Vernahme
Klose III, 10.09.2002 12.25 Uhr
Mitarbeiterin des LKA Sachsen
Auszug aus der Vernehmung
Frau
Klose legt ein neues Papier vor und erläutert dies dem Gericht
an Hand der Einzelpositionen. Mitschrift liegt vor, ist aber nur mit
Papier zu verstehen.
Anschließend beantwortet sie die Fragen der Beteiligten.
Nickel:
Noch Fragen ?
v.Hermanni: Der letzte Gedanke von Frau Klose ist höchst
gefährlich, denn er unterstellt, dass alle Rechnungen in Ordnung
sind außer denen, bei denen ich den Nachweis führen kann,
dass hineingebucht wurde. Das ist die Umkehr der Beweislast. In Wahrheit
ist es doch so, dass wir den Nachweis führen können, dass
es ein Steuerabschreibungsmodell Hohenroda gegeben hat. Ich will an
dieser Stelle noch mal klar machen, dass sich meine Aussagen beziehen
auf Unterlagen, die ich vorgefunden habe. Meine Unterlagen liegen in
Bauakte 8 und bei der Staatsanwaltschaft.....
Zwischenruf Gast:
Ich beantrage die soeben gemachte Äußerung, die Bauakte 8
läge bei der Staatsanwaltschaft....
Zwischenruf v.Hermanni:
..oder beim LKA.
Gast: zu protokollieren. Es handelt sich hier um eine Straftat
im Gerichtssaal.
Nickel: Gibt es Stellungnahmen zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft?
v.Hermanni: Das wiederhole ich gerne! Die Bauakte 8 liegt bei
der Staatsanwaltschaft oder beim LKA. Herr Hochberg hat sogar im Beisein
meines damaligen Rechtsanwaltes Frank bestätigt, dass die Akte
wieder aufgetaucht war.
Gast: Herr Hochberg wusste doch gar nicht, dass die Akte weg
war. Was wollen Sie hier dem Gericht weismachen?
v.Hermanni: So ein Quatsch! Bereits am Tag nach der Hausdurchsuchung
war doch der Praktikant bei meiner Frau. Die Zeugenaussage liegt vor.
Ich habe doch an dem Tag mit Herrn Hochberg telefoniert. Der wusste
doch, das der Praktikant die Akte sucht.
Gast: Also haben Sie Herrn Hochberg informiert, dass die Akte
weg ist?
v.Hermanni: Nein, ich habe mit Herrn Hochberg telefoniert, weil
ich ihm die Bankunterlagen bringen wollte, die Sie in Ihrer Arroganz
ja nicht haben wollten.
Gast: Also wusste Herr Hochberg nicht, dass die Akte weg war?
v.Hermanni: Na doch, der Praktikant hat ja aus meinem Hause mit
Herrn Hochberg telefoniert.
Gast: Was wird denn jetzt wieder hier Neues eingeführt.
Dem Gericht wird hier etwas suggeriert. Der Angeklagte führt dauernd
neue Vorwürfe ein.
Meschkat: Was regen Sie sich auf? Das Protokoll der Beschlagnahme
liegt doch vor und es ist gerichtsbekannt, dass die Akte nicht mehr
vorhanden ist.
Nickel: Also, Herr Gast. Formulieren Sie Ihren Antrag.
v.Hermanni: Ich gebe zu Protokoll "Meine Unterlagen, die
Bauakte 8, liegen bei der Staatsanwaltschaft oder dem LKA"
Nickel: zur Protokollantin
Bitte schreiben Sie!
v.Hermanni:
Ich habe Frau Klose das letzte Mal schon gefragt, ob eine Rechnung eines
Subunternehmers gefunden wurde, die sich nicht eindeutig zuordnen ließ
entweder bei Lebak oder bei Blaume/von Hermanni.
Klose: Ich hatte bei einigen Rechnungen schon ein Problem. Im Übrigen
hätte ich einige Rechnungen gerne anders zugeordnet, es sind Überschneidungen
festzustellen.
v.Hermanni: Ich stelle jetzt den Antrag, an Hand von einzelnen Rechnungen
nachzuweisen, dass jede Rechnung zuordenbar ist.
Klose: Was, jetzt?
v.Hermanni: Frau Klose, Sie hatten eine Woche Zeit. Zeigen Sie
dem Gericht eine Rechnung, die nicht eindeutig zuordenbar ist. Nur eine!
Nickel: Unterbricht von 14.00 Uhr bis 14.10, damit Frau Klose
suchen kann.
Gast: Können wir 10 Minuten verlängern, weil die Staatsanwaltschaft
dann ihre Unterlagen holt und mitsucht.
Nickel: Reichen Ihnen nicht 10 Minuten?
Gast: Doch, 10 Minuten reichen.
