Aufgrund des Auftrages schuldet der Auftraggeber dem
bfb für die Erbringung von Arbeiten/Leistungen die Bezahlung. Für die Erfüllung
der Leistung wurde die vom Auftraggeber geschuldete, gedeckelte Summe
aufgewandt. Die geschuldete Summe wurde vom Auftraggeber durch monatliche
Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung des bestehenden Budget gezahlt.
Mit dem Auftrag der KK gegenüber dem bfb und der
Annahme des Auftrages durch den bfb war ein Vertrag zustande gekommen. Beide
Seiten gingen dabei auch schuldrechtliche Verpflichtungen ein. Der bfb
schuldete die Erbringung der Abbrucharbeiten und KK die Zahlung von 4,7 Mio DM
brutto.
Seitens des Landgerichtes wurde im
Haftbefehlsverfahren die These vertreten, der bfb sei gem. § 662 BGB tätig
gewesen.
Dieser Rechtsgrundlage kann in keiner Weise gefolgt
werden, sie entbehrt auch jeder Grundlage:
Es bestand eine vertragliche Vereinbarung zwischen
dem bfb und KK. Dass der bfb als nicht eigenständige juristische Person der
juristischen Person der Stadt Leipzig zuzuordnen ist, ist hierbei nicht
relevant. Ebenso nicht, dass KK auch „auf der anderen Seite“ vertragliche
Beziehungen mit der Stadt Leipzig hatte. Es erfolgte keine direkte
Beauftragung des bfb im Innenverhältnis der Stadt Leipzig.
Der bfb war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und
-annahme ein städtischer Eigenbetrieb nach dem Sächs. EigenbetriebsG und
unterlag damit den gesetzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes, wie
aber auch der Eigenbetriebsverordnung. Gem. § 14 der Sächs. EigenbetriebsVO hat
sich ein Eigenbetrieb seine Leistungen angemessen vergüten zu lassen, selbst
wenn er seine Leistungen gegenüber der Gemeinde erbringt:
„Sämtliche Lieferungen,
Leistungen und Kredite im Verhältnis zwischen dem Eigenbetrieb und der
Gemeinde, einem anderen Eigenbetrieb der Gemeinde oder einer Gesellschaft, an
der die Gemeinde beteiligt ist, sind angemessen zu vergüten.“
Der bfb hätte somit selbst bei einer direkten
Beauftragung durch die Stadt nicht auf der Grundlage des § 662 BGB tätig werden
dürfen, sondern hätte auch dann in der Verpflichtung gestanden, eine
angemessene Vergütung
zu erheben.
Tatsache ist jedoch, dass keine Beauftragung von der
Stadt an den bfb erfolgt ist, sondern eine Beauftragung durch Kommunal Konzept
GmbH und diese Beauftragung klar und unmissverständlich eine Vergütung durch
Pauschalpreis in Höhe von 4,7 Mio. DM vorsah.
An dieser Stelle kann dann auch gleich mit der vom
Landgericht vertretenen These des § 662 BGB aufgeräumt werden. Dieses wiederum
trifft dann genau auf die Fragen:
- Was ist
der bfb?
- Welchen
„Kostenersatz“ darf er denn nun nach Auffassung des Landgerichtes verlangen?
- Hat die StA und das
Landgericht sich schon mit § 14 der
Sächsischen Eigenbetriebsverordnung auseinandergesetzt?
Die von der StA versuchte
Darstellung, der bfb habe keinen Anspruch auf Abrechnung von Maschinen, die in
seinem Eigentum stehen, findet also nicht nur seine privatrechtlichen Grenzen,
sondern ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Der bfb hatte somit sogar
eine
Verpflichtung zur Abrechnung.
Der bfb hatte einen Auftrag, den Abbruch von Gebäuden
auf dem Kasernengelände Schönau, zu erbringen und dabei die „Bestandteile“ zu
berücksichtigten, die in dem Auftrag vom 28.3.96 beinhaltet waren. Hierbei war
es völlig unerheblich, in welcher Art, mit welchen Arbeitsmethoden der bfb die
Auftragserfüllung gewährleistet, sofern die „Bestandteile“ des Auftrages
eingehalten wurde, wie aber auch sonstige geltenden gesetzliche Bestimmungen,
wie beispielsweise der Arbeitsschutz. Ob also bei der Auftragserfüllung der bfb
die Mitarbeiter die Abrissmaterialien per Hand klein hacken lässt, ob sie die
Materialien in Eimern oder mit der Schubkarre oder mit einem Minibagger oder
einem Bobcat oder mit einem Schaufelbagger oder mit ..... transportieren, ist
rechtlich bei der Erfüllung eines Pauschalvertrages nicht relevant. Insofern
ist es auch nicht relevant, mit welchem LKW Materialien gefahren wurden, mit
welcher Anlage gesiebt und mit welchen Brecher gebrochen wurde. Unabhängig
davon ist jedoch festzustellen, dass die Leistung des Brechens von Materialien
zweifelsfrei vom ersten bis zum letzten Tage in der Kaserne Schönau für
Kommunal Konzept durch den Brecher KK 114 einschließlich großer Nachsiebanlage
erbracht wurde. Damit stand also die gesamte Zeit eine Brech- und Siebanlage
KK114 auf dem Grundstück. Diese Anlage war darüber hinaus noch die
leistungsstarke Maschine und darüber hinaus stand auch noch die KK 75s zur
Leistungserbringung zur Verfügung und wurde auch entsprechend eingesetzt
allein, damit der bfb das von ihm geschuldete Werk auch realisieren konnte.
Bzgl.
des Auftrages der Abbrucharbeiten Kaserne Schönau erfolgte eine Baukontrolle
und Baubegleitung durch KK. Die Mitarbeiter von KK waren auf dem
Kasernengelände vor Ort tätig. Gegenüber den Mitarbeitern von KK konnten somit
keine Irrtümer über den Einsatz von Maschinen und Geräten und die Bauabläufe
erregt werden. Die Mitarbeiter von KK konnten somit nicht getäuscht werden über
den Einsatz oder den Nichteinsatz von Maschinen und Geräten und wurden auch
nicht getäuscht. Bei KK als Vertragspartner ist kein Schaden entstanden.
Die Empfehlung des Herrn Sobiak an den bfb, sich eine
Entsorgungsschiene aufzubauen und zu betreiben um deren Produkte verwerten zu
können, ist in der kurzen Geschichte des bfb der unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten bisher mit Abstand wertvollste Geschäftsvorgang.
Der Betrieb für Beschäftigungsförderung hat für alle Maschinen
aus eigenem Vermögen zusammen 307.625,- DM bezahlt und in der Zwischenzeit
einen wirtschaftlichen Nutzen von weit über 10.000.000,- DM erzielen können.
Alle Maschinen sind heute noch funktionstüchtig und in
Betrieb.
Weder
bei GBG/WEP noch bei KK wurde ein Irrtum erregt.
Weder
GBG/WEP noch KK wurden getäuscht.
Weder
GBG/WEP noch KK erlitten einen Schaden. Im Gegenteil, sie zogen aus dem
Geschäftsvorgang erheblichen wirtschaftlichen Nutzen und Vorteile.
Nun
könnte man es sich unter Betrachtung des Ausgangspunktes einfach machen und
feststellen, dass es völlig egal ist, was Herr Sobiak erhalten hat. Am Anfang
war ein Rechtsgeschäft zwischen WEP/GBG und bfb. Hier drohte ein zwei Millionen
Schaden. Den hat Herr Sobiak verhindert. Mehr noch, WEP/GBG und bfb hatten
einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen.
Bei
jedem normalen wirtschaftlichen Vorgang und der jeweiligen juristischen
Betrachtung dazu, wäre an dieser Stelle der gesamte Fall zu Ende!
Nun
haben sich aber die Staatsanwaltschaft und Gerichte durch die Strafanzeige des
Herrn Sobiak eine Fährte hin zum Privathaus des HvH gelegt. Hierbei müssen
jedoch auch sie über Hürden springen. Kommen wir zu den entsprechenden Fragen:
-
Hat sich Herr Sobiak
bereichert?
-
Hat sich Herr Sobiak im
Rahmen der Gesetze bereichert?
-
Hat sich Herr Sobiak
außerhalb der gesetzlichen Rahmen bereichert?
-
Sollte sich Herr Sobiak
außerhalb der gesetzlichen Rahmen bereichert haben, ist dies durch Umstände
eingetreten die HvH zu vertreten hat.
Hierbei
ist zunächst zu prüfen:
-
Welche Aufträge hatte
Herr Sobiak ?
-
Welche Leistungen hat
er erbracht und
-
Welche Aufwendungen
standen ihm zu?
Am
Anfang der Geschäftsvorgänge war Herr Sobiak zweifelsfrei der Berater des bfb, hier insbesondere der des Betriebsleiters HvH. Dieser
befragte Herrn Sobiak bei allen wesentlichen, den Bau betreffenden Themen des
bfb. Herr Sobiak war auch der einzige
Berater in diesem Themenfeld. Wenn es um statische, zeichnerische und
baurechtlich vorlagerelevante Vorgänge ging, wurde über und durch Herrn Sobiak der Bau.-Ing. Herr Grabbe beteiligt.
Bestehen
hieran Zweifel, so wird hierzu seitens der Verteidigung die Zeugenvernahme des
gesamten Leitungskaders des bfb aus den Jahren 1992 bis 1995 beantragt. Dies
sind insgesamt ca. 20 Personen, allen voran:
Die Herren Andres Balz, Stellv.
Betriebsleiter
Manfred
Clausnitzer, OPL Tief
Manfred
Dachner, OPL Grün
Peter Heyner,
Hochbau
Günther
Quellmalz,
Detlew
Müller, Objektleiter, dann OPL Tief
Die Damen Uta
Johannes, Referentin
Claudia
Souissi, Referentin der BL Bau
Kerstin Weiske,
Zwischen
Herrn Sobiak und HvH fand in dieser Zeit im Durchschnitt pro Woche eine
mehrstündige Beratung statt. Ferner war Herr Sobiak pro Woche ca. 20 Stunden
auf den Baustellen des bfb oder für
den bfb unterwegs. Ferner wurden pro Woche mehrfach fernmündliche Abstimmungen
vorgenommen. Die Gesprächsinhalte und Themen waren auch nicht nur auf bauliche
Fragen beschränkt, sondern umfassten auch z. B. Themen wie die Frage Motivation
und Stimmung im Betrieb und unter den Menschen. Herr Sobiak besaß zumindest
damals die Fähigkeit, zuhören und sich auch in die Psyche der Menschen und
ihrer Stimmungen einzudenken und einfühlen zu können.
