Staatsanwaltschaft Leipzig möchte Öffentlichkeit und Transparenz
aus dem Gerichtssaal ausschließen.
Nach Mitteilung des Landegerichtes hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig
am 9. Januar 2002 beantragt,
"den mitschreibenden Personen zukünftig zu untersagen, die
Erstellung der sogenannten Wortprotokolle zum Zwecke der Weitergabe
der Veröffentlichung im Internet fortzusetzen."
Sie begründete dies mit dem Hinweis auf § 58 Abs. 1 StPO.
Hintergrund:
Im Gegensatz zu dem was die weit aus meisten Bürger glauben, werden
vor einer Strafkammer keine Zeugenprotokolle angefertigt. Das heißt
im Nachhinein kann die Staatsanwaltschaft den Zeugen alles in den Mund
legen und auch entsprechend uminterpretieren wie es ihr gerade passt.
Dies war der Verteidigung natürlich bewusst. Sie lässt aus
diesem Grunde Wortprotokolle der Zeugen anfertigen. Ferner hatte bereits
im März 2000 der Pressesprecher Röger "Herrn Becker,
für Spiegel TV" mitgeteilt, dass der Fall "sowieso vom
BGH" entschieden werde. In dieser Weise auf ein langes Verfahren
eingestellt, ist es wichtig die Zeugenaussagen möglichst wörtlich
festzuhalten.
Die StA versuchte nun die Erstellung der Wortprotokolle zu verhindern:
Siehe
Antrag vom 28.1.2002
Stellungnahme der Verteidigung vom 29.1.2002
Beschluss des Landgerichtes vom 29.1.2002
Nach Beschluss des Landegerichtes haben ca. zehn Personen beantragt
im Gerichtssaal mitschreiben zu dürfen. Es wurde ihnen ausnahmslos
genehmigt.
Aufgrund der Anweisung des Gerichtes werden im Internet zunächst
nur noch Zusammenfassungen der markanten Zeugenaussagen - ähnlich
einem Zeitungsbericht - für jedermann zugänglich veröffentlicht.
Uns ist bewusst, dass dies als parteiisch und gefärbt angesehen
werden wird. Den Medienvertretern kann die ausführliche Wortprotokollversion
zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen hätten die
jeweiligen Medienvertreter im Gerichtssaal ja auch mitschreiben können.
Nicht aus dem Internet nehmen werden wir die bisher veröffentlichten
Wortprotokolle und die Aussagen der Polizeibeamten. Diese sind nur Verfahrenszeugen.
Durch Ihre Aussage über die Verfahrensabläufe kann weder praktisch
noch theoretisch ein Zeuge und damit die Wahrheitsfindung beeinflusst
werden.
Sollte dies versucht werden zu verhindern, wird hierüber ein
neuer Rechtsstreit beginnen. Dies wird dann zu einem Grundsatzurteil
des BGH bzw. Bundesverfassungsgerichtes führen, da eine Veröffentlichung
im Internet bis heute noch nicht vorgenommen wurde und höchstrichterliche
Entscheidungen hierzu bisher nicht ergangen sind.