10 Minuten Pause
Klose: Ich möchte vorab dazu sagen, ich habe nicht gesagt, dass
die Subunternehmer Rechnungen nicht zuzuordnen sind, sondern dass ich
Probleme habe zuzuordnen. Wenn da steht Dachgeschoss, kann ich mir das
nicht vorstellen. Wenn Ihnen das so gefällt, dann lässt sich
jede Subunternehmerrechnung zuordnen.
v.Hermanni: Damit ist klar: Da nicht nur ich es zuordnen konnte,
sondern auch Herr Sobiak, ist die Aussage des Herrn Friedrich, dass
ich seine Buchhaltung durcheinander gebracht habe, unsinnig.
Kommen wir nun zu den von mir vorgelegten Unterlagen. Ich fange an mit
dem Blatt Zahlungen privat und möchte gemeinsam mit Frau Klose
Zeile für Zeile durchgehen. Die erste Zahlung von meinem Schwiegervater
über 69.587,65 DM ist unstrittig, oder, Frau Klose?
Klose: Sämtliche Zahlungen, die Sie aufgelistet haben, sind abhängig
von kleineren Abweichungen der Buchungsdaten, von mir zu bestätigen.
v.Hermanni: Das ist eine wichtige Feststellung: Ja, diese Zahlungen
wurden so vorgenommen. Frau Klose, stimmen Sie mir zu, dass damit fernerhin
nachzuweisen ist, dass zeitnah bezahlt wurde von mir und meinem Schwiegervater.
Können Sie das auch bestätigen?
Klose: Die Zahlungen, die erfolgten zu Rechnungen der GfH, erfolgten
zeitnah.
v.Hermanni: Das halte ich auch für das Normale. In der Bauakte
hatte ich auch Barzahlungen. Frau Klose, kommen wir zu den Containern.
Ist es richtig, ich hatte 49.000 für die Container angesetzt, wenn
ich Ihre 73.000 DM für den Container nehme, wäre das für
mich doch besser?
Klose: Wenn die Realisierung zu Lasten des ABM-Stützpunktes anerkannt
wird, ja. Der Wert der beiden Container ist mir nicht bekannt.
v.Hermanni: Es waren vier Container!
Klose: Was, vier Stück?
v.Hermanni: Drei Wohncontainer und ein Sozialcontainer. Ich sage es
noch mal, Sie können Sie in Wasewitz besichtigen. Sie stehen hinter
dem Grundstück - das fällt mir jetzt nicht ein - auf jeden
Fall schräg gegenüber von Nr. 7. Frau Klose, meine Frage war,
wenn ich Ihre 73.000 nehme, dann würde sich dass für mein
Guthaben positiv oder negativ auswirken?
Klose: Im Wert der Container würde sich ein Ausgleich ergeben,
ja.
v.Hermanni: Frau Klose, Sie haben meine Frage doch genau verstanden.
Mehr zu meinen Gunsten oder weniger zu meinen Gunsten?
Klose: Wenn der Wert gegeben ist, wäre es zu Ihren Gunsten.
v.Hermanni: Danke. Dann sind wir im Einklang. Zu den Containern gibt
es also keinen Dissens.
Meine nächste Frage habe ich schon das letzte Mal gestellt. Die
Leistung eines Fliesenlegers oder Putzers, haben Sie dazu festgestellt,
ob in einer der Rechnungen der GfH an von Hermanni oder Blaume für
den Fliesenleger oder den Putzer eine Rechnung gestellt wurde oder diese
Leistung irgendwo enthalten ist?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Dann kann ich also feststellen, dass diese Leistungen sich
nirgendwo in einer Rechnung wieder finden?
Klose: Das ist korrekt.
v.Hermanni: Nächste Frage. Haben Sie bezogen auf Putzer oder Fliesenleger
geprüft, wie viel Quadratmeter Putz oder wie viel Quadratmeter
Fliesen angefallen sind?
Ich habe hier..........
Nickel: Hat das was mit dem Prüfauftrag zu tun?
Klose: Eine Rechnungsprüfung wurde von mir nicht vorgenommen.
v.Hermanni: Frau Klose, Sie haben doch die Unterlagen vom LKA.
Das LKA hat meine Bauunterlagen. Ferner hat das LKA sich Unterlagen
von Herrn Grabbe geben lassen. Aus diesen Unterlagen ließen sich
doch die Quadratmeterzahlen errechnen. Haben Sie die Quadratmeterzahlen
errechnet?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Ich habe mir vom dem Architekten die Quadratmeter errechnen
lassen, das Haus steht ja noch. Es sind 1.184,84 m² Putz und 1.025
m² Fliesen.
Frau Klose, Sie haben die Rechnungen der Subunternehmer an die GfH sich
angeschaut. Haben Sie festgestellt, z. B. bei der Firma Muster, wer
im Rechnungskopf steht, wohin die Rechnungen gegangen sind und wer diese
Rechnungen bezahlt hat?