Aus diesem
Grunde wurde er von der Betriebsleitung auch als eine externe Kontrolle der eigenen Baustellen „benutzt“. Geschuldet der
Situation einen Betrieb mit mehreren tausend Menschen zu führen aber bis zum 1.Juli 1996 nur auf drei unbefristet und ungeförderte
Mitarbeiter zurückgreifen zu können, hatte die Betriebsleitung natürlich
Interesse an einer auch externen „Draufsicht“ auf Bauabläufe, wie aber auch
nach Informationen auf Stimmungen aus dem Betrieb. Dieses Bedürfnis verstärkte
sich natürlich durch die Tatsache für einen Teil von Menschen verantwortlich zu
sein, die nicht immer den Anschluss an gesellschaftliche Entwicklungen gehalten
hatten. Dieses Bedürfnis verstärkte sich weiter durch die Tatsache, dass die
Menschen durch ein System geprägt waren, in dem auch die Leitungskader in den
täglichen und wöchentlichen Beratungen nicht
die Probleme, die zur Lösung
anstanden, benannten, sondern in alter und gewohnter Weise Erfolge meldeten.
Diese gesamten Stunden des Herrn Sobiak wurden jedoch
nie gesondert als Beraterleistung abgerechnet. Weder beim bfb, noch bei GBG/WEP
oder KK gab bzw. gibt es eine einzelne Stundenabrechnung für Herrn Sobiak.
Diese Leistungen waren immer inbegriffen in dem mit der Vermietung von
Maschinen und Geräten verbundenen Betreuungs- und Beratungsaufwand.
Dies wurde
auch von beiden Seiten als „wohltuend“ empfunden. Herr Sobiak vertrat die
Auffassung, er müsse sich aus den abzuwickelnden Geschäften finanzieren und die
müssten sich eben für beide Seiten so lohnen, so dass in den Geschäften auch
sein Lohn berücksichtigt sei. Auch wollte er sich nicht bei den intensiven
täglichen Kontakten mit den bfb Mitarbeitern in eine Situation bringen lassen,
dass diese dann seine „Stundenzettel“ hätten abzeichnen müssen. Dies hätte im
Übrigen auch zu einer Veränderung der erfolgten Beziehungsstrukturen der
Mitarbeiter zu Herrn Sobiak geführt und damit in einem nicht unerheblichen
Umfang die Wirksamkeit seiner Tätigkeit vor Ort reduziert.
HvH war dies
sehr Recht. Allein schon aufgrund der Fragestellung, auf welchem jeweiligen
Fördermittelprojekt denn eine allgemeine Beraterrechnung abgerechnet werden
sollte? Aber, wie hätte denn eine allgemeine Beraterrechnung z.B. beim Abriss
GNO für GBG/WEP ausgesehen und zugeordnet werden sollen?
Theoretische Beispiel Rechnung
Hiermit
berechnen wir Ihnen für den Monat Mai 1994
111 Stunden a´ 200,- DM = 22.200,-DM
für 4 Stunden allgemeine Themen,
(abzurechnen
bei der nicht vorhandenen ABM ?)
16 Stunden über die Entsorgungsprobleme im
allgemeinen und besonderen
(abzurechnen
bei GBG/WEP und dort aufzuteilen auf alle Grundstücke gem. dem nicht vorliegenden
Quadratmeterschlüssel Gesamtfläche zu Einzelgrundstück?)
32 Stunden Kontrolle und Besichtigung der Bausstelle
GNO
(Abzurechnen
mit 3,5 Stunden Grundstück ITB,
4,5 Stunden
WPM,
2 Stunden Geophysik ?)
16 Stunden Aufbau der Baumaschinen
(aufzuteilen
nach obigem nicht vorhandenen
Grundstücksquadratmeterschlüssel?)
Offen gesagt, Herr Dr. Koppe hätte HvH einen Vogel
gezeigt!
Bauabläufe,
insbesondere im Rahmen von Beschäftigungsförderung durchgeführt, bedürfen einer
ganzheitlichen, verschiedene Abläufe, Technologien und aktuelle Gegebenheiten
verknüpfende Betrachtungs- und Handlungsweise. Diese ganzheitliche
Aufgabenwahrnehmung, die von einem Beschäftigungsförderungsbetrieb wie dem bfb,
der noch am Anfang der Professionalisierung stand, war nur mit einer
integrativen, ganzheitlichen und auf den jeweiligen aktuellen Bedarf
abgestimmten Begleitung und Betreuung zu gewährleisten. Durch Herrn Sobiak
wurde hier ein Baucoaching geleistet, welches auf die verschiedenen Ebenen des
Betriebes durchgriff und welches regelmäßig mittelbar in Einzelfällen auch
unmittelbar durch WEP in Anspruch genommen wurde. Es war weder inhaltlich klein
zu schneiden, noch im Hinblick auf die internen Buchungsstrukturen der WEP auf
deren Grundstücks- und Investorenuntergliederung.
Unabhängig
davon ist jedoch die Wertigkeit einer solchen Beratung, eines solchen Coaching
messbar. Zu den aktuellen Preisen der Stadt Leipzig für Berater und Gutachter
hier einige Vergleichszahlen aus dem Jahr 2000, wohlwissend dass die Preise
1993/1994 aufgrund des immensen Beratungsbedarfes in den neuen Bundesländern
deutlich höher waren:
Die
KPMG hat für das in diesem Verfahren vorliegende Gutachten pro Stunde zwischen
320,- DM bis 525,- DM plus
Aufwendungen abrechnen können; für zwei Mitarbeiter und zwei Monate Arbeit über
300.000,- DM.
Die
städtische BBVL berechnet den Eigengesellschaften der Stadt trotz eines bereits
bestehenden Grundauftrages von pro Jahr über 2 Millionen, pro Stunde bis zu
220,- DM. Selbstverständlich alles Nettobeträge.
Bereits eine
Überschlagsrechnung von angenommenen 20 Stunden wöchentlich und einem
Stundensatz von 200,- DM hätte nur für Herrn Sobiak persönlich ca. monatlich 20.000,- DM brutto
ausgemacht. Wir können natürlich auch einen KPMG Stundensatz nehmen, dann
kommen wir auf monatlich über 50.000,-
DM. Wir können uns auch streiten, welche Stunde für bfb oder GBG oder WEP
wertvoller war und ist.
Der Aufbau
einer eigenständigen Entsorgungsschiene für den bfb war ausschließlich die Idee
des Herrn Sobiak. Bis zum Dezember 1993 wurden alle Abrissanträge des bfb unter
dem Gesichtspunkt kalkuliert und durchgeführt, das Abrissmaterial zu
Entsorgungsfirmen zu transportieren. Da man über keine eigene ausreichende
Transportkapazität verfügte, ließ man sogar wesentliche Teile von
Entsorgungsfirmen abholen.
Wie oben
bereits ausführlich dargestellt, war dieser Weg auch nicht eine einmalige
Entscheidung, sondern ein Prozess bestehend aus Einzelentscheidungen, die auch
nicht gradlinig verliefen. Die Entscheidungen waren geprägt von der jeweiligen
Situation auf den Baustellen und der Fähigkeit über freie Budgets zu verfügen,
wie aber auch davon, Mitarbeiter schrittweise für die Einführung der
entsprechenden Technologien einzunehmen, ihnen die Ängste zu nehmen und damit
die Grundlage für einen positiven und effektiven Einsatz der Technologie
betriebsintern zu schaffen. Auch dies ist noch mal unter den Besonderheiten
eines Beschäftigungsförderungsbetriebes zu sehen. Hier bestehen zum einen
Bedenken und Sperren in der Annahme neuer Technologien, weil diese nicht
bekannt sind und keine Erfahrungen im Umgang damit bestehen, insbesondere bei
Mitarbeitern, die zuvor nicht mal im Baubereich tätig waren natürlich zum Teil
heftige Ängste auslösen. Zum anderen bewegt sich die Beschäftigungsförderung im
Spannungsfeld zwischen dem Angebot von Arbeit, dabei vorzugsweise
Handarbeit/körperlicher Arbeit um der Arbeitslosigkeit abzuhelfen, d.h. einer Vermeidung
von Technikeinsatz um dadurch mehr Menschen mit Handarbeit zu beschäftigen und
andererseits dem Anspruch einer Ausgestaltung humaner Arbeitsplätze unter
Einsatz von Technologie auch in der Beschäftigungsförderung sowie der Aus- und
Fortbildung auch bzgl. adäquater zeitgemäßer Technik im Arbeitsleben.
Die
Gespräche und Beratungen mit Herrn Sobiak hierzu waren somit auch nicht an
einem Tage und dann abgeschlossen, sondern begleiteten beide Seiten mehrere
Jahre. Sie umfassten auch nicht ausschließlich Bausstoffe. Der letzte, aber
nicht mehr realisierte, Auftrag war eine Lösung für Altreifen zu entwickeln,
die bei den jeweiligen Abrissaufträgen in großen Mengen anfielen und teuer
entsorgt werden mussten.
Auf diesem
Grundstück stand ein Betonschießstand aus dem 3. Reich mit bis zu sechs (!)
Meter dicken Betonwänden. Der Auftrag war Teil des VZOG Auftrages. Da die
Kapazitäten des bfb maschinell erschöpft waren, WEP aber auf Einhaltung der
Termine bestand, wurde erwogen einen sehr großen Bagger mit Spezialtechnik zu
beschaffen. Dieser hätte annähernd 600.000,- DM gekostet. Weitere Aufträge in
dieser Dimension und mit dieser Problemstellung waren nicht absehbar, so dass
die Investition nicht vertretbar gewesen wäre. HvH bat Herrn Sobiak unter dem
Gesichtspunkt Sprengung das Problem zu prüfen. Welche Schritte Herr Sobiak nun
unternahm, wusste und weiß HvH nicht. Erinnerlich ist HvH noch das über das
Thema in den folgenden Tagen mehrfach fernmündlich gesprochen wurde. Herr
Sobiak trug nach ca. vierzehntägiger Prüfung aller Möglichkeiten vor, dass eine
Sprengung ausscheide. Die Sprengladungen müssten eine solche Dimension haben,
dass eine Genehmigung nicht erteilt würde. Herr Sobiak hatte sich bei Experten
erkundigt und diese hatten nach eigenen Aussagen ein neues Mittel
(Spezialchemie) entwickelt. Dieses sollte durch Kernbohrungen in den Beton
eingebracht und verschlossen werden und dann durch eine chemische Reaktion den
Beton zum Bersten bringen.
