch gar nicht vorhanden
waren. Ich habe Herrn Sobiak darüber befragt. Er meinte wohl, dass
das mit den Haushaltsjahren zu tun hatte, weil Herr von Hermanni erklärte,
dass er in den Nachjahren diese Mittel nicht mehr zur Verfügung
hätte.
Nickel: Wissen Sie noch, Herr Hartung, war der die ganze Zeit dabei?
Hochberg: Herr Hartung war die ganze Zeit dabei, ich denke ja.
Nickel: Haben Sie Herrn Hartung oder anderen Unterlagen vorgelegt und
wissen Sie noch, was es war?
Hochberg: Also, ich bin nicht sicher, ob ich eine Tabelle oder Mietrechnungen
und Lieferscheine der Baumaschinen vorgelegt habe, aber eines von beidem
war es mit Sicherheit.
Nickel: Zu diesen Rechnungen, bzw. Rechnungslegungen ist in den Akten
enthalten, Band III, Blatt 293, ich halte mal vor: ... Das ist im Kontext
zu sehen, wie Sie es geschildert haben?
Hochberg: Ja.
Nickel: Hatten Sie ihm weitere Unterlagen vorgelegt, und wenn, welche?
Hochberg: Ich denke mir, wie gesagt, Mietrechnungen und Lieferscheine
oder eine Tabelle, die beides beinhaltete. Mehr wüsste ich nicht.
Nickel: Da heißt es hier, Blatt 294, ich halte weiter vor: ...
Ja, was? Ist das dieser Vermerk gewesen?
Hochberg: Ich denke, das waren die Anlagen vom Schreiben "Hallo
Jürgen", ich bin mir aber nicht sicher.
Nickel: Können Sie sich erinnern, ob Sie den Vermerk selber vorgelegt
haben? Wissen Sie, ob er sich dazu geäußert hat und in welcher
Form. Kannte er das Schreiben?
Hochberg: Wenn es das war, dann hat er sicherlich gesagt, dass er es
zum ersten Mal sieht.
Nickel: Hier heißt es weiter ... Sie haben es näher beschrieben,
ist es dieser Vermerk gewesen?
Hochberg: Das sind die Anlagen zu dem Vermerk mit der Überschrift
"Hallo Jürgen".
Nickel: Also die Anlagen, aha. Können Sie sich erinnern, ob Sie
den Vermerk selber vorgelegt haben?
Hochberg: Nein. Also, ich kann mich nicht daran erinnern.
Nickel: Sie haben ja selbst angefangen. Welche Äußerungen
hat Herr Sobiak getätigt, zu diesen Anlagen?
Hochberg: Ich denke mir, dass er gesagt hat, dass er dieses Schreiben
zum ersten Mal sieht und er nicht der Verfasser ist.
Nickel: Können Sie sich noch weiter erinnern?
Hochberg: Nein.
Nickel: Blatt 294, ich halte weiter vor ... "Nicht meine Handschrift"
...
Hochberg: Wenn ich das so geschrieben habe, dann war das auch Gegenstand
dieses Gespräches.
Nickel: Herr Hochberg, zur Beschuldigtenvernahme. Können Sie das
näher schildern, wie kam die zustande, also mit Herrn Gast.
Hochberg: Die Vernehmung fand in Hannover statt. In den Räumen
des LKA - Hannover. Das war die dritte Beschuldigtenvernahme des Herrn
Sobiak.
Nickel: Warum in Hannover. Können Sie sich erinnern, wer hat das
festgelegt? Gab es dafür eine Erklärung?
Hochberg: Das ist eine gute Frage, das kann ich nicht sagen, warum das
nicht in Leipzig stattfand. Wahrscheinlich war Hannover günstiger.