Klose: Das ging an den Herrn Blaume....
v.Hermanni: Ich meine nicht die Rechnungen von der GfH, sondern die
Rechnungen der Subunternehmer an die GfH. Dort steht Herr Grabbe im
Kopf, der hatte nämlich den Auftrag, zu prüfen.
Klose: Wenn Sie das sagen, kann ich das nicht so global bestätigen,
kann sein, ja.
v.Hermanni: Haben Sie festgestellt, dass die ersten Rechnungen immer
von Herrn Grabbe geprüft wurden und seinen Vermerk tragen und später
nicht mehr?
Klose: Es gab Rechnungen mit Prüfvermerken und ohne, ja.
v.Hermanni: Die ersten hatten und die letzten nicht....
Nickel: Ist das noch Gutachterauftrag?
v.Hermanni: Frau Klose hatte die Rechnungen zu prüfen und
da gehört das doch dazu. Ich komme jetzt zu dem zweiten Blatt:
Zahlungen GmbH. Zunächst zum Thema Vorableistungen. Ist es richtig,
dass die erste Abschlagszahlung aus dem Jahre 1992 stammt?
Klose: Keine Antwort, sucht.
v.Hermanni: Frau Klose, hat es eine Subunternehmerrechnung an die GfH
1992 gegeben?
Klose: Keine Antwort, sucht.
v.Hermanni: Wann können Sie feststellen, dass zum ersten Mal ein
Handwerker für die GfH am Bauvorhaben Hohenroda tätig war?
Klose: Keine Antwort, sucht
v.Hermanni: Wann, und das ist an Hand der Rechnungen nachvollziehbar,
wann war der erste Handwerker in Hohenroda im Auftrag der GfH?
Klose: Der aller erste Handwerker, da kann ich nur davon ausgehen, wann
die erste Rechnung gestellt wurde, das war im Juni 1993.
v. Hermanni: Also, sechs Monate, bevor der erste Handwerker der GfH
aufgeschlagen ist, wurde der erste Abschlag in Höhe von 66.120
DM bezahlt?
Klose: Ja.
v. Hermanni: Bezogen auf die drei Abschlagszahlungen im Mai 93 sagen
Sie, dass Sie das nicht beurteilen können?
Klose: Entschuldigung, welche meinen Sie?
v. Hermanni: Na, die an die Herba.
Klose: Ja?
v. Hermanni: Ich habe hierzu ein Dokument mit gebracht, welches sich
in der Akte befand, die die Staatsanwaltschaft nicht geprüft wieder
heraus gegeben hat. Es handelt sich hier....
Nickel: Legen Sie es bitte zuerst dem Gericht vor, ehe Sie es
einführen.
v.Hermanni: Daneben gibt es noch eine weitere zweite Abschlagszahlung
der Lebak über 57.500 DM. Haben Sie anhand der Bankunterlagen feststellen
können, dass zu diesem Zeitpunkt, im Mai 93, die Herba und Lebak
GmbH ihre Konten abgeräumt haben und damit der GfH insgesamt 200.000
DM vorab zur Verfügung gestellt haben?
Klose: Zu der zweiten Abschlagszahlung gab es Rechnungen.
v. Hermanni: Sie haben dagegen gebucht, das sagt aber nichts darüber
aus, ob es stimmt.
Klose: Man kann ja mal gucken, da muss ich nachschauen. (dauert) Nein,
da müsste ich noch mal konkreter schauen. Doch jetzt habe ich's:
Am 16.5. 93 und am 23.4.93 von Wolf und Müller, genau in dieser
Höhe.
v. Hermanni: Ja, Sie haben das so gebucht, aber können Sie bitte
erklären, wie es möglich ist, dass die Rechnung von Wolf und
Müller an die GFH nach der Rechnung des Generalunternehmers an
die Lebak ist? Das passt doch nicht, dass muss doch umgekehrt sein,
die Zeitläufe stimmen nicht.
Klose: Es gab eine Abschlagszahlung am 26.Mai 93 in Höhe von 23.000
DM.
v.Hermanni: Ja, stimmt. Und die Lebak hat am 13.Mai 93 bereits gezahlt.
Klose: Es gibt auch noch eine Rechnung vom 13.4.93 und am 8. Mai eine
Zahlung.
v.Hermanni: Ja, richtig ist, dass Sie es so gebucht haben. Aber deshalb
waren es trotzdem Vorableistungen.
Klose: Ja, ja, diese zwei Zahlen, die setzen sich so zusammen.
Gast: Also entweder ist es große Hellsichtigkeit oder es
ist wirklich Zufall, was etwas unwahrscheinlich ist, aber sei es drum,
während 57.500 DM, die ja nun geflossen sind, gegen die Forderung
von Wolf & Müller aufgerechnet worden sind.
v.Hermanni: Ich erkläre es Ihnen. Ich beweise Ihnen damit,
dass es 1992 und im Frühjahr 93 insgesamt Vorauszahlungen in Höhe
von 200.000 DM gegeben hat. Es war vereinbart, dass alle weiteren Rechnungen
zeitnah bezahlt werden und am Ende eine Abrechnung vorgenommen wird.