Aus heutiger
Erinnerung traten dann weitere Verzögerungen ein, die im wesentlichen auf
die mangelnde Bereitschaft von bfb
Mitarbeiter mitzuziehen zurückzuführen war. Auf jeden Fall ist noch sehr gut
erinnerlich, dass nachts um 23.00 h
Herr Sobiak am Wohncontainer in Hohenroda klopfte und die Eheleute von
Hermanni aus dem Bett holte. Herr Sobiaks Anzug, die Hosenbeine hochgekrempelt,
war völlig verdreckt und eingerissen und die Halbschuhe waren nicht mehr zu
erkennen. Man versprach ihm am nächsten Tag ein Paar Gummistiefel zu schenken.
Frau von Hermanni machte ihm noch etwas zu essen und man ließ sich mehrere
Stunden darüber aus, warum die Leute von wenigen Ausnahmen abgesehen in
einer Situation, wo der Betrieb doch einen Halbmillionenauftrag halten will,
nicht mitziehen.
Herr Sobiak
hatte an diesem Abend die mehrtägigen Arbeiten am Bunker abgeschlossen und die
Spezialchemie in die Betonlöcher verfüllt und diese verschlossen. Die erhoffte
Wirkung trat nicht ein. Der durchgefrorene Beton ließ die chemische Reaktion
nicht zu. Der bfb verlor den Auftrag. Die Fremdaufwendungen von Herrn Sobiak
wurden beim bfb abgerechnet, weil die Rechnung von WEP bezogen auf das Reizer
Grundstück / Bunker an die Firma Zani vergeben worden war.
Die Leistung
von Herrn Sobiak war in der Rechnung gegenüber dem bfb ausdrücklich nicht enthalten.
An diesem
Auftrag/Vorgang lassen darüber hinaus noch weitere Sachverhalte beweisen:
Beim bfb war
der mit 500.000,- DM „bewertet“ worden, als man ihn aus dem Gesamtauftrag VZOG
herausgerechnet hat. Die Fa Zani hat den Auftrag erhalten und rund 1.2 Mio.
abgerechnet (Wohin ist von denen eigentlich entsorgt worden?) Der wirtschaftliche Nutzen für GBG/WEP ist
offensichtlich. Obwohl im Auftrag von Zani enthalten, wurden die anschließenden
Erdarbeiten dann doch vom bfb durchgeführt.
28.
OBP, 16.08.94, Nr. 2.1, Grundstück Reisser
An diesem
Auftrag lassen sich gleich mehrere Vorgänge beweisen.
Im Rahmen
der WEP Aufträge an den bfb war auch eine über 40 Meter hohe Esse zu
beseitigen. Die Frage wie abzureißen sei war unklar. Man traute sich nicht so
richtig heran. WEP drängelte, also wurde wieder durch HvH Herr Sobiak auf die Baustelle geschickt.
Ergebnis Einrüsten und per Hand abtragen bis die Baggerschaufelhöhe erreicht
ist. Zur Fachanleitung (Stichwort Verantwortung siehe oben) wurden auch GfH
Mitarbeiter dazugestellt. Natürlich wurde das Einrüsten und das eingesetzte
Personal auch extra bezahlt. Die Leistung von Sobiak aber eben auch hier nicht.
Dies lässt
sich nun klar und deutlich beweisen:
Die
Mitarbeiter des bfb trauten sich aber nicht und in über 40 Meter Höhe war es
sehr windig und kalt. Man kam zeitlich nicht voran und WEP maulte wie häufiger
rum. Also wurde Sobiak wieder auf die Baustelle geschickt. HvH bekam nur einen
Anruf, er, Sobiak, habe alles geklärt. Wochen später hörte dann HvH was
geschehen war: Herr Sobiak war auf die Baustelle gefahren mit 10.000,- DM in
100,- DM Scheinen und hatte den Arbeitern gesagt, wenn ihr bis zu dem und dem
Zeitpunkt fertig seid, bekommt ihr das Geld. Die Arbeiten wurden pünktlich
abgeschlossen.
Frage: Wohin
wurden denn nun diese 10.000,- DM gebucht?
Antwort: In
das Privathaus von Fam. von Hermanni, d.h. zu Lasten von H v. Hermanni !
Nachzulesen
unter „Rechnung vom 3.8.94“ Band XVII, Anlage 2, Blatt 2796. Dass HvH diese
„Rechnung“ nie erhalten hat ist klar und muss hier eigentlich nicht extra
betont werden. Auf Seite 2 unten findet diese Abrechnung statt:
Wohnung Balz (Aufwand) 75.000,-
Kosten Miete Gewerbepark (Aufwand) 120.000,-
Kosten
OPL Müller (Aufwand) 10.000,-
Auf Seite 3 erfolgt dann die Gegenbuchung
Einnahmen aus Baumaschinenvermietung (Ertrag) 140.000,-
Da man die
Bargeldzahlungen auch nicht eingebucht hat, kommen dann offene Forderungen in
Höhe von 213.587,67 DM an HvH heraus. Diese wird man nun als uneinbringbare
Forderungen von der Steuerschuld abgesetzt haben.
Somit ist zweifelsfrei bewiesen:
An diesem
Vorgang kann auch ein weiteres Mal das Fehlverhalten des StA GL Gast bewiesen
werden. Er kennt diesen Vorgang, vermutlich auch die Steuerunterlagen seit
spätestens Dez. 1999. Trotzdem sind diese heute nicht vollständig
Aktenbestandteil.
Auch bei
diesem Einzelauftrag war Herr Sobiak gleich in mehrfacher Hinsicht beteiligt.
Das sehr große Werk war noch in einem baulich recht guten Zustand und bestand
im Wesentlichen aus stahlbewährtem Beton. Die Verhandlungen um diesen Auftrag
zogen sich recht lange hin. Der bfb hatte nach Übergabe des
Leistungsverzeichnisses ein Angebot in Höhe von 1.520.000,- DM erstellt. Dies
war zu einem Zeitpunkt, als man noch mit einem normalen Abriss mit
entsprechender Abfuhr kalkulierte. In die Phase der Verhandlungen viel auch die
Hoffung mit dem Brecher günstigere Preise machen zu können. (Schreiben des Dr.
Böckenförde vom 16.Feb.1994, 3. Absatz).
„Gleichzeitig
möchten wir Sie gern mit dem Abriss des WPM - Grundstückes beauftragen, der
sofort zu beginnen wäre. Da sich jedoch Ihre Kostenschätzung hierfür
möglicherweise aufgrund neuer Erkenntnisse reduziert, bitten wir
zunächst um Überprüfung Ihrer Kalkulation und Mitteilung des Ergebnisses, damit
wir Sie förmlich beauftragen können.“
Bezüglich
der Nachkalkulation wurde GBG/WEP mitgeteilt, dass man sich sicher sei, dass es
preiswerter werde, mangels Erfahrung aber keine genauen Zahlen sagen könne.
Daraufhin erhielt der bfb den Auftrag mit Schreiben vom 24.3.94, aber ohne
eine Summe zu nennen.
Die genaue
Reihenfolge der kommenden Ereignisse sind HvH heute nicht mehr erinnerlich.
Über die Bauberatungsprotokolle oder Zeugenbefragungen lassen sich hier weitere
Details ermitteln. Auf jeden Fall erreichten HvH folgende Informationen:
- Das Bauordnungsamt habe einen Baustopp
verfügt.
- Der bfb habe nicht die Qualifikation diesen Abriss
vorzunehmen, ja er dürfe dies rechtlich auch gar nicht.
- Der vom bfb vorgesehene Weg des Abrisses sei falsch
oder nicht zulässig oder für die Mitarbeiter des bfb zu gefährlich.
- Der Auftrag könne nur von privaten Firmen
keinesfalls jedoch von ABM Mitarbeitern durchgeführt werden.
HvH bat
wieder Herrn Sobiak sich vor Ort schlau zu machen. Er kam mit zwei Aussagen
zurück:
- Der Auftrag müsse unbedingt gehalten werden, das
Abrissgut sei exzellenter Beton und hervorragend als Schreddergut zu verwenden
und zu vermarkten.
- Der Abriss sei tatsächlich kompliziert und nicht
ungefährlich. Für einen normalen Baggereinsatz sei das Gebäude zu hoch, ein
Rückbau aber nicht ungefährlich weil auch er, die statischen Kräfte nicht
einschätzen könne.
Man
vereinbarte, dass Herr Dipl. Ing. Grabbe den Auftrag erhält den Abriss zu
prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Während dieser Zeit trafen sich die
örtliche Objektleitung und die Herren Grabbe, Sobiak und von Hermanni
mindestens zweimal vor Ort und besichtigten das Bauwerk.
Ungefähr zur
gleichen Zeit übermittelte WEP, dass das Bauordnungsamt einen Abriss unter
Verantwortung des bfb nicht zulassen werde.
Nach einigen
Kontakten und Gesprächen zwischen WEP und Herrn Sobiak, erschien dieser eines
Tages und berichtete, dass WEP dem bfb die Abwicklung des Auftrages nicht
zutraue und WEP wohl bereit sei den Auftrag direkt an die GfH/Sobiak zu
vergeben und dabei dann, da nicht ABM, auch bereit sei mehr zu zahlen. Herr
Sobiak bot an, doch eine Arbeitsgemeinschaft mit dem ABM Stützpunkt einzugehen
um so auf die Maschinen des bfb zurückgreifen zu können. HvH lehnte ab und bat
Herrn Clausnitzer ihn sofort zu informieren wenn in Sachen WPM Auftrag etwas
passiere. Er schärfte ihm nochmals ein, dass der bfb diesen Auftrag haben
wolle. Er solle sich in dieser Frage auf keine Kompromisse einlassen und wenn
entscheide HvH diese persönlich.
Herr Sobiak
wurde gebeten im Rahmen der Lehrvereinbarungen, gemeinsam mit Herrn Grabbe
(Abrisssachverständiger), die Verantwortung zu übernehmen. Letztlich wurde auch
so verfahren. Herr Grabbe übernahm die Überwachung und Mitarbeiter von Herrn
Sobiak die Anleitung der bfb Mitarbeiter vor Ort.