Die Vernehmung war gedacht als Abschlussvernehmung. Das Klose - Gutachten
lag vor. Herr Sobiak sollte sich äußern, zu den bisherigen
Ermittlungen einlassen. Herr Sobiak hat das gemacht, im Beisein zu von
seinem Anwalt, dem Herrn Hartung, der war die ganz Zeit dabei. Sobiak
gab an, über Herr Timäus nach Leipzig gekommen zu sein und
dort ein bis zwei Jahre später Herrn von Hermanni kennen gelernt
zu haben. Mit ihm machte er Verträge. Es gab Verträge zwischen
ABM und GFH, sogenannte Lehrvereinbarungen zum Anlernen von ABM-Kräften
im Bereich Trockenbauarbeiten und Putzarbeiten. In den vorherigen Schriftsätzen
von v. Hermanni war immer die Einbringung von Know-how und ideellen
Werten die Rede. Dazu wurde Herr Sobiak auch gefragt. Sobiak antwortete,
"natürlich hat die GFH ihr Know-how und auch ideelle Werte
eingebracht". Als Beispiele führte Herr Sobiak an den Auensee
und die Entsorgung. Herr Sobiak hat Maschinen angemietet. Durch v.Hermanni
waren 60 Monate Mietzeit zugesagt, später erfolgte eine Reduzierung
auf 18-20 Monate. Die Rechnungslegung erfolgt für die Monate vor
der Beschaffung der Maschinen. Jedenfalls hat Herr von Hermanni ihm
gesagt, dass er Rechnungen legen sollte, für einen Zeitraum, wo
die Maschinen noch nicht da waren. Das wusste Herr Sobiak also und es
war ihm recht. Herr Sobiak, das weiß ich noch genau, hat dass
wörtlich gesagt "Mitte April 1994, da ließ er die Katze
aus dem Sack". Es solle doch schon mal die Subunternehmerrechnungen
aus eigener Tasche bezahlen, denn er habe doch viel Geld fürs Nichtstun
bekommen. Wenn er es den so hätte machen sollen, hätte er
weitere Mietverträge in Aussicht gestellt bekommen. Sobiak hat
dann bezahlt, es aber dann später, Mitte1996, v.Hermanni in Rechnung
gestellt. Eine Frage in der Vernehmung war, ob das Bauvorhaben Auensee
und ob die Leistungen der HERBA in Höhe von 100.000 DM mit Leistungen
unterlegt waren oder ob sich dahinter eine Anzahlung auf das private
Bauvorhaben verbarg. Sobiak hat geantwortet. Hinter den Rechnungen verbergen
sich eindeutig von der GFH erbrachte Leistungen. Ich kann mich noch
genau erinnern, der Kontakt mit Herrn Hartung, also einer seiner Mitarbeiter,
nicht sein Anwalt, ..........und ob Bargeld in Zusammenhang mit privaten
Bauvorhaben an die GFH geflossen war.
Die richterliche Vernehmung war nicht möglich, das hat nicht geklappt.
Die Richterin hat sich für befangen erklärt.
Nickel: Wie, noch mal zum Verständnis. Wie war der Ablauf der Vernehmung?
Gab es Fragen? Wurden zusammenhängende Antworten von Herrn Sobiak
abgegeben?
Hochberg: Ja sicher, die Vernehmung lieft so ab, dass Herr Gast als
Staatsanwalt Fragen gestellt hat, Herr Sobiak hat geantwortet und ich
habe protokolliert.
Nickel: Haben Sie selbst Fragen gestellt, können Sie sich daran
erinnern?
Hochberg: Es ist möglich, dass ich auch ein oder zwei Fragen gestellt
habe.
Nickel: Sie sagen Abschlussvernehmung, Sie wollen Ergebnisse von Frau
Klose einbringen. Ist auch noch über Inhalte früherer Vernehmungen
gesprochen worden.
Hochberg: Ja. Wenn mich nicht alles täuscht, wurden Herr Sobiak
seine bisherigen Vernehmungen vorgehalten.
Nickel: Wie war die Reaktion von Herrn Sobiak darauf, können Sie
sich erinnern?
Hochberg: Ja, er hat die Angaben aus der ersten und zweiten Vernehmung
voll auf bestätigt.
Nickel: Ja, Sie sprachen von der Vernehmung, Die sollte richterlich
bestätigt werden. Wann reifte dieser Entschluss? War es vorher
so geplant? Ist dies im Vorfeld Herrn Sobiak oder seiner Verteidigung
mitgeteilt worden? Können Sie sich erinnern?
Hochberg: Es war von vornherein so geplant.
Nickel: Wann?
Hochberg: Ich nehme an, dass das am Tag der Vernehmung war, weit vorher
bestimmt nicht.
Nickel: Es war geplant, von wem ist dieser Vorschlag gekommen? Haben
Sie das selbst angeregt?
Hochberg: Das kann ich nicht mehr sagen.
Nickel: Können Sie sich erinnern, wie die richterliche Bestätigung
aussehen sollte? Eine nochmalige Vernehmung des Herr Sobiak, können
Sie sich erinnern.