An Hand der Unterlagen können Sie feststellen, dass es am Ende
ein Loch gibt. Die Schlussrechnung wurde zunächst nicht bezahlt,
weil die Abrechnung fehlte. Laut Herrn Sobiak waren alle Unterlagen
bei der Steuerfahndung. Deshalb kam es zu dem Gespräch am 23.8.96
und der Auflösung der Verträge. Damit ist auch hier bewiesen,
dass ich nicht die Unterlagen des Friedrich durcheinander gebracht habe.
Nun zu der Schlussrechnung. Haben Sie denn den Vertrag geprüft?
Klose: Von welchem Vertrag sprechen Sie?
v.Hermanni: Es handelt sich um den zehnjährigen Mietvertrag ab
1. Juli 93, zwischen Lebak und GfH. Dort sind Regelungen enthalten,
Sie können das auch in den SAB-Unterlagen finden, dass der Handwerkerhof
ausgebaut werden soll und es gibt auch eine Regelung zu den Nebenkosten
und zum Beispiel zum Thema Hausmeister.
Klose: Ja.
v.Hermanni: Sind Leistungen der Lebak bei der GfH umfassend abgerechnet
worden?
Klose: Also, ob umfassend, da mute ich mir zu viel zu, das zu beurteilen.
Es sind zumindest die Leistungen abgerechnet worden, für die Rechnungen
vorzufinden waren.
v.Hermanni: Sie können doch an Hand festgestellter Leistungen.....
Gast: Haben Sie offene Rechnungen zu Gunsten des Angeklagten
eingestellt?
Klose: Ich bin gerade beim Schauen, Miete, Betriebskosten...55.000,-
DM..... Offene Mietzahlungen von Februar bis August habe ich berücksichtigt.
v.Hermanni: Ja, bis die Summe von 55.200 DM erreicht war! Aber
schauen Sie doch mal in den Vertrag. Da geht es doch um den Hausmeister,
da geht es um die Nebenkosten wie Strom und Reinigungsleistungen. Wer
hat denn immer wenn die Polen Schichtwechsel hatten hinten sauber gemacht?
Das waren doch die Mitarbeiter der Lebak, die zum Beispiel den Müll
in den Container der Firma Fleck gekippt haben.
Klose: Ach so, entsprechend der Leistung.
Fleiner: Gibt es die Unterlagen bei der Lebak?
v.Hermanni: Nein, weil am 23.8.96 ein Gespräch stattfand.
Eine Abrechnung der GfH gab es nicht und es wurde ein entsprechender
Schlussstrich gezogen, es kam zur Vertragsauflösung. Daher kommt
doch auch die Diskussion um die Jahresmiete, dies lässt sich ja
auch beweisen, weil meine Frau in den Unterlagen der SAB-Bank, die sie
zusammengestellt hat, die 120.000 DM bei der Überprüfung mit
in den Computer aufgenommen hat. Weil, sie war zu diesem Zeitpunkt zu
dem Gespräch dazu gekommen und hatte doch die Diskussion verfolgt.
Wenn wir es nicht getan hätten - die GfH war doch nicht mehr zahlungsfähig
- wären doch die Mieten nur weiter aufgelaufen. Die zivilrechtlichen
Forderungen sind an diesem Tag beendet worden.
Nickel: Ihre nächste Frage, Herr von Hermanni!
v.Hermanni: Frau Klose wollte noch etwas sagen.
Klose: Ich wollte die Frage stellen, ob in die Art gegenseitiger Verrechnung
auch eingegangen ist, dass Sobiak die Räume nicht nutzen konnte........
v.Hermanni: Natürlich ist darüber gesprochen worden, dass
das für ihn eine schlechte Investition war. Fragen Sie ihn doch,
wo die Mittel hingeflossen sind, warum er nicht investiert hat , die
Mittel sind doch nicht in Hohenroda gelandet, sondern irgendwo in Bulgarien.
Nickel: Nächste Frage bitte!
v.Hermanni: Kommen wir jetzt zum Blatt drei der Gesamtübersicht,
zunächst zur Firma Muster. Ist Ihnen aufgefallen, dass es Streit
zwischen Muster und GfH um Baumängel gegeben hat?
Klose: Es gab Baumängel, ja.
v.Hermanni: Haben sich die Baumängel in einer Summe niedergeschlagen?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Sie verlangen also von mir, ich soll die Gesamtsumme bezahlen,
obwohl es Baumängel in erheblicher Größenordnung gegeben
hat abgesehen von meinen Forderungen an die GfH...