Beweis: Abrissantrag BOA,
Beiakte V, Blatt 12
Bauberatungsprotokolle
Zeugen die Herren
Grabbe. Clausnitzer, Müller
„27.
OBP, vom 9. August 1994, Punkt 2.5, letzte Satz
Mit der Firma Sobiak ist die Antragstellung des Abrissantrages an
das Bauordnungsamt abzustimmen.“
„28. OBP, vom 16. August 1994, Punkt 2.5,
Mit Herrn Sobiak wurde der Abrissantrag für den Abriss des WPM
Gebäudes besprochen und in Details ergänzt.
WEP hat diesen zwischenzeitlich dem Bauordnungsamtes zur
Genehmigung übergeben.“
Siehe auch die OBP der folgenden Wochen.
Weder Herr Sobiak noch Herr Grabbe haben ihre Leistung hierfür je
gesondert in Rechnung gestellt.
Es ist
offensichtlich, dass bei dieser Sach- und Rechtslage es ausgeschlossen ist,
dass die Leistung von Herrn Sobiak und Herrn Grabbe in der Stundenabrechnung
für die Anleiter/Mitarbeiter enthalten ist.
Beweise: Herr Grabbe
Am Ende
wurden für WPM 1.276 Mio, also 244.000,- DM günstiger als ursprünglich
kalkuliert, abgerechnet.
Neben
den normalen Aufwendungen als Unternehmer, Berater und Vermieter, hatte Herr
Sobiak bezüglich der Baumaschinen vor allem die Kaufpreise, Kreditaufwendungen
und auch nach eigenen Erklärungen den Aufwand für die Schwarzgeldzahlungen
zu tragen.
Auch
die Geschäftsidee war eindeutig seine. Die mit den Aufträgen entstandenen
Kosten wurden mit den Mieten und Restkaufsummen abgegolten. Diese Kosten sind
auch alle mittelbar oder unmittelbar mit der Vermietung der Maschinen und
Geräte entstanden. Es hat über diese Aufwendungen nie andere Rechnungen
gegeben.
Neben
einer juristischen Betrachtung kann man auch gerne noch eine „moralische“
Gesamtbetrachtung vornehmen und fragen:
Wessen
Nutzen war denn größer, der des Herrn Sobiak, des bfb oder der von GBG/WEP bzw.
KK?
Sofern
man eine ordnungsgemäße Steuerzahlung des Herrn Sobiak unterstellt, liegen die
Vorteile offensichtlich und deutlich beim bfb und bei GBG/WEP und KK.
Wie
wir heute wissen, ist Herr von Hermanni tatsächlich über eine Reihe von
Sachverhalten durch Herrn Sobiak getäuscht worden. Hierbei fragt sich HvH
natürlich auch, gab es diese Täuschungen von Anfang an oder sind sie erst
später mit den Steuerproblemen des Herrn Sobiak eskaliert. Ob es hier je
abschließende Antworten und Wahrheiten geben wird ist ungewiss, setzt allemal
aber noch die vollständige Beiziehung der Steuerakten voraus. Sollten diese
Unterlagen verschwunden sein, dürfte auch die Vernehmung der Steuerbeamten
helfen.
Durch die heute schon vorliegenden Steuerakten ist bekannt, dass
laut Herrn Sobiak alle Unterlagen gestohlen wurden. Er mag selber erklären,
woher nun die kopierten Dokumente aus Ordner I und II kommen. Auch die Beamten
der Steuerfahndung Leipzig und Hannover werden hier noch Fragen haben!
Diese müssten z.B. wissen, welche Rechnungen bei der
Hausdurchsuchung der Steuerfahndung 1994 bereits vorlagen und welche
Ausgangsrechnungen somit erst später geschaffen wurden.
Dies
gilt auch für die Eingangsrechnungen, bei denen noch ein Einfluss möglich war.
So z.B. bei dem Herrn Fehse, (Fliesenleger) der später am Bahnhof „abgefangen“
wird um noch einige Quittungen zu unterschreiben. (siehe ZV Fehse) Auch bei der
Firma Servatko, die das LKA nicht gefunden haben will, ist dies mehr als
wahrscheinlich, nein sicher.
Wir
wissen heute, dass es bis 1994 von Herrn Sobiak ein systematisches und
planvolles Betrügen des Finanzamtes gegeben hat. Bis zu diesem Zeitpunkt
dienten alle Handlungen dem einen Ziel, Vorsteuern ziehen zu können, um die
Zahlung von Mehrwertsteuern und im Ergebnis davon, die Zahlung von
Körperschaftssteuern zu vermeiden. Ferner versucht man alle Rechnungen für
Eigenobjekte (Schulstr. und Handwerkerhof) auf Fremdobjekte umzulenken. Allein
dieser letzte Punkt kann heute bereits bei der Hälfte aller betroffenen
Subunternehmer definitiv bewiesen werden (siehe hierzu Punkt 4.5.6.). Bis zum
Jahre 1994 richtete sich das Handeln immer gegen das Finanzamt. Auch das
Aufrechnen mit Baumaschinenmieteinnahmen findet bereits statt (siehe hierzu
Punkt 4.5.5.). Aber genau diese Unterlagen entlasten HvH, denn sie sind der
Beweis, dass eine Auf- und Verrechnung immer mit den eigenen Verpflichtungen
des Sobiak vorgenommen wird. Erst nach der Steuerfahndung im August 1994 und
wahrscheinlich mit einem weiteren Einschreiten des Finanzamtes im Jahre 1995
oder 1996, besteht nun die Notwendigkeit für die GfH und Herren Sobiak und
Friederich erneut Akten zu fälschen.
Dafür
kann man sogar fast Verständnis entwickeln. Man hat Mieteinnahmen für
Baumaschinen in Millionenhöhe, kann die Aufwendungen weil zum Teil
Schwarzgeldzahlungen aber nicht ordnungsgemäß nachweisen. Also nimmt man das
Akten- und Datenmaterial der Vorjahre, schreibt nun Rechnungen und versieht sie
mit den Zusätzen „zurück habe kein Geld“.
Die
Kombination von grenzenlosem Hass (HvH war wie sein Handeln gegenüber Herrn
Sobiak beweist, eben nicht erpressbar und bestechlich) und Dummheit (Abgabe des
falschen Ordners) gepaart mit dem Locken der StA Leipzig (Bringt uns doch
Unterlagen) führt dann zu der heutigen Aktenlage in Kopien.
Im
Jahre 1998 wird Herr Sobiak erneut von der Steuerfahndung befragt:
„
Es sind Hinweise bekannt geworden, dass das LKA Sachsen gegen Sobiak und einen
Ex-Hannoveraner in Leipzig ermittelt, Details sind noch nicht bekannt“.
Herr
Sobiak erklärt hierzu nicht, „das kann ich Ihnen erklären, das geht auf meine
Anzeige zurück, weil mich der v. Hermanni betrogen hat“ oder Ähnliches.
Nein!
Dem
Protokoll der Steuerfahndung ist zu entnehmen:
„
Sobiak wollte sich hierzu nicht äußern, teilte aber mit, dass die Behörden dort
gegen ihn auch ermitteln
(politischer Hintergrund?).“
Warum
schätzt Sobiak entgegen seiner eigenen Strafanzeigen - hier einen „politischen
Hintergrund“ ein?
Und
welche Ermittlungen gegen den „Ex-Hannoveraner“ haben das LKA-Sachsen bereits
im Jahr 1998 zur Steuerfahndung Hannover getrieben, wie bekommt die
Steuerfahndung hiervon „Hinweise“, wo doch nach den Unterlagen und Akten sowohl
des LKA wie aber auch der StA hierzu nichts erkennbar ist?
Damit
ist bewiesen, dass die StA Leipzig zumindest über ihr Hilfsorgan , das
LKA-Sachsen seit 1998 Kontakte und Hinweise mit der Steuerfahndung austauscht,
mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Einblick in die Steuervorgänge Leipzig hat
und genau diese, erneut dokumentiert mit der StA Leipzig vom 17.1.2001,
versucht der Verteidigung und den Gerichten zu verbergen.
Beweis: Beiakte 19,
Steuer, Seite 147
Auch
das „Geständnis“ von Herrn Sobiak ist subjektiv nur noch folgerichtig. Die
Wahrheit wird für ihn erheblich „teurer“ werden. Auch hier muss wieder auf den
Betrugsprozess in Bitterfeld aufmerksam gemacht werden.
Durch die eigenen Ermittlungen der Verteidigung wurde der Fall
Andreas Gotsch bekannt. Herr Gotsch sah sich in einem zivilrechtlichen
Verfahren in der gleichen Situation wie HvH. Es tauchen gefälschte Vermerke
auf. Berufszeuge Friederich hat seinen Auftritt, etc..
Es
wurden ausdrücklich immer neue Maschinen von HvH bestellt. (Ausnahme Radlader)
Dies wird heute auch durch die vorliegenden schriftlichen Angebote von F&J
bestätigt.
Bezüglich der Vorsiebanlage nun auch durch die Bankunterlagen.
Unklar
ist bis heute, ob die Angebote, die zum Teil alleine deshalb keinen Sinn geben,
weil sie nach Auftrag erstellt wurden, dazu dienten
HvH bezüglich eines vermeintlich höheren Preises zu
täuschen oder
HvH den Eindruck zu vermitteln es seien neue
Maschinen.
Aus
dem Gutachten der KPMG wissen wir, das die Vorsiebanlage gebraucht war. Ob
hierbei der bfb alleine getäuscht wurde oder auch Herr Sobiak war bis zur
letzten Akteneinsicht noch unklar.
Heute wissen wir aus den Bankunterlagen, dass zunächst die
Kreditsumme in Höhe von 277.000,- DM netto in Höhe des Angebotes beantragt,
dann aber nur 161.000,- DM netto in Höhe der Zahlung in Anspruch genommen
wurde. HvH wurde also das Angebot für eine neue Vorsiebanlage gezeigt und dann
eine alte, mit Wissen von Sobiak geliefert. Während die KPMG diesen Faktor bei
ihrem Rechenwerk bereits mit einem niedrigen Rechenwert berücksichtigt, geht
das LKA bei seiner Preisumfrage noch von einer neuen Maschine aus.