Hochberg: Ja, normalerweise ist das so, dass die Vernehmung bei StA
oder Polizei gemacht werden und dann anschließend noch mal vor
dem Richter. Aber nicht ganz so umfangreich.
Nickel: Es hätte sich doch angeboten, die Vernehmung gleich vor
dem Richter vornehmen zu lassen. Wäre es da nicht gleich möglich
gewesen das vor dem Richter zu machen?
Hochberg: Die Vernehmung hat drei Stunden gedauert. Ich weiß nicht,
ob der Ermittlungsrichter so viel Zeit gehabt hätte.
Nickel: Wie Sie selbst darstellen, dass wesentliche Teile vor dem Richter
vorgetragen werden sollten, wäre es doch eine naheliegende Überlegung
aus meiner Sicht gewesen, ist drüber gesprochen worden?
Hochberg: Nein, ich muss ehrlich sagen, ich kenne das aus eigener Erfahrung
so, dass eine Vernehmung erst polizeilich durchgeführt wird. Ich
kenne das nicht anders, dass die richterliche Vernehmung sich anschließt,
wegen der höheren Wertung.
Nickel: Wie lief das dann ab, die Absicht zur richterlichen Vernehmung.
Haben Sie selbst mit dem Amtsgericht gesprochen, nach Abschluss der
polizeilichen Vernehmung?
Hochberg: Ich denke mir, dass Herr Gast den Termin ausgemacht hat. Nach
der Vernehmung sind wir mit dem PKW zum Amtsgericht gefahren.
Nickel: Ist da noch mal drüber gesprochen worden, über die
Absicht der richterlichen Vernehmung, während der Fahrt?
Hochberg: Nein, überhaupt nicht.
Nickel: Was haben Sie selbst beim Amtsgericht gemacht?
Hochberg: Ich habe auf dem Gang mit Herrn Sobiak und Herrn Hartung gewartet.
Herr Gast war drin und hat mit der Richterin gesprochen. Als er wieder
rauskam erklärte Herr Gast, die Richterin erkläre sich für
befangen.
Nickel: Gab es in der Folgezeit Bestrebungen, eine richterliche Vernehmung
mit Herrn Sobiak durchzuführen?
Hochberg: Nein.
Schumann: Während der Beschuldigtenvernahme, ist da über
den Haftbefehl gesprochen worden?
Hochberg: Ich glaube, eher nicht, Ich kann mich nicht genau erinnern.
Schumann: Im Zusammenhang mit Herrn Hartung, also wegen des ehemaligen
Mitarbeiters, gab es da Nachfragen?
Hochberg: Ach so, eine der Auflagen im Haftbefehl war, dass es keine
Kontakte zu Mitbeschuldigten oder Zeugen geben darf. Herr Friedrich
galt als potentieller Zeuge. Ich hatte ihn vernommen und der Staatsanwalt
hatte ihn vernommen. Es lag nahe, ob die Auflagen erfüllt wurden.
Es ist richtig, Herr Sobiak wurde befragt, ob er Kontakt zu Hartung
und Friedrich hatte. Herr Friedrich arbeitete im gleichen Haus in der
Schopenhauerstr. aber bei der Fa. von Frau Sobiak. Bei Herrn Hartung
war es wohl so, dass wir anonyme Hinweise oder von Herrn von Hermanni
erhalten hatten, dass ein Treffen von Herrn Sobiak in Wasewitz mit Herr
Hartung stattfindet. Herr Sobiak hat dann aber erklärt, dass es
das Treffen gab, aber er nur mit Frau Hartung gesprochen hat.
Schumann: Wurden diese Fragen zu Herrn Hartung und Herrn Friedrich am
Anfang oder zum Ende gestellt?
Hochberg: Eher am Ende. Am Anfang sollte sich Herr Sobiak zusammenfassend
zu seinen bisherigen Aussagen einlassen.
Thiele: Herr Hochberg, Sie führten aus, dass Sie der Protokollant
waren. Wie erfolgte die Protokollierung?
Hochberg: Ich habe geschrieben.
Thiele: Wie?
Hochberg: Ich habe den Laptop mitgehabt und geschrieben, was der Staatsanwalt
diktiert hat.
Thiele: Durchgängig, dreieinhalb Stunden?
Hochberg: Ja.
Thiele: Gab es am Ende eine Zusammenfassung?
Hochberg: Ich denke nicht.