Nickel: Frau Klose soll der Kammer das entsprechende Wissen vermitteln,
welches sie zur Entscheidung braucht. Es ist müßig und auch
nicht vom Gutachterauftrag erfasst................ . Wenn sich aus Amtsaufklärungspflicht
ergibt, ..... .
v.Hermanni: Aber man muss doch hier versuchen, die Dinge herauszuarbeiten.
Nickel: Bitte beschränken Sie sich auf die Befragung der
Sachverständigen!
v.Hermanni: Haben Sie Zahlungen der GfH an Muster feststellen
können oder ist das in Aufrechnungen aufgegangen?
Klose: Das ist sowohl als auch, bei einzelnen Rechnungen waren Überweisungen
festzustellen und eine Barzahlung. Den Rest davon habe ich als Aufrechnung
gewertet.
v.Hermanni: Zwischen GfH und Muster hat es eine Aufrechnung gegeben.
Warum wurde aufgerechnet?
Klose: Das steht in den Unterlagen in einem Vermerk, nur so konnte ich
es verwenden.
v.Hermanni: Gegen Kauf einer Wohnanlage in Zscherndorf wurden die 520.000
DM Forderungen verrechnet.
Klose: Also, es gab zur ersten Abschlagsrechnung, zur zweiten und zur
dritten jeweils Überweisungen, dann zur vierten einen Scheck und
eine Barzahlung, die gewertet wurde als Barzahlung durch die GfH. Es
gibt Aufrechnungen bei mir zu zwei Rechnungen und dann erfolgt in den
Kontounterlagen eine Abrechnung in Höhe von 60.000 DM zum Bauvorhaben
Hohenroda.
v.Hermanni: Und, wie endet das?
Klose: Da sind keine Zahlungen zu den Rechnungen noch weiter festzustellen,
so dass die Differenzzahlung offen ist durch die GfH, aber von Lebak
bzw. von von Hermanni ist bezahlt.
v.Hermanni: Dann sind die ja offen, da hat ja Muster noch Forderungen
an die GfH?
Gast: Sagen Sie es doch beispielhaft, welche Rechnungen Muster...
v.Hermanni: Sie sind später dran! Ich frage, was ist bezahlt worden
an Muster und was ist verrechnet worden mit Muster?
Klose: Das muss ich erst finden, können wir Pause machen?
Nickel: stellt zurück Nächste Frage!
v.Hermanni: Kommen wir zu Kurpiella. Ist es richtig, dass ich höhere
Beträge drin habe als Sie? Wenn wir Ihre Zahlen zu Grunde legen
würden sich dann die Zahlen zu Gunsten der Lebak verringern?
Klose: Der Unterschiedsbetrag, den habe ich abgesetzt, der ist in den
zu klärenden Rechnungen.
v.Hermanni: Konsens, wenn es denn so wäre wie Sie sagen, aber zu
Gunsten der Lebak. Aber zu Mell gibt es einen Dissens bezüglich
der 25.000 DM für die Möbel aus dem Privathaus...
Klose: Das ist richtig, es gibt einen umfassenden Schriftverkehr vom
Sub.
v.Hermanni: Die Möbel stehen in Hannover-Langenhagen, Am Pferdemarkt
86, da können wir gerne vorbeifahren und uns die Einbaumöbel
anschauen. Vielleicht stehen sie ja da noch. Haben Sie denn in den Unterlagen
der GfH die entsprechenden Hinweise gefunden ?
Klose: Es gibt einen Hinweis in den Unterlagen bei Sonstiges.
v.Hermanni: Ist es richtig, dass es von Seiten der GfH bei der Firma
Regen eine Überzahlung gab?
Klose: Das kann ich mir nicht erklären, aber es ist so.
v.Hermanni: Firma Lider. Haben Sie prüfen können, wo die geleistet
hat, im Hotel oder im Handwerkerhof?
Klose: Wo die geleistet hat, ja
.
v.Hermanni: Gearbeitet hat die Firma vor allem beim Zumauern des Rinderoffenstalles,
hinten im Handwerkerhof, also bei Sobiak selbst. Übrig bleibt neben
der hälftigen Kläranlage und die eine Fassade am Eingangsbereich
des Hotels. Das können Sie sich heute noch anschauen, das hat Herr
Sobiak persönlich nicht abgenommen. Das ist auch mit Sicherheit
nicht bezahlt worden.
Klose: Ja, Maurerarbeiten wurden abgesetzt. Die Putzarbeiten sind als
Abschlagsrechnung nicht bezahlt worden. Drum wurde auch die Schlussrechnung
nicht bezahlt und auf beiden Seiten rausgenommen.
v.Hermanni: Firma Stube / Johannes. Da gibt es einen Dissens. Sie sind
bei 20.000 geblieben. Sie haben die exakt bezeichnete Gutschrift, die
wurde auch nicht abgesetzt.