Aus
einem Gespräch zwischen einem Mitarbeiter der vom bfb eingesetzten
Arbeitsgruppe und einem Mitglied der KPMG Gutachtergruppe wissen wir, dass der
Betonbrecher II mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls gebraucht
(Betriebsstundenzähler zurückgestellt) gewesen sein soll. Der Hinweis an die
StA hat zwar dazu geführt, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet, aber sofort
wieder eingestellt wurde. Ermittlungshandlungen hat es offensichtlich nicht
gegeben. StA Gast versucht krampfhaft seine „Kronzeugen“ zu schützen. Die
Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ist von dieser nicht angenommen
worden.
Der
Bitte der Verteidigung doch wenigstens nun alle Maschinenakten zu erhalten ist
man bis Februar 2001 nicht nachgekommen. Hierzu
gibt es aus der Sicht der StA auch allen Grund. Sollte sich der Verdacht
bestätigen, steht die Staatsanwaltschaft Leipzig vor einem kompletten
Scherbenhaufen, der dann auch strafrechtliche Relevanz haben wird. Allemal
wäre sofort bewiesen, dass der schon jetzt mit einem sehr unwahrscheinlichen
Preis angegebene Brecher KK 114, niemals für 430.220,- DM netto, nach Skonto
„über den Tisch“ an den Neukunden Sobiak verkauft wurde.
Das Angebot, dass den Banken vorgelegt wurde, und heute den
Bankunterlagen zu entnehmen ist, trägt den Preis von 439.000,- DM netto aber „ohne
Extras“. Die gelieferte Maschine beinhaltet aber alle Extras.
Die nach Akteneinsicht im
Februar 2001 von der Verteidigung durchgeführten Ermittlungen haben die
Annahmen bezüglich des Betruges bei Lieferung von Betonbrecher II durch Herrn
Sobiak und Fischer & Jung vollständig bestätigt.
Die Identnummern
wurden gefälscht, die Typenschilder wurden ausgebohrt und neue an eine alte
Maschine angebracht. Der Betriebsstundenzähler auf zwei Betriebsstunden
zurückgedreht.
Die Strafanzeige
gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig und Herrn StA GL Gast wurde am 4.
September 2001 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gestellt. Die
Mitarbeiter des LKA haben am 11. Sept. 2001 - also 15 (in Worten fünfzehn)
Monate nach den ersten Hinweisen sich den Brecher II vor Ort im Hafen Lindenau
angeschaut und fotografiert!
Bezug zur Anklageschrift:
Seite 34 36
Seite 58 - 71
Die Eheleute von Hermanni haben sich 1977 als damalige
Inspektorenanwärter und Studentin ein Haus für 182.000 DM gekauft. Bis 1991
erfolgte die Sanierung durch Eigenleistung. Die hierfür abgerechneten Belege
sind den Steuerunterlagen des Finanzamtes zu entnehmen.
Der finanzielle Freiraum wurde durch Beförderungen und
Nebentätigkeiten vielfältiger Art / Dozent, Aufsichtsrat Stadtwerke,
Großraumparlament, ehrenamtlicher Arbeitsrichter, Tierhaltung) immer
vergrößert.
Die Sanierung des Nebengebäudes und des Hauptgebäudes wurde
bis zur Geburt des dritten Kindes (22.4.91) abgeschlossen. Die Eheleute von
Hermanni hatten sich entschlossen zwischen dem Neben- und dem Hauptgebäude ein
Mittelhaus zu errichten. Daher wurden bereits 1991/2 Baumaterialien, wie z.B.
Fliesen ( mit denen bereits das Nebengebäude und kurz vor der Geburt des
dritten Kindes auch gerade das Hauptgebäude gefliest worden war). um damit dann
alle drei miteinander verbundenen Gebäude auch einheitlich gefliest zu haben,
gekauft und eingelagert. Weiteres Baumaterial, insbesondere Hölzer, wurden zur
Errichtung eines Wochenendhaus auf dem Wochenendgrundstück in Brelingen
eingelagert. Allein der Wert der Fliesen a) Bonfol, Schiffchen und Quadrat, b)
weiße, gelbe, blaue Spaltplatten die 1993 nach Hohenroda transportiert wurden,
machen einen Wert von über 50.000 DM aus.
Beweis: Zeugen: Dirk
Blaume, Hans-Volker Mann, Jochen Bollmann,
Siehe auch die ZV
des im August 2001 verstorbenen Karl Heinz Blaume,
Die gesamten Jahre 1991 und 1992 sind davon bestimmt, im
Grunde eine 6 ½ Tage-Woche zu arbeiten, zusätzliche Einnahmen zu haben und
keine Zeit für Ausgaben. Diese Zeit ist weiterhin bestimmt von einem ständigen
„Hin- und Her“, „gehen wir in den Osten oder gehen wir nicht in den Osten“.
Eine Vielzahl von Angeboten und Möglichkeiten zum Wechsel in den Osten ergaben
sich und wurden insbesondere aus innerfamiliären Überlegungen verworfen.
Im Sommer 1991 erging ein konkretes Angebot an die
Stadt Leipzig bzgl. Übernahme in das Beamtenverhältnis. Dort erfolgte zunächst
eine Ablehnung, weil man eine Sicherung der begonnenen Beschäftigung durch eine
GmbH wünschte.
Beweis: Schreiben HvH an die Stadträte Wetzel
(Hannover) und A. Müller (Leipzig)
Unterlagen bei StA, Ordner HvH: Beruf
Hieraus entstand die Gründung der LEBAK GmbH und dann die
Gründung der HERBA-GmbH. HvH war damit als Berater
für die Stadt Leipzig tätig. Die von der StA Leipzig in der Anklageschrift auf
Seite 21 getroffene Aussage, dass „HvH nach der Wende im Wege der Abordnung nach Leipzig“ gekommen ist,
ist falsch. HvH ist am 22.12.92 versetzt worden und hat dann bis Juli 1993 den
hannoverschen ABM Betrieb weiter - nebenbei ohne Beratervertrag - geführt.
Beweis: Archivakten
der LEBAK und der später mit der LEBAK
verschmolzenen
HERBA
bei
StA, entnommen dem Archiv auf Dachboden des Gebäudes
Dorfstr.
8
Personalakten der Stadt Leipzig
Beide GmbH erzielten gute Einnahmen. HvH erhielt zeitgleich
zum Beamtengehalt von der Stadt Hannover ( die Tätigkeit für die Stadt Hannover
wurde weiterhin voll ausgefüllt, eine Nebentätigkeit für die Tätigkeiten für
die Stadt Leipzig über die GmbH -Tätigkeit lagen selbstverständlich vor)
Einnahmen aus dem Geschäftsführergehalt HERBA.
Das ständige Pendeln zwischen Leipzig und Hannover
einschließlich des Leistens von zwei voll auslastenden Aufgaben war auf Dauer
insbesondere unter innerfamiliären Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar.
So fiel im Herbst 1992 die Entscheidung einer Umsiedlung der
Familie nach Leipzig. Hierbei war nunmehr eine gewissen Zügigkeit erforderlich,
da mit der Übernahme der Beamten in die Dienste der Stadt Leipzig und dem
vorgesehenen erleichterten Aufstieg die seinerzeit noch bis zum 31.12.92
befristete Sonderverordnung zu berücksichtigen war und die Versetzung bis zum
31.12.92 erfolgen musste. Die Versetzung ist dann zum 22.12.92 erfolgt.
Auf der Suche nach einer Unterkunft für sich und seine
Familie bei seinem Umzug von Hannover/Langenhagen in den Raum Leipzig hat HvH
über 200 Objekte prüfen lassen, davon knapp 80 selber in Augenschein genommen
und knapp 10 mit seinem Schwiegervater und/oder seiner Ehefrau besichtigt.
Beweis. Zeugen Wolfgang Jäger und Uta Johannes
Das seinerzeit durch den bfb ausgebaute Gebäude in der
Karl-Härting-Str. kam dabei zwar unter räumlichen Gesichtspunkten für die
Familie v. Hermanni in Betracht, jedoch wurde ein Verkauf bzw. eine Vermietung
an die Familie v. Hermanni seitens der Stadt Leipzig abschlägig entschieden.
Unter Berücksichtigung des Raumbedarfes, des Zustandes, der
sofortigen Verfügbarkeit und des Preises blieb letztlich - zum damaligen
Zeitpunkt, d.h. 1992- nur die ehemalige LPG Einigkeit in Hohenroda. HvH hat das
Objekt noch bevor er es seiner Familie zeigte, zusammen mit Sobiak besichtigt,
um von diesem evtl. Hinweise auf Bausubstanzprobleme u.ä. zu erhalten. Sobiak
war von dem Objekt so begeistert, dies war sowohl auf den Kaufpreis, als auch
auf den Standort im Dreieck Leipzig/Halle/Bitterfeld und der räumlichen Nähe
zur entstehenden Neuen Messe, wie aber auch aufgrund seiner eigenen Bauvorhaben
im Bereich Bitterfeld zurückzuführen, dass er Interesse daran äußerte es selbst
zu kaufen und als Standort für seine geschäftlichen Aktivitäten, die sich in
der beschriebenen Region befanden, zu nutzen.
Da HvH es jedoch für die Familie benötigte konnte kein Kauf
durch Herrn Sobiak erfolgen. Herr Sobiak äußerte sodann Interesse an Anmietung
der nicht von HvH und im späteren von der LEBAK genutzten Flächen/Gebäudeteile
( hinterer Teil der LPG).
Es entwickelte sich Einvernehmen darüber, dass der hintere
Teil von der GfH für den Ausbau und die Nutzung eines Handwerkerhofes gemietet
würde. Hieraus ergab sich auch, dass Herr Sobiak als Bauunternehmer für HvH und
die LEBAK tätig werden würde und damit bereits die ersten Unterbringungen von
Handwerkern im Handwerkerhof erfolgen sollten. Die GfH sollte mit dem
Handwerkerhof deshalb sofort beginnen. Wegen der Instandsetzungsarbeiten wurde
vereinbart, dass der Mietvertrag und die Mietzahlungen erst mit Juli 93
beginnen sollen.
So erfolgten aufgrund dieses Einvernehmens auch schon
frühzeitig Geldzahlungen an die GfH, damit sie mittels dieser Liquidität sowohl
die Grundlagen für seine Ausstattung des Handwerkerhofes und damit auch für die
Baumaßnahmen des Privathauses und der LEBAK schaffen konnte.