Thiele: Welchen Eindruck machte Herr Sobiak während er Vernehmung
auf Sie?
Hochberg: Ich würde mal sagen, also, ganz normal.
Thiele: In Bezug auf die Aussagebereitschaft?
Hochberg: Also, die Aussagebereitschaft war immer, ständig vorhanden,
Auch in der dritten Beschuldigtenvernahme. Es gab einen Zeitpunkt, da
äußerte er sich am Telefon recht drastisch, aber, da ging
es um irgendwelche Steuerprobleme.
Hartung: Herr Hochberg, zur Befragung 7.7.99 in Hannover. Sie
sagten, ich wäre die ganze Zeit anwesend gewesen.
Hochberg: Ich denke ja.
Hartung: Sie sind also angekommen und da war ich da?
Hochberg: Das kann ich nicht mehr sagen, ich denke, Sie waren da.
Hartung: Zufällig, oder wie? Sie sagten, ich war von Anfang an
da gewesen, das trifft aber nicht zu.
Hochberg: Na gut, okay, dann habe ich mich geirrt, aber Sie waren da.
Hartung: Es geht um die Vorlage von Unterlagen. In meiner Anwesenheit,
sind die da vorgelegt worden?
Hochberg: Ich weiß nicht, zu welchem Zeitpunkt die Unterlagen
vorgelegt wurden.
Hartung: Ihre Aussage hat sich gerade anders angehört. Während
meines Beiseins ist Sobiak nichts vorgelegt worden. Ist Herr Sobiak
damals eröffnet worden, dass er möglicherweise als Beschuldigter
vernommen werden soll?
Hochberg: Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.
Hartung: Ist Herr Sobiak damals eröffnet worden, dass er möglicherweise
als Beschuldigter vernommen werden soll?
Hochberg: Herr Sobiak war nicht Beschuldiger, nicht zu diesem Zeitpunkt.
Hartung: Im Durchsuchungsbeschluss vom Mai 1999 wird er als Beschuldigter
bezeichnet. Wussten Sie davon?
Hochberg: Äh, sicherlich wusste ich davon, ich kann auch bei Zeugen
durchsuchen. Das ist durchaus möglich.
Hartung: Im Durchsuchungsbeschluss ist er als Beschuldigter geführt,
nicht als Zeuge. Warum hat man darüber nicht informiert.
Hochberg: Herr Hartung, ich stelle den Durchsuchungsbeschluss nicht
aus.
Hartung: Es wird seinen Grund gehabt haben, warum man Ihm das nicht
offenbart. Warum wird ihm vorgegaukelt, er wäre Zeuge?
Hochberg: Ich habe Herrn Sobiak nichts vorgegaukelt, auch Ihnen nicht.
Ich habe dazu überhaupt keine Veranlassung.
Hartung: Warum hat man mich nicht informiert. Sie hatten den Durchsuchungsbeschluss
doch dabei. Warum haben Sie mich nicht darüber informiert?
Hochberg: Ich kann beim besten Willen nichts dazu sagen. Ich müsste
mich da in den Akten noch mal kundig machen, ich kann mich an den zeitlichen
Ablauf nicht erinnern.
Hartung: Können Sie sich noch erinnern, in welchem Umfang am 7.7.
über Papiere gesprochen wurde und was Sie mir gezeigt haben?
Hochberg: Ja sicher, ich denke mir sogar, dass ich Sie Ihnen gezeigt
habe, denn Sie sind mit Herrn Sobiak vor die Tür gegangen und haben
sich mit ihm unterhalten.
Hartung: Es ging damals um die Frage der Zahlungen im Voraus. "Hallo
Jürgen" wurde nicht mal im Ansatz erwähnt.
Hochberg: Ich habe es doch bereits gesagt, es ging um die Anlagen zu
diesem Schreiben.
RA Meschkat reicht Vermerk vom 1.7.99 an RA Hartung. RA Hartung liest.
Hartung: Mir wurde eben der Vermerk vorgelegt vom 1.7.99, das LKA-Schreiben,
ich halte vor: ... Vorhalt
Aus dem Vermerk geht klar hervor, dass Herr Sobiak schon beschuldigt
wird, ganz klar wurde illegal ermittelt und zwar gezielt. Der Eindruck
verfestigt sich, dass Sie damals Herrn Sobiak ganz bewusst verschwiegen
haben, dass gegen ihn als Beschuldigter ermittelt wird. Herr Vorsitzender,
dieses stellt einen erheblichen Vorgang dar. Um Informationen zu erlangen,
die man so nicht bekommen hätte, plaudert man kurz und schreibt
einen Vermerk in die Akte. Man hat dies auch abgesprochen. Es wurde
illegal ermittelt. Man gaukelt ihm vor, gegen ihn läge nichts vor.