Klose: Das sehe ich auch nicht so. Aus den Konto-Unterlagen waren Zahlungen
in beiden Höhen zu ersehen. Es gibt weitere Rechnungen. Die Gutschrift
wurde gefunden und auch berücksichtigt.
v.Hermanni: Die Gutschrift haben Sie gefunden, Sie haben Sie aber in
Ihrem Rechenwerk nicht abgesetzt.
Klose: Ich kann nur über das reden, was ich sehe. Was dort passiert
ist, kann ich nicht einschätzen.
v.Hermanni: Wir sind jetzt im November 1993. DAFA, das ist spannend,
da gab es Einbuchungen...
Nickel: Das geht nicht!
v.Hermanni: Herr Nickel, das geht so nicht!
Nickel: Wir entscheiden!
v.Hermanni: Also, Hohes Gericht, so geht das wirklich nicht!
Wir sind im November 1993. Von Baumaschinen ist noch überhaupt
nicht die Rede und wir können an dieser Stelle und an Hand der
Akten exemplarisch den Nachweis führen, dass Leistungen hineingebucht
wurden.
Nickel: Haben Sie an die Sachverständige eine Frage?
v.Hermanni: Haben Sie die Rechnung darauf geprüft, was leistungs-
und vertragsmäßig vereinbart war?
Klose: Nein.
v. Hermanni: Die Gutachterin Seibt hat Ihnen ein Gutachten vorgelegt.
Haus Mitte, hinten, sind 200 qm und nicht 400 qm. Haben Sie es geprüft?
Klose: Nein.
v.Hermanni: DAFA hat im ganzen Bauvorhaben Hohenroda nirgendwo an einem
Flachdach, gearbeitet. Es handelt sich um den Nachbarn, da sollten die
mal was tun, das hat er aber selbst gemacht, die Unterlagen von ihm
habe ich hier.
Klose: In der Rechnung steht Flachdach, aber ich kenne Ihr Objekt nicht.
v.Hermanni: Ich habe Ihnen doch angeboten, es sich anzuschauen. Die
Steuer hat es gemacht Sie nicht.
Zu Staro. Sie sagen, es hat Rechnungen für Leistungen am Privathaus
gegeben und die hätten durch die Eheleute von Hermanni bezahlt
werden müssen. Ich habe mir vom Architekten hier einen Ausdruck
geben lassen. Dieses Dokument ist damals an den Bauunternehmer ausgehändigt
worden. In Position 19 steht...
Nickel: Ist dieses Schriftstück Bestandteil der Akten?
v.Hermanni: Nein, bisher nicht. Ich habe es mir jetzt ja erst
nachträglich aus dem Computer ausdrucken lassen.
Das Schriftstück wird zu Protokoll gegeben und Nickel verliest
den Punkt 19, Gerüst ist vom Sub zustellen.
v.Hermanni: Frau Klose, kennen Sie die Unterlagen?
Nickel: Welche meinen Sie jetzt?
v.Hermanni: Na, diese. Ich weiß doch nicht, was das LKA
bei Herrn Grabbe beschlagnahmt hat. Womit wir wieder beim rechtlichen
Gehör wären. Ich habe vom ersten Tag an immer wieder darum
gebeten, das wir uns zusammensetzen. Die Steuerfahndung hat es doch
auch gemacht....
Nickel: Kennen Sie derartige Unterlagen, Frau Klose?
Klose: Ich kann weder ja noch nein sagen.
v.Hermanni: Wie Sie zu Position 19 hören konnten, war die
Stellung des Gerüstes im Pauschalpreis enthalten.
Klose: Im Pauschalpreis? Mit Muster?
v.Hermanni: Ja. Frau Klose, jetzt sind wir durch alle drei Zettel durch.
Wenn ich jetzt alles zusammenzähle, ist die Summe der Zahlungen
von von Hermanni und Lebak dann höher als die Summe der Verbindlichkeiten?
Klose: Wenn diese Einrechnungen so zu bejahen sind, dann ja.
v.Hermanni: Haben Sie die Unterlagen der Steuerfahndung und der Bausachverständigen
der Steuerfahndung hinzugezogen?
Klose: Nein.
v.Hermanni: Ich habe noch Fragen zum Themenkomplex Baumaschinen: Ich
hatte Sie bereits letzte Woche nach meiner Schadensdarstellung im Internet
gefragt. Haben Sie dort hineingeschaut?
Klose: Nein, jetzt diese Tage nicht.
v.Hermanni: Gut, fragen wir anders. Sagen Sie mir bitte die Summe aller
Zahlungen, die die GfH bzw. Sobiak - Gruppe von WEP, KK und bfb erhalten
hat.
Klose: Das weiß ich nicht aus dem Kopf.
v.Hermanni: So ungefähr.
Klose: Netto?
v.Hermanni: Netto wäre mir lieb.
Klose: Also wechseln wir das Thema. Da muss ich vom Nachtrag ausgehen,
weil da gab es noch Veränderungen sucht . Sie wollten von mir hören?
v.Hermanni: Die Summe aller Zahlungen, die Herr Sobiak von WEP, KK und
bfb erhalten hat.