Die Umsiedlung der Familie erfolgte dann im Jan/Februar 1993
nach Hohenroda unter Nutzung des ehemaligen Kulturraumes des LPG-Einigkeit und
eines aufgestellten Wohncontainers. Das Privathaus in Langenhagen wurde an die
Eheleute Mell für 450.000,-, ohne Einbaumöbel 25.000,- DM, verkauft. Das
Wochenendgrundstück in Brelingen für 25.000,- DM.
Mit den Überlegungen der Familie von Hermanni sowohl zum
Grund des Erwerbes der ehemaligen LPG Einigkeit sowie des Baues eines
Privathauses und der weiteren Verwendung der LPG ist diese immer völlig offen
umgegangen,. Dies belegen sowohl verschiedene Schreiben der Familie v. Hermanni
und der LEBAK an die Commerzbank, wie aber auch die Gutachten und Schreiben des
Herrn Eck von der Firma DEL, die beauftragt worden war, Anträge für die
Sächsische Aufbaubank vorzubereiten und zu stellen. Hierüber wurden auch
Gespräche mit dem RP, Frau Bochmann, Abt. Wirtschaftsförderung geführt.
Vertreter des RP waren hierfür auch in Hohenroda vor Ort.
Beweis:
Schreiben an Commerzbank von
v.Hermannis und LEBAK
( liegt der StA aufgrund
mitgenommener Unterlagen vor)
Gutachten von DEL
( liegt der StA aufgrund
mitgenommener Unterlagen vor)
Herr Sobiak übernahm die Baukoordinierung sowie die Beauftragung
von Handwerkern. HvH war dienstlich erheblich beansprucht. Er konnte sich
aufgrund seiner ganztägigen Anwesenheit in Leipzig nicht um Baufragen vor
Ort kümmern, sondern lediglich in den Abendstunden Baufortschritte und Probleme
feststellen. Deshalb diente der Schwiegervater auch als Ansprechpartner vor
Ort, an ihn sollte auch die Rechnungslegung erfolgen, damit er als Bauherr
auftretend mehr Gewicht hätte. Im April 1993 wurde mit den ersten Vorbereitungsmaßnahmen
für das Privathaus begonnen, wobei diese bezogen auf das Freiräumen des Grundstückes
und die Schachtarbeiten für die Fundamentarbeiten in Eigenarbeit
geleistet worden waren.
Für den Abriss der Scheune des Nachbarn Sygusch durch die GfH
wurde die erste Barzahlung in Höhe von 20.000,- DM durch HvH vorgenommen.
Bei dem Privatgebäude kam es zu erheblichen Bauverzögerungen,
die sich nochmals durch die sich dann anschließenden Schlechtwetterperioden
verstärkten. Hierdurch verlängerte sich der Zustand des Übergangswohnens der
Großfamilie (Kinder, Eheleute v. Hermanni und die Eltern/Schwiegereltern
Blaume) und es entstand erheblicher innerfamiliärer Druck mit erheblichen
Konflikten. Die fehlenden Möglichkeiten, diese Konflikte aufzuarbeiten haben zu
innerfamiliären Problemen geführt, die bis heute bestehen und u.a. darin
mündeten, dass die Schwiegereltern, nachdem sie zunächst in den Neubau
eingezogen sind, wieder nach Hannover zurück zogen.
Die GfH hat HvH Abschlagsrechnungen während der Baumaßnahmen
in Rechnung gestellt und am Ende der Baumaßnahmen eine Schlussrechnung
gestellt. Mit der Schlussrechnung erfolgte auch die Abrechnung der gesamten
Baumaßnahme, soweit sie durch Sobiak durchgeführt/veranlasst worden war.
Beweis: Schlussrechnung
vom 8.12.94
Original in
„Bauakte 8“ bei StA
Aufgrund dieses innerfamiliären Druckes veranlasste HvH, dass
entgegen der Regeln des Bauhandwerkes die Baumaßnahmen fortgesetzt werden und
nicht auf eine eigentlich erforderliche Zwischenphase des Setzens oder des
Durchtrocknens z.B. des Estrichs und Putzes gewartet wurde, damit spätestens
mit Abschluss der Sommerschulferien 94 in das Eigenheim eingezogen werden
konnte. Hierdurch sind, neben anderen
Baumängeln durch die Handwerksfirmen verursacht, weitere Baumängel aufgetreten. Sobiak wollte, da die Letzteren aufgrund
der Wünsche von HvH erfolgten, für die hieraus resultierenden Baumängel von der
Gewährleistung entbunden werden.
Zusätzlich zu der Schlussrechnung wurde daher eine
gegenseitige Erklärung vorgenommen. Mit dieser Abschlusserklärung hat Herr
Sobiak erklärt, dass alle Forderungen (durch Überweisung, Aufrechnung oder bar)
beglichen sind und HvH hat auf weitere Gewährleistungsansprüche verzichtet.
Diese Schlusserklärung wurde im Jahre 94 kurz vor Weihnachten von Frau von
Hermanni geschrieben und enthält eine Reihe von Tippfehlern. Unterzeichnet
wurde sie erst am 23. August 1996.
Beweis: Gemeinsame
Schlusserklärung
Original
in „Bauakte 8“ bei StA
Alle gestellten Rechnungen wurden an die GfH bzw. Herrn
Sobiak bezahlt mit Ausnahme der Schlussrechnung. Der Subunternehmer von Herrn
Sobiak , Fa. Kurpiella, wandte sich vor Weihnachten 1994 an HvH mit dem
Hinweis, dass Herr Sobiak ihm noch Rechnungen schuldig sei und er die
Dezemberlöhne deswegen nicht bezahlen könne. Daraufhin hat HvH die noch zu
zahlende Schlussrechnung nicht an die GfH gezahlt, sondern nach Bestätigung der
Tatsache, dass Kurpiella noch Ansprüche an Herrn Sobiak wegen des Privathauses
von Hermanni hatte, die Summe von 69.000 DM per Scheck an Kurpiella gezahlt.
Beweis: Schlussrechnung
von Herrn Sobiak vom 8.12.94
(Original
in „Bauakte 8“ bei StA)
Bestätigung
der Fa. Kurpiella
(Original
in „Bauakte 8“ bei StA)
In der bis dahin erfolgten Zusammenarbeit waren keine
Konflikte und Probleme hervorgegangen, im Gegenteil konnte eine offene,
freundschaftliche Kooperation festgehalten werden.
Im
August 1995 meldete sich Herr Regen von der Zimmerei Regen und teilte mit, dass
er noch Forderungen gegen die GfH aus Bautätigkeiten in Hohenroda habe. HvH bat
Herrn Sobiak dies zu prüfen. Herr Sobiak bestätigte ihm, dass es berechtigte
Forderungen gäbe. Leider habe man gegenwärtig alle Unterlagen bei einer
Steuerprüfung. Da diese aber auch die bisherigen Zahlungen der Lebak
überstiegen, möge man doch direkt mit Fa. Regen abrechnen und ihm dann die Summe
mitteilen. HvH bat daraufhin Herrn Regen seine Rechnungen zu prüfen und den
noch offenen Betrag der Lebak in Rechnung zu stellen.
Diese
Rechnung wird von der Lebak GmbH zwischen dem 4. und 6. Oktober 1995
überwiesen. Gemäß dem Überweisungsträger der Fa. Regen wird diese Überweisung
am 9.10.95 mit Wertstellung 6.10.95 gutgeschrieben. Wenn denn HvH am 4.10.95
die WEP getäuscht hat und Herrn Sobiak an diesem Tage zum Zwecke der Teilung
mal so eben knapp 170.000,- DM (3 Brecher Mieten) verschafft hat, dann hätte er
niemals diese Rechnung überwiesen. Dann hätte er natürlich auch was ab haben
wollen.
Die
Theorie des Herrn StA GL Gast ist exakt an dieser Stelle ein weiteres Mal -
einfach denklogisch Quatsch.
Beweis:
Rechnung der Fa. Regen vom
23.8.1995 an die Lebak GmbH
Sowie der dazugehörige
Überweisungsträger,
Beiakten Ordner Subs Fa. Regen
Im Herbst 1995 wurde bei HvH im Dienst ein Mann vorstellig,
der sich als Herr Muster ausgab. HvH konnte dies zunächst nicht glauben, weil
er ihn - aufgrund kurzer visueller Wahrnehmung in Hohenroda - für den
Mitarbeiter der Fa. Muster, Herrn Krake hielt. Herr Muster teilte HvH mit, als
Subunternehmer für Herrn Sobiak im Rahmen der Lehrvereinbarungen zwischen bfb
und GfH tätig zu sein und für die von ihr erbrachten Leistungen nicht mehr
bezahlt zu werden, so dass inzwischen fast 500.000,-DM Außenstände aufgetreten
seien.
Einige Monate zuvor wurde Herr Heyner, zuständiger
Mitarbeiter des bfb für die fachpraktische Fortbildung und damit die
Zusammenarbeit der Firmen im Rahmen der Lehrvereinbarungen, bei HvH vorstellig
und teilte mit, dass der Mitarbeiter Herr Linke, von der Fa. Lieder, nicht mehr
bezahlt würde, da Herr Sobiak die Fa. Lieder nicht mehr bezahle.
Auf Veranlassung von HvH wurde daraufhin Herrn Sobiak Nachfrist
zur Zahlung der von ihm vertraglich gebundenen Fachfirmen gesetzt. Er wurde
darauf hingewiesen, dass es nicht zu vertreten sei, dass er entsprechend der
Lehrvereinbarungen vom bfb bezahlt würde, die für diese Arbeiten durch ihn
gebundenen Subunternehmen jedoch nicht das Geld erhielten.
In diesem Zeitraum, am 28.November 1995 wurde tatsächlich einmal zwischen HvH und Herrn Friedrich
über Geld gesprochen, und zwar indem Herr Friedrich HvH bei ihm zuhause
aufsuchte. Herr Friedrich vertrat zum damaligen Zeitpunkt den im Urlaub
befindlichen GfH - Mitarbeiter Fritz Hartung. HvH bat Herrn Friedrich Einfluss
darauf zu nehmen, dass Herr Sobiak die Subunternehmen bezahle, weil er, v.H.,
es nicht vertreten und akzeptieren könne, dass er mit einer Firma zusammenarbeite,
die mit den erhaltenen Geldleistungen nicht die Subunternehmen bezahle. Bei
diesem Gespräch stellten die beiden Gesprächsteilnehmer auch Überlegungen an,
wo Sobiak sein Geld habe, denn wie in der Zwischenzeit bekannt, waren keine
Steuern bezahlt worden. Herr Friederich äußerte damals die Vermutung, dass Herr
Sobiak in riskanten Warentermin- und Düngergeschäfte investiert habe. Andere
Bekannte berichteten später, Herr Sobiak habe in bulgarischen Projekten das
Geld verloren.