Das nenne ich eine unzulässige Vernehmenspraktik.
Hochberg: Ist das jetzt die Frage?
Nickel: Wie stellen Sie sich dazu?
Hochberg: Das, was Sie gesagt haben, ist so nicht richtig. Der Vermerk
muss nicht unbedingt falsch sein, es war noch kein formales Ermittlungsverfahren
eingeleitet, im Einvernehmen mit Staatsanwalt Gast.
Hartung: Der Unterzeichner dieses Vermerkes sind Sie. Der zeitliche
Zusammenhang dieses Vermerkes und der Besuch am 7.7., das ist doch auffällig.
Hochberg: Das muss es nicht unbedingt bedeuten.
Auerswald: Den Vermerk vom 1.7. haben Sie doch selbst unterschrieben.
Zur Vernehmung am 7.7. haben Sie ihn also als Zeugen befragt?
Hochberg: Herr Sobiak war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschuldigt.
Auerswald: Ein Ermittlungsverfahren war noch nicht eingeleitet?
Hochberg: Es war noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Meschkat: Sind wir hier in der deutschen Strafprozessordnung
unterwegs oder irgend wo anders?
Auerswald: Alles im Einvernehmen mit Staatsanwalt Gast. Wie wurde
denn nun protokolliert? Haben Sie geschrieben was Sie dachten was Sie
gehört haben?
Hochberg: Nein, Herr Gast hat zusammengefasst und mir diktiert. Außer
prägnanten Stellen, die wurden wörtlich aufgeschrieben.
Auerswald: Wann hat er Ihnen die Zusammenfassung diktiert. War das abschnittsweise?
Hochberg: Ja, abschnittsweise.
Hartung: Die dritte Vernehmung fand in Hannover statt?
Hochberg: Ja.
Hartung: Wann wurde über den Haftbefehl, die Kontaktaufnahme zwischen
Herrn Hartung und Herrn Friedrich gesprochen, Sie sagten zum Schluss,
ich habe das anders in Erinnerung. Nach meiner Erinnerung war das ganz
am Anfang.
Hochberg: Tut mir leid, ich habe es so in Erinnerung, dass es am Ende
war, weil zu Anfang Herr Sobiak die Gelegenheit gegeben werden sollte,
seine Einlassung zu bestätigen.
Auerswald: Aus ihrer Erinnerung, wann ist Herr Sobiak zum Beschuldigten
geworden?
Hochberg: Da müsse ich noch mal die Aktenlage erkunden.
Auerswald: Wie notieren Sie den Wechsel vom Zeugen zum Beschuldigten?
Hochberg: Es gibt eine Verfügung des Staatsanwaltes.
Auerswald: Der Aktenvermerk hat dann keine Bedeutung?
Hochberg: Wenn darüber gesprochen wird, ist es okay, aber noch
nicht offiziell.
Auerswald: Es wird erst mal inoffiziell gesprochen?
Hochberg: Sie müssen das so sehen: es hat vieles darauf hingedeutet,
dass Herr Sobiak als Beschuldigten vernommen werden musste, aber warum
sollte Herr Sobiak Anzeige erstatten, bzw. Aufklärung eines Sachverhaltes
beantragen, wenn er selber an verschiedenen Sachen beteiligt war, die
nicht ganz koscher waren.
Gelächter
Auerswald: Das ist eine gut Frage, stellen Sie die mal dem Staatsanwalt.
Meschkat: Herr Hochberg, nach dem Aktenvermerk hat es Gespräche
gegeben, mit zwei Staatsanwälten, Herr Thomas hat auch teilgenommen.
Vorhalt: Aktenvermerk LKA 1.7.99 ..
D.h. es wurde besprochen, ob Herr Sobiak Beschuldiger oder Zeuge ist?
Hochberg: Ich habe keine Erinnerung an das Gespräch, wenn es so
im Aktenvermerk steht, dann ist es okay.
Meschkat: Aus welchem Grund haben Sie am 5.7., 14:00 bis 16:00 Uhr ihn
nicht ordnungsgemäß belehrt? Haben Sie Sobiak über Beschuldigungen
informiert und dass er nicht aussagen muss?