Klose: Die Summe aller Mietverträge liegt bei 2,8 Millionen....
v.Hermanni: Bei den Mieten ist das jetzt aber brutto.
Klose: Also netto 2,462 Millionen und Veräußerungserlöse
von 285.200, also 248.000 netto.
v.Hermanni: Zusammen mit Verkaufserlösen also knapp 2.8 Mio. Und
die Summe aller Sobiak - Aufwendungen an Fischer & Jung ?
Klose: Das habe ich nur in Einzelpositionen, das kann ich jetzt nicht
so schnell zusammenrechnen.
v.Hermanni: Naja, so ungefähr, vielleicht 1,4 Mio?
Frau Klose nickt
Können Sie mir jetzt bitte erklären, wie es möglich ist,
dass der Herr Sobiak bei einem Unterschiedsbetrag von 1,4 Mio. zwischen
seinen Einnahmen und seinen Aufwendungen nach Ihrer Aussage rund 500.000
DM hätte mitbringen müssen, wenn denn der Schaden, so wie
der Staatsanwalt sagt, bei 1,9 Millionen liegt?
Klose: So weit bin ich nicht gegangen, das kann nicht sein.
Gast: Die 1,4 Millionen sind zu 100 % der Rohertrag. Der Schaden
laut Anklageschrift ist höher. Die Maschinen waren doch nicht da,
dadurch erhöht sich der Schaden. Für wen sagen Sie das schon
wider?
v.Hermanni: Ja ja, bei Ihren Rechenwerken hätte der Unternehmer
500.000 DM mitbringen müssen. Die Summe der Aufwendungen des Sobiak
in Relation zum angeblichen Schaden, es kommen hinzu die per Scheck
bezahlten Beträge. Wie ist es möglich, dass diese Summe größer
ist?
Klose: Das kann ich nicht erklären. Wie der Schaden ermittelt wird,
kann ich nicht sagen.
v.Hermanni: Frau Klose, ich habe hier eine Aufforderung zum Widerruf...
Nickel: Das stellen wir zurück. Frau Klose, den handschriftlichen
Vermerk, den wir Ihnen übergeben haben ...
Klose: Also, das Dokument, wozu ich entsprechende Bemerkungen machen
soll, beinhaltet erstens den Radlader und zweitens den Brecher, die
KK 75, Anschaffungskosten und Finanzierungskosten, im Endergebnis entstehen
Überschüsse, ich habe versucht, das nachzuvollziehen. Der
Radlader, die Summe netto und brutto, es gibt einen Auftrag der Stadt
Leipzig zur Anmietung von 08/95 bis 01/96. Es ist dem Kreditkonto GfH
zuzuordnen, der Kreditvertrag ist vom 19.09.95 mit 11 Monaten Laufzeit.
Die Laufzeit stimmt überein, auch die Zinsen, das heißt,
wenn man die Aufwendungen ermittelt, ergibt das 64.000 DM und dem Mietvertrag
gegenüberstellt, ergibt das die erfassten Mieten für 6 Monate,
mit Restkaufwert brachte es ein Gesamterlös von 80.000 DM. Hier
ist eine Übereinstimmung mit den hier angegebenen Summen. In der
Differenz komme ich auf 16.000 Überschuss.
Beim Brecher ist es etwas komplizierter, weil nur der Nettobetrag bei
der Anschaffung überwiesen wurde, der Rest erst sehr viel später
nach Mahnungen und Pfändungsbeschluss. Es wurde Skonto gezogen,
das ergibt leicht geringere Anschaffungskosten. Die Finanzierung stimmt
nicht überein, der Kreditvertrag wurde abgeschlossen über
22 Monate, aber vorzeitig getilgt, er lief nur bis 11/96, ursprünglich
war bis 30.06.97 geplant. Es sind andere Zinszahlungen angefallen als
erwartet. Es waren 10 Monate Mietzahlungen ´ 49.000 DM verzeichnet,
es sind tatsächlich 13 Monate a 49.000 DM gezahlt, der Restkaufwert
in Höhe von 2 Monatsmieten wurde reduziert....
697.000 und nicht 588.000, der Restkaufwert ist niedriger. Das gegenübergestellt
und abgezogen ergibt 334.559 DM. Da ist der Überschuss um 110.000
DM erhöht im Vergleich zu diesem Dokument.
v.Hermanni: Frau Klose, es gibt ja die angebliche Halbe-Halbe-Vereinbarung.
Nun gibt es die ja für den Betonbrecher I im Jahr 94 wie für
den Betonbrecher II hier ein weiteres Dokument, in dem nun jeweils die
Überschüsse verteilt werden. Haben Sie die mal nebeneinander
gelegt und geprüft?