Der GfH wurde eine Frist bis zum 31.12.95 zum Begleichen der
Muster Forderungen gegeben. Herr Muster informierte Anfang Januar 1996 HvH,
dass die Forderungen noch immer bestehen und nicht ausgeglichen worden seien.
Am 25. Jan. 1996 kam es zu einem von HvH festgesetzten Termin mit Herrn Muster
und Herrn Sobiak. Ergebnis war die Kündigung der Lehrvereinbarungen rückwirkend
zum 31.12.95 für die von Fa Muster gestellten Mitarbeiter.
Rückwirkend zum 1.1.1996 wurden mit dem bisherigen
Subunternehmer die Lehrvereinbarungen direkt abgeschlossen und für Sobiak/GfH
verblieben der Einsatz von zwei seiner eigenen Mitarbeiter.
Wie wir heute wissen forderte mit Fax vom 20.2.96 Herr Sobiak
in einem Schreiben rückdatiert auf den 31.1.96 von der Fa Muster 250.000,- DM
für den Verlust der Verträge. Da diese Forderung unberechtigt war, wurde sie
von Herrn Muster zurückgewiesen. Bei der späteren Aufrechnung der Forderungen
von Fa. Muster gegen den Verkaufspreis der Wohnanlage Schulstraße betrog dann
Herr Sobiak die Notarin Drosd.
HvH hatte bereits im Juni 99 auf diesen Umstand aufmerksam
gemacht. Das LKA lehnte es ab, einen entsprechenden Vermerk auch nur
anzunehmen.
Beweis: Schreiben der GfH vom
31.1.96, sowie Zeuge Eicke Muster
Anlage 1 Schreiben der GFH vom 31.1.96
Aufgrund des Rückgangs von Fördermitteln wurde den beiden
letzten verbliebenen Mitarbeitern der Fa. GfH, mit Schreiben vom 22.Mai 1996,
zum 8. Juni 1996 gekündigt.
Im Sommer 1996 erhält HvH ein Schreiben von der GfH, in dem
diese über 250.000 DM für Baumaßnahmen in Hohenroda fordert. Dem Schreiben
waren ferner Aufrechnungen beigelegt. In diesen Schreiben/Aufrechnungen waren
dienstliche, geschäftliche und private Bauvorhaben mit einander verknüpft.
Es war offensichtlich Herr Sobiak wollte HvH unter Druck setzen.
HvH wies die Rechnung zurück und schickte sie mit
handschriftlichen Notizen im Original und mit den Anlagen an Sobiak
urschriftlich zurück. Er machte sich hiervon leider keine Kopie. Das Original
mit den handschriftlichen Kommentaren müsste eigentlich die StA aufgrund
erfolgter Beschlagnahme bei Sobiak in ihren Akten haben.
HvH ist heute noch erinnerlich, dass in den „Schriftstücken“
Forderungen der Fa. Muster enthalten waren, die Wohnung Balz sowie eine nur
hälftige Aufrechnung der Wohncontainer. Ferner ein größerer Betrag für Zinsen.
Zum gleichen Zeitpunkt fordert die GfH mit Rechnung vom 5.
August 1996 vom bfb 146.569,80 DM. Diese Forderung wurde von Herrn Winkler aus
der Rechtsstelle des bfb bearbeitet. Er kam zunächst zu dem Ergebnis, dass durch
die kurzfristige und rückwirkende Vertragsauflösung sehr wohl Ansprüche der GfH
bestehen und trägt dies auch entsprechend HvH vor. Dieser lehnt dieses Ergebnis
jedoch kategorisch ab. Herr Winkler fertigt daraufhin ein Gutachten, in dem
zumindest der Unterschiedsbetrag für den Monat Januar berechtigt sei.
HvH lehnt jedoch auch dieses Ergebnis ab und weist Herrn
Winkler an, die Forderung abschlägig zu bescheiden.
Beweis: Schreiben
der GfH vom 5. August 96 und Mahnung vom 16.8.96
Gutachten des bfb vom 21.8.96
sowie Zeuge Herr Otmar Winkler
Weiterhin telefonierte HvH mit Herrn Sobiak. HvH erklärte
Herrn Sobiak nachdrücklich, dass er mit der in den ersten Jahren von ihm
geleisteten Arbeit sehr zufrieden gewesen sei. Herr Sobiak jetzt jedoch seine
Steuerangelegenheiten in Ordnung bringen müsse, damit er seinen
Zahlungsverpflichtungen dann auch in Zukunft nachkommen könne. Aus dem Gespräch
ergab sich, dass Herr Sobiak HvH vorwarf, er hätte ihn aus allen Verträgen
unberechtigt „rausgeschmissen“. Seine Akten seien erneut alle bei der Steuer
und es seien auch noch private und dienstliche Forderungen und
Verbindlichkeiten auch für Handwerker in Hohenroda offen. Auch aus dem
Baumaschinenvermietungsgeschäft gäbe es noch nicht bezahlte Rechnungen. Herr
Sobiak bat um einen gemeinsamen Termin, der am 23.8.96 zustande kam.
HvH
lässt daraufhin alle noch offenen Forderungen der GfH gegenüber dem bfb
zusammenstellen. Diese ergeben einen Gesamtbetrag von 52.353,04 DM. Diese
Beträge wurde in Form von Schecks zum Termin am 23.8.96 mitgenommen.
Ferner
bespricht HvH mit seiner Frau und seinem Schwager Herrn Blaume, dem
Geschäftsführer der Lebak GmbH, die Situation. Die GfH hatte seit mehreren
Monaten keine Mieten mehr bezahlt und der Ausbau des Handwerkerhofes stand
still. Ferner wusste man um den Streit zwischen Herrn Sobiak und dem 50 %
Teilhaber am Handwerkerhof Herrn Grabbe. Dies war HvH auch deshalb bekannt,
weil beide Herren ihn als Vertrauensperson um Vermittlung ihres Streites
gebeten hatten. Man kam überein der GfH einen Auflösungsvertrag anzubieten, der
unter gleichzeitiger Aufrechnung aller noch möglichen Forderungen geschlossen
werden sollte. Ein entsprechendes Schriftstück wurde vorbereitet.
Beweis:
Auflösungsvertrag vom 23.8.96
Dieses
Schreiben befindet sich in den Unterlagen der StA zweifach, es ist auf Seite
der GfH terminlich verändert worden. Unterzeichnet wurde es am 23.8.96.
Bezüglich
des Privathauses griff HvH auf die bereits in 1994 gefertigte Schlusserklärung
zurück. Weder er noch seine Frau können heute noch sagen, ob sie dabei auf ein
Exemplar aus der Bauakte zurückgriffen oder es aus dem PC noch einmal
ausdruckten.
Der
Termin am 23.8.96 im Privathaus von Hermanni fand unter vier Augen statt und
verlief völlig harmonisch. Vor dem Haus wartete Herr Friederich im Auto. Herr
Sobiak hatte auch zuvor nie bei Verhandlungen über Geld seine Mitarbeiter
dabei. Bereits in den Vorjahren hatte dies Verhalten mehrfach zu eigenartig
empfundenen Situationen geführt. Man saß zum Teil nach einer Besprechung noch
längere Zeit zusammen, begleitete Herrn Sobiak zum Auto und stellte plötzlich
fest, dass dort zum Teil seit Stunden Herr Hartung oder ein anderer Mitarbeiter
saß, schlief oder sonst wie wartete. Einmal darauf angesprochen, erklärte Herr
Sobiak, die Mitarbeiter könnten Aufwand und Ertrag nicht richtig einschätzen,
sie würden bei den hohen Umsätzen nur „geldgierig“ werden. Dieses Verhalten
kann nicht nur von den der Ehefrau und dem Schwager des HvH bestätigt werden,
auch im dienstlichen Bereich verlief dies so. Frau Johannes aus dem Vorzimmer
von HvH, sprach diesen einmal an, dass man bei Herrn Sobiak immer wisse wann es
um das Thema Geld ginge, dann käme er ja immer allein.
Herr
Sobiak beschimpfte bei dem Termin am 23. 8. 96 zunächst und heftig das
Finanzamt, welches ihm „in rechtswidriger Weise“ alle Konten geschlossen
und ihn völlig handlungsunfähig gemacht habe.
Bezüglich
des Privathauses wurde die alte aus 1994 stammende Erklärung unterzeichnet. HvH
wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Herr Sobiak leider recht behalten
habe. Die Fußböden hatten sich in der Zwischenzeit gesenkt und die Fliesenfugen
waren mehr oder weniger ausnahmslos aufgeplatzt. Bei den im Raum befindlichen
Estrichfugen waren die Fliesen gerissen. Die Reparatur hat dann zwei Jahre
später ca. 15.000,- DM betragen. Das Original der Rechnung befindet sich in den
Unterlagen der StA.
Bezüglich
des Handwerkerhofes und der Lebak war man sich nicht sofort einig. Nach
Auffassung von Herrn Sobiak hätte er in den vergangenen Jahren in den
Handwerkerhof investiert aber bisher keine Mieteinnahmen erzielen können.
Ferner habe er auch noch Forderungen an die Lebak GmbH, die er jedoch
gegenwärtig nicht näher aufschlüsseln und beziffern könne, da seit 1995 alle Unterlagen
beim Finanzamt seien.
Bei
dem gemeinsamen Versuch die angeblichen Forderungen doch etwas konkreter zu
beziffern, stellte sich zunächst heraus, dass Herr Sobiak die Vorauszahlungen
der Lebak und Herba aus 1992 und Anfang 93 in der Zwischenzeit vergessen hatte.
Herr Sobiak musste dann einräumen, dass er auch in den folgenden Monaten nicht
in der Lage sein würde den Ausbau des Handwerkerhofes so voranzutreiben, dass
Mieter einziehen könnten. Da er auch keine Fremdarbeiter mehr unterzubringen
hatte, würden die Mieten und damit die Forderungen der Lebak nur größer werden
ohne dass die GfH hieraus einen Nutzen ziehen könnte.