Hochberg: Herr Sobiak war an diesem Tag noch kein Beschuldigter.
Meschkat: Handelt es sich um eine Verdachtsermittlung, um an Akten zu
kommen?
Hochberg: Es galt Ermittlungen durchzuführen.
Nickel: Was verstehen Sie unter Verdachtsermittlungen?
Meschkat: Ich verstehe darunter, dass man sich bemüht, etwas
zu suchen.
Nickel: Noch mal zum Verständnis.
Meschkat: Verdachtsermittlungen heißt, ohne Anfangsverdacht
zu ermitteln, um einen Anfangsverdacht zu erhalten.
Nickel: Was können Sie auf die Frage antworten?
Hochberg: Sobiak war zu diesem Zeitpunkt kein Beschuldigter.
Meschkat: Kannten Sie den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses
in Ihrer Tasche?
Hochberg: Ich werde den Durchsuchungsbeschluss sicherlich gekannt haben.
Der Inhalt ist mir nicht erinnerlich. Ich kannte ihn damals.
Meschkat: Haben Sie Herrn Sobiak vernommen als Zeugen oder als Beschuldigten?
Hochberg: Ich habe gerade gesagt, ich habe keine Erinnerung an den Inhalt.
Ich müsste mich in den Akten kundig machen.
v. Hermanni: Sie haben meinem Rechtsanwalt und mir am 17.2.2000
bei meiner Beschuldigtenvernehmung erklärt, dass das LKA sich nicht
in der Lage sähe, Fotokopien einer kriminaltechnischen Untersuchung
zu unterziehen. Bleiben Sie bei dieser Aussage?
Hochberg: Ja.
Nickel: Wir haben das beschränkt auf den Komplex der Vernehmung
des Herrn Sobiak so dass weitere Fragen nicht Gegenstand sein können.
v. Hermanni: Na, dann müssen wir ihn halt noch mal herbestellen.
Vorläufige
Entlassung des Zeugen um 10:23 Uhr
Pause:
Auszüge
aus der persönlichen Erklärung des RA Hartung an das Gericht
nach Zeugenaussage KHK Hochberg:
Herr Nickel, gestatten Sie mir vor dem Hintergrund der Vernehmung des
Herrn Hochberg und des Herrn Gast letzte Woche einige persönliche
Worte. Ich habe die bisherigen Intention und Bemühungen des Herrn
von Hermanni zu den illegalen Ermittlungspraktiken der Staatsanwaltschaft
Leipzig bisher nicht besonders ernst genommen. Aber jetzt müssen
wir das sehr ernst nehmen. Herr Hochberg versucht den Eindruck zu vermitteln,
die Anhörung am 7.7. habe in meinem Beisein statt gefunden. Dieses
ist definitiv nicht richtig. Alles deutet darauf hin, dass von Seiten
der Ermittlungsbehörden die Ermittlungsergebnisse verfälscht
und die Akten und Vermerk produziert wurden. ...
Die Vernehmung fand in einer Nebenstelle statt. Ich hatte vermutet in
der Hauptstelle und bin dort hingefahren, so das ich mit einer einstündigen
Verspätung angekommen bin.
Die Darlegung des Herrn Hochberg, zum Schluss seien die Akten vorgelegt
worden ist schlicht falsch.
Herr Hochberg oder Herr Gast haben zu Beginn mitgeteilt, das man wisse,
dass sich Herr Sobiak mit Herr Hartung in Wasewitz treffen und Herrn
Sobiak gesagt, fragen Sie Ihren Verteidiger, was das bezüglich
des Haftbefehles für Konsequenzen hat. Dann hat man gefragt, wann
Herr Sobiak denn Herrn Friedrich das letzte Mal gesehen hätte.
Der Blickwinkel der Befragung war deutlich, es war deutlich das Bemühen
erkennbar, den Beschuldigten zu verunsichern, einzuschüchtern und
unter Druck zu setzen. Ich bin empört. Es handelt sich hier um
konspirative Ermittlungen man hat dann auch noch diese illegale Vorgehensweisen
schriftlich niedergelegt, typisch deutsche Beamte. Ich gehen davon aus
Hohes Gericht, dass Sie das künftig entsprechend zu würdigen
wissen. Ich auf jeden Fall bin in Zukunft entsprechend ausreichend sensibilisiert.