Klose: Es gibt einige solcher Schreiben. Es kann schon sein, dass ich
versucht habe zu vergleichen, aber...
Gast: Ich habe die Frage nicht verstanden.
v.Hermanni: Herr Gast, wir sind das doch für das Jahr 1994 und
für den Betonbrecher schon einmal Zeile für Zeile an der Plakatwand
durchgegangen. An der Plakatwand habe ich Ihnen und dem Gericht erklärt,
dass diese Überschüsse, an Hand der Dokumente nachzuweisen,
doch immer mit den eigenen Verbindlichkeiten des Sobiak aufgerechnet
wurden, sei es die Jahresmiete oder auch bei Handwerkerrechnungen. So
wie 1994 gibt es doch diese Dokumente auch für 1995 und den Brecher
II. Sind Sie denn mal eingestiegen in die Frage, wie wird denn der Überschuss
mit HvH verrechnet? Welche Wirkung hat das denn auf die Steuer?
Klose: Dazu kann ich nichts sagen, es kann sein, dass ich es versucht
habe. Ziel war zu untersuchen, welche Subunternehmer-Rechnungen sich
in welcher Weiterberechnung widerspiegeln.
Gast: Das ist doch nicht Aufgabe der Sachverständigen.
Nickel: Nächste Frage!
v.Hermanni: Eine habe ich noch. Die Nachsiebanlage, wer hat veranlasst,
dass die Zahlung auf das Konto von Frau Manuela Sobiak ging und hat
der bfb oder ich damit was zu tun? Haben Sie das Schriftstück gefunden?
Ich habe es hier.
Klose: Darf ich es mir ansehen? Nein, ich habe ein anderes gefunden,
ich suche meins auch mal.
Nickel: Sie haben sich ja auch befasst mit den Vergleichsmieten
der Baumaschinen. Ich gehe davon aus, dass Sie das jetzt in der Schnelle
nicht finden, das Schreiben vom 23.6.2000, und auch in Anbetracht der
fortgeschrittenen Zeit möchte ich Sie zu einem weiteren Tag vorladen.
Am nächsten Dienstag um 12 Uhr?
Klose: Ja. Das Schreiben, was ich meinte, ist von Fischer & Jung
an Herrn von Hermanni im bfb
verliest das Schreiben
v.Hermanni: Ich komme noch mal zum Widerruf.
Nickel: Dann verlesen Sie das Schreiben jetzt.
v.Hermanni: verliest:
Aufforderung zum Widerruf
In der Hauptverhandlung am 3. September 2002 erklärte die Buchhalterin
des LKA Frau Klose bei der Vernahme zu ihrem sogenannten Gutachten:
Zitat:
"Es hat doch im August 1996 Aufrechnungen gegeben. Herr Sobiak
hat doch für Leistungen vom bfb Schecks erhalten. Dafür wurden
von der GFH doch die Leistungen von Mell bezahlt. Das war annähernd
die gleiche Summe. Man hat dort einen Vergleich geschlossen."
Damit hat Frau Klose den Eindruck vermittelt, dass es zwischen der Bezahlung
von Leistungen zwischen dem bfb und der GfH einerseits und den Leistungen
der Fa. Mell und der GfH andererseits einen Zusammenhang gibt. Dies
ist falsch.
Richtig ist vielmehr, dass der bfb gem. auch schriftlich vorliegendem
Protokoll, am 23. August 1996, den Lehrunterweisungsvertrag gemeinsam
mit Herrn Sobiak auflöste. Richtig ist ferner, dass Herr Sobiak
an diesem Tage mehrere Schecks in einer Gesamthöhe von 52.353,04
DM erhielt. Jeder dieser Schecks ist mit einer Rechnung hinterlegt.
Jede dieser Rechnung ist mit einer Leistung der GfH gegenüber dem
bfb unterlegt.
Diese Rechnungen und Leistungen sind schriftlich dokumentiert und liegen
dem LKA ausnahmslos vor.
Damit hat sich die LKA Beamtin Klose der uneidlichen Falschaussage gem.
§ 153 StGB strafbar gemacht.
Hiermit gebe ich der LKA Beamtin Klose die Möglichkeit, Ihre obige
Aussage gem. § 158 StGB zu berichtigen. Sollte Sie dieses nicht
im Laufe der heutigen Hauptverhandlung vornehmen, werde ich gegen Sie
alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Nickel: Frau Klose, darauf können Sie das nächste Mal
antworten.
Klose: Dann werde ich ja verklagt. Ich kann dazu gleich was sagen. Es
ist so, dass im August 96 die Summe vom bfb eingegangen ist und von
GFH eine Summe an Mell überwiesen wurde. Erst mal besteht da natürlich
kein Zusammenhang. Herr Sobiak kann ja als Unternehmer über seine
Konten verfügen wie er möchte. Aber es ist doch komisch, dass
es die gleiche Summe ist.
Ende 14.40h