HvH
wollte an dem Tag eine abschließende Klärung. Er vertrat die Position, dass der
Verlust des Hauptmieters für die Lebak einen erheblichen wirtschaftlichen
Schaden von mindestens einer Jahresmiete darstellt. Also selbst wenn es noch
Forderungen gäbe, seien diese damit abgegolten.
Man verständigte sich letztlich auf die Unterzeichnung der
Schlusserklärung.
Angebliche
Vermischung privater und dienstlicher Angelegenheiten:
Es hat zu
keiner Zeit von HvH eine Vermischung privater/geschäftlicher Angelegenheiten
mit dienstlichen gegeben.
Wenn es
jemals zuvor eine solche Verquickung von privat/geschäftlichen und dienstlichen
Themen gegeben hätte, dann hätte HvH nicht veranlasst, dass die Lebak GmbH 1995
über 30.000,- DM an die Fa. Regen zahlt. Auch hätte er dann denklogisch und
konsequenterweise die beim bfb ungerechtfertigt, weil nicht vereinbart,
liegende Monatsmietrechnung für den Brecher II an KK weitergereicht.
Genau
dieser zentrale Vorwurf der Staatsanwaltschaft Leipzig ist exakt an diesem
Thema und zu diesem Zeitpunkt widerlegbar.
Hier
sprach Herr Sobiak zunächst die Lehrvereinbarungen an. Er vertrat die
Auffassung, dass HvH sich ihm gegenüber nach der langen Zusammenarbeit hätte
„kulanter“ verhalten und seine Mitarbeiter weiter unter Vertrag belassen
können. Auch habe die GfH bei Stundensatzerhöhungen das Nachsehen gehabt und
sei immer erst später in den Genuss von Stundensatzerhöhungen gekommen. Im
übrigen habe kein anderer als er das System der Lehrvereinbarungen im
Wesentlichen mit aufgebaut und auch die Kontrolle der Baustellen vorgenommen.
HvH
musste ihm bei all diesen Punkten Recht geben, verwies aber auch auf die gute
und ordentliche Bezahlung. Bezüglich der beiden Mitarbeiter, die im Gewerk
Trockenbau tätig waren, sei man durch die stark rückläufigen Fördermittel und
die Tatsache, dass die eigenen Mitarbeiter in der Zwischenzeit die Funktion in
diesem Gewerk wahrnehmen könnten, alternativlos.
Bezüglich
der noch vorliegenden offenen Brecher Mietrechnung bat Herr Sobiak zu prüfen ob
nicht hier noch eine Bezahlung möglich sei. HvH lehnte weil nicht vereinbart
dies ab.
HvH
sagte ihm allerdings zwei Dinge zu:
Abschließend
unterzeichneten beide Herren das Protokoll für den bfb, dass Herr Winkler von
der Rechtsstelle vorbereitet hatte. Ferner quittierte Herr Sobiak den Empfang
der bfb Schecks.
Beweis:
Protokoll unterzeichnet am
23.8.96
Schreiben Sobiak vom
23.8.96, Ordner BM 3, Blatt 853
Zum
Abschluss des Gespräches sprach man auch über die wirtschaftliche Situation des
Ostens im Allgemeinen und das Verhalten der Banken. HvH berichtete hierbei auch
über die eigenen aktuellen Erfahrungen und langen Zeitabläufe bei den Banken
bzgl. der Finanzierungen. Diese Information greift Herr Sobiak bei seiner
Strafanzeige wieder auf. Zusagen an die GfH bzw. Herrn Sobiak hieraus wurden
nicht gegeben.
Mit Schreiben vom 7.3.97 und 27.3.97 fordert Sobiak/GfH die
Zahlung von 753.808,09 DM.
Beweis: Schreiben
vom 7.3. und 27.3.94 (beigefügt in Kopie
Original
in Bauakte 8
Herr Sobiak wurde daraufhin durch HvH angerufen und darauf
hingewiesen, dass es keinerlei Ansprüche mehr ihm gegenüber gäbe. Dieses
fernmündliche Gespräch wurde in Anwesenheit von Herrn Dipl. Ing. Grabbe geführt
und war von einem unglaublichen Hass des Herrn Sobiak gekennzeichnet.
Über das Gespräch hat HvH im Anschluss seine Ehefrau DvH und
Herrn Balz informiert, da Herr Sobiak in seinen Forderungen auch eine bereits
gezahlte Summe für die Renovierung der Wohnung von Balz gegenüber HvH gefordert
hatte.
Beweis: Zeugenvernahme des
Peter Axel Grabbe
Zeugenvernahme
von Andreas Balz
Zeugenvernahme
von Dagmar von Hermanni (DvH)
HvH lehnte es zunächst vollständig und kategorisch ab sich
mit dem Schreiben vom 7.3.97 inhaltlich auseinander zu setzen. Er betrachtete
es von vornherein als einen billigen Erpressungsversuch. Unabhängig von dem
Versuch, eine telefonische Klärung herbeizuführen, war Frau von Hermanni auch
bezüglich der Bedrohungen sehr besorgt. Sie setzte sich daher nachts zunächst alleine später mit
Hilfe von Herrn Grabbe und Herrn Balz - hin, um die seinerzeit verfügbaren
Daten in eine Exeldatei einzugeben. Hierbei handelte es sich sowohl um die
Auflistungen des Herrn Sobiak aus der Anlage zu seinem Schreiben vom 7.3.97,
sowie um die Auflistungen aus der Abrechnung der LEBAK GmbH gegenüber der
Sächsischen Aufbaubank.
Beweis: Erkenntnis des LKA aus
Datenträgerüberprüfung einschließlich der Uhrzeiten
Obwohl regelmäßig getrennt behandelt und beauftragt, hatte
Herr Sobiak bzw. die GfH Forderungen und Zahlungen der v.H. privat und der
LEBAK, bis hin zu vermeintlichen Forderungen gegenüber Herrn Balz vermischt.
Sofern dies in der Bauphase bereits vorgekommen war, wurde die GfH hierauf jeweils
telefonisch hingewiesen, zuletzt auch schriftlich.
Beweis: Schreiben der
LEBAK an GFH (Original des Entwurfes in den LEBAK - Akten bei der StA)
Mit den Bemühungen von DvH um eine Auflistung und ihrer
Zusammenfügung in einer Liste wurde der Versuch unternommen, einen Sinn in die
Sobiak - Auflistung zu bekommen, bzw. Rückschlüsse ziehen zu können, wie er zu
den von ihm veranschlagten Beträgen gekommen war. Diese Listen wurden in einer
Exeldatei erstellt, weil man hier nach unterschiedlichen Kriterien (Spalten)
sortieren kann und hierin die Hoffnung bestand, Aufschlüsse zu erhalten. Das
Bemühen, Aufschlüsse und Erklärungen zu bekommen wurde erfolglos abgebrochen,
weil selbst die „Untersetzung“ verschiedener Summen mit Vermutungen nicht
weiterhalfen und offensichtlich wurde, dass die Leistungen der Schwarzarbeiter
sich durch jeweils überhöhte Stunden-
und Materialabrechnungen quasi d r e i m a l in den Rechnungen wiederfanden, die Barzahlungen aber gar nicht.
Beweis: Ausdrucke über das Listenmaterial ist beigefügt, zu finden
im PC unter
c/Ablage/Privat/S/Neuer
Ordner/ Gesamt und
c/Ablage/Privat/S/Neuer
Ordner/ Sobiak
Der Betroffene HvH und die sich bedingt mitbetroffen
fühlenden DvH und Andreas Balz haben daraufhin beraten, wie mit diesem Sachverhalt
korrekterweise umzugehen ist.
Gekennzeichnet waren die Überlegungen dabei von dem aus
diesem Schreiben hervorgehenden Erpressungsbemühungen Sobiaks, wie aber auch
die ausgesprochenen Bedrohungen. Diese Bedrohungen waren von großen Hass
gekennzeichnet. Frau von Hermanni hatte erhebliche Sorge um die Kinder, die
tagsüber allein in der Schule bzw. in Hohenroda sind. Formulierungen von
Sobiak, die sich auf Herrn Grabbe bezogen nahm dieser ebenfalls sehr ernst.
Jedoch wurde auch als sehr bedrohlich empfunden, dass hier
ein unwahrer Sachverhalt zunächst öffentlich dargestellt werden könnte und bis
zu dessen Aufklärung und Richtigstellung ein (Ruf)-Schaden für den Betrieb und
damit auch in gewissem Umfang für die Stadt Leipzig erfolgen könnte.
Zur Vermeidung bzw. Verringerung dieses evtl. Schadens wurde
von MvH, DvH und Herrn Balz um ein Termin bei ihrem zuständigen Vorgesetzten,
der zugleich auch der zuständige Dezernent für Personal ist, mit der Bitte um
Hinzuziehung der Leiterin des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, gebeten.
Am 23.3.97 fand ein gemeinsamer Termin ( MvH, A.B. DvH,
Beigeordneter Müller und Rechtsamtsleiterin Boysen-Tilly) statt.
Zu diesem Termin wurden mitgenommen:
Schreiben des Sobiak vom 7.3. und 27.3.97 ( Kopie u.a. des
Schreibens bei MvH, weil seinerzeit Kopie an Balz gegeben worden sind) und
Schreiben des RA Hartung vom 8.4.97, Unterlagen zur finanziellen Situation der
Eheleute von Hermanni zur nachvollziehbaren Darstellung der Finanz- und
Vermögenslage und den Grundlagen für eine ausreichende finanzielle Ausstattung
und Liquidität der Hausfinanzierung. Letztere Unterlagen wurden dem
Beigeordneten überlassen.
Ergebnis der gemeinsamen Beratung war, dass es seitens der
Stadt, des bfb wie aber auch der Personen MvH, A.B. und DvH. derzeit keinen
Handlungsbedarf und auch keine Handlungsmöglichkeiten gäbe, jedoch für den
Fall, dass Herr Sobiak von seinen Androhungen, Öffentlichkeit herzustellen
Gebrauch macht, die Stadt als Dienstherr informiert sei und reagieren könne.
Beweis: Zeugenaussagen Beigeordneter Müller
Rechtsamtsleiterin
Boysen-Tilly
sowie
MvH, A.B., DvH
Übersicht
über Vermögenslage und Einkommenssituation
(der
StA vorliegend aufgrund anläßlich der Hausdurchsuchung
vorgenommenen Gesamtkopie des